Umsatzsteuer-Update Hamburg, Bremen, Osnabrück,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsatzsteuer-Update 2014. Hamburg, 24.03.2014 Bremen, 26.03.2014 Osnabrück, 01.04.2014"

Transkript

1 Umsatzsteuer-Update 2014 Hamburg, Bremen, Osnabrück,

2 Ihr Referent Auch nach der Veranstaltung für Sie da Derk Eilers, LL.M. Prokurist Steuerberater / Rechtsanwalt d.eilers@fides-treuhand.de Telefon: +49 (421) Fax: +49 (421) Tätigkeitsschwerpunkte: Umsatzsteuerrecht Zollrecht Strom- und Energiesteuerrecht Betreuung von Außenprüfungen

3 Themenüberblick Gesetzliche Neuregelungen ab 2014 Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung Seite 3

4 Gesetzliche Neuregelungen ab 2014

5 Gesetzliche Neuregelungen ab 2014 Kunstgegenstände u.ä. Steuersatz und Differenzbesteuerung ab dem Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen ab dem Seite 5

6 Kunstgegenstände u.ä. Steuersatz und Differenzbesteuerung ab dem

7 Steuersatz Kunstgegenstände Einfuhr / Vermietung / Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb von Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke Kunstgegenständen Sammlungsstücken Bisher: ermäßigter Steuersatz 7% Seite 7

8 Steuersatz Kunstgegenstände Einfuhr von Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke Kunstgegenständen Sammlungsstücken Weiterhin: ermäßigter Steuersatz 7% Seite 8

9 Steuersatz Kunstgegenstände Vermietung von Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke Kunstgegenständen Sammlungsstücken ab : Regelsteuersatz 19% Seite 9

10 Steuersatz Kunstgegenstände Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb von Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke Sammlungsstücken ab : Regelsteuersatz 19% Seite 10

11 Steuersatz Kunstgegenstände Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb von Kunstgegenständen ab : grds. Regelsteuersatz 19% Ausnahme: Verkauf durch Urheber / Rechtsnachfolger / kein Wiederverkäufer (ermäßigter Steuersatz 7%) Seite 11

12 Differenzbesteuerung Kunstgegenstände - 25a Abs. 3 UStG Differenzbesteuerung Kunstgegenstände * Wenn sich der Einkaufspreis nicht ermitteln lässt oder * der Einkaufspreis unbedeutend ist. ab : Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, wird mit 30 % des Verkaufspreises angesetzt. Seite 12

13 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen ab dem

14 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Elektronische Dienstleistungen - Katalog Abschn. 3a.12 Abs. 3 Nr UStAE Bereitstellung von (insbesondere) Websites, Webhosting, Fernwartung sowie Software jeglicher Art Fotos, Bildern sowie Texten und Informationen wie E-Books oder Online-Zeitschriften Datenbanken Musik, Klingeltönen, Filmen, Spielen Fernunterricht Online-Versteigerungen und Internet-Service, z.b. Verkehrs- / Wetterdaten Seite 14

15 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Elektronische Dienstleistungen bis zum Leistung an Unternehmer / juristische Person mit USt-Id-Nr. (B2B) Bestimmungslandprinzip Leistung an Nichtunternehmer ohne USt-Id-Nr. (B2C) Grundsatz: Ursprungslandprinzip Ausnahme : Leistender und / oder Leistungsempfänger im Drittland Bestimmungslandprinzip Seite 15

16 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Elektronische Dienstleistungen ab dem Leistung an Unternehmer / juristische Person mit USt-Id-Nr. (B2B) Leistung an Nichtunternehmer ohne USt-Id-Nr. (B2C) Bestimmungslandprinzip Seite 16

17 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Elektronische Dienstleistungen ab dem Leistung an Nichtunternehmer ohne USt-Id-Nr. (B2C) in der EU Ab 2015 ist keine deutsche Umsatzsteuer mehr in Rechnung zu stellen. Stattdessen Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes. Rechnungsanforderungen des jeweiligen EU-Landes sind maßgeblich. Seite 17

18 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Elektronische Dienstleistungen ab dem Leistung an Nichtunternehmer ohne USt-Id-Nr. (B2C) in der EU Grundsätzlich Registrierung in den betreffenden EU-Ländern. Vereinfachung: sog. MOSS-Verfahren (mini one stop shop): Unternehmer kann die Umsätze in den anderen EU-Ländern gegenüber der deutschen Finanzbehörde quartalsweise erklären. Seite 18

19 Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen Handlungsempfehlung / Unterstützung durch die FIDES Situationsanalyse im Unternehmen Werden entsprechende elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbracht? Wie soll der Erklärungspflicht im EU-Ausland nachgekommen werden? Seite 19

20 Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung

21 Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung Rechnungspflichtangaben Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Umsatzsteuerliche Organschaft Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Reihengeschäfte Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen Seite 21

22 Neuerungen bei Rechnungspflichtangaben

23 Rechnungsanforderungen Gutschrift Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne Erstellung durch den Leistungsempfänger. Rechtsfolge: Zahlung durch den Leistungsempfänger. Kaufmännische Gutschrift Erstellung durch den leistenden Unternehmer. Rechtsfolge: (Rück-)Zahlung durch den leistenden Unternehmer. Seite 23

