1. ENERGIENETZ MITTE GMBH

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1 STELLUNGNAHMEN ABWÄGUNGS- UND BESCHLUSSVORSCHLAG 1. ENERGIENETZ MITTE GMBH Seitens der EnergieNetz Mitte GmbH bestehen keine Grundsätzlichen Bedenken gegen die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 010 In der Dehne. Die im Planbereich vorhandenen Versorgungsleitungen (Strom und Gas) der EnergieNetz Mitte GmbH müssen im Zuge der geplanten Baumaßnahme umgelegt werden. Auf die Lage von Vers- und Entsorgungsleitungen und die evtl. notwendige Verlegung von Leitungen wurde im Entwurf des Bebauungsplanes bereits allgemein hingewiesen. Die Lage von Stromleitungen im Bereich des SO 1-Gebies war bisher nicht bekannt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird diesbezüglich unter Punkt II. 2.8 nachrichtlich Darstellung, Leitungsrecht ergänzt. Eine Ergänzung im B-Plan ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird berücksichtigt. 2. GEMEINDE NIEMETAL Nicht berührt Abwägung Auslegung.doc 1

2 3. WASSERVERBAND PEINE und Die Stellungnahme des WV Peine vom kann wieder verwendet werden, da sich am Sachverhalt unsererseits nichts ändert. Hinweis v : Eine Sanierung der SW-RW-Leitungen im betroffenen Bereich ist nach dem Untersuchungsbericht Hermann Hesse nicht erforderlich, da sich die Leitungen in einem vertretbaren Zustand befinden. Hinweis v : Wir möchten jedoch insbesondere noch einmal auf unsere Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überbauung der Schmutz- und Regenwasserkanäle hinweisen. Unsererseits besteht kein Sanierungsbedarf an den Schmutz- und Regenwasser-Leitungen im betroffenen Bereich. Stellungnahme vom Kurzform: 1. Plangebiet ist an die örtlichen Verbundnetze angeschlossen Leitungen im Plangebiet Umlegung oder erhöhter Aufwand bei Überbauung vorh. Leitungen gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin Weitere Planung und Vorgehensweise ist eng mit dem Wasserverband abzustimmen Der Hinweis ist nicht abwägungsrelevant und wird zu Kenntnis genommen. Die Realisierung der Bauvorhaben kann hier nur bei Umlegung oder Überbauung der Leitungen erfolgen. Die Einzelheiten sind zur konkreten Projektplanung abzustimmen. Im Entwurf der Begründung wird bereits darauf hingewiesen (vergl. II. 2.8 nachrichtlich Darstellung, Leitungsrecht der Begründung). Der Hinweis, dass für die vorhandenen Leitungen kein Sanierungsbedarf besteht, wird zur Kenntnis genommen. Die mit der Stellungnahme vom des Wasserverbandes vorgebrachten Anregungen wurden im Entwurf, wie folgt, berücksichtigt: 1. Im Entwurf der Begründung und Planzeichnung wird auf die vorhandenen Leitungen hingewiesen und werden die Leitungen auf den privaten Grundstücken nachrichtlich dargestellt. Auch wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Kosten für eine Leitungsumlegung oder Überbauung der Leitungen zu Lasten der Vorhabenträgerin gehen. Da die Lage der Leitungen im SO 1-Gebiet entgegen einer Absprache nicht Abwägung Auslegung.doc 2

3 weiter vom Wasserverband überprüft wurde, blieb die nachrichtliche Darstellung dem Vorentwurf und den zur Verfügung gestellten Kartenmaterial entsprechend bestehen. 2. Wasserversorgung über vorh. Trinkwassernetz 3. Löschwasserversorgung über Trinkwasserleitung grundsätzlich möglich 4. Abwasserbeseitigung über vorh. Schmutzwasserkanalisation 5. Das anfallende Niederschlagswasser ist zeitverzögert dem Regenwasserkanal zuzuführen 6. Hinweis zu Baumpflanzungen im Bereich von Leitungen 2. Im Entwurf der Begründung wird auf die Anschlussmöglichkeit an das bestehende Trinkwassernetz bereits hingewiesen. 3. Im Entwurf der Begründung wird die grundsätzliche Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz und den gemeindlichen Anlagen (Feuerlöschteich) bereits hingewiesen. 4. Der Hinweis zum Anschluss an das vorhandenen Schmutzwasserleitungsnetz in bereits in der Begründung aufgenommen. 5. Nach Rücksprache mit Wasserverband ist eine Rückhaltung nicht erforderlich, da der Versiegelungsgrad gegenüber dem Ist-Bestand nicht erhöht wird und Konflikte derzeit nicht bestehen 6. Der Hinweis zu den Baumpflanzungen betrifft das Nachfolgeverfahren, die konkrete Projektplanung, und ist dabei zu beachten. Im Entwurf der Begründung wird bereits auf die Lage von Leitungen und die notwendige Abstimmung bei Baumaßnahmen im Bereich von Leitungen hingewiesen. Die Hinweise zu den Leitungen werden zur Kenntnis genommen. Abwägung Auslegung.doc 3

