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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Friederike Föcking (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Aussetzung der Vergabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) bei Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung (MPAV) in den Hamburger Jobcentern team.arbeit.hamburg Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zum 1. April können auch Empfängern von ALG II gemäß 45 SGB III i.v.m. 16 SGB II Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bewilligt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Ein mögliches Instrument sind die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung, die zur Vermittlung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen soll. Nach der Arbeitsanleitung Nummer 023 in der derzeit gültigen Fassung ab richtet sich die Ermessensentscheidung nach fachlichen Gesichtspunkten, ob die Maßnahme notwendig und geeignet ist, die Förderziele für den betroffenen Arbeitsuchenden zu erreichen. Dort heißt es unter Punkt 12 Anlage zur Ablehnung deutlich, dass eine Ablehnung wegen knapper Haushaltsmittel bzw. Kontingentierung nicht erfolgen darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regionaldirektion Nord (RD Nord) wie folgt: 1. Wie viele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bei Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) wurden seit April monatlich in Hamburg vergeben (bitte tabellarisch für jeden Monat ausweisen)? Siehe Anlage 1 (sowohl für das SGB II als auch das SGB III). 2. Wie viele dieser Gutscheine wurden jeweils tatsächlich eingelöst? Die Zahl der in Hamburg insgesamt eingelösten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung ist der Anlage 2 zu entnehmen (sowohl im Rechtskreis SGB II als auch SGB III). Die allein im Bereich des Jobcenters (Rechtskreis SGB II) eingelösten Gutscheine sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die ersten Gutscheine wurden erst im Juni eingelöst. 3. Gibt es eine oder mehrere aktuelle Geschäftsanweisung(en) von team.arbeit.hamburg, AVGS-MPAVs nicht oder nur in speziellen Fällen auszustellen? Wenn ja, mit welcher Begründung und welcher zeitlichen Befristung?

2 Drucksache 20/9043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Es gibt eine aktuelle Weisung vom 1. August ; sie ist unbefristet gültig. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung sind danach im Rahmen der Integrationsarbeit entsprechend den Bedarfen einzusetzen. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sollen dabei insbesondere an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgegeben werden, die arbeitslos sind, weder über einen Schulabschluss noch eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen haben. Menschen mit Schwerbehinderung sind von den Voraussetzungen ausgenommen; die zuständige Integrationsfachkraft trifft stets im Einzelfall die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen. 4. Wie bewertet der Senat das Instrument der AVGS-MPAVs? Die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung ist eine von vielen Unterstützungsmöglichkeiten zur Eingliederung von arbeitslosen Menschen. Ob die Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung erfolgen sollte, hängt von der individuellen Situation ab. Die betreuende Integrationsfachkraft entscheidet im Einzelfall über die erforderlichen Eingliederungsleistungen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 5. Wie bewertet der Senat eine Einschränkung oder Aussetzung der Vergabe von AVGS-MPAVs? 6. Welche Folgen sieht der Senat bei einer Einschränkung oder Aussetzung der Vergabe von AVGS-MPAVs? Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli wurden 497 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung abgerechnet (ausschließlich SGB II). Für das Jahr wurde eine Planzahl von 743 festgelegt. Damit wurden schon 66 Prozent der geplanten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine abgerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass die für geplante Zielzahl erreicht wird. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung sind im Rahmen der Integrationsarbeit entsprechend den Bedarfen einzusetzen. Eine Ermessenlenkung durch die Geschäftsführung von Jobcenter erfolgt bei allen Instrumenten, die als Kannleistungen deklariert sind und somit keine Pflichtleistungen darstellen. Es unterliegt den Steuerungsaufgaben der Geschäftsführung, die im Rahmen des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms verabredeten Ansätze und Maßnahmen operationell auszugestalten. Unterjährige Spielräume mit Blick auf Budget und Bedürfnisse des Arbeitsmarktes bleiben im Rahmen des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms erhalten. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7. Welche Haushaltsmittel standen und stehen für die Vergabe der AVGS-MPAVs zur Verfügung? 8. Wie viele Mittel wurden davon bis zum bereits in Anspruch genommen, wie viele sind bereits gebunden, wie viele noch frei verfügbar? 9. In welcher Höhe wurden diese Beträge für ausgeschöpft? Wie ist mit nicht ausgeschöpften Mitteln verfahren worden? Im Jahr standen Euro an Haushaltsmitteln für die Bewirtschaftung des Instruments Vermittlungsgutschein zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember wurden Mittel in Höhe von Euro durch Ausgaben und Bindungen in Anspruch genommen. Nicht ausgeschöpfte Eingliederungsmittel sind an den Bund zurückgeflossen. wird mit einer vollständigen Verausgabung der Eingliederungsmittel gerechnet. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9043 Eine Ausweisung der Sollfinanzmittel für für den Vermittlungsgutschein ist nicht gesondert möglich, da die Rechtsgrundlage für die Vermittlungsgutscheine im Rahmen der Instrumentenreform (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) zum 1. April geändert wurde. Der Vermittlungsgutschein ist nunmehr Teil der allgemeinen Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach 45 SGB III neue Fassung in Verbindung mit 16 SGB II. Für Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen insgesamt wurden vom Jobcenter Euro für reserviert. Für den Vermittlungsgutschein wurden Euro mit Stand 31. Juli abgerechnet. Vom Jobcenter wird für insgesamt mit einem Mittelabfluss in Höhe von circa 1 Million Euro gerechnet. 3

4 4 Ausgegebene Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung nach Rechtskreisen Agentur für Arbeit Hamburg (Gebietsstand Juli ) Zeitreihe, Datenstand: Juli Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Rechtskreis Gesamt SGB III SGB II Förderstatistik 1) Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Kennung Zugang ausgegebener AVGS Bestand ausgegebener AVGS Abgang ausgegebener AVGS Zugang ausgegebener AVGS Bestand ausgegebener AVGS Abgang ausgegebener AVGS * Zugang ausgegebener AVGS Bestand ausgegebener AVGS Abgang ausgegebener AVGS * Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Als Zugang werden die AVGS gezählt, die zwischen zwei Stichtagen ausgegeben worden sind, als Bestand die AVGS, die ausgegeben und vor dem Stichtag noch nicht abgelaufen oder eingelöst worden sind und als Abgang die AVGS, die ausgegeben und zwischen zwei Stichtagen entweder abgelaufen oder eingelöst worden sind. Anlage 1 Drucksache 20/9043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

5 5 Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) - Rechtskreis SGB II und SGB III Agentur für Arbeit Hamburg (Gebietsstand Juli ) Zeitreihe, Datenstand: Juli Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Maßnahmeart FST Tln Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste Förderstatistik Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr (vorläufig, nicht hochgerechnet) Mai 13 Jun 13 Jul AVGS, bewilligt 1. Rate) Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungswerte oder technisch nicht realisierbar, darum ist der Vergleich mit Vorjahresergebnissen nur eingeschränkt möglich. Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9043

6 6 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS) - Rechtskreis SGB II Stand: Juli Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) Juli Juni Mai (vorläufig (vorläu- (vorläu- und fig und fig und hochgerechnetrechnet) hochge- hochgerechnet) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit April März Februar Januar Dezember Zugang November September Oktober August Juli Juni Mai April Anlage 3 Drucksache 20/9043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

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