24 Rechnungsanforderungen Gutschrift Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne Leistender Unternehmer Leistung Leistungsempfänger (Unternehmer) Umsatzsteuerliche Gutschrift ( self billing ) Im Abrechnungsdokument muss zwingend der Text Gutschrift enthalten sein. BMF-Schreiben vom erlaubt auch andere Sprachfassungen. Seite 24

25 Rechnungsanforderungen Gutschrift Kaufmännische Gutschrift Leistender Unternehmer Leistung Rechnung Leistungsempfänger (Unternehmer) Kaufmännische Gutschrift ( credit note ) Abrechnung sollte nicht den Text Gutschrift enthalten. Ansonsten Steuerschuldnerschaft gemäß 14c UStG für beide? Laut BMF-Schreiben vom grundsätzlich nicht. Seite 25

26 Rechnungsanforderungen - 14 Abs. 7 UStG Leistender Unternehmer Sonstige Leistung 3a Abs. 2 Leistungsempfänger (Unternehmer) Ort der sonstigen Leistung ist in Deutschland. Deutscher Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer ( 13b UStG). Rechnungsausstellung richtet sich zukünftig nach niederländischem Recht. Abwandlung: Falls durch (umsatzsteuerliche) Gutschrift abgerechnet wird, gilt für die Gutschrift aber deutsches Recht. Seite 26

27 Rechnungsanforderungen - 14a Abs. 1 UStG Leistender Unternehmer Sonstige Leistung 3a Abs. 2 Leistungsempfänger (Unternehmer) Ort der sonstigen Leistung ist in Italien. Italienischer Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren). Rechnungsausstellung muss bis zum 15. Tag des Folgemonats nach dem Monat der Leistungsausführung erfolgen. Ohne Umsatzsteuerausweis (wie bisher). USt-Id-Nummern beider Unternehmer (wie bisher). Rechnungstext: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Seite 27

28 Rechnungsanforderungen 13b UStG Weitere Änderungen bei Rechnungen Rechnung für 13b UStG - Leistungen im Inland Rechnungstext: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Rechnung für Reiseleistungen gemäß 25 UStG Rechnungstext: Sonderregelung für Reisebüros Rechnung für Differenzbesteuerung gemäß 25a UStG Rechnungstext: Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung Rechnungstext: Kunstgegenstände/Sonderregelung Rechnungstext: Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung BMF-Schreiben vom erlaubt auch andere Sprachfassungen. Seite 28

29 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG

30 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Grundfall Subunternehmer Bauleistung Bauleister Bauleistung Bauherr 13b UStG (+) 13b UStG (-) Wechsel der Steuerschuldnerschaft, wenn Bauleistungen (Werklieferungen und sonstige Leistungen) an einen anderen Bauleister erbracht werden. Wann ist man Bauleister? - Bisher maßgeblich 10% Umsatzgrenze und/oder Bauabzugsteuer-Freistellungsbescheinigung gemäß 48b EStG Seite 30

31 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Bauträger Subunternehmer Bauleistung Bauträger Grundstückslieferung Bauherr 13b UStG (?) grds. umsatzsteuerfrei Fällt die Bauleistung des Subunternehmers unter 13b UStG? Finanzverwaltung ab dem Jahr 2004: Nein spätestens ab dem Jahr 2011: Ja Der Bauherr kann auf die Bauausführung in der Regel Einfluss nehmen, also liegt eine Werklieferung vor. Seite 31

32 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Bauträger Subunternehmer Bauleistung Bauträger Grundstückslieferung Bauherr 13b UStG (?) grds. umsatzsteuerfrei Fällt die Bauleistung des Subunternehmers unter 13b UStG? Bundesfinanzhof mit Urteil vom (V R 37/10): Nein Werklieferung setzt Be- oder Verarbeitung eines für den Leistenden fremden Gegenstandes voraus. Bauträger bebauen eigene Grundstücke. Eigene Ausgangsumsätze müssen umsatzsteuerpflichtig sein. Bauträger erbringen grundsätzlich umsatzsteuerfreie Grundstückslieferungen. Seite 32

33 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG BMF-Schreiben vom (veröffentlicht am ) Finanzverwaltung schließt sich dem BFH an. Leistungsempfänger muss die an ihn erbrachten Bauleistungen seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwenden. Bauträgergeschäfte sind keine Bauleistungen. Eingangsleistungen an Bauträger sind damit nicht in die Steuerumkehr des 13b UStG einzubeziehen. Seite 33

34 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG BMF-Schreiben vom (veröffentlicht am ) Vertrauensschutzregelung für Bauleistungen, die vor dem erbracht wurden. Risiko für Subunternehmer Findet Vertrauensregelung des 176 Abs. 2 AO Anwendung? Chance für Bauträger Möglichkeit der Rückforderung der bisher gezahlten 13b- Umsatzsteuer vom Finanzamt prüfen. Seite 34

35 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Bauträger bisher Subunternehmer 100 Bauleistung Bauträger Grundstückslieferung Bauherr 13b UStG (+) umsatzsteuerfrei 19 ( 13b USt) Finanzamt Seite 35

