Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung"

Transkript

1 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung 25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, Reutlingen

2 Einführung Die Kirche unser Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 2

3 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Prälaturen: 4 Kirchenbezirke (-kreise): 46 (1) Kirchengemeinden: Gemeindeglieder: 2,17 Mio. Anteil an der Gesamtbevölkerung: 37,3 % Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 3

4 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Ø Gemeindeglieder pro Gemeinde Ø Gemeindeglieder pro Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis Ø Gemeindeglieder pro Prälatursprengel Ca Beschäftigte im Bereich der verfassten Kirche Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 4

5 Grobstruktur der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und deren Untergliederungen Kirchengemeinden (Kirchengemeinderat/Vorsitzende KGR) Kirchenbezirke (Bezirkssynode/ Vors. Kirchenbezirksausschuss) Landeskirche (Landessynode/Oberkirchenrat, dort Direktorin) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 5

6 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Landeskirche in Württemberg Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 6

7 Evangelische Landeskirche in Württemberg Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG, 137 Absatz 5 WRV, 17 EvKiVBW, 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen) Verfassungsorgane: Landessynode, Oberkirchenrat, Landesbischof, Landeskirchenausschuss und Geschäftsführender Ausschuss, Kirchliches Verwaltungsgericht Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 7

8 Evangelische Landeskirche in Württemberg Rechtliche Vertretung: Evangelischer Oberkirchenrat in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie in Rechtsstreitigkeiten ( 36 Kirchenverfassungsgesetz). In Person ist das derzeit Frau Direktorin Margit Rupp. Sitz: Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart, Gänsheidestr. 2-4, Stuttgart Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 8

9 Evangelische Landeskirche in Württemberg Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind Evangelisches Jugendwerk Württemberg (ejw) Akademie Bad Boll Stift Urach Evangelische Hochschule Ludwigsburg Pfarrseminar Pädagogisch-theologische Zentrum (PTZ) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 9

10 Evangelische Landeskirche in Württemberg Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind Amt für missionarische Dienste Kirchenmusikhochschule Tübingen Kirchliche Verwaltungsstellen/Verwaltung Innenstadt Frauenwerk/Männernetzwerk/Schulwerk Besondere Pfarrämter (z. B. Polizeipfarramt) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 10

11 Evangelische Landeskirche in Württemberg Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind Evangelische Medienhaus GmbH Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Landesverband Diakonie- und Sozialstationen e. V. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 11

12 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind Landesverband Kindertageseinrichtungen e.v. Träger der sog. Freie Diakonie (z. B. Heimstiftung e.v. Diakonie Stetten e. V.) KSE GmbH (Gesellschaft zur Energieversorgung der kirchlichen und sozialen Einrichtungen) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 12

13 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchenbezirke Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 13

14 Evangelische Kirchenbezirke 1 Kirchenbezirksordnung ( 1 ) Der Kirchenbezirk ist der aus den Kirchengemeinden des Dekanatsbezirks gebildete kirchliche Gemeindeverband. Gesamtkirchengemeinden sind keine Kirchengemeinden im Sinne dieses Gesetzes. ( 2 ) Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 14

15 Evangelische Kirchenbezirke Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts ( 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; 24 KirchensteuergesetzBW) Organe: Bezirkssynode und Kirchenbezirksausschuss Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 15

16 Evangelische Kirchenbezirke Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch den Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses (Dekan/Dekanin) und dessen Stellvertreter (Laie) Sitz des Kirchenbezirks: Beim Geschäftsführenden Dekanatamt des Kirchenbezirks Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 16

17 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 17

18 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden 2 Kirchengemeindeordnung Die Kirchengemeinde wird von den Gemeindegliedern ihres Bezirks gebildet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 18

19 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts ( 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; 24 KirchensteuergesetzBW) Organe: (Gesamt-/Verbund-) Kirchengemeinderat (Vorsitzende und Beschließende Ausschüsse) Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 19

20 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch die beiden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (in der Regel der geschäftsführende Pfarrer oder die geschäftsführende Pfarrerin und der oder die gewählte Vorsitzende) Sitz der Kirchengemeinde: Beim Geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 20

21 Die Kirche unser Arbeitgeber Das Arbeitsrecht Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 21

22 Kirchliches Arbeitsrecht 1. Das Grundsätzliche 2. Das Verbindende 3. Das Unterschiedliche 4. Das Korrektiv Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 22

