2 2,5 Arbeits- und Sozialstrukturen im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung

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1 Anlage zur Studienordnung im Studiengang Wirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Studienplan (Musterbelegungsplan) für das Grundstudium / Tagesstudium Fach 1. Semester sws LP. Semester Sws LP 3. Semester sws LP. Semester sws LP Grundkurs S: Grundlagen der Wirtschafts- 7, Start-Kurs und Sozial- wissen-schaften Grundkurs A: Produktion und Markt Organisation und Personalwesen Finanzierung und Investition Betriebswirtschaftslehre Grundkurs B: Volkswirtschaftslehre Allokation und Verteilung Konjunktur und Beschäftigung Weltmarkt und Währung Grundkurs C: Sozialwissenschaften Grundkurs D: Wirtschaftsrecht Grundkurs E: Betriebliches Rechnungswesen und Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Wirtschaftsmathematik Statistische Methodenlehre gesamt Epochen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Arbeits- und Sozialstrukturen im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung Finanzbuchhaltung, Handels- und steuerrechtliche Bilanzierung Struktur und Dynamik der modernen Industriegesellschaft Privates Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Kosten- und Leistungsrechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung I, II, III Lineare Algebra Analysis und Finanzmathematik Wirtschaftinformatik I: Individuelle Informationssysteme mit Praktikum Beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung Schließende Statistik und analytische Untersuchungsver-fahren II: Betriebliche Informationssysteme 30 7, 6 3, , sws = Semesterwochenstunden

2 Anlage 3 zur Studienordnung im Studiengang Wirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Studienplan (Musterbelegungsplan) für das Grundstudium / studium Fach 1. Semester sws LP. Semester sws LP 3. Semester sws LP. Semester sws LP. Semester sws LP 6. Semester sws LP Grundkurs S: Start-Kurs Grundlagen der Wirtschaftsund Sozialwissen-schaften 7, Grundkurs A: Betriebswirtschaftslehre Grundkurs B: Volkswirtschaftslehre Grundkurs C: Sozialwissenschaften Grundkurs D: Wirtschaftsrecht GrundkursE: Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen und Grundlagen der Unternehmensbesteuerg Wirtschaftsmathematik Statistische Methodenlehre gesamt Finanzbuchhaltung Lineare Algebra und Finanzmathe-matik Schließende Statistik und analytische Untersuchungsver-fahren I: Individuelle Informationssystem mit Praktikum sws = Semesterwochenstunden Produktion und Markt Organisation und Personal-wesen Epochen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Handels- und steuerrecht-liche Bilanzierung Analysis, Arbeits- und Sozialstruktu-ren im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung Kosten- und Leistungsrechnung Finanzierung und Investi-tion Allokation und Verteilung Struktur und Dynamik der modernen Industriege-sellschaft Privates Wirtschaftsrecht Weltmarkt und Währung Grundlagen der Unternehmens-besteuerung Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, I, Wirtschaftsprache II, III Beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeits-rechnung II: Betriebliche Informationssysteme , 1 17, 18, 18, ,

3 Anlage zur Studienordnung im Studiengang Wirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Studienpläne (Musterbelegungspläne) für das Hauptstudium / Tages- und studium Semesterwochenstunden Tag 1. Sem. Tag. Sem. Praxisseminar 1 Integrierte Praxisphase 1. Sem.. Sem. 3. Sem. Prüfungssemester Tag/Abd Basisstudium: Strategisches Management Wahlpflichtfach Tätigkeitsfeld (Wahlpflichtbereiche): Finanzierung und Investition Marketing Personal und Organisation Rechnungswesen und Controlling Informations- u. Kommunikationsmanagement Betriebliche Steuern Themenfeld:(Wahlpflichtbereiche) Internationalisierung d. Wirtschaftsprozesse Wirtschaft und Umwelt Ökonomie und Geschlechterverhältnis Strukturwandel und Modernisierung Wirtschaft und Gesellschaft Ergänzungsstudium (Wahlbereich): Anwendung quantitativer Methoden in der Wirtschaftspraxis Computergestützte Informations- und Kommunikationstechniken in der Wirtschaftspraxis Methodenprobleme, Entwicklung und Gegenwartsfragen der Wirtschaftswissenschaften Werkstatt für Ausbilder/innen und Ausbilder Management- und Entscheidungstechniken gesamt

