Mag.a Rosemarie B. Hoedl 1230 WIEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mag.a Rosemarie B. Hoedl 1230 WIEN"

Transkript

1 Mag.a Rosemarie B. Hoedl 1230 WIEN Curriculum Vitae Chronologie einer Entmündigung im Auftrag des BM für Finanzen, der Bundesrechenzentrum GmbH und Bundesbuchhaltungsagentur Wien, Österreich Chronik der Ereignisse September 2018 Juli 2018 Zahlung letzte Rate Pflegschaftsrechnung an Sachwalter Das Gesetz Gerichtliche Erwachsenenvertretung tritt in Kraft. 23. Mai 2018 Beschluss Pflegschaftsrechnung BG Wien Februar 2018 Beschluss Aufhebung der Sachwalterschaft 16 P 46/ 17 h der Mag. Rosemarie Hoedl - geboren 1660! 20. November Dezember 2017 Antrag des Sachwalters Nr. auf Aufhebung der Sachwalterschaft, Bericht des Sachwalters 6. Juni 2017 Beschluss (Richterin) BG Wien 23: Teilweise Bewilligung der Verfahrenshilfe für Verfahren 16 P 46/ 17 h und 1 C 1474/ 15y 10. April 2017 Schriftliche Ausfertigung des Vergleichs Klage auf Widerruf und Unterlassung Moser gegen Hoedl 7. April 2017 Hauptverhandlung Klage auf Widerruf und Unterlassung Moser gegen Hoedl Streitwert: Euro , März 2017 Einbringung der erweiterten Klage mit gefälschten Beweismitteln am BG Wien 23 Moser gegen Hoedl 24. Januar 2017 Zustellung der Ladung

2 Hauptverhandlung 7. April Januar 2017 Beschluss BG Wien 23, Gewährung Verfahrenshilfe für psychiatrisches Gutachten Dr. Andreas Steinbauer vom Beschluss BG Wien 23: Rechtsanwalt Dr. P. wird zum Sachwalter für Mag. Rosemarie B. Hoedl bestellt, vor allem um das Verfahren 1 C 1474/ 15y (Klage Moser gegen Hoedl) kostengünstig abzuwickeln Entmündigungsverhandlung BG Wien 23 Anwesende: Psychiatrischer Gutachter Dr. Steinbauer, Richterin Huber, Sachwalter P. und Kurandin Mag. Rosemarie B. Hoedl 12. Oktober 2016 Mitteilung BG Liesing betreff Unterbrechung des Verfahrens 1 C 1474/ 15y und Bekanntgabe der Möglichkeit an den Bundespräsidentenwahlen teilzunehmen. 21. Juli 2016 Entmündigungsverhandlung am BG 23 wird abgesagt, weil Mag. Hoedl Befangenheitsantrag gegen den Gutachter einbrachte (Rekurs) 22. Juni 2016 Beschluss BG Liesing - Ablehnungsantrag gegen Gutachter Steinbauer wird abgewiesen. 6. Juni 2016 Psychiatrisches Gutachten über Mag. Hoedl Rosemarie von Dr. Steinbauer wegen neuerlicher Entmündigung wird am BG Liesing eingebracht. 5. April 2016 Untersuchung in der Ordination von Dr. Steinbauer, Kundratstraße 6, 1100 Wien, Begleitung durch Vertrauensperson B. wird durch Gutachter abgelehnt. 18. Februar 2016 Beschlüsse BG Wien 23 Bestellung gerichtlicher Gutachter und

3 Verfahrenssachwalter für Mag. Hoedl Verfahren 16. Februar 2016 Entmündigungsverhandlung BG Liesing zwecks Bestellung eines Verfahrenssachwalters 29. Dezember 2015 Beschluss BG Wien 23: Verfahren 1 C 1474/15y Klage auf Widerruf und Unterlassung wird wegen 6a ZPO unterbrochen 14. Dezember 2015 Einbringung Klage auf Wideruf und Unterlassung Moser gegen Hoedl (betrifft Mord an Schweinhammer und HV-SAP-Mio-Betrug) 19. August 2015 Bescheid OLG Wien, Stundung von Gerichtsgebühren 15. August 2015 Spinneninvasion im Wohnhaus von Mag. Hoedl 15. April 2015 Facebook-Konto von Mag. Hoedl Österreichisches Justizopfer mit ca. 440 FreundInnen wird über Nacht gesperrt! 29. Oktober 2014 Bescheid Präsident des OLG Wien: Gewährung Ratenzahlung Gerichtsgebühren für Pflegschaftsrechnungen von 10. März 2010 Euro 530, Mai 2012 Euro 975, Januar 2014 Bescheid Präsident des OLG Wien: Schuld Gerichtsgebühren Euro 354,-- bis 10. Juli gestundet. Antrag auf Nachlass wird nicht stattgegeben: 9 Absatz 1: Gerichtliches Einbringungsgesetz 4. Dezember Jv6091/ 13x Bescheid Landesgericht für Zivilrechtssachen, die Präsidentin: Berichtigungsantrag der Mag. Hoedl zum Zahlungsauftrag vom 25. Juli