23 Kirchliches Arbeitsrecht 1. Das Grundsätzliche Die Kirche beschreitet mit einem eigenen Arbeitsrecht, dem sogenannten Dritten Weg, auch andere Rechtspfade als die übrige Welt. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 23

24 Kirchliches Arbeitsrecht Der Dritte Weg Was ist das? Kurzer Überblick Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 24

25 Kirchliches Arbeitsrecht Der erste Weg Einseitige Definition der Arbeitsbedingungen und Löhne durch den Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 25

26 Kirchliches Arbeitsrecht Der zweite Weg Aushandeln von Arbeitsbedingungen und tariflicher Entlohnung im Wege von Tarifverhandlungen. Dazu gehören arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Streikrecht auf der einen Seite sowie Ausschlussrecht auf der anderen Seite. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 26

27 Kirchliches Arbeitsrecht Der dritte Weg Tarifregelungen werden im Konsens in Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgeschrieben. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 27

28 Kirchliches Arbeitsrecht Dies bedeutet konkret Die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich Beschäftigten der Landeskirche werden im Verfahren des Dritten Weges von der Arbeitsrechtlichen Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) beschlossen. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 28

29 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Die AK hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der AK ist im sog. Arbeitsrechtsregelungsgesetz festgelegt. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 29

30 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Der AK gehören an: je sechs Vertreter a) der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst b) der Mitarbeiter im diakonischen Dienst c) von Leitungsorganen kirchlicher Körperschaften der Evang. Landeskirche in Württemberg und d) von Leitungsorganen aus dem Bereich des Diakonischen Werkes Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 30

31 Kirchliches Arbeitsrecht 2. Das Verbindende Die Kirchliche Anstellungsordnung, die KAO Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 31

32 Kirchliches Arbeitsrecht 3. Das Unterschiedliche Aufgrund der Vielzahl von rechtlich selbständigen Arbeitgebern in der Landeskirche, ist die Handhabung des kirchlichen Anstellungsrechts in der endgültigen Ausgestaltung doch sehr unterschiedlich. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 32

33 Kirchliches Arbeitsrecht 4. Das Korrektiv Die Mitarbeitervertretungen. Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 33

34 Die Kirche unser Arbeitgeber Der Verband Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 34

35 Die Kirche unser Arbeitgeber Zusammenfassung Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 35

36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 36

Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG

Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG) Vom 27. Juni 1980 (Abl. 49

Mehr

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild

Mehr

Begründung zum Kirchengesetz zur Neuordnung des Arbeitsrechtssetzungsverfahrens in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Begründung zum Kirchengesetz zur Neuordnung des Arbeitsrechtssetzungsverfahrens in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland 8. Tagung der Föderationssynode Drucksachen-Nr. 5.5/2 Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland vom 14. bis 16. November 2008 in Bad Sulza Begründung zum Kirchengesetz zur Neuordnung des Arbeitsrechtssetzungsverfahrens

Mehr

Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 -

Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 - Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 - Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen

der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Satzung der Hochschule für Kirchenmusik SaHSfKM 445 Archiv Satzung der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 14. März 1991 (KABl. 1991 S. 173) 1 1Die Hochschule für Kirchenmusik

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Stellungnahme zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Stellungnahme zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland 51 Verfahren der Arbeitsrechtssetzung (1) Bis zum Inkrafttreten eines einheitlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetzes gilt für dasverfahren der Arbeitsrechtssetzung das bisherige Recht nach Maßgabe der folgendenbestimmungen

Mehr

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Inklusion ist ein schweres Wort. Wenige Menschen wissen, was es bedeutet. Das wollen wir ändern. Inklusion ist eine wichtige Idee. Was ist Inklusion?