36 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Bauträger nach BFH Subunternehmer USt Bauleistung Bauträger Grundstückslieferung Bauherr 13b UStG (-) umsatzsteuerfrei Nachzahlung 19 USt + ggf. Zinsen 19 ( 13b USt) Finanzamt Rückforderung 19 ( 13b USt) + ggf. Zinsen Ohne Vertrauensschutz Seite 36

37 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - Bauträger nach BFH Subunternehmer 100 Bauleistung Bauträger Grundstückslieferung Bauherr 13b UStG (-) umsatzsteuerfrei 19 ( 13b USt) Rückforderung 19 ( 13b USt) + ggf. Zinsen Finanzamt Mit Vertrauensschutz Seite 37

38 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG BMF-Schreiben vom (veröffentlicht am ) 10% Umsatzgrenze ist nicht mehr maßgeblich. Bauabzugsteuer-Freistellungsbescheinigung gemäß 48b EStG hat nur noch Indizwirkung. Bauleistungen für eigengenutzte Gebäude fallen nicht mehr unter 13b UStG. Vereinfachungsregelung in Abschn. 13b.8 UStAE gilt bei Bauleistungen nicht mehr. Seite 38

39 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG BMF-Schreiben vom (veröffentlicht am ) Bei Weiterbelastung von Bauleistungen (z.b. innerhalb der Unternehmensgruppe) ist zu prüfen, ob 13b UStG hinsichtlich der Eingangsleistungen Anwendung findet. Ansonsten droht ein Umsatzsteuerrisiko. Seite 39

40 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Bauleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG Subunternehmer Bauleistung Bauleister Bauleistung Bauherr 13b UStG (?) Verschärfte Anforderungen bei 13b UStG für Subunternehmer: Führt die konkrete Bau-Eingangsleistung zu einer Bau-Ausgangsleistung? Falls ja: 13b UStG (+) Falls nein: 13b UStG (-) Seite 40

41 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Gebäudereinigungsleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG BMF-Schreiben vom (veröffentlicht am ) Leistungsempfänger muss die an ihn erbrachten konkreten Reinigungsleistungen seinerseits zur Erbringung einer Reinigungsleistung verwenden. Bescheinigung USt 1 TG gilt nicht, wenn der Leistungsempfänger die Reinigungsleistung nicht zur Erbringung von Reinigungsleistungen verwendet und der Subunternehmer dies weiß. Gebäudereinigungsleistungen für eigengenutzte Gebäude fallen nicht mehr unter 13b UStG. Vereinfachungsregelung in Abschn. 13b.8 UStAE gilt weiterhin. Seite 41

42 Neuerungen beim Steuerschuldnerwechsel gemäß 13b UStG Gebäudereinigungsleistungen gemäß 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG Subunternehmer Reinigungsleistung Reinigungsdienstleister Reinigungsleistung Kunde 13b UStG (+) 13b UStG (-) Reinigungsdienstleister muss die konkreten Reinigungsleistungen zur Erbringung von Reinigungsleistungen verwenden. Bescheinigung USt 1 TG gilt nicht, wenn der Reinigungsdienstleister die Reinigungsleistung nicht zur Erbringung von Reinigungsleistungen verwendet und der Subunternehmer dies weiß. Vereinfachungsregelung in Abschn. 13b.8 UStAE gilt weiterhin. Seite 42

43 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

44 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Voraussetzungen Organträger (PersGes / jur. Person / nat. Person) Organträger (OT) Organgesellschaft (jur. Person) Eingliederung finanziell wirtschaftlich organisatorisch Rechtsfolgen Organgesellschaft (OG) Organkreis Organschaft (ein umsatzsteuerliches Unternehmen). Erklärungspflichten hat grundsätzlich nur der OT. Leistungen zwischen OT und OG sind als sog. Innenumsätze nicht umsatzsteuerbar. Seite 44

45 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organisatorische Eingliederung Der OT muss tatsächlich Einfluss auf die Geschäfte der OG ausüben. BMF-Schreiben vom ändert Abschn. 2.8 UStAE mit Wirkung zum Nichtbeanstandungsregelung bis zum , wenn die Voraussetzungen für eine organisatorische Eingliederung bisher erfüllt waren und OT und OG übereinstimmend von einem Organkreis ausgehen. Verlängerung der Übergangsfrist durch BMF-Schreiben vom Seite 45

46 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organisatorische Eingliederung Abschn. 2.8 Absatz 7 S. 2 UStAE: Der OT muss die OG durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrschen oder zumindest durch Gestaltung der Beziehungen sicherstellen, dass eine vom Willen des OT abweichende Willensbildung bei der OG nicht stattfindet. Seite 46

47 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom (V R 18/13): Der OT muss die OG durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrschen. oder zumindest durch Gestaltung der Beziehungen sicherstellen, dass eine vom Willen des OT abweichende Willensbildung bei der OG nicht stattfindet. Seite 47

48 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom (V R 18/13) - Rechtsfolgen: Bloßes Vetorecht ist nicht mehr ausreichend. Bei Insolvenzverfahren bei der Organgesellschaft endet die Organschaft bereits mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Seite 48

49 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organisatorische Eingliederung Rechtsfolgen des BFH-Urteil: Organträger (OT) GF A Beispiel: Gesamtgeschäftsführungsbefugnis bei OG mit Mehrheitsbeschluss und Stimmenmehrheit bei GF A. Organgesellschaft (OG) GF A GF B Organisatorische Eingliederung nach Ansicht des BFH zumindest fraglich. Seite 49