4 Anlage zur Studienordnung im Studiengang Wirtschaft an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Studienprogramme mit einer Doppeldiplomierung 1 Vorbemerkung Diese Anlage ergänzt die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaft. Soweit hier keine abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Wirtschaft. Vertragspartner Die Doppeldiplomierung beruht auf Verträgen der FHW mit einzelnen ausländischen Hochschulen. Für ein solches Abkommen kommen nur Hochschulen mit strukturgleichen Studiengängen in Frage. Die Strukturgleichheit ist erfüllt, wenn a) die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs mindestens Jahre beträgt, b) in das Studium eine Praxisphase integriert ist und c) eine Diplomarbeit Bestandteil des Studiums ist. 3 Vertragsgegenstand Die Verträge sehen vor, dass Studierenden der FHW unter bestimmten Voraussetzungen außer dem Abschlussgrad der FHW auch der Abschlussgrad der ausländischen Hochschule verliehen wird, und umgekehrt wird ausländischen Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen außer dem akademischen Grad der Heimathochschule der Grad Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau (FH) verliehen. Zusatzvoraussetzungen Die Teilnahme an einem Doppeldiplomierungsprogramm setzt eine spezifische Zulassung voraus. Die Zulassung ist insbesondere an ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache gebunden. Aufbau des Studiengangs (1) Das Grundstudium (das 1. und. Studienjahr) wird an der jeweiligen Heimathochschule studiert. () Im Hauptstudium wird ein Studienabschnitt von Semestern ( Theoriesemestern) an einer ausländischen Partnerhochschule studiert. (3) Zusätzlich kann auch das Praxissemester im Ausland abgelegt werden. () Zusätzlich kann auch die Diplomarbeit an der Partnerhochschule geschrieben werden. () Einzelheiten werden in den vertraglichen Vereinbarungen über eine Doppeldiplomierung mit den Partnerhochschulen geregelt. 6 Studienfachberatung Für die Studierenden im Doppeldiplomierungsstudiengang wird eine eigene Fachberatung eingerichtet. Die Studienfachberatung wird vom Beauftragten des Akademischen Senats für die Doppeldiplomierungsstudiengänge wahrgenommen. 7 Gliederung des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium besteht - wie das Hauptstudium im Studiengang Wirtschaft - aus dem Basisstudium, dem Schwerpunktstudium I (Tätigkeitsfeld), dem Schwerpunktstudium II (Themenfeld) und dem Ergänzungsstudium. () Für die einzelnen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden Äquivalente an der jeweiligen Gasthochschule vereinbart.

5 (3) Im Schwerpunktstudium I (Tätigkeitsfeld) sind je nach dem Angebot der Partnerhochschule (für deutsche Studierende an ausländischen Hochschulen) und dem Studienverlaufsplan der ausländischen Hochschule (für ausländische Studierende an der FHW) auch Kombinationen aus zwei Tätigkeitsfeldern möglich. () Das Schwerpunktstudium II (Themenfeld) kann nach Maßgabe des Angebots an der Partnerhochschule (für deutsche Studierende an der ausländischen Hochschule) und dem Studienverlaufsplan der ausländischen Hochschule (für ausländische Studierende an der FHW) durch das Studium eines zweiten Tätigkeitsfeldes ersetzt werden. 8 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen Die Hochschule verpflichten sich, soweit es sich um Studierende des Doppeldiplomierungsprogramms handelt, zur wechselseitigen Anerkennung der an den jeweiligen Partnerhochschulen verbrachten Studienzeiten und erbrachten Prüfungsleistungen. 9 Wiederholung von Prüfungsleistungen Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen für fehlende oder nicht bestandene Leistungen aus dem Auslandsstudiumsjahr können entsprechend den vertraglichen Regelungen im begrenzten Umfang an der jeweiligen Heimathochschule abgelegt werden. 10 Bestehen der Diplomprüfung mit Doppeldiplomierung (1) Der/die Student/in muss das Studium an der jeweiligen Heimathochschule erfolgreich abgeschlossen haben. () Der/die Student/in muss außerdem den Studienabschnitt an der ausländischen Partnerhochschule erfolgreich abgeschlossen haben. (3) Das Studium ist bestanden, wenn insgesamt Leistungen im Umfang von 0 Kreditpunkten nachgewiesen werden, wovon mindestens 60 Kreditpunkte an der ausländischen Partnerhochschule erbracht wurden.

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