Leitfaden. für die gymnasiale Oberstufe. Abitur. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

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1 Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe Abitur BadenWürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

2 Liebe Schülerinnen und Schüler, mit Beginn dieses Schuljahres sind Sie in der gymnasialen Oberstufe und erhalten damit neue und interessante Möglichkeiten, Ihre schulische Laufbahn zu gestalten. Der Leitfaden will Ihnen mit seinen Informationen dabei helfen. In der Klasse 10 des achtjährigen Bildungsganges und der Klasse 11 des neunjährigen Bildungsganges sowie in der Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien werden Sie auf den Besuch der so genannten Kursstufe der gymnasialen Oberstufe vorbereitet, die wir in BadenWürttemberg neu gestaltet haben. Mit dieser neuen Oberstufe werden Sie in Verbindung mit den neuen Lehrplänen eine solide und zukunftsfähige Basis für den Übergang in die Hochschule oder den Beruf erhalten. Dazu gehört zunächst für alle eine Grundbildung auf hohem Niveau in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in einer Fremdsprache. Darüber hinaus können Sie zahlreiche individuelle Schwerpunkte setzen. Ebenso wichtig wie Fachinhalte und Wissen ist die Schulung Ihrer methodischen und sozialen Fähigkeiten. Dazu dienen neue Arbeits, Lern und Prüfungsformen, die den Unterricht vielfältiger und wirkungsvoller gestalten, ebenso wie fächerverbindendes Lernen und projektorientiertes Arbeiten. Sie werden im Unterricht der Oberstufe zunehmend selbstständiger arbeiten und auch lernen, Ihre Ergebnisse Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zu präsentieren. Die in den neuen Lehrplänen an vielen Stellen verankerten neuen Arbeits und Lernformen werden Sie auf späteres Studium und auf das Berufsleben besonders gut vorbereiten. Ihre Abiturprüfung werden Sie in vier schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsfach ablegen, wobei auch eine besondere Lernleistung Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb einbezogen werden kann. Durch dieses breite Spektrum können Hochschulen und Ausbildungsbetriebe ein aussagekräftiges Bild von Ihren Leistungen erhalten. Bei der Gestaltung dieses Leitfadens wirkten erstmals Schülerinnen und Schüler mit. IsabelleJasmin Roth, Christoph Paar und Oliver Skopec sie gehörten dem 6. Landesschülerbeirat an brachten sich tatkräftig und kompetent in die Arbeit am Leitfaden ein. Sie leisteten wertvolle Beiträge, um diese Broschüre noch anschaulicher und verständlicher zu machen. Dafür sprechen wir ihnen unseren herzlichen Dank aus. Das Kultusministerium wünscht Ihnen in der gymnasialen Oberstufe und für das Abitur viel Erfolg.

3 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN ALLGEMEIN BILDENDEN GYMNASIEN 0 BESONDERHEITEN BEIM ACHTJÄHRIGEN BILDUNGSGANG (G8) 0 1. EINFÜHRUNGSPHASE Allgemeine Hinweise Informationen Zeitlicher Überblick 06. DIE KURSWAHLEN 07.1 Pflicht/Wahlbereich und Aufgabenfelder 07. Kursarten 08.3 Vierstündige Fächer 08. Zweistündige Fächer 09.5 Weitere Wahlmöglichkeiten DIE LEISTUNGSMESSUNG Notengebung Klausuren und andere Leistungsnachweise Zeugnisse 10. DAS ABITUR 11.1 Allgemeine Hinweise 11. Die schriftliche Prüfung 11.3 Die mündliche Prüfung 11. Prüfungskombinationen 1 5. GESAMTQUALIFIKATION Übersicht Dritter Block Zweiter Block 1 5. Erster Block Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl BESONDERHEITEN Sport Facharbeit Besondere Lernleistung Seminarkurse als besondere Lernleistung Wettbewerbe als besondere Lernleistung 0 6. Religionslehre/Ethik als Prüfungsfach Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 1 7. NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG 3 8. ANHANG 8.1 Fachhochschulreife 8. Auslandsaufenthalte 8.3 BeispielWahl 5 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN BERUFLICHEN GYMNASIEN 6 1. EINGANGSKLASSE (BISHER KLASSE 11) 7. JAHRGANGSSTUFEN 1 UND 9.1 Profilfächer Kernkompetenzfächer 30. Zweifach gewertete Kurse 30.3 Kursangebot 31. Pflichtbelegung 3.5 Besondere Lernleistung 3 3. ABITURPRÜFUNG 35. LEISTUNGSBEWERTUNG.1 Punktesystem und Noten. Klausuren und andere Leistungsnachweise 5.GESAMTQUALIFIKATION 5.1 Erster Block 5. Zweiter Block Dritter Block 3 6. GESAMTQUALIFIKATION UND DURCHSCHNITTSNOTE IM ABITUR 7. IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN DER KURSSTUFE IM ZEITLICHEN ÜBERBLICK 5 SONSTIGES 6 BELEGPLANWAHLBOGEN (Muster) 8 ZEUGNIS (Muster) 50