50 Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Handlungsempfehlung / Unterstützung durch die FIDES Rechtsprechung hat die Hürden noch einmal höher gelegt. Aktuelle Überprüfung der bestehenden Struktur, spätestens bis zum Jahresende. Danach mindestens einmal jährlich und bei Änderungen in der Gruppenstruktur. Seite 50

51 Neuerungen beim Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

52 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Deutschland ig. Lieferung anderer EU- Mitgliedsstaat Seite 52

53 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Beförderungsfall durch den liefernden Unternehmer Deutschland EU-Ausland Liefernder Unternehmer Transport (Beförderung) Erwerber Der liefernde Unternehmer befördert den Liefergegenstand mit eigenem LKW zum Erwerber.

54 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Beförderungsfall durch Abholung Deutschland EU-Ausland Liefernder Unternehmer Abholung (Beförderung) Erwerber Der Erwerber holt den Liefergegenstand mit eigenem LKW vom liefernden Unternehmer ab.

55 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Versendungsfall durch den liefernden Unternehmer Deutschland EU-Ausland Liefernder Unternehmer Erwerber Beauftragung Spediteur Transport

56 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Versendungsfall durch Abholung Deutschland EU-Ausland Liefernder Unternehmer Erwerber Beauftragung Abholung Spediteur

57 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Deutschland Zahlung erfolgt netto Niederlande Liefernder Unternehmer Warenbewegung Erwerber (Unternehmer) Zusammenfassende Meldung Erklärung Umsatzsteuer Vorsteuer BZSt Finanzamt D Finanzamt NL Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Seite 57

58 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Innergemeinschaftliche Lieferung Unternehmereigenschaft des Lieferanten und des Erwerbers Lieferung eines körperlichen Gegenstandes Warenbewegung vom Inland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat Gültige USt-ID-Nr. von Lieferant und Erwerber Erwerbsbesteuerung (innergemeinschaftlicher Erwerb) im anderen EU- Mitgliedsstaat Buch- und Belegnachweis Seite 58

59 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Gesetzesneufassung Neufassung der 17a-c Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zum Neufassung des 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zum Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom und : Nichtbeanstandungsregelung für ig. Lieferungen bis zum Seite 59

60 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Belegnachweis Der Unternehmer hat durch Belege nachzuweisen, dass der Gegenstand der Lieferung ins übrige EU-Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Doppel der Rechnung ( 14 und 14a UStG) grds. Gelangensbestätigung Seite 60

61 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Belegnachweis: Doppel der Rechnung BFH-Urteil vom (XI R 8/11): Rechnungstext: VAT@zero for export nicht ausreichend. Notwendiger Rechnungstext für den Belegnachweis: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung Seite 61

62 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Belegnachweis: Gelangensbestätigung 1. Gesetzesneufassung 2. Gesetzesneufassung Nachweise nach bisheriger Rechtslage enge Gelangensbestätigung 74a Abs. 3 UStDV: auch Nachweise nach bisheriger Rechtslage möglich Gelangensbestätigung und andere neue Nachweise Verwaltung: Nachweise nach bisheriger Rechtslage bis möglich Seite 62

63 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Inhalt der Gelangensbestätigung Name und Anschrift des Abnehmers Menge des Liefergegenstands und handelsübliche Bezeichnung (und ggf. FIN) Ort und Monat des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet bzw. (bei Beförderung durch den Abnehmer) Ort und Monat des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet Ausstellungsdatum der Bestätigung Unterschrift des Abnehmers oder des zur Abnahme Beauftragten Seite 63

64 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Gelangensbestätigung Ausstellung erst am Bestimmungsort (nach Transport des Gegenstandes). Bezugnahme auf die gesamte Lieferung oder auf jeden Liefergegenstand ist möglich. Sammelbestätigung für mehrere Umsätze (maximal pro Quartal) ist möglich. Darin ist der Monat der Lieferung zu nennen. Kann aus mehreren Dokumenten bestehen. Seite 64

65 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Gelangensbestätigung Sprachfassung Deutsche, englische und französische Sprache ist zulässig. Alle anderen Sprachen nur in amtlich beglaubigter Übersetzung. Seite 65

66 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Gelangensbestätigung Erbringung in Papierform oder in elektronischer Form. Unterschrift ist bei elektronischer Form nicht erforderlich. Bei Verwendung einer soll die -Adresse des Käufers dem Lieferanten mit Abschluss oder bei Durchführung des Liefervertrages bekannt geworden sein. Bei Übersendung per soll auch die archiviert werden. Seite 66

67 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Gelangensbestätigung Vertretung ist möglich durch zur Abnahme Beauftragte. (im Zweifel: Nachweis der Vertretungsberechtigung). Vorliegen beim liefernden Unternehmer. Seite 67

68 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung Frachtbrief mit Unterschrift des Empfängers Konnossement Handelsüblicher Beleg gemäß 17a Abs. 3 Nr. 1b UStDV Nachweis bei Tracking-and-tracing-Fällen Nachweis bei Postsendungen Nachweis mit Spediteursversicherung und Kaufpreiszahlung Gemeinschaftliches Versandverfahren Verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) Zulassung von Straßenverkehrs-Fahrzeugen im Bestimmungsland Seite 68