4 Die Anregungen und Hinweise des WV Peine vom wurden im 1. Entwurf, wie vorgenannt ausgeführt, bereits berücksichtigt. 4. FLECKEN ADELEBSEN Keine Anregungen und Bedenken 5. GEMEINDE ROSDORF Nicht berührt 6. PRIVAT Im Bereich S1 sehen wir erhebliche Probleme für die Bewohner und Eigentümer des Hauses XXX. Das Gebäude (Lidl) befindet sich sehr nah am Wendehammer. In den letzten 12 Jahren wurde dieser von mehreren Kunden zum Parken benutzt, somit konnten die Bewohner ihre Stellplätze nicht nutzen, da sie zugeparkt wurden. Polizei und Ordnungsamt fühlten sich für den ruhenden Verkehr nicht zuständig, obwohl es ein Absolutes Halteverbot und Zickzacklinie vor dem Haus gibt! Bitte stellen Sie in ihrer Planung sicher, dass es in Zukunft nicht mehr Bei der Straße Wolfshof handelt es sich um eine öffentliche Straße. Die Freihaltung des Wendeplatzes kann nur durch Durchsetzung des Halteverbots durch das zuständige Ordnungsamt oder der Polizei erfolgen. Die Verhinderung des Zuparkens des Wendehammers kann planungsrechtlich über einen Bebauungsplan nicht gesichert werden. Abwägung Auslegung.doc 4

5 zu solchen Unannehmlichkeiten kommen kann. Stadt Dransfeld, 11. Änderung Bebauungsplan Nr. 010 In der Dehne Außerdem kommt es zu Störungen der Nachtruhe durch das Be- und Entladen von LKW s. Die LKW s bei Aldi entladen nur zwei Meter von der Grenze zum Haus XXX entfernt und verhindern das Befahren und Verlassen des Grundstückes. Die Regenwasserkanalisation im Bereich Wolfshof ist nicht im ausreichenden Umfang vorhanden. Allein 2014 wurde das Haus XXX zweimal geflutet. Von der gesamten Fläche S1 und S 2 fliest das Regenwasser durch das Gefälle zum XXX. Im Bebauungsplan werden Schallkontigente für die einzelnen Baugebiete festgesetzt, die die Einhaltung des Immissionsschutzes der angrenzenden Baugebiete sichern sollen. Im Schallschutzgutachten werden zudem notwendige Rahmenbedingungen aufgezeigt, die für die Einhaltung der zulässigen Schallkontingente notwendig sind. Die Rahmenbedingungen sehen u. A. keine Anlieferung der Märkte außerhalb der Nachtzeit (22-6 Uhr) und einen Umbau der Laderampe für den ALDI- Markt mit einer Innenrampe mit integrierter Torrandabdichtung vor. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen und Einhaltung der Schallkontingente wird eine Störung in der Nachtzeit vermieden. Mit der Ausweisung der Schallkontigente wurden im Bebauungsplan die Grundlagen für den Schallschutz geschaffen. Da die derzeitigen Gebäude Bestandsschutz genießen, können die Schallschutzmaßnahmen jedoch erst im Rahmen der Umgestaltung des Areals und dem geplanten Neubau des Lidl- und Rewe-Marktes erfolgen und gefordert werden. Da der Aldi-Markt Bestandsschutz genießt und die Anlieferung und Zufahrtswege vorhanden und zu erhalten sind, kann über den Bebauungsplan die Behinderung des Befahrens und Verlassen des Grundstückes aufgrund der Anlieferung nicht verhindert werden. Gegenüber dem Ursprungsplan wird durch die festgesetzte Grundflächenzahl und die Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeiten der Grundflächenzahl sowie der Vorgabe von wasserdurchlässigen Befestigungen für Stellplätze der Grad der Grundstücksversiegelung gegenüber dem Ist-Bestand verringert. Für Flachdächer wurde gem. Festsetzung eine Dachbegrünung vorgegeben, die zu eine verzögerten Wasserabgabe bei Regenereignissen beitragen kann. Zudem darf bei Neubau der Gebäude und Stellplatzanlagen kein Oberflächenwasser mehr auf die öf- Abwägung Auslegung.doc 5

6 fentliche Straßenfläche abgeleitet werden. Damit wird voraussichtlich das Oberflächenwasseraufkommen bei Regenereignissen gegenüber dem Ist-Bestand reduziert. Da für den Neubau des Lidl-Marktes evtl. die Umlegung der Regenwasser- und Schmutzwasserleitung erforderlich wird, kann in diesem Zusammenhang die Leistungsfähigkeit der Leitungen überprüft werden. Bei einem Neubau des Lidl-Marktes (S1-Fläche) kann zudem die Einleitung des Oberflächenwassers in die Kanalisation auch nördlich, unterhalb des Hauses XXX erfolgen. Die sichere Ableitung des Oberflächenwassers obliegt jedoch dem Entsorgungsträger. Grundsätzlich wird durch die Änderung des B-Plans das derzeitige Oberflächenwasseraufkommen nicht erhöht. Anmerkung: Die angeführten Flutungen am und waren zwei außerordentliche Ereignisse, die NICHT als Maßstab herangezogen werden können. Folgende Niederschlagsmengen sind an beiden Tagen gemessen worden (Quelle: Wasserverband Peine): Starkregenereignis am : 40 l/m² in 30 min, 50-jähriges Ereignis (!) Starkregenereignis am : 58 l/m² in 45 min, 100-jähriges Ereignis (!) Die Hinweise und Anregungen sind den Ausführungen entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt oder können den Ausführungen entsprechend nicht berücksichtigt werden. Abwägung Auslegung.doc 6