4 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien Diesem Leitfaden liegt die Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen (= Kursstufe) sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (NGVO) zu Grunde. Insofern ist der vorliegende Leitfaden eine Informationsschrift, die nicht die verbindliche Rechtsquelle ist. Der Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als Grundlage für das Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor oder der Oberstufenberaterin/dem Oberstufenberater bei besonderen Fragestellungen dienen. Auch die Schulleitung wird Ihnen im Einzelfall mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Besonderheiten für Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges (G8) Im achtjährigen Bildungsgang ist die gesamte gymnasiale Oberstufe um ein Jahr vorgezogen. Die Einführungsphase beginnt somit nicht in Klasse 11 (G9), sondern schon in Klasse 10 (G8) und die Jahrgangsstufe 1 und in den Stufen 11 und 1 (G8) anstatt wie bisher in den Stufen 1 und 13 (G9). Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen Bildungsgang bereits besuchen, sind im Folgenden die Veränderungen gegenüber G9 in den jeweiligen Absätzen aufgelistet. DIE EINFÜHRUNGSPHASE (ZIFFER 1): Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen auf. Die Einführungsphase in Klasse 10 und die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 11 und 1; Für den Übergang in die Kursstufe ist das Versetzungszeugnis der Klasse 10 erforderlich. PFLICHT/WAHLBEREICH UND AUF GABENFELDER (ZIFFER 1.1): Der Pflichtbereich besteht aus den Fächern, die in der Kursstufe besucht werden müssen und spätestens in Klasse 10 unterrichtet wurden (Fremdsprache: ab Klasse 8). VIERSTÜNDIGE FÄCHER (ZIFFER.3): Wenn Sie eine Fremdsprache als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach wählen möchten, so müssen Sie spätestens ab Klasse 8 den Pflichtunterricht in diesem Fach besucht haben. ZWEISTÜNDIGE FÄCHER (ZIFFER.): Der nichtgewählte Kurs endet nach Abschluss der Klasse 10. RELIGIONSLEHRE/ETHIK ALS PRÜ FUNGSFÄCHER (6.): Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unterricht in Klasse 10 besucht haben. LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE CUM UND HEBRAICUM (ZIFFER 6.5): LATINUM Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 9 sowie im Zeugnis der Klasse 9 mindestens die Note ausreichend Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend Latein als dritte Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 8 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als spät beginnende Fremdsprache: Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Latein spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). GROSSES LATINUM Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend oder das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach in den Stufen 11 und 1. GRAECUM Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 8 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Griechisch spätestens in Klasse 10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Griechisch als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach in den Stufen 11 und 1. HEBRAICUM Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch spätestens in Klasse 10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung.

5 1. Die Einführungsphase 1.1 ALLGEMEINE HINWEISE Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen auf: Die Einführungsphase in Klasse 11 und die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 1 und 13. Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe (Jahrgangsstufe 1 und ) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre 1 bis auf. Während der Einführungsphase finden zahlreiche Informationsveranstaltungen an der Schule statt, an denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende der Einführungsphase finden schließlich die Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen können Sie festlegen, welche Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten und welche Sie abwählen wollen. Welche Fächer das sind und wie Sie genau wählen, erfahren Sie unter Ziffer. Für den Übergang in die Kursstufe ist das Versetzungszeugnis der Klasse 11 erforderlich. 1. INFORMATIONEN Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium empfehlen wir Ihnen, sich vor der Kurswahl umfassend über die Voraussetzungen zu informieren, die für ein erfolgreiches Studium erfüllt werden müssen. Der Deutsche Hochschulverband gibt Auskunft über Erwartungen und Ansprüche, die Universitäten an die Abiturientinnen und Abiturienten stellen. Bitte nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich über die Studienfächer Ihrer Wahl beziehungsweise über entsprechende Berufsfelder zu informieren. Hierzu bieten auch die Studienberatungen an den jeweiligen Universitäten Informationsgespräche an und stehen für die weiterführende Vermittlung zur Verfügung. Adresse: Deutscher Hochschulverband Rheinallee 18, Bonn Telefon: dhv@hochschulverband.de Internet: Zur Vergabe der Studienplätze vergleiche das aktuelle Kursbuch Studium Ausbildung beziehungsweise die Internetseiten und Falls für ein Studium Lateinkenntnisse erforderlich sind, sollten Sie sich diese, wenn möglich, während der Schulzeit aneignen. Wenn Sie das Latinum an der Universität erwerben müssen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung Ihres Studiums. Unter welchen Bedingungen Sie das Latinum erwerben können und für welche Studiengänge es erforderlich ist, erfahren Sie unter Ziffer 6.5. Wenn Sie in Französisch als schriftlichem Prüfungsfach mindestens die Endnote ausreichend (fünf Notenpunkte) erzielt haben, können Sie auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei den französischen Universitäten erhalten. Sie werden damit von der dortigen Sprachprüfung befreit. 5

6 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien 1.3 ZEITLICHER ÜBERBLICK > In der Einführungsphase finden Informationsveranstaltungen der Schule statt; frühestens vier Wochen vor Eintritt in die Qualifikationsphase die Kurswahlen statt. > Im dritten Schulhalbjahr der Kursstufe bestimmen Sie spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts das vierte (schriftliche) Prüfungsfach; spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Schulhalbjahr die Kurse für den Zweiten Block (siehe Ziffer 5.3); das fünfte (mündliche) Prüfungsfach. > Im vierten Schulhalbjahr der Kursstufe entscheiden Sie spätestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung, in welchen Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer Sie auch mündlich geprüft werden wollen; ob Sie das fünfte (mündliche) Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen; über die anzurechnenden Kurse im Ersten Block der Gesamtqualifikation. > Spätestens zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung legen Sie in Ihrem fünften (mündlichen) Prüfungsfach vier Themen vor. > Eine Woche vor dem Termin der fünften (mündlichen) Prüfung erfahren Sie welches Thema der Fachausschussleiter für Sie ausgewählt hat. 6

