Bewerbungsinformationen für deutsche Staatsbürger/innen mit ausländischer Vorbildung
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- Jens Tiedeman
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1 Bewerbungsinformationen für deutsche Staatsbürger/innen mit ausländischer Vorbildung Dieses Merkblatt enthält Hinweise zum Bewerbungsverfahren für Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihre Hochschulzugangsberechtigung, einen berufsqualifizierenden Abschluss bzw. anrechenbare Studienleistungen im Ausland erworben haben. Im Einzelnen bezieht sich dies auf die Bewerbung deutscher Staatsbürger/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (vergleichbar mit Realschul-/ Sekundarschulabschluss) zum einjährigen Besuch des Studienkollegs ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (vergleichbar mit Abitur) zum Fachstudium (z.b. Bachelorstudium) ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und einem ausländischen berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) zum Master oder zum Bachelor im ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (vergleichbar mit Abitur) und einem deutschen berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) zum Master oder zum Bachelor im deutscher Hochschulzugangsberechtigung und einem ausländischen berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) zum Master oder zum Bachelor im deutscher Hochschulzugangsberechtigung, deutscher berufsqualifizierender Abschluss (z.b. Bachelor) und anrechenbare Studienleistungen einer anerkannten internationalen Universität für ein höheres Fachsemester (z.b. Bachelor, Master) Bewertung ausländischer Bildungsnachweise In der Datenbank der Kultusministerkonferenz, können Sie sich informieren, ob bzw. welche Hochschulzugangsberechtigung Sie mit Ihrem ausländischen Zeugnis erworben haben. Diesbezügliche Nachfragen sind wir gern bereit zu unseren Sprechzeiten zu beantworten. Kontakt Zulassungsbüro für internationale Studierende Studierenden-Service-Center Unter den Linden 6, Berlin Lichthof West Sprechzeiten: Telefon: Montag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr (+ 49 [0] 30) Compass Hotline Stand: April 2016; I B 31 1
2 1. Bewerbung Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich online über die Servicestelle uni-assist für die Humboldt-Universität zu Berlin: Bitte beachten Sie hierzu die Bewerbungsmodalitäten und das aktuelle Studienangebot der Humboldt-Universität zu Berlin ( Bitte entnehmen Sie dem Studienangebot auch die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien. Nach der elektronischen Registrierung bei uni-assist erhalten Sie die Online- Bewerbungsnummer, füllen dann den Bewerbungsbogen online aus, drucken diesen aus und reichen Ihre gesamte Bewerbung bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist ( bei uni-assist in Papierform für die Humboldt-Universität zu Berlin ein. 1 a) Bewerbung zum Besuch des Studienkollegs Sie können sich für einen Studiengang bewerben. 1 b) Bewerbung zum grundständigen Studium (z.b. Bachelorstudium), 1. Fachsemester Sie können sich für drei NC-Studiengänge bewerben und einen NC-freien Studiengang angeben. Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption bewerben möchten, so geben Sie bitte im Online-Bewerbungsformular als Studienabschluss Lehramt an. Jedes Semester wird es voraussichtlich einige grundständige Studiengänge geben, mit denen die HU am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) teilnehmen wird. Für welche Fächer dies gilt, entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot. Vor der Online-Bewerbung bei uni-assist müssen sie sich zunächst auf registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine BID (Bewerber-ID) und eine sogenannte BAN (Bewerber-Authentifizierungs- Nummer), die zwingend für die Bewerbung bei uni-assist angegeben werden müssen, siehe Informationen unter: 1 c) Bewerbung zum grundständigen Studium (z.b. Bachelorstudium), höheres Fachsemester Sie können sich innerhalb der drei möglichen zulassungsbeschränkten Anträge zum grundständigen Studium für max. einen Studiengang zum höheren Fachsemester bewerben und/oder einen vollständigen zulassungsfreien Studiengang zum höheren Fachsemester angeben. Bitte tragen Sie im Online-Bewerbungsbogen bei Fachsemester eine Zahl größer als 1 ein. 1 d) Bewerbung zum Masterstudium, 1. Fachsemester Sie können sich für einen NC- Masterstudiengang und einen NC-freien Masterstudiengang bewerben. Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel den Bachelor oder den Nachweis von in der Regel mindestens 150 ECTS und die Bestätigung Ihrer derzeitigen Universität, dass das Studium zum nächstfolgenden Semester erfolgreich abgeschlossen sein wird. Es dürfen generell nicht mehr als 30 ECTS für den Abschluss fehlen. Wenn Sie sich zum Master of Education bewerben möchten, so informieren Sie sich bitte im Vorfeld, welche Fächerkombinationen für Sie in Frage kommen könnten. Die Lehramtsausbildung im Land Berlin wurde zum WS 2015/16 reformiert. Bitte nutzen Sie hierzu unser Beratungsangebot, siehe unter: Stand: April 2016; I B 31 2