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO)

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung O GBOEO 340.000 Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Vom 4. August 2009 (GVBl. S. 111)

Mehr

Windsbacher Knabenchor Evangelisch-Lutherisches Studienheim. Anstalt des öffentlichen Rechts SATZUNG. 10. Juli 2008

Windsbacher Knabenchor Evangelisch-Lutherisches Studienheim. Anstalt des öffentlichen Rechts SATZUNG. 10. Juli 2008 Windsbacher Knabenchor Evangelisch-Lutherisches Studienheim Anstalt des öffentlichen Rechts SATZUNG 10. Juli 2008 Präambel Die im Jahre 1835 von Dekan Heinrich Brandt gegründete Anstalt führte den Namen

Mehr

Satzung der Stiftung Haigstkirche

Satzung der Stiftung Haigstkirche Entwurf 1.8a (Stand: 14.04.2008 ) Satzung der Stiftung Haigstkirche Präambel Die evangelische Haigstkirche, 1952/53 als erste Nachkriegskirche in Stuttgart erbaut, steht hoch über der Stadt an der Alten

Mehr

Kirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)

Kirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51) ZentralstellenG 1.1.8 Kirchengesetz zur Bildung und Tätigkeit von Zentralstellen für Grundstücks-, Mitglieder- und Personalverwaltung (Zentralstellengesetz ZentStG) Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

Seite 1. Satzung der. Präambel

Seite 1. Satzung der. Präambel Seite 1 Satzung der Präambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterstützungsbedürftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen

Mehr

Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3

Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3 Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3 Anlage 2.2.3 zur KAO Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikanten und -praktikantinnen

Mehr

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO)

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Archiv Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 13. März 2008 (KABl. 2008 S. 98) Inhaltsübersicht 1 1 Selbstverständnis, Organisation

Mehr

Kirchengemäße Tarifverträge in Niedersachsen

Kirchengemäße Tarifverträge in Niedersachsen Kirchengemäße Tarifverträge in Niedersachsen Dr. Jörg Antoine Vorstand Diakonisches Werk in Niedersachsen e.v. NamedesVerbandesbzw.Einrichtung(Ansicht>Kopf&Fußzeile) Seite1 Wie es ist: Struktur des Dritten

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Forum Betriebliche Konfliktkultur Nürnberg

Forum Betriebliche Konfliktkultur Nürnberg Forum Nürnberg FORUM Konflikte in der Arbeitswelt Wir sprechen nicht gerne darüber und doch sind sie alltäglich: Konflikte am Arbeitsplatz. Wo Menschen miteinander arbeiten, gibt es unterschiedliche Meinungen,

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz Evangelische Schulstiftung 152 Kirchengesetz über die Errichtung einer Stiftung Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Berlin- Brandenburg (Evangelische Schulstiftung) 1 vom 17. November 2001 (KABl.

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland Präambel Nach Art. 1 Abs 4 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (KO) hat diese den Auftrag zur christlichen Erziehung

Mehr

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014 Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen Bonn, Mai 2014 1 Untersuchungsanlage Erhebungsmethode Computergestützte Telefoninterviews

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Mitwirkung am Außenarbeitsplatz

Mitwirkung am Außenarbeitsplatz Mitwirkung am Außenarbeitsplatz Gerfried Riekewolt Werkstätten:Messe 2012 Nürnberg, der 08.03.2012 daten- und sozialdatenschutz beratung & coaching seminare & workshops datenschutzaudit ext. datenschutzbeauftragter

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch

Mehr

Mit Herzen, Mund und Händen

Mit Herzen, Mund und Händen Mehr Infos auf unserer Webseite: Mit Herzen, Mund und Händen Äthiopien: Gottesdienstbuch übersetzen Bibelschulausbildung stärken Pastor Stefan Ritter arbeitet als Berater der Äthiopischen Evangelischen

Mehr

Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod

Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen 649 Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod Vom 10. September 2010 (KABl. S. 238) geändert

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Gerichtsverfahren alt -> neu

Gerichtsverfahren alt -> neu Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

Bund Deutscher Radfahrer e. V. Bund Deutscher Radfahrer e. V. Geschäftsordnung Kommission Marketing und Kommunikation Ausgabe 1/2010 GesOK Marketing und Kommunikation Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgaben und Zuständigkeiten 4 2 Einberufung

Mehr

Exposé Laden D. Ladengeschäft Am Frankfurter Tor 10, 63450 Hanau (Zentrum)

Exposé Laden D. Ladengeschäft Am Frankfurter Tor 10, 63450 Hanau (Zentrum) Am Frankfurter Tor 10 Telefax: (0 61 81) 92 61 90 Exposé Laden D Ladengeschäft Am Frankfurter Tor 10, (Zentrum) Lage: Ecke Strasse Am Frankfurter Tor und Sternstraße im Zentrum von Hanau, direkt an einem

Mehr

Satzung für den Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade

Satzung für den Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade Satzung Diak.-V Buxtehude 16-1 Satzung für den Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade Vom 20. Dezember 1999 KABl. 2000, S. 10 Präambel 1In der Diakonie wird Gottes Liebe zur Welt

Mehr

Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!

Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht! Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht! Ein Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Sätze zum Recht auf gesundheitliche Versorgung in leichter Sprache

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

I. Name Sitz und Zweck des Vereins Seite 1 (von 6) I. Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Seniorenzentrum Oferdingen Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen

Mehr

Ich will den Bachelor!

Ich will den Bachelor! Ich will den Bachelor! Informationen für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit Fachschul-/ Fachakademieabschluss in Deutschland Wege zum Bachelor Grundständig, d. h. ein Studium im Umfang von 6 8 Semestern

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21.

Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21. Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21. Mai 2014 Präambel Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

Arbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden. Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb

Arbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden. Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb Arbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb Arbeitnehmervertretungen in Deutschland Betriebsrat

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Gerichtsverfahren neu -> alt

Gerichtsverfahren neu -> alt Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 vor S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Namibiakids e.v./ Schule, Rehoboth, Namibia

Namibiakids e.v./ Schule, Rehoboth, Namibia Namibiakids e.v./ Schule, FK 13 Rehabilitationswissenschaften - Master Sonderpädagogik 17.01.2015 27.03.2015 Schule in Rehoboth Über den Verein Namibiakids e.v. wurde uns ein Praktikum in einer Schule

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der

Mehr

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Gesetzes- und Verordnungsblatt

Gesetzes- und Verordnungsblatt Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden Nr. 12 Karlsruhe, den 31. Oktober 2001 221 Verordnungen Inhalt Seite Rechtsverordnung des Evangelischen Oberkirchenrats zur Umrechnung

Mehr

VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung

VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund

Mehr

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des

Mehr

Satzung für den Diakonieverband Hannover Land Diakonisches Werk

Satzung für den Diakonieverband Hannover Land Diakonisches Werk Satzung Diak-V. Hannover-Land 16-4 Satzung für den Diakonieverband Hannover Land Diakonisches Werk Vom 25. Januar 2002 KABl. 2002, S. 42 Präambel 1Die Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen

Mehr

Fernleihe: Buchbestellung

Fernleihe: Buchbestellung Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Fernleihe: Buchbestellung Wie kann ich ein Buch bestellen, das nicht in Braunschweig vorhanden ist? Suchen Sie im Katalog der UB nach

Mehr

Richtlinie. für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Richtlinie. für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Richtlinie für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Vom 19. August 2003 Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen

Mehr

Rundverfügung G 12/2015 (lt. Verteiler)

Rundverfügung G 12/2015 (lt. Verteiler) Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover Rundverfügung G 12/2015 (lt. Verteiler) Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon/Telefax 0511 1241-0/163 E-Mail landeskirchenamt@evlka.de Auskunft

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten

Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten Statuten der Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Revidiert und in Kraft gesetzt durch die GenossenschafterInnen-Versammlung vom 18. Mai 2006 Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten Neufassung,

Mehr

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013 AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Chronos Teilprojekt 1 Führungskräfteentwicklung

Chronos Teilprojekt 1 Führungskräfteentwicklung Chronos Teilprojekt 1 Führungskräfteentwicklung Gefördert durch: 21. Oktober 2010 Diakonisches Werk Württemberg, Stuttgart 1 Mitglieder der ExpertInnengruppe Angelika Gassmann, Evangelische Heimstiftung,

Mehr

Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien

Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien Beitrag zur 7. Baukirchmeistertagung am 06.09.2014 in der Evangelischen Akademie im Rheinland Erstellt von Cornelia Böhm, juristische Referentin, Dezernats

Mehr

ULV informiert 1/13. Die Branchenlösung Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW

ULV informiert 1/13. Die Branchenlösung Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de Willi Mück Peter Sagert Stellvertretende Vorsitzende ULV e.v. Die Branchenlösung Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW Stuttgart, Juni 2013

Mehr

Vom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung

Vom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung Kirchengesetz der EKD zur Regelung von Fragen der Einheit 1.410 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Gegenüber PowerPoint 2003 hat sich in PowerPoint 2007 gerade im Bereich der Master einiges geändert. Auf Handzettelmaster und Notizenmaster gehe ich in diesen Ausführungen nicht ein, die sind recht einfach

Mehr