7 . Die Kurswahlen Die Kurswahlen finden während der Einführungsphase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest. Der Zeitpunkt für Beginn und Abschluss der Wahl werden von der Schulleitung festgesetzt. Ob ein Kurs zustande kommt, hängt nicht vorrangig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler des Kurses ab. Voraussetzung für die Einrichtung eines Kurses ist das Vorhandensein von ausreichend Lehrerwochenstunden für die Kursstufe sowie das Profil der Schule. Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist alleine die Schulleitung. Hierbei haben Sie mit der Wahl eines Kurses jedoch noch keinen Anspruch darauf, dass dieser Kurs auch angeboten wird. Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die dieses Fach unterrichtet. Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahrgangsstufen auf Ihren Antrag hin möglich. Dies gilt auch für die besondere Lernleistung (zum Beispiel Seminarkurs). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Im Übrigen sind die gewählten Kurse des Pflichtbereichs in allen vier Schulhalbjahren zu belegen, die des Wahlbereiches mindestens für ein Schuljahr..1 PFLICHT/WAHLBEREICH UND AUFGABENFELDER AUFGABENFELD PFLICHTBEREICH WAHLBEREICH I sprachlichliterarischkünstlerisch Deutsch Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch Musik, Bildende Kunst spätestens in Klasse 11 als Arbeitsgemeinschaft begonnene Fremdsprache: Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Türkisch Literatur Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Philosophie* Psychologie* II gesellschaftswissenschaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Mathematik Physik, Chemie, Biologie Astronomie Darstellende Geometrie Problemlösen mit einem ComputerAlgebraSystem Geologie Informatik ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport * können je nach Inhalten auch den Aufgabenfeldern I und III zugeordnet werden 7

8 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben. Der Pflichtbereich besteht aus den Fächern, die in der Kursstufe besucht werden müssen und spätestens in Klasse 11 ( Fremdsprachen ab Klasse 9) unterrichtet wurden. Der Wahlbereich enthält Fächer, die spätestens seit der Einführungsphase als Arbeitsgemeinschaft besucht wurden (zum Beispiel Fremdsprachen im Aufgabenfeld I, Informatik) und in der Kursstufe weitergeführt werden können. Des Weiteren enthält der Wahlbereich Fächer, die in der Kursstufe zusätzlich belegt werden können (zum Beispiel Psychologie). Darüber hinaus kann die Schule selbstständig Arbeitsgemeinschaften einrichten. Wie die Fächer in die Gesamtqualifikation eingerechnet werden, erfahren Sie unter der Ziffer 5. Die einzelnen Fächer aus Pflicht und Wahlbereich werden den drei Aufgabenfeldern zugeteilt.. KURSARTEN Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase umfassen zwei oder vier Stunden pro Woche. Der Seminarkurs (siehe Ziffer 6.3) wird in der Regel dreistündig angeboten. Die vierstündigen Kurse dienen vor allem der allgemeinen Studienvorbereitung. Sie sollen in wissenschaftlichen Methoden, Fragestellungen und Denkweisen einführen und erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln. Alle Kurse dienen der allgemeinen Orientierung im Bereich eines Faches sowie der Sicherung einer breiten Grundbildung. Sie vermitteln Ihnen Einblicke in grundlegende Verfahrensweisen und prinzipielle Erkenntnisse über ein Fachgebiet sowie Formen selbstständigen Arbeitens..3 VIERSTÜNDIGE FÄCHER In den vier Schulhalbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je vier Wochenstunden drei Kernkompetenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach belegt werden. Wenn Sie eine Fremdsprache als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach wählen möchten, so müssen Sie spätestens ab Klasse 9 den Pflichtunterricht in diesem Fach besucht haben. Diese Fremdsprachen werden als so genannte fortgeführte Fremdsprachen bezeichnet. Kurse in den Fremdsprachen sind generell vierstündig (mit Ausnahme der spät beginnenden Fremdsprachen im Wahlbereich, die zwei bis vierstündig unterrichtet werden können). DREI KERNKOMPETENZ FÄCHER EIN PROFILFACH EIN NEIGUNGSFACH Fremdsprache o d e r Biologie oder Chemie oder Physik Deutsch Mathematik Fremdsprache o d e r Bildende Kunst d oder e Musik r ein beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich (außer Deutsch und Mathematik) o Sport Sie können Bildende Kunst oder Musik beziehungsweise Sport nur als Profilfach wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch als Neigungsfach wählen. 8

9 . ZWEISTÜNDIGE FÄCHER Sofern die Fächer noch nicht vierstündig gewählt wurden, müssen folgende Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegt werden: Bildende Kunst oder Musik Religionslehre/Ethik Sport zwei Naturwissenschaften aus Biologie, Chemie, Physik Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde Im Umfang von zwei Wochenstunden können Sie sich zwischen den Fächern Bildende Kunst und Musik entscheiden. Das nicht gewählte Fach endet nach Abschluss der Klasse 11. Des Weiteren müssen Sie einen zweistündigen Kurs in Religionslehre beziehungsweise Ethik und in Sport belegen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen, müssen Sie anstelle des Faches Sport ein anderes Fach aus dem Pflicht oder aus dem Wahlbereich belegen. Die besondere Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) kann hierfür keinen Ersatz leisten. Die zweistündigen Kurse in Geschichte, Erkunde und Gemeinschaftskunde werden wie folgt angeboten: Der zweistündige Kurs in Geschichte muss alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase belegt werden. Im ersten und vierten Halbjahr müssen Sie Geschichte zusammen mit Gemeinschaftskunde, im zweiten und dritten Halbjahr zusammen mit Erdkunde belegen. FÄCHERKOMBINATION GESCHICHTE/ ERDKUNDE/GEMEINSCHAFTSKUNDE: 1. Halbjahr. Halbjahr 3. Halbjahr. Halbjahr G G G G GK EK EK GK.5 WEITERE WAHLMÖGLICHKEITEN Zusätzlich zu den vier und zweistündigen Fächern, die Sie belegen müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stundenplan individuell zu erweitern. Abhängig vom Angebot der Schule werden Fächer aus dem Wahlbereich angeboten. Außerdem können Sie freiwillig weitere Fächer des Pflichtbereichs belegen. Die Anrechnung in die Gesamtqualifikation können Sie unter der Ziffer 5. erfahren. Falls Sie keine Naturwissenschaft als Profil oder Neigungsfach gewählt haben, müssen Sie zwei naturwissenschaftliche Fächer im Umfang von je zwei Wochenstunden belegen. Wenn Sie schon eine Naturwissenschaft unter den vierstündigen Fächern belegt haben, so sind Sie nur noch zur Wahl eines naturwissenschaftlichen Faches im Umfang von zwei Wochenstunden verpflichtet. Haben Sie sowohl als Profil als auch als Neigungsfach eine Naturwissenschaft gewählt, so müssen Sie keine weitere Naturwissenschaft belegen; dies gilt auch, wenn Sie eine Naturwissenschaft als Profil oder Neigungsfach gewählt haben und zusätzlich eine besondere Lernleistung mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (siehe Ziffer 6.3) verfassen. 9