69 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (1) Versendungsfall (Spediteur durch Lieferant oder Abnehmer) Versendungsbeleg (vollständig ausgefüllt) insbes. Frachtbrief (auch Doppelstück) mit * Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers und * Unterschrift des Empfängers zur Bestätigung des Erhalts der Ware. Konnossement (vollständig ausgefüllt) (auch Doppelstück) Seite 69

70 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (2) Versendungsfall (Spediteur durch Lieferant oder Abnehmer) Handelsüblicher Beleg * Name und Anschrift des Beförderers / Ausstellungsdatum. * Name und Anschrift des Lieferers / Auftraggebers der Versendung. * Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands. * Empfänger des Gegenstands / EU-Bestimmungsort. * Monat des Beförderungsendes im übrigen Gemeinschaftsgebiet. * Versicherung des Beförderers zu nachprüfbaren Geschäftsunterlagen im Gemeinschaftsgebiet. * Unterschrift des Beförderers (AN: bei elektronischer Übermittlung). Seite 70

71 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (3) Tracking-and-tracing-Fälle Schriftliche / elektronische Auftragserteilung und lückenloses Protokoll des Transports. (z.b. Tracking-and-tracing-Protokoll) Seite 71

72 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (3) Tracking-and-tracing-Fälle / Auftragserteilung Name / Anschrift des Belegaustellers. Name / Anschrift des Absenders und des Empfängers. Handelsübliche Bezeichnung / Menge der beförderten Gegenstände. Tag der Abholung / Übernahme der Gegenstände durch den Beförderer. Seite 72

73 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (3) Tracking-and-tracing-Fälle / Auftragserteilung Verweis auf die Rechnung über die Lieferung (nicht auf einen Lieferschein) ist hinsichtlich der handelsüblichen Bezeichnung und Menge zulässig. Bei einer schriftlichen Rahmenvereinbarung mit einem Kurierdienst genügt auch eine Einlieferungsliste oder Versandquittungen. Vereinfachungsregelung bei Lieferungen bis 500 Euro: Schriftliche / elektronische Auftragserteilung und Zahlungsnachweis. Seite 73

74 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (4) Transport durch Postdienstleister (ohne Tracking-and-tracing) Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Postsendung und Nachweis über Bezahlung der Lieferung. Seite 74

75 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (5) Versendungsfall (Spediteur durch Abnehmer) Nachweis über Bezahlung der Lieferung vom Bankkonto des Abnehmers und Bescheinigung des Spediteurs (Spediteursversicherung). * Name und Anschrift des Beförderers / Ausstellungsdatum. * Name und Anschrift des Lieferers / Auftraggebers der Versendung. * Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands. * Empfänger des Gegenstands / EU-Bestimmungsort. * Versicherung des Beförderers, den Gegenstand an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet zu befördern. * Unterschrift des Beförderers. Seite 75

76 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (6) Gemeinschaftliches Versandverfahren Bestätigung der Abgangszollstelle Seite 76

77 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (7) Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren EMCS-Eingangsmeldung der zuständigen Behörde im anderen EU-Mitgliedsstaat oder Dritte Ausfertigung des vereinfachten Begleitdokuments. Seite 77

78 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (8) Lieferung von Fahrzeugen bei Beförderung durch Abnehmer sofern eine Zulassung zum Straßenverkehr erforderlich ist. Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedsstaat. (ggf. FIN) Seite 78

79 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Alternativen zur Gelangensbestätigung (9) Hilfsweise Berufung auf die Rechtsprechung Wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass der Gegenstand in den anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt ist. Es sei denn: Verschleierung der Identität des Abnehmers.

80 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Beförderungsfall durch den liefernden Unternehmer Liefernder Unternehmer Transport (Beförderung) Erwerber Nachweismöglichkeiten: Gelangensbestätigung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS / 3. Ausfertigung Begleitdokument) Gemeinschaftliches Versandverfahren

81 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Beförderungsfall durch Abholung Liefernder Unternehmer Abholung (Beförderung) Erwerber Nachweismöglichkeiten: Gelangensbestätigung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS / 3. Ausfertigung Begleitdokument) Gemeinschaftliches Versandverfahren Kfz-Zulassung auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedsstaat

82 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Versendungsfall durch den liefernden Unternehmer Liefernder Unternehmer Erwerber Spediteur Transport (Beförderung) Nachweismöglichkeiten: Gelangensbestätigung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS / 3. Ausfertigung Begleitdokument) Gemeinschaftliches Versandverfahren Frachtbrief mit Unterschrift des Empfängers Konnossement Handelsüblicher Beleg gemäß 17a Abs. 3 Nr. 1b UStDV Nachweis bei Tracking-and-tracing-Fällen Nachweis bei Postsendungen

83 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Versendungsfall durch Abholung Liefernder Unternehmer Erwerber Abholung Spediteur Nachweismöglichkeiten: Gelangensbestätigung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS / 3. Ausfertigung Begleitdokument) Gemeinschaftliches Versandverfahren Frachtbrief mit Unterschrift des Empfängers Konnossement Handelsüblicher Beleg gemäß 17a Abs. 3 Nr. 1b UStDV Nachweis bei Tracking-and-tracing-Fällen Nachweis bei Postsendungen Nachweis mit Spediteursversicherung und Kaufpreiszahlung per Bankkonto

