Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung
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- Sofie Jutta Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung 25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, Reutlingen
2 Einführung Die Kirche unser Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 2
3 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Prälaturen: 4 Kirchenbezirke (-kreise): 46 (1) Kirchengemeinden: Gemeindeglieder: 2,17 Mio. Anteil an der Gesamtbevölkerung: 37,3 % Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 3
4 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Ø Gemeindeglieder pro Gemeinde Ø Gemeindeglieder pro Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis Ø Gemeindeglieder pro Prälatursprengel Ca Beschäftigte im Bereich der verfassten Kirche Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 4
5 Grobstruktur der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und deren Untergliederungen Kirchengemeinden (Kirchengemeinderat/Vorsitzende KGR) Kirchenbezirke (Bezirkssynode/ Vors. Kirchenbezirksausschuss) Landeskirche (Landessynode/Oberkirchenrat, dort Direktorin) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 5
6 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Landeskirche in Württemberg Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 6
7 Evangelische Landeskirche in Württemberg Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG, 137 Absatz 5 WRV, 17 EvKiVBW, 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen) Verfassungsorgane: Landessynode, Oberkirchenrat, Landesbischof, Landeskirchenausschuss und Geschäftsführender Ausschuss, Kirchliches Verwaltungsgericht Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 7
8 Evangelische Landeskirche in Württemberg Rechtliche Vertretung: Evangelischer Oberkirchenrat in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie in Rechtsstreitigkeiten ( 36 Kirchenverfassungsgesetz). In Person ist das derzeit Frau Direktorin Margit Rupp. Sitz: Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart, Gänsheidestr. 2-4, Stuttgart Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 8
9 Evangelische Landeskirche in Württemberg Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind Evangelisches Jugendwerk Württemberg (ejw) Akademie Bad Boll Stift Urach Evangelische Hochschule Ludwigsburg Pfarrseminar Pädagogisch-theologische Zentrum (PTZ) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 9
10 Evangelische Landeskirche in Württemberg Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind Amt für missionarische Dienste Kirchenmusikhochschule Tübingen Kirchliche Verwaltungsstellen/Verwaltung Innenstadt Frauenwerk/Männernetzwerk/Schulwerk Besondere Pfarrämter (z. B. Polizeipfarramt) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 10
11 Evangelische Landeskirche in Württemberg Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind Evangelische Medienhaus GmbH Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Landesverband Diakonie- und Sozialstationen e. V. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 11
12 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind Landesverband Kindertageseinrichtungen e.v. Träger der sog. Freie Diakonie (z. B. Heimstiftung e.v. Diakonie Stetten e. V.) KSE GmbH (Gesellschaft zur Energieversorgung der kirchlichen und sozialen Einrichtungen) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 12
13 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchenbezirke Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 13
14 Evangelische Kirchenbezirke 1 Kirchenbezirksordnung ( 1 ) Der Kirchenbezirk ist der aus den Kirchengemeinden des Dekanatsbezirks gebildete kirchliche Gemeindeverband. Gesamtkirchengemeinden sind keine Kirchengemeinden im Sinne dieses Gesetzes. ( 2 ) Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 14
15 Evangelische Kirchenbezirke Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts ( 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; 24 KirchensteuergesetzBW) Organe: Bezirkssynode und Kirchenbezirksausschuss Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 15
16 Evangelische Kirchenbezirke Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch den Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses (Dekan/Dekanin) und dessen Stellvertreter (Laie) Sitz des Kirchenbezirks: Beim Geschäftsführenden Dekanatamt des Kirchenbezirks Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 16
17 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 17
18 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden 2 Kirchengemeindeordnung Die Kirchengemeinde wird von den Gemeindegliedern ihres Bezirks gebildet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 18
19 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts ( 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; 24 KirchensteuergesetzBW) Organe: (Gesamt-/Verbund-) Kirchengemeinderat (Vorsitzende und Beschließende Ausschüsse) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 19
20 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch die beiden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (in der Regel der geschäftsführende Pfarrer oder die geschäftsführende Pfarrerin und der oder die gewählte Vorsitzende) Sitz der Kirchengemeinde: Beim Geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 20
21 Die Kirche unser Arbeitgeber Das Arbeitsrecht Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 21
22 Kirchliches Arbeitsrecht 1. Das Grundsätzliche 2. Das Verbindende 3. Das Unterschiedliche 4. Das Korrektiv Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 22
23 Kirchliches Arbeitsrecht 1. Das Grundsätzliche Die Kirche beschreitet mit einem eigenen Arbeitsrecht, dem sogenannten Dritten Weg, auch andere Rechtspfade als die übrige Welt. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 23
24 Kirchliches Arbeitsrecht Der Dritte Weg Was ist das? Kurzer Überblick Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 24
25 Kirchliches Arbeitsrecht Der erste Weg Einseitige Definition der Arbeitsbedingungen und Löhne durch den Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 25
26 Kirchliches Arbeitsrecht Der zweite Weg Aushandeln von Arbeitsbedingungen und tariflicher Entlohnung im Wege von Tarifverhandlungen. Dazu gehören arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Streikrecht auf der einen Seite sowie Ausschlussrecht auf der anderen Seite. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 26
27 Kirchliches Arbeitsrecht Der dritte Weg Tarifregelungen werden im Konsens in Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgeschrieben. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 27
28 Kirchliches Arbeitsrecht Dies bedeutet konkret Die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich Beschäftigten der Landeskirche werden im Verfahren des Dritten Weges von der Arbeitsrechtlichen Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) beschlossen. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 28
29 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Die AK hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der AK ist im sog. Arbeitsrechtsregelungsgesetz festgelegt. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 29
30 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Der AK gehören an: je sechs Vertreter a) der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst b) der Mitarbeiter im diakonischen Dienst c) von Leitungsorganen kirchlicher Körperschaften der Evang. Landeskirche in Württemberg und d) von Leitungsorganen aus dem Bereich des Diakonischen Werkes Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 30
31 Kirchliches Arbeitsrecht 2. Das Verbindende Die Kirchliche Anstellungsordnung, die KAO Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 31
32 Kirchliches Arbeitsrecht 3. Das Unterschiedliche Aufgrund der Vielzahl von rechtlich selbständigen Arbeitgebern in der Landeskirche, ist die Handhabung des kirchlichen Anstellungsrechts in der endgültigen Ausgestaltung doch sehr unterschiedlich. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 32
33 Kirchliches Arbeitsrecht 4. Das Korrektiv Die Mitarbeitervertretungen. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 33
34 Die Kirche unser Arbeitgeber Der Verband Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 34
35 Die Kirche unser Arbeitgeber Zusammenfassung Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 35
36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 36
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