10 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien 3. Die Leistungsmessung 3.1 NOTENGEBUNG In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und mit den ihnen zugeordneten Notenpunkten bewertet. Hierbei entspricht jeder Notenpunkt einer DrittelNote. Zehn Punkte entsprechen demnach zum Beispiel einer Note von,33. Bei der Leistungsbewertung werden die Notenpunkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet: Punkte Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend U N T E R B E L E G T Ein Kurs, in dem weniger als fünf Notenpunkte erreicht wurden, gilt als unterbelegt. Mit der Note "ungenügend" (null Notenpunkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Damit ist eine Belegpflicht nicht erfüllt. 3. KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGS NACHWEISE In den vierstündigen Kursen müssen Sie in den ersten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur schreiben. In den zweistündigen Kursen ist in jedem Schulhalbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben. Die Bedingungen im Fach Sport können Sie der Ziffer 6.1 entnehmen. Zusätzlich zu den Klausuren müssen Sie besondere Formen von Leistungsnachweisen erbringen. Diese beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich), Referate, mündliche Prüfungen oder anderweitige Präsentationen. Zu drei solcher Leistungen sind Sie im Laufe der Kursstufe in jeweils verschiedenen Fächern verpflichtet. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Fächer in Absprache mit Ihrer Fachlehrkraft selbst zu wählen. Diese Leistungsnachweise werden als Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Sie zählen im Ergebnis wie Klausuren und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein. Über diese anderen Formen von Leistungsnachweisen hinaus können überdurchschnittliche Leistungen im Fach Musik in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester und im Fach Sport in Schulsportwettbewerben bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden. 3.3 ZEUGNISSE Sie erhalten für jedes Schulhalbjahr ein Zeugnis über die in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese schließen in den ersten beiden Schulhalbjahren auch Bewertungen über Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit ein. 10

11 . Das Abitur.1 ALLGEMEINE HINWEISE Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Oberstufe. Im vierten Schulhalbjahr müssen Sie eine vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zentral gestellte Abiturprüfung ablegen. Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfolgt nach den Bedingungen der jeweils gültigen Rechtsverordnung. Die Abiturprüfung gliedert sich in die schriftliche und die mündliche Prüfungsphase auf. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfächer. Vier davon sind schriftlich und eines mündlich zu absolvieren.. DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in insgesamt vier Fächern: in den drei Kernkompetenzfächern (siehe Ziffer.3); im Profil oder Neigungsfach (siehe Ziffer.3)..3 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG: Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel als Einzelprüfung: in einem Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer. Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrerinnen/Fachlehrer im Rahmen der Bildungs und Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden dem Prüfling schriftlich vorgelegt und dieser kann sich etwa 0 Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert zirka 0 Minuten. in Ihrem mündlichen Prüfungsfach (siehe Ziffer.); diese Prüfung ist eine Präsentationsprüfung. Sie müssen bei der Auswahl Ihres fünften (mündlichen) Prüfungsfaches darauf achten, dass Sie mit Ihren schriftlichen Prüfungsfächern und Ihrem fünften (mündlichen) Prüfungsfach alle Aufgabenfelder abdecken (vergleiche hierzu vor allem Ziffer 6.3). HINWEIS Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Leitfadens 008 werden in der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) Veränderungen in der mündlichen Prüfung erörtert. Dies geschieht im Hinblick auf verbesserte Möglichkeiten des Einbringens der besonderen Lernleistung als mündliche Prüfungsleistung und den möglichen Verzicht auf die obligatorische mündliche Prüfung in einem zuvor schriftlich geprüften Fach. Bei Wirksamwerden der KMKVereinbarung und nach Zustimmung durch die Gremien werden eventuell eintretende Änderungen den Schulen mitgeteilt und unter der Internetseite des Landesschülerbeirats veröffentlicht. 11

12 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien. PRÜFUNGSKOMBINATIONEN Durch Ihre Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer.1) abgedeckt werden. VIER SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSFÄCHER: EIN MÜNDLICHES PRÜFUNGSFACH: drei Kernkompetenzfächer Profilfach oder Neigungsfach ein stündiges oder stündiges Fach Deutsch Fremdsprache Mathematik Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik Sport Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache Bildende Kunst, Musik Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Biologie, Chemie, Physik Informatik Sport besondere Lernleistung Wie schon unter Ziffer. beschrieben, müssen Sie eine schriftliche Abiturprüfung in jedem Ihrer drei Kernkompetenzfächern ablegen; diese decken die Aufgabenfelder I und III ab. Haben Sie als Profil beziehungsweise Neigungsfach, in dem Sie die vierte schriftliche Abiturprüfung ablegen, eines der Fächer im rot markierten Feld gewählt, so können Sie im mündlichen Prüfungsfach für die Präsentationsprüfung aus den Fächern im nebenstehenden rosa Kasten auswählen. Diese Fächer stammen deshalb aus dem Aufgabenfeld II (siehe Ziffer.1), da Sie den gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich in Ihren schriftlichen Prüfungen noch nicht abgedeckt haben. Sie können als Präsentationsprüfung auch Ihre besondere Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) einbringen, diese muss dann jedoch dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet werden können. Die Fächer im blauen Feld sind nur als Neigungsfach wählbar. Lassen Sie sich in diesem Neigungsfach schriftlich im Abitur prüfen, so decken Sie das Aufgabenfeld II automatisch ab. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, als Präsentationsprüfung im mündlichen Abitur ein beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich (grüner Kasten siehe Ziffer.1) zu wählen. Spätestens in der Einführungsphase können Arbeitsgemeinschaften in einer zusätzlichen Fremdsprache oder in Informatik angeboten werden. Diese Arbeitsgemeinschaften können in der Kursstufe als Kurse weitergeführt und in diesem Bereich als Präsentationsprüfung gehalten werden, falls alle Aufgabenfelder bereits durch die schriftliche Prüfung abgedeckt sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Präsentationsprüfung im Rahmen einer besonderen Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) abzulegen. 1