3 1 e) Bewerbung zum Masterstudium, höheres Fachsemester Sie können sich innerhalb der zwei möglichen Anträge zum weiterführenden Studium, mit einem Antrag zum höheren FS Master bewerben, müssen hierfür die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium an der HU erfüllen und entsprechende Leistungen des bisherigen Masterstudiums bereits vorweisen können. Bitte tragen Sie im Online-Bewerbungsbogen bei Fachsemester eine Zahl größer als 1 ein. 2. Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind zur Bewerbung bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist ( bei uni-assist in Papierform für die Humboldt-Universität zu Berlin einzureichen. Postalische Adresse: Humboldt-Universität zu Berlin c/o uni-assist Geneststraße Berlin Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein und kontrollieren Sie sorgfältig deren Vollständigkeit. Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind ausgeschlossen Ausdruck der Online-Bewerbung 2.2. Nachweis über mindestens zwölf erfolgreich absolvierte Schuljahre Beleg durch entsprechende Abschlusszeugnisse und Lebenslauf. Abiturzeugnis oder ausländisches Hochschulzugangsberechtigungszeugnis einschließlich der dazugehörigen Transkripts. Die Zeugnisse sind in beglaubigter Kopie vom Original und offizieller Übersetzung (insoweit sie nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden) einzureichen. Sollten Sie im Besitz eines IB-Diploma sein, so beachten Sie bitte nachfolgende Informationen unter ggf. das Bachelorzeugnis und das dazugehörige Transkript bzw. das vorläufige Transkript Die Zeugnisse sind in beglaubigter Kopie vom Original und offizieller Übersetzung (insoweit sie nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden) einzureichen ggf. der Selbstzuordnungsbogen (gilt für einige Masterstudiengänge) oder 2.5. ggf. der Fachtest (gilt für einige Masterstudiengänge) oder 2.6. die Sprachnachweise, siehe Fachspezifika (in beglaubigter Kopie) Sind keine besonderen Sprachnachweise in den Fachspezifika gefordert, so gilt, dass der Sprachnachweis der deutschen Sprache mindestens mit dem Zertifikat C1 zu führen ist, Ausnahme: Bewerbung zum Studienkolleg - Niveau B ggf. die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Universität bzw die derzeitige Immatrikulationsbescheinigung Stand: April 2016; I B 31 3
4 2.9. ggf. Nachweise von Praktika Die entsprechenden Nachweise können in einfacher Kopie eingereicht werden. Eine offizielle Übersetzung ist notwendig, wenn die Erstausstellung des Nachweises in einer anderen Sprache außer Deutsch oder Englisch erfolgte der Nachweis des eingezahlten Entgeltes Nachweis durch einfache Kopie des Einzahlungsbeleges, z. Zt. 75, siehe auch: die einfache Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses einen vollständigen Lebenslauf Dieser sollte zwingend den Namen, die Bewerbungsnummer sowie eine vollständige Bildungsbiographie (ab Schuleintrittsalter) und alle Tätigkeiten bis zum Bewerbungszeitpunkt beinhalten. 3. Prüfung der Unterlagen und Berechnung der Durchschnittsnote Die Errechnung der Durchschnittsnote erfolgt entsprechend der Festlegungen der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland nach vollständigem Eingang der Bewerbung durch Uni-Assist in der Regel nach der sogenannten Bayrischen Formel: Deutsche Note = 1+3 x (Nmax Ndurchschnitt : Nmax Nmin) (Nmax ist die höchste Note, die im jeweiligen Land und/oder der jeweiligen Studienrichtung vergeben wird, Nmin ist die Note, die im jeweiligen Land für das Bestehen erreicht werden muss, Ndurchschnitt ist die Note, die Sie selbst erreicht haben). Mit dieser errechneten Note wird Ihre Bewerbung dann in das Zulassungsverfahren eingehen. Über das Ergebnis der fristgerechten Einreichung, der Vollständigkeit der Bewerbung und der errechneten Note erhalten Sie von Uni-Assist einen schriftlichen Bescheid. Gleichzeitig erhält die Humboldt-Universität zu Berlin von uni-assist in elektronischer Form Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen. 4. Zulassung und Immatrikulation Damit Sie den weiteren Bearbeitungsstand nachvollziehen können, erhalten Sie von unserer Universität per eine entsprechende Information über eine Online-Statusabfrage mit der Sie dann den Entscheidungsprozess an der Universität weiter verfolgen können. Erhalten Sie eine Zulassung, müssen Sie über die Online-Statusabfrage der HU die Annahme des Studienplatzes erklären. Bitte beachten Sie zwingend die festgelegten Fristen! Sobald Sie sich für eine Annahme entschieden haben, werden alle eventuell weiteren gestellten Anträge bzw. Zulassungen gegenstandslos. Ist die Annahme erfolgt, kann die Immatrikulation nur dann erfolgen, wenn Sie die eventuell noch zu absolvierende DSH-Prüfung mit dem Ergebnis DSH 2 oder DSH 3 bestanden haben oder das TestDaF-Zertifikat vorweisen können (alle vier Prüfungsteile müssen mit der Punktzahl 4 oder 5 bestanden sein) bzw. ein entsprechendes adäquates Zeugnis. Weitere Informationen finden Sie unter: Stand: April 2016; I B 31 4
5 Sollten Sie die DSH Prüfung ablegen müssen, so erhalten Sie mit der Zulassung zum Fachstudium die Einladung zur DSH Prüfung. Diese finden Sie in Ihrer Online-Statusabfrage. Die notwendigen Immatrikulationsunterlagen werden Ihnen nach Annahme des Studienplatzes über die Online-Statusabfrage angezeigt. Bitte reichen Sie die Immatrikulationsunterlagen postalisch in Papierform fristgereicht ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Immatrikulation noch einmal beglaubigte Dokumente aller Vorbildungsnachweise und eventuell erforderlichen Übersetzungen einzureichen sind. Stand: April 2016; I B 31 5
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