84 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Buchnachweis im Beförderungs- und Versendungsfall Name und Anschrift des Abnehmers Name und Anschrift des Beauftragten Gewerbezweig des Abnehmers Menge und Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung (und ggf. FIN) Tag der Lieferung vereinbartes Entgelt Art und Umfang der Bearbeitung / Verarbeitung Beförderung / Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet Seite 84

85 Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Handlungsempfehlung / Unterstützung durch die FIDES Situationsanalyse im Unternehmen Korrektur / Heilung der Vergangenheit Anpassung der Abläufe an die neue Nachweissituation Schulung der Mitarbeiter Seite 85

86 Neuerungen beim Reihengeschäft

87 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Grundfall nach UStAE Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (bewegt) Warenweg Lieferung 2 (ruhend) Ort: Deutschland 3 Abs. 6 S. 1 Befreiung: grds. 6, 6a möglich Ort: Ausland 3 Abs. 7 Nr. 2 grds. umsatzsteuerpflichtig Seite 87

88 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Abholfall nach UStAE Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (ruhend) Warenweg Lieferung 2 (bewegt) Ort: Deutschland 3 Abs. 7 Nr. 1 grds. umsatzsteuerpflichtig Ort: Deutschland 3 Abs. 6 S. 1 Befreiung: grds. 6, 6a möglich Seite 88

89 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Problemfall Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (bewegt) Warenweg Lieferung 2 (ruhend) Grundsatz: Lieferung 1 ist die warenbewegte Lieferung, dann Lösung wie im Grundfall. Seite 89

90 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Problemfall Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (ruhend) Warenweg Lieferung 2 (bewegt) Ausnahmefall: Lieferung 2 ist die warenbewegte Lieferung, dann Lösung wie im Abholfall. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Ausnahmefall vorliegt? Seite 90

91 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Problemfall Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (ruhend) Warenweg Lieferung 2 (bewegt) Ausnahmefall (+) laut Finanzverwaltung / Abschn Abs. 10 UStAE: Wenn Unternehmer 2 unter der USt-Id-Nr. des Landes auftritt, in dem der Transport beginnt, und er Gefahr / Kosten des Transports übernimmt. Seite 91

92 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Problemfall Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (ruhend) Warenweg Lieferung 2 (bewegt) Ausnahmefall (+) laut EuGH (Euro Tyre Holding BV) und 5. Senat des BFH: Nur wenn Unternehmer 2 dem Unternehmer 1 bereits vor der Beförderung / Versendung mitgeteilt hat, dass er den Liefergegenstand an den Empfänger weiterverkauft hat, ist Lieferung 2 die warenbewegte Lieferung. Seite 92

93 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft - Problemfall Unternehmer 1 (Deutschland) Unternehmer 2 (Ausland) Empfänger (Ausland) Lieferung 1 (ruhend) Warenweg Lieferung 2 (bewegt) Ausnahmefall (+) laut EuGH (VSTR) und 11. Senat des BFH: Mitteilung des Unternehmer 2 an den Unternehmer 1 über den Weiterverkauf ist unerheblich. Maßgeblich ist, ob der Empfänger bereits Verfügungsmacht an dem Liefergegenstand hat, bevor dieser befördert / versendet wird. Frage des Einzelfalls. Seite 93

94 Umsatzsteuerliches Reihengeschäft Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte bleiben kompliziert. Es besteht insbesondere eine unklare Rechtslage, wenn der mittlere Unternehmer befördert / versendet. Regelungen des UStAE gelten momentan noch. Eine zeitnahe Anpassung ist aber zu erwarten. Seite 94

95 Neuerungen bei der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen

96 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transportbehältnisse Transporthilfsmittel Warenumschließungen Seite 96

97 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transportbehältnisse Transporthilfsmittel Dienen der Vereinfachung des Warentransports / Lagerung und werden u. U. auch im Einzelhandel zur Warenpräsentation genutzt. Einsatz für die logistischen Aktivitäten. Grundsätzlich keine Lieferung an den Endverbraucher. Beispiele: Paletten Ernteboxen Rollcontainer Seite 97

98 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transportbehältnisse Warenumschließungen Liegen vor, wenn aufgrund der Eigenart einer Ware eine bestimmte Umschließung erforderlich ist, um diese für den Endverbraucher verkaufs- und absatzfähig zu machen. Sind für die Lieferung an den Endverbraucher notwendig oder üblich. Beispiele: Flaschen Getränkekisten Seite 98

99 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Überlassungsformen Hingabe gegen gesondertes Pfandgeld. Überlassung im Rahmen reiner Tauschsysteme. Seite 99

100 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Warenumschließungen (WU) / Überlassung gegen Pfand Überlassung der WU gegen Pfandgeld stellt keine eigenständige Lieferung dar. WU teilt vielmehr das Schicksal der Hauptlieferung, insbesondere im Hinblick auf den Steuersatz. Bei Rücknahme der WU und Rückzahlung des Pfandgeldes liegt eine Entgeltminderung gemäß 17 UStG vor. Wahlrechte des Abschn Abs. 8 UStAE finden Anwendung. Seite 100