13 5. Gesamtqualifikation 5.1 ÜBERSICHT Die Gesamtqualifikation ist für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend. Sie wird aus drei Blöcken ermittelt. Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie erkennen, wie sich diese zusammensetzt: Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung gemäß der Notengebung (vergleiche Ziffer 3.1) in einem Kurs oder einer Prüfung. Die 15 Punkte stehen für die maximal zu erreichende Punktzahl. 1. Hj.. Hj. 3. Hj.. Hj. Zweifach gewertete Kurse Abiturprüfung ZWEITER BLOCK 1. Prüfungsfach (schriftlich). Prüfungsfach (schriftlich) Kurse des. Hj. im 1. und. Prüfungsfach oder Facharbeit *) 3. Prüfungsfach (schriftlich) x 15 x 15 x 15 x 15 x 15 x 15 Einfach gewertete Kurse DRITTER BLOCK x 15 3 x 15 3 x 15 schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung. Prüfungsfach (schriftlich) x 15 schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung ERSTER BLOCK 5. Prüfungsfach (mündliches Prüfungsfach) Weitere Fächer **) 3 x BLOCK max. 330 Pkt. mündl. Prüfung. BLOCK max. 10 Pkt. 3. BLOCK max. 300 Pkt. 15 mind. 110 Pkt. mind. 70 Pkt. mind. 100 Pkt. *) Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Schulhalbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.). Gesamt: max. 80 Pkt. mind. 80 Pkt. **) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen. Die besondere Lernleistung geht dabei in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie tritt dadurch an die Stelle der dreifach gewerteten Notenpunkte des mündlichen Prüfungsfaches und der in diesem Fach erreichbaren Punkte des vierten Schulhalbjahres. Damit entfällt die Pflichtanrechnung dieser Kurse im ersten Block. 13

14 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien 5. DRITTER BLOCK (ABITURPRÜFUNGS BLOCK) Im dritten Block werden die Leistungen der Abiturprüfung erfasst. Er umfasst die vier schriftlichen Prüfungsfächer und das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, in mindestens einem Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer eine zusätzliche mündliche Prüfung abzulegen. In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport werden die schriftlichen oder mündlichen Prüfungen gegebenenfalls durch fachpraktische Prüfungen ergänzt. Zusätzlich zu den Leistungen der Abiturprüfungen werden die Leistungen in den vierten Halbjahren aller Prüfungsfächer in diesem Block verrechnet. Die Punkte der Abiturprüfung sind wie folgt zu ermitteln: Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft, ist die in der Prüfung erreichte Punktzahl dreifach zu werten. Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, wird die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl zweifach und die in der mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach gewertet. Sie haben die Möglichkeit, sich anstelle Ihres fünften (mündlichen) Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) anrechnen zu lassen; allerdings müssen Sie darauf achten, dass mit den schriftlichen Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. Diese besondere Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den dritten Block einbezogen: dreifach für die fünfte (mündliche) Abiturprüfung und zusätzlich einfach für die erreichte Abschlussbewertung im vierten Halbjahr des dadurch ersetzten Faches. 5.3 ZWEITER BLOCK (ZWEIFACH GEWER TETE KURSE) Aus den schriftlichen Prüfungsfächern müssen Sie zwei Fächer auswählen, die Sie sich im zweiten Block doppelt anrechnen lassen können. Mindestens eines dieser Fächer muss ein Kernkompetenzfach sein. Die Summe der erreichten Punktzahlen in diesen Kursen der ersten drei Halbjahre werden doppelt eingerechnet. Die beiden Kurse aus dem vierten Schulhalbjahr werden im zweiten Block nur einfach gewertet, weil diese Kurse auch im Rahmen des dritten Blocks angerechnet werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, anstelle der einfachen Wertung der vierten Schulhalbjahre eine Facharbeit in einem dieser Fächer anzufertigen (siehe Ziffer 6.). Falls Sie im Profil oder Neigungsfach eine Fremdsprache gewählt haben, können Sie sich noch bis zu Beginn des dritten Schulhalbjahres entscheiden, welches dieser Fächer als Kernkompetenz und welches als Profil beziehungsweise Neigungsfach zu werten ist. Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe für das dritte Schulhalbjahr entscheiden Sie sich, welche beiden Fächer Ihrer schriftlichen Prüfung zweifach gewertet werden sollen. 1

