Landesförderprogramme für Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz. Rostock,
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- Maria Meyer
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1 Landesförderprogramme für Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz Rostock,
2 Gliederung 1. Einleitung 2. Landesförderung Klimaschutz-Förderrichtlinie 3. Landesförderung Klimaschutz-Darlehensprogramm 4. Fazit 2
3 Grundlagen der Energieund Klimaschutzpolitik in MV Klimaschutzkonzept 1997 Energieland Aktionsplan Klimaschutz 2010 Netzstudie M-V I 2010 Landesatlas Erneuerbare Energien 2011 Netzstudie M-V II
4 Ablauf Erstellung Landesenergiekonzept Vorgeschaltete Bürgerbeteiligung Landesenergierat Ausarbeitung Regionalkonferenzen Konstituierung Landesenergierat Kabinettsbeschluss Landesenergiekonferenz Arbeitsgruppen-Sitzungen Landesenergiekonferenz Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung Netze Energieeffizienz Energiemix Forschung / Lehre Landtagszuleitung
5 Entwicklung der erneuerbaren Energien in MV (Strom) 5
6 Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in M-V 6
7 Gliederung 1. Einleitung 2. Landesförderung Klimaschutz-Förderrichtlinie 3. Landesförderung Klimaschutz-Darlehensprogramm 4. Fazit 7
8 Klimaschutz-Förderrichtlinie (EFRE) In Kraft seit 2007 Fördertatbestände: innovative Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, z.b. Energieeinsparung und Energieeffizienz, erneuerbare Energien Fördervolumen : 32 Mio. Anträge insgesamt bislang: ca. 850 Bewilligungen: 275 Bewilligungsvolumen: 25,5 Mio. Kita Sonnenschein Wismar
9 Klimaschutz-Förderrichtlinie (EFRE) Wer: Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen) Private und öffentliche Unternehmen, die im Auftrag von Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts tätig werden (auch Contracting-Unternehmen) Unternehmen der Wohnungswirtschaft Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (ausgeschlossen u.a. freiberuflich Tätige, landwirtschaftliche Unternehmen)
10 Klimaschutz-Förderrichtlinie Was? Investive Projekte, z.b. oberflächennahe Geothermie sowie Tiefengeothermie; energetische Nutzung von Biomasse, insb. wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplung und Heizungsanlagen; Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Speicherung sowie regionale Lösungen zur autarken Energieversorgung; investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen; investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer Kraftstoffe und Antriebe sowie Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen Sonnenenergienutzung
11 Förderung von Machbarkeitsstudien Im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinie /Anträge über LFI: 2.4 Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, bei denen eine Unterstützung nach dieser Richtlinie erfolgen kann; zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Zertifizierungen und Informationskampagnen zum Klimaschutz, soweit ein Interesse des Landes vorliegt. Fördersatz max. 50 % (je nach Antragsteller) Die Gesamtausgaben sollen Euro nicht übersteigen. 11
12 Klimaschutz-Förderrichtlinie Wie? - Zuschuss Tiefengeothermie max. 30 % Förderfähig ist die Gesamtinvestition. Biomasse-KW(K)K sowie damit in Verbindung mögliche innovative Verfahren der Stromerzeugung aus Biomasse Energieeinsparung und Energieeffizienz max. 20 % max. 30 % Förderfähig sind ausschließlich wärmegeführte Anlagen. Biogasanlagen, Klärgas- und Deponiegasanlagen: Förderfähig ist ausschließlich der energetische Teil (BHKW). Nicht förderfähig ist der Gaserzeugungsanteil. Die maximale Fördersumme beträgt EUR. Förderfähig sind ausschließlich Anlagen bis 1,5 MW Leistung. Förderung z. B. von Effizienz-Steigerung bei Motoren, Prozesswärmeerzeugung, Abwärmenutzung Solarthermie max. 30 % - Anlagen zur Warmwassererzeugung, insb. Anlagen mit Heizungsunterstützung - Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung Wärmepumpen max. 20 % Voraussetzung für die Förderung ist die Prüfung zum Einsatz anderer regenerativer Energien und eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,8. Biomasse- Heizungsanlagen max. 30 % Förderfähig sind Anlagen auf der Basis von Holzpellets, Holzhackschnitzel u. ä.