101 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Warenumschließungen (WU) / Überlassung gegen Pfand Lieferant 1. Lieferung WU 7 % / 19% Käufer Rückgabe = Entgeltminderung bzgl. der 1. Lieferung Seite 101

102 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transporthilfsmittel (THM) / Überlassung gegen Pfand Überlassung der THM gegen Pfandgeld stellt eine eigenständige Lieferung dar. Sie unterliegt dem Regelsteuersatz. Bei Rückgabe der THM und Rückzahlung des Pfandgeldes liegt eine Rücklieferung zum Regelsteuersatz vor. Für L&F-Durchschnittssatzbesteuerer ( 24 UStG) ist eine Vereinfachungsregelung vorgesehen. Seite 102

103 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transporthilfsmittel (THM) / Überlassung gegen Pfand Lieferant 1. Lieferung THM grds. 19% Käufer 2. (Rück-)Lieferung THM grds. 19% Seite 103

104 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transporthilfsmittel (THM) / Reines Tauschsystem ohne Entgelt Sachdarlehensvertrag gemäß 607 BGB. Kein Leistungsaustausch mangels Entgelts. Keine unentgeltliche Wertabgabe, da die Überlassung aus unternehmerischen Gründen erfolgt. Seite 104

105 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transporthilfsmittel (THM) / Tauschsystem gegen Entgelt Nutzungsüberlassung gegen ein Entgelt Beispiele: Handlinggebühr / Palettentauschgebühr. Steuerbare und grds. auch steuerpflichtige sonstige Leistung. Entgeltzahlung mangels Rückgabe des THM Entweder steuerbare THM-Lieferung. Oder nicht steuerbarer Schadensersatz. Seite 105

106 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Transporthilfsmittel (THM) / Tauschsystem gegen Entgelt Unternehmer 1 Sonstige Leistung Unternehmer 2 grds. 19% (Anschluss-)Lieferung grds. 19 % oder Schadensersatz Seite 106

107 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Reparatur-Tausch-Programm Unternehmer 1 1. Lieferung 6 defekte Paletten im Dezember 2013 Reparaturbetrieb 2. Lieferung 2 reparierte Paletten im Januar 2014 Tauschgeschäft Umsatzsteuer für beide Lieferungen entsteht im Dezember 2013 Seite 107

108 Neuerungen bei Transportbehältnissen - BMF-Schreiben vom Übergangsfrist bis Überlassung gegen Pfandgeld Soweit im Rahmen von Warenlieferungen die Hingabe der Transporthilfsmittel gegen Pfandgeld als Nebenleistung zur Warenlieferung und die Rückgewähr des zuvor vereinnahmten Pfandgelds als Entgeltminderung der ursprünglichen Lieferung behandelt wurde, wird dies nicht beanstandet. Überlassung im Rahmen reiner Tauschsysteme Soweit die Leistungsstörungen von den Parteien einvernehmlich als entgeltliche steuerbare Palettenlieferungen behandelt wurden und der Umsatz vom Leistenden zutreffend versteuert wurde, wird dies nicht beanstandet. Seite 108

109 Offene Fragen

110 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

111 Disclaimer Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung.

112 Bildnachweis Quellen: Microsoft Office 2010

113 Auf den Punkt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Derk Eilers, LL.M. StB / RA d.eilers@fides-treuhand.de Birkenstraße Bremen Tel. +49 (421) Fax +49 (421)

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen

Mehr

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

USt-Gelangensbestätigung

USt-Gelangensbestätigung Sonderrundschreiben USt-Gelangensbestätigung Neuregelung ab 01. Oktober 2013 BMF-Schreiben vom 16. September 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Die Grundproblematik der innergemeinschaftlichen Lieferung

Mehr

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG -innergemeinschaftliche Lieferungen- BMF-Schreiben vom 06.01.2009 I. Grundvoraussetzungen: - eine im Inland steuerbare Lieferung

Mehr

Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung

Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung Sub-title Webinar am 16.07.2014 - Anette Groschupp PLACE PARTNER S LOGO HERE European Commission Enterprise and Industry

Mehr

Sonderbeilage Wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Sonderbeilage Wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht Sonderbeilage Wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht A. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz 1. Neuerungen bei der Rechnungserteilung Soweit ein leistender Unternehmer und sein Leistungsempfänger die

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht I. Gelangensbestätigung (neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten,

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten, Innergemeinschaftliche Lieferungen Sehr geehrte Mandanten, innergemeinschaftliche Lieferungen (gemäß 4 Nr. 1 b UStG i.v.m. 6 a UStG) werden von der deutschen Finanzverwaltung in höchstem Maß überwacht,

Mehr

I. Überlassung von Transportbehältnissen gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld. 1. Abgrenzung Transporthilfsmittel zu Warenumschließungen

I. Überlassung von Transportbehältnissen gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld. 1. Abgrenzung Transporthilfsmittel zu Warenumschließungen Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ANLAGE POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Herr Johannes Popitz im Jahr 1919 in seinem Kommentar zur Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer steht abseits von allen anderen Steuern, sie ist problematischer