15 5. ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTE TE KURSE) In diesen Block müssen Kurse in einfacher Wertung eingebracht werden. Diese Kurse sind: vierstündige Kurse: die Kurse der ersten drei Halbjahre in den Prüfungsfächern, die noch nicht im zweiten Block angerechnet wurden; die Kurse des vierten Halbjahres wurden bereits in den dritten Block eingerechnet. die Kurse aller vier Halbjahre im Profil oder Neigungsfach (außer im Fach Sport, dazu siehe Besonderheiten Ziffer 6.1), wenn Sie dieses nicht als Prüfungsfach gewählt haben. zweistündige Kurse: die Kurse aller vier Halbjahre in der vorgeschriebenen Fächerkombination GeschichteErdkunde Gemeinschaftskunde. die Kurse aus zwei Halbjahren in: Bildende Kunst oder Musik; zwei der Fächer Biologie, Chemie und Physik. Falls Sie im Profil und Neigungsfach eine oder zwei Naturwissenschaften gewählt haben, müssen Sie sich keine weitere Naturwissenschaft anrechnen lassen, da mit dem Profil beziehungsweise Neigungsfach bereits die benötigten Kurse verrechnet wurden. Fächerkombination GeschichteErdkundeGemeinschaftskunde: Die Kurse Geschichte/Gemeinschaftskunde im ersten und vierten Halbjahr oder Geschichte/Erdkunde im zweiten und dritten Schulhalbjahr werden pro Halbjahr zu einer Note verrechnet. Das hat zur Folge, dass Sie nicht je Fach eine Note erhalten, sondern Ihnen eine Gemeinschaftsnote (GW) aus Geschichte und dem Kombinationsfach angerechnet wird. (Haben Sie zum Beispiel in 1. in Geschichte neun und in Erdkunde elf Notenpunkte erreicht, so wird Ihnen eine Gemeinschaftsnote von zehn Notenpunkten verrechnet > eine Note für zwei Fächer) Haben Sie Geschichte als Neigungsfach gewählt, so werden die Einzelnoten aus Erdkunde und Gemeinschaftskunde verrechnet, da Geschichte bereits als vierstündiges Fach (im ersten, zweiten oder dritten Block) verrechnet wurde. Haben Sie Erdkunde als Neigungsfach gewählt, so müssen Sie nur noch die Gemeinschaftsnoten des ersten und vierten Halbjahres aus Geschichte/Gemeinschaftskunde verrechnen lassen, da Erdkunde bereits als vierstündiges Fach (im ersten, zweiten oder dritten Block) verrechnet wurde. Für Gemeinschaftskunde gilt Gleiches. Wenn die einzubringenden Kurse die Anrechnung von Kursen in Religionslehre oder Ethik nicht mehr zulassen, können dafür nach Wahl bis zu zwei Kurse in der Fächerkombination GeschichteErdkunde Gemeinschaftskunde in den ersten beiden Halbjahren in der Anrechnung entfallen. Zwei Kurse in Geschichte und die Kurse in den Prüfungsfächern müssen jedoch eingerechnet werden. Wenn Sie noch nicht alle Kurse mit dieser Wahl abgedeckt haben, können Sie folgende Kurse zusätzlich einbringen, um auf die Anzahl von Kursen zu kommen: die noch nicht verrechneten Kurse des Faches Bildende Kunst beziehungsweise Musik, die noch nicht verrechneten Kurse aus den Naturwissenschaften, die Kurse aus dem Fach Religionslehre/Ethik, maximal drei Kurse aus dem Fach Sport, Kurse aus dem Wahlbereich. Über diese weiteren anzurechnenden Kurse entscheiden Sie spätestens am nächsten Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Schulhalbjahr. Im Fach Sport können höchstens drei Kurse angerechnet werden. Die Schule macht Ihnen hierbei einen optimierten Vorschlag. Hat die Schule zusätzlich zum Angebot im Pflichtund Wahlbereich Arbeitsgemeinschaften angeboten, können Sie diese jedoch nicht in die Gesamtqualifikation einbringen. 15

16 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien 5.5 DURCHSCHNITTSNOTE UND GESAMTPUNKTZAHL Die in den drei Blöcken erreichte Punktzahl ergibt in Summe die erreichte Gesamtpunktzahl, welche folgender Durchschnittsnote entspricht: Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote ,0 1,1 1, 1,3 1, 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9,0,1,,3,, ,6,7,8,9 3,0 3,1 3, 3,3 3, 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9,0 16

17 6. Besonderheiten 6.1 SPORT Der Unterricht im Fach Sport gliedert sich in die Sportbereiche 1,, 3 und. Der Sportbereich 1 umfasst Sporttheorie laut Lehrplan in enger PraxisTheorieVerknüpfung. Der Sportbereich umfasst vier Individualsportarten mit jeweils zwei Disziplinen oder Geräten. Zu den Individualsportarten zählen Geräteturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik und Schwimmen. Außerdem gehört zum Sportbereich ein Ausdauertraining. Der Sportbereich 3 umfasst vier Mannschaftssportarten. Hierzu zählen Basketball, Fußball, Handball und Volleyball. Der Sportbereich umfasst den Wahlbereich. In ihm kann eine Sportart aus dem Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) angeboten werden, die nicht im Sportbereich oder 3 erfasst ist. Außerdem kann er zur Festigung und Vertiefung von Inhalten aus den Sportbereichen 1, oder 3 dienen. Die Schule bietet nach ihren Möglichkeiten Kombinationen aus den Sportbereichen, 3 und an. Beispiele zu den Sportbereichen: Sportbereich 1: Sporttheorie Orientiert sich an den praktisch ausgeübten Sportarten aus den Sportbereichen, 3 und. Sportbereich : Individualsportart Geräteturnen (Boden/Reck), Ausdauer Gymnastik/Tanz (Band/Ball) Leichtathletik (Sprint/Wurf), Ausdauer Schwimmen (Brust/Kraul), Ausdauer Sportbereich 3: Mannschaftssportart Basketball Fußball Handball Volleyball Sportbereich : Sportart von JTFO Sportart, die nicht im Sportbereich oder 3 erfasst ist. Klausuren und Leistungsnachweise: Im Fach Sport sind in den vierstündigen Kursen in den ersten beiden Schulhalbjahren zusammen mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur zu schreiben. Sport als Prüfungsfach: In der Regel können Sie Sport als Prüfungsfach nur wählen, wenn Sie vom Unterricht in den besuchten Kursen nicht teilweise befreit waren. Sport als mündliches Prüfungsfach: Sie können Sport nur dann als fünftes (mündliches) Prüfungsfach nehmen, wenn Sie zuvor alle Aufgabenfelder abgedeckt haben. Hierzu muss ihr viertes (schriftliches) Prüfungsfach dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet sein. Für die Prüfung an sich gelten die gleichen Bedingungen wie in der herkömmlichen Präsentationsprüfung. Darüber hinaus wird eine fachpraktische Prüfung abgelegt. Sie setzt sich zusammen aus zwei Disziplinen beziehungsweise Geräten einer Sportart und dem CooperTest aus Sportbereich und einer Sportart aus Sportbereich 3. Bei der Wahl des Faches Sport als fünftes Prüfungsfach sind die gewählten Sportarten für die Prüfung zu benennen. Sport als schriftliches Prüfungsfach: Belegen Sie Sport als Profil oder Neigungsfach, können Sie Sport als schriftliches Prüfungsfach wählen (zu Sport als Profilfach beachten Sie Ziffer.). Die Prüfung besteht dann aus einer vierstündigen Klausur und einer fachpraktischen Prüfung. Diese setzt sich zusammen aus zwei Disziplinen beziehungsweise Geräten einer Sportart und dem CooperTest aus dem Sportbereich und einer Sportart aus dem Sportbereich 3. Unter besonderen Bedingungen können auch Sportarten des Wahlbereichs Gegenstand der fachpraktischen Prüfung sein. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen für die Abiturprüfung im Fach Sport. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. 17