13 Auswertung bzgl. Technologie (Sept) bewilligte Mittel ( ,76 ) 3,1% 0,4% 0,6% 0,3% 2,1% Biomasse Photovoltaik Energieeffizienz 29,5% Solarthermie 55,5% Wärmepumpen Sonstiges 8,4% Tiefengeothermie Speicherung 13
14 Gesamter aktueller Antragsbestand Investitionsvolumen Zuschuss ( ,77 ) 1,2% 7,3% 0,0% 0,4% 0,7% 8,3% Energieeffizienz Biomasse Studie Tiefengeothermie 28,0% Wärmepumpen 53,5% 0,6% Solarthermie Sonstiges Speicherung Photovoltaik 14
15 Unternehmensart (249 Anträge) Auswertung bewilligte Anträge Klimaschutz- Förderrichtlinie Stand: Okt
16 Gliederung 1. Einleitung 2. Landesförderung Klimaschutz-Förderrichtlinie 3. Landesförderung Klimaschutz-Darlehensprogramm 4. Fazit 16
17 Revolvierender Darlehens-Fonds Einzahlung in den Darlehensfonds Rückzahlung einschl. Zinsen Prüfung und Bewilligung der Darlehens Projektrealisierung Auszahlung an Zuwendungsempfänger 17
18 Klimaschutz-Darlehensfonds Unternehmen; Kommunen (EFRE); Umfang: 10 Mio. bis 2015 Wer: Kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie in M-V eine Betriebsstätte unterhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in M-V eine Betriebsstätte unterhalten Vereine, Verbände, gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts Was: Gefördert werden investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere: Speicherung von erneuerbarer Energie Nutzung von Energieeffizienzpotentialen Nutzung erneuerbarer Energie mit dem Schwerpunkt der Wärmeerzeugung Pilot- und Demonstrationsprojekte 18
19 Schwerpunkte des Darlehensfonds Energieeffizienz und Energieeinsparung Erneuerbare Energien (Wärme): Tiefengeothermie, Biomasse einschl. Nahwärmenetze Speicher (Wärme, Strom) im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien 19
20 Klimaschutz-Darlehensfonds (EFRE) Wie: Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines unbedingt rückzahlbaren Ratendarlehens für investive Maßnahmen Darlehensmindestbetrag Euro Risikogerechter Zinssatz, Absenkung nach Prüfung Einzelfall auf bis zu 0,5 Prozent möglich (mit Ausnahme von gewerblichen Unternehmen, die keine KMU sind) Laufzeit höchstens 15 Jahre kontinuierliche Bewilligung Beihilferelevanz Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung oder Notifizierung als Umweltschutzbeihilfe Fernwärme Rudow 20
21 Gliederung 1. Einleitung 2. Landesförderung Klimaschutz-Förderrichtlinie 3. Landesförderung Klimaschutz-Darlehensprogramm 4. Fazit 21
22 Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV Förderung des Stadtumbau Ost, Programmteile Aufwertung und Rückführung städtischer Infrastruktur Förderung der Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren Förderung von kleineren Städten und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt - Investitionen im Quartier Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Landeseigenes Programm Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR) vom 20. Oktober
23 Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren. Landesbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebiete 23
24 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Investitionen in Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung im Rahmen (ILERL M-V) Förderung von Investitionen zur Sanierung, zum Um und Ausbau sowie zum Neubau von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen, wenn diese nachweislich im Zusammenhang mit der Erweiterung des bisherigen Bildungs- und Betreuungsangebotes stehen. Investitionen, wenn diese unmittelbar dem Anschluss eines Objektes in ländlichen Gemeinden an ein Netz zur Nutzung regional erzeugter regenerativer Energien dienen und zur Schaffung dieses Netzes eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz (Klimaschutz-Förderrichtlinie) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gewährt wurde. 24
25 Fazit Bundesmittel gibt es, sind zu nutzen Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ist weiterhin möglich sowohl Zuschüsse als auch Darlehen sind möglich Zusammenarbeit wird fortgesetzt Landes-Energie- und Klimaschutzagentur ist vorgesehen 25
26 Dr. Beatrix Romberg Referat Erneuerbare Energien 26
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