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop Export-Aufträge Lieferung Rechnung Warensendung EG Gelangensbestätigung Warensendung Drittland Warensendung Zoll Umsatzsteuervoranmeldung Meldungen Statistisches Bundesamt Wenn Sie Fragen haben dann rufen

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR 1 IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München 1. Prüfungsschema 2. Grenzüberschreitende Ausgangsleistung 3. Grenzüberschreitende Eingangsleistung 4. Überlassung von Software 5. Neuerungen ab

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

Neue Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche

Neue Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Neue Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab dem 01.10.2013 I. Einleitung Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Staaten der Europäischen Union (EU) und Drittstaaten

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Steuern I News I Recht

Steuern I News I Recht Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der

Mehr

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren, Brennpunkt Umsatzsteuer 2013 Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer München, 23.09.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, bereits zu Beginn des Jahres hat sich abgezeichnet, dass doch einige ursprünglich

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97. 10117 Berlin. Düsseldorf, 13. Januar 2012 608

An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97. 10117 Berlin. Düsseldorf, 13. Januar 2012 608 An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 13. Januar 2012 608 Änderung des UStAE betreffend Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG

Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG 1. Steuerschuldnerschaft bei "Bauleistungen" Grundsätzlich schuldet nach dem Umsatzsteuergesetz der Unternehmer die Umsatzsteuer, der den Umsatz

Mehr

1. Finanzverwaltung schränkt Pommes-Erlass ein Versandhandel ist zum Handeln gezwungen

1. Finanzverwaltung schränkt Pommes-Erlass ein Versandhandel ist zum Handeln gezwungen Wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht 1. Finanzverwaltung schränkt Pommes-Erlass ein Versandhandel ist zum Handeln gezwungen Die Finanzverwaltung hat Ende 2012 zum sog. Pommes-Erlass Stellung genommen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Information Stand 01.09.2014 Allgemein 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht

Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben

Mehr

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt

Mehr

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013 19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens

Mehr

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von

Mehr

BELEGNACHWEISE NACH 17A USTDV IHRE FRAGEN, UNSERE ANTWORTEN

BELEGNACHWEISE NACH 17A USTDV IHRE FRAGEN, UNSERE ANTWORTEN 1. Welche Belegnachweise sind bei Versendung mit einem Kurierdienstleister möglich?... 2 2. Ich bin DHL Vertragskunde und habe regelmäßige Lieferungen ins EU Ausland. Was empfehlen Sie mir?... 2 3. Auf

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012

Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012 Sonderinformation Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012 Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011 wurden die

Mehr

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Aktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1. Januar 2014

Aktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1. Januar 2014 Aktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1. Januar 2014 Die Informationen dieses Merkblattes geben einen Überblick über die Nachweispflichten für

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH

Mehr

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Buchhaltungskräfte im Steuerberatungsbüro und Buchhaltungskräfte in der Wirtschaft und Industrie Sehr geehrte Mandatsträgerinnen, sehr geehrter Mandatsträger,

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010 Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer Walter Großmann Oktober 2010 Die wesentlichen Inhalte Allgemeine Hinweise Problematik MwSt-Guthaben Betriebsstätte Reihengeschäfte Registrierung Konsignationslager

Mehr

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung I. Innergemeinschaftliche Lieferung Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.

Mehr

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014 Mehrere

Mehr

UmsatzsteuerRundschreiben April 2013 Vorwort

UmsatzsteuerRundschreiben April 2013 Vorwort UmsatzsteuerRundschreiben April 2013 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, dieses Rundschreiben berichtet über den Dauerbrenner Organschaft, zu dem es sowohl auf unionsrechtlicher als auch auf nationaler

Mehr

13 b UStG Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen. Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf

13 b UStG Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen. Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf Boris Holup/ Saskia Brand 1 1. Anwendungsvoraussetzungen und Reichweite

Mehr

für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012?

für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012? Umsatzsteuerinformation IST IHR UNTERNEHMEN FIT für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012? Neuregelung der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung Änderung der Nachweispflichten bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Orlando-Finanzbuchhaltung

Orlando-Finanzbuchhaltung Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1044 (15/1016) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Rückforderungen von Umsatzsteuer auf Bauleistungen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten. Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Informationsblatt THM / Gutschriften / Korrekturbelege (Stand 01.07.2015)

Informationsblatt THM / Gutschriften / Korrekturbelege (Stand 01.07.2015) Informationsblatt THM / Gutschriften / Korrekturbelege (Stand 01.07.2015) bzgl. Änderungen in den EDI-Anwendungsrichtlinien INVOIC aufgrund der BMF-Schreiben vom 25.10.2013: Ausstellung von Rechnungen

Mehr

Der Vertrag und die Rechnung

Der Vertrag und die Rechnung Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Warenverkauf in der EU Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen von der

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Rechnungen - Das muss drinstehen

Rechnungen - Das muss drinstehen Rechnungen - Das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung

Mehr

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.

Mehr

MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN

MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket)

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung gem. 3a UStG ff ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Gemeinschaftsrechtliche Bestimmung Zunächst bestimmt Art. 43 MwStSystRL, wer für die Zwecke der Anwendung

Mehr

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen 03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG

6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR) 8520 4510 Erlöse Abfallverwertung 8540 4520 Erlöse Leergut 8196 4186 Erlöse Geldspielautomaten 19 %USt. 8510 4560 Provisionserlöse

Mehr