18 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien 6. FACHARBEIT Die Facharbeit ist eine selbstständig verfasste schriftliche Hausarbeit von etwa zehn bis 0 Seiten. Das Thema ist genau begrenzt und aus einem der zweifach gewerteten Fächer aus Block. Sie müssen das Thema mit Ihrer Fachlehrerin/Ihrem Fachlehrer so abstimmen, dass es den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe entspricht und in einem Zeitraum von etwa einem halben Jahr (im ersten bis dritten Halbjahr) bearbeitet werden kann. Durch die Anfertigung einer Facharbeit sollen zum Beispiel folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden: Probleme erkennen und formulieren; Techniken der Informationsbeschaffung erwerben; sich in neue Wissensgebiete einarbeiten; Arbeitsschritte planen; Gliederung einer Arbeit entwerfen; Methoden des jeweiligen Fachgebietes reflektieren und anwenden; Lösungen anschaulich darstellen und sprachlich korrekt formulieren; Schlussfolgerungen ziehen. Die Bestandteile der Facharbeit sind: Deckblatt, das den Namen der Schülerin/des Schülers und das Thema der Arbeit enthält; Versicherung über die selbstständige Anfertigung; Inhaltsverzeichnis; Textteil; Literaturverzeichnis; Anhang (zum Beispiel Tabellen, Karten). Die von der Fachlehrkraft bewertete Facharbeit wird Ihnen bis zum Ende des dritten Halbjahres zurückgegeben. Nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Kurshalbjahr entscheiden Sie, ob Sie die Note der Facharbeit in die Gesamtqualifikation einbeziehen: Hier kann die Facharbeit im zweiten Block anstelle der beiden einfach gewerteten Kurse des vierten Schulhalbjahres der doppelt gewerteten Fächer in zweifacher Wertung angerechnet werden (siehe Ziffer 5.3). Qualifizierte Arbeiten von Teilnehmerinnen/Teilnehmern an Wettbewerben können ebenfalls als Facharbeit angenommen werden, wenn sie den formalen Bedingungen der Facharbeit angepasst werden und eine zur Facharbeit vergleichbare Bewertung erfolgen kann. Gruppenarbeiten sind möglich, wenn die Einzelleistungen deutlich erkennbar sind. 18

19 6.3 BESONDERE LERNLEISTUNG Sie haben die Möglichkeit, eine besondere Lernleistung zu erbringen und diese im dritten Block (Abiturprüfungsblock) unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Ziffer.) verrechnen zu lassen. Die besondere Lernleistung kann ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern oder vom Bund geförderten Wettbewerb oder ein Seminarkurs in den ersten beiden Halbjahren sein. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen/Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung erforderlich. Die besondere Lernleistung können Sie sich wie folgt anrechnen lassen: Sie wird nur dann in die Gesamtqualifikation eingerechnet, wenn sie das fünfte Prüfungsfach ersetzt. MÖGLICHKEIT DER BERÜCKSICHTIGUNG DER BESONDEREN LERNLEISTUNG ZUORDNUNG DER BESON DEREN LERNLEISTUNG ZUM AUFGABENFELD I sprachlichliterarischkünstlerisch Die Anrechnung als fünftes Prüfungsfach ist nur möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon im vierten Prüfungsfach abgedeckt wurde. Wird die Lernleistung nicht als fünftes Prüfungsfach angerechnet und haben Sie mindestens fünf Punkte (in einfacher Wertung) erreicht, sind Sie von der zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer befreit. Die Anrechnung als fünftes Prüfungsfach ist auch dann möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon im vierten Prüfungsfach abgedeckt wurde. Wird die Lernleistung nicht als fünftes Prüfungsfach angerechnet und haben Sie mindestens fünf Punkte (in einfacher Wertung) erreicht, sind Sie von der zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer befreit. II gesellschaftswissenschaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Die Anrechnung als fünftes Prüfungsfach ist nur möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon im vierten Prüfungsfach abgedeckt wurde. Wird die Lernleistung nicht als fünftes Prüfungsfach angerechnet und haben Sie mindestens fünf Punkte (in einfacher Wertung) erreicht, sind Sie von der zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer befreit. Haben Sie im Profil oder Neigungsfach eine Naturwissenschaft belegt, so müssen Sie keinen Kurs in einer zweiten Naturwissenschaft besuchen, sofern Sie mindestens einen Punkt erreicht haben. 19

