Seminar. Bankinsolvenz

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1 von Wilmowsky Seminar Bankinsolvenz SS 2014 Seminar Bankinsolvenz -- Themen -- (Stand ) Ziele des Seminars -- Brauchen Banken ein eigenes Insolvenzrecht? Andere Regelungsinteressen als bei der Insolvenz von Nicht-Banken? -- Gesetzgebungen: Deutschland: Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz; Restrukturierungsfondsgesetz, 2010 EU: noch nicht abgeschlossen; Vorschlag für eine Richtlinie (COM(2012) 280); Vorschlag für eine Verordnung ( SRM Single Resolution Mechanism, COM/2013/0520 final); evt. zwischenstaatlicher Vertrag über den Unterstützungsfonds England: Banking Act 2009 USA: Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Title 2), Unterschiede, die das Sonderrecht gegenüber dem allgemeinen Insolvenzrecht aufweist

2 Seminar Bankinsolvenzen 2 Hintergründe -- Es besteht ein weitreichender politischer Konsens, dass Banken, die insolvent werden, nicht unter das allgemeine Insolvenzrecht fallen sollen. Zu den Gründen zählt: Wenn den (ungesicherten) Gläubigern von Banken ungewiss ist, in welcher Höhe ihre Forderungen im Insolvenzverfahren befriedigt werden (und diese Ungewissheit gehört zum allgemeinen Insolvenzrecht), könne dies die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigen. Dieser Ausgangspunkt wird hier unterstellt; ob er zutrifft, wird nicht geprüft. -- Dieser Ausgangspunkt führte dazu, dass in Europa über keine Bank, die insolvent wurde, ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. Ohne Ausnahme erhielt jede Bank, die insolvent wurde, staatliche Subventionen, die ausreichten, eine Insolvenz zu beseitigten. (Rechtlich waren diese Subventionen nirgends vorgesehen; es gab und gibt keinen Rechtsanspruch der Banken auf diese Unterstützungsleistungen; dass sie gezahlt wurden, beruhte auf politischen Entscheidungen.) Die hierfür aufgewandten Steuermittel waren immens. (Anglo Irish Bank (30 Mia EUR staatlicher Beihilfen); Hypo Alpe Adria (ca. 10 Mia EUR); Hypo Real Estate; WestLB; spanische Sparkassen) -- Zu den Zielen, die mit einer eigenen Insolvenzgesetzgebung für Banken verfolgt werden, gehört, die staatlichen Subventionen, die im Insolvenzfall bereitgestellt werden, zu vermindern. Gleichzeitig sollen die Gläubiger aber vor dem allgemeinen Insolvenzschicksal bewahrt werden, nämlich dass ungewiss ist, in welcher Höhe ihre Forderungen befriedigt werden werden. -- Das Mittel der Wahl ist, den Ausfall der Gläubiger auf einen festen Prozentsatz zu begrenzen. Während er in allgemeinen Insolvenzverfahren bis zu 100% betragen kann, soll er im Bankinsolvenzverfahren gedeckelt werden.

3 Seminar Bankinsolvenzen 3 Themen Interessen 1- Systemrelevanz einer Bank: Rechtfertigung von Abweichungen vom allgemeinen Insolvenzrecht Verfahren 2 Auslöser des Sonderrechts ( trigger ) und Antragsbefugnis 3 Verwalter: Wer soll die Bank während des Verfahrens leiten? Verwertung 4 Maßnahmen, die hinsichtlich der Verwertung des Vermögens der insolventen Bank vorgesehen sind Übertragung ( Unternehmensveräußerung ); Teil-Übertragung; Brückeninstitut; Ausgliederung von Vermögenswerten 5 Entscheidungszuständigkeit: Wer soll über die Verwertungsmaßnahmen entscheiden? 6 Reorganisationsplan (des Bankinsolvenzrechts) im Vergleich zum Insolvenzplan (des allgemeinen Insolvenzrechts)

4 Seminar Bankinsolvenzen 4 Verteilung 7 Entschuldung der Bank: Begrenzung des Ausfalls der Gläubiger (sog. bail-in ) (nach den Vorschlägen auf EU-Ebene) 8 Verteilung der Forderungskürzung auf die verschiedenen Geldgeber der Bank (nach den Vorschlägen auf EU-Ebene) 9 Absolute Vorrangregel: Position der Gesellschafter der Bank Unterstützung der insolventen Bank 10 sog. Abwicklungsfonds: Deutsche Gesetzgebung; EU-Rechtsetzung 10a sog. Backstop Fallstudie 11- Insolvenz einer Pfandbriefbank: HypoRealEstate Einlagensicherung 12 Einlagensicherung in Deutschland: Geltendes Recht und Reformkonzepte Krisenprävention 13 Maßnahmen zur Krisenprävention nach KWG 14 Notfallpläne der Banken ( living wills )

5 Seminar Bankinsolvenzen 5 Anmerkung Beschränkung auf 14 Teilnehmer; Vorrang für die Absolventen der Vorlesungen (Kolloquien) Insolvenzrecht I Grundzüge (im WS 2013/2014), Insolvenzrecht II Vertiefung (im SS 2013) oder Bankrecht (im SS 2013).

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