20 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien Seminarkurse als besondere Lernleistungen Bewertung der Leistungen im Seminarkurs Der Besuch eines Seminarkurses wird nach folgenden Kriterien bewertet: 1. für den Unterricht in den ersten beiden Halbjahren;. für die Dokumentation; 3. für das Kolloquium. Bei der Gesamtbewertung werden die Notenpunkte für die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Viertel gewichtet. Die sich daraus ergebende Punktzahl wird vierfach gewertet (dreifach anstelle der Abiturprüfung und einfach anstelle des vierten Halbjahres des ersetzten Faches). Es sind damit insgesamt bis zu 60 Punkte in der Gesamtqualifikation der Abiturprüfung erreichbar. Seminarkursthemen Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erforderlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Themenfindung einbezogen werden Wettbewerbe als besondere Lernleistung Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise umfassende Beiträge aus einem von den Ländern oder vom Bund geförderten oder veranstalteten Wettbewerb als besondere Lernleistung einzubringen. Arbeiten aus Wettbewerben müssen gemäß der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe folgende Bedingungen erfüllen: oberstufen und abiturgerechtes Niveau; studienvorbereitende Arbeitsformen; fachübergreifende Ansätze; schriftliche Dokumentation; zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums; bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der individuellen Schülerleistung; für Beiträge aus Wettbewerben gilt zusätzlich, dass keine anderweitige Berechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation möglich ist; die Bewertung erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. 6. RELIGIONSLEHRE/ETHIK ALS PRÜ FUNGSFÄCHER Religionslehre können Sie nur als Prüfungsfach wählen, wenn Sie in der letzten Klasse vor Eintritt in die Kursstufe am Religionsunterricht teilgenommen haben. Ersatzweise kann zu Beginn des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Prüfung durch eine Fachlehrkraft erfolgen, in der Sie die entsprechenden Kenntnisse nachweisen müssen. Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unterricht in Klasse 11 besucht haben. Dasselbe gilt für das Fach Ethik. Nach 10 (3) der Abiturverordnung für Gymnasien der Normalform NGVO können Sie, sofern Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören oder wenn an Ihrer Schule in dem betreffenden Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Religionsgemeinschaft angeboten wird, auch Kurse in Religionslehre mit Zustimmung der hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft besuchen. Darüber hinaus können Sie mit Zustimmung der betroffenen Religionsgemeinschaften den Religionsunterricht der anderen Konfession besuchen, wenn ein Härtefall vorliegt. Diese Regelung gilt auch für die Wahl eines Neigungsfaches. Grundsätzlich sind jedoch die vier Kurse in Religionslehre der Religionsgemeinschaft zu besuchen, der Sie angehören. Haben Sie nach Maßgabe von 10 (3) NGVO vier Kurse in Religionslehre besucht, welcher Sie nicht angehören, können Sie Religionslehre nur dann als Prüfungsfach wählen, wenn vier Kurse in Religionslehre derselben Religionsgemeinschaft besucht worden sind. 0

21 6.5 LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE CUM UND HEBRAICUM Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen wird mit dem Abiturzeugnis die jeweils angegebene Qualifikation erworben: Latinum Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 sowie im Zeugnis der Klasse 11 mindestens die Note ausreichend. Latein als dritte Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 9 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als spät beginnende Fremdsprache: Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Latein spätestens in Klasse 11 in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Latein als Arbeitsgemeinschaft: Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Großes Latinum Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 11 sowie mindestens die Note ausreichend im Zeugnis der Klasse 11 oder das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Graecum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 9 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung; Griechisch als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach; mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Griechisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mir vier Kursen (Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung); Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Hebraicum Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen (Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung); Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Prüfungsnoten Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergänzungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation mindestens die Note ausreichend (= fünf Notenpunkte) erforderlich. Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Oberschulämter für die Zuerkennung der jeweiligen Qualifikation zuständig. Bei einem Wechsel der Sprachenfolge finden die Regelungen Anwendung, die für den vor der Kursphase zuletzt besuchten Bildungsgang gelten. Latein als Kernkompetenz, Profil oder Neigungsfach. 1

22 Abitur 008 Allgemein bildende Gymnasien Studiengänge, für die das Latinum beziehungsweise das Graecum erforderlich ist Latein und Griechischkenntnisse sind für viele Studiengänge von großem Nutzen, zum Beispiel für Medizin, Pharmazie und Jura. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen (Großes Latinum, Latinum) und von Griechischkenntnissen (Graecum) durch die Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Die folgende Übersicht informiert Sie über die entsprechenden Anforderungen. Falls nichts anderes vermerkt ist, genügt das Latinum. Magisterstudiengänge (Hauptfach)* Anglistik Archäologie Ethnologie Germanistik Klassische Philologie Geschichte Kunstgeschichte Musikwissenschaft Orientalistik Ostasienwissenschaften Pädagogik Philosophie Romanistik Slawistik Theologie Volkskunde Anmerkungen: 1. Für Englisch ist das Latinum oder die Kenntnis einer der folgenden europäischen Fremdsprachen erforderlich: Französisch, Italienisch, Spanisch.. Die Magisterstudiengänge werden je nach ihren fachlichen Schwerpunkten an den Universitäten unterschiedlich bezeichnet. 3. Bei evangelischer und katholischer Theologie sind auch für das Studium des Beifaches Kenntnisse in Latein und Griechisch erforderlich.. Die Prüfungsordnungen für Promotionen und Magisterstudiengänge sind an den Universitäten unterschiedlich geregelt. Dies gilt auch für die Anforderungen in den alten Sprachen. Einzelne Universitäten setzen für die Magisterstudiengänge Archäologie, Klassische Philologie und Geschichte das Große Latinum voraus. Lehramtsstudiengänge Gymnasium (Hauptfach) Englisch Französisch Geschichte Griechisch Italienisch Spanisch Latein (auch Graecum) Evangelische Theologie Katholische Theologie Philosophie/Ethik (Latinum oder Graecum) Theologie (kirchliches Examen) Latinum oder Graecum *Neueinschreibungen spätestens ab Sommersemester 010 nicht mehr möglich.

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