4 2013 (BG Wien 23) wird nicht Folge gegeben. GZ 12 P 234/ 11 t 25. Juli 2013 Zahlungsauftrag BG Wien 23 wegen Gerichtsgebühren Pflegschaftsrechnungen 8. Juli 2013 Zahlungsauftrag BG Wien 23 wegen Gerichtsgebühren Pflegschaftsrechnungen 2. Juli 2013 Bekanntgabe Nationalrats-Kandidatur Mag. Hoedl für Wahlen am Juni 2013 Beschluss BG Wien 23: Die Verfahrenskosten des Verfahrenshelfers Dr. Ralph Trischler werden mit 1, 80 Euro bestimmt. Jürgen F., Diplomrechtspfleger 28. Mai 2013 Beschluss LG ZRS Wien: Die Zulassungsvorstellung und der Revisionsrekurs der Mag. Hoedl gegen den Beschluss vom (Pflegschaftsrechnung) GZ 12 P 234/ 11 t-84 werden zurückgewiesen. Verfahrenshelfer: Dr. Ralph Trischler 9. November 2012 RAK Wien bestellt Verfahrenshelfer Dr. Ralph Trischler 18. Oktober 2012 Besprechung beim ehemaligen Sachwalter zwecks Abwendung der Mündel-Exekution in Wien-Landstraße: Dr: M. W. Ratenvereinbarung Pflegschaftsrechnung vom 15. Mai Oktober 2012 Beschluss BG Wien 23 Bewilligung der Verfahrenshilfe Beigebung eines Rechtsanwalts 26. September 2012 Beschluss BG Wien 23 einstweilige Befreiung von Entrichtung der Gerichtsgebühren

5 12 P 234/ 11 t 5. September 2012 Beschluss LG ZRS WIEN - dem Rekurs der Mag. Hoedl zu Pflegschaftsrechnung wird nicht stattgegeben. Begründung: 10 Seiten 9. Juli 2012 Staatsanwaltschaft Wien: Benachrichtigung des Opfers Mag. Hoedl von der Einstellung des Verfahrens wegen Amtsmissbrauch 302 ff 15. Mai 2012 Beschluss Pflegschaftsrechnung Rechtsanwalt Dr. M.W. wird durch Bezirksgericht genehmigt! 24. April 2012 Mag. Hoedl erstattet Anzeige wegen Amtsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft Wien wegen Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Entmündigung durch BMF, Brz GmbH und Bundesbuchhaltungsagentur Wien. Dezember 2011 Mobbing bei Kur in Bad Radkersburg gegen Mag. Hoedl 2. September 2011 A1 Telekom Austria verweigert Mag. Hoedl als ehemaliges Mündel Internet-Vertrag! 10. August 2011 Beschluss BG Wien 23 - Aufhebung der Sachwalterschaft Mag. Hoedl wird zugestellt. 21. Juni P 234/ 11t 10 P 152/ 08i BESCHLUSS Bezirksgericht Wien-Liesing: Die Sachwalterschaft für Mag. Hoedl wird beendet gemäß 128 AußStrG. DIE KOSTEN TRÄGT ENDGÜLTIG DER BUND. Mag. Martin Zucker 20. Juni 2011 Verhandlung BG Wien 23 Richter Zucker, Gutachter Kögler, Mag. Hoedl, Vertretung von Sachwalter Dr. W. 17. Mai 2011 Untersuchung von Mag. Hoedl

6 Ordination Dr. Kögler, Mödling 13. März 2011 Dr. DI Lederbauer und Ing. Bernhard Lassy machen im Internet-Fernsehen bei Michael Vogt den Fall Hoedl einem internationalen Publikum bekannt: Alpenparlament: Die Staatsgeschädigten der Zwetschgenrepublik 18 Februar 2011 Antrag des Sachwalters an BG Wien 23 wegen Aufhebung der SW für Mag. Hoedl Abschlagszahlung Santander Bank (früher GE Money Bank) Geschenk 500 Euro von Konto Mag. Hoedl Erste Bank durch den Sachwalter (obwohl Küchenkredit KIKA bereits um den doppelten Betrag getilgt war) 25. Januar 2011 Anruf des Sachwalters bei Mag. Hoedl: Er möchte Sachwalterschaft beenden! 21. September 2010 Aufhebung der Sperre (lesender Zugriff) bei ERSTE Bank- Konto Mag. Hoedl 27. Juli 2010 Termin bei Richter Schuhmertl wegen Sperre lesender Zugriff ERSTE Bank Konto 14. Mai 2010 ERSTE Bank sperrt über Nacht den lesenden Zugriff auf das Konto AT Mag. Hoedl kann nicht mehr kontrollieren, ob Sachwalter Miete und Fixkosten bezahlt. April 2010 Nur mit Hilfe der Bankangestellten Vokroj-Ossig aus Mödling kann Mag. Hoedl das kaputte Schlafzimmer-Fenster reparieren lassen. Der Sachwalter verweigert jeglichen Kontakt und schreibt psychiatrische Diagnosen (er ist Jurist) über Mag. Hoedl an das

7 Bezirksgericht Wien-Liesing. 10. März 2010 BESCHLUSS BG Wien 23 Pflegschaftsrechnung 7 P 374/09s- 39 Sachwalter fordert 1330 Euro, bekommt nur 530 Euro vom Konto der Mag. Hoedl und kümmert sich fortan nicht mehr um die Angelegenheiten der Mag. Hoedl, sodass der Postkasten voll ist mit Rechnungen, Inkasso-Forderungen und Mahnungen für erfundene Dienstleistungen. 21. Dezember 2009 Sachwalter Dr. W. schreibt kurzen Bericht an BG Wien Oktober September Juli P 152/ Juni 2009 GZ: P 152/ 08 i - 25 Beschluss vom LG ZRS (Ablehnung Aufhebung SW) wird am 15. Oktober 2009 an Mag. Hoedl, 1230 WIEN, zugestellt. Aufgetragene Stellungnahme Sachwalter an BG Wien 23. Beschluss BG Wien 23 (Rat Romana Wieser): Die Kosten für den Sachverständigen Dr. Kögler trägt endgültig der Bund Satz AußStrG. 18. Mai 2009 BESCHLUSS BG Wien 23 Endgültige Entmündigung der Rosemarie Barbara Hoedl in allen Lebensbereichen 14. Mai 2009 Flug des österr. Bundeskanzlers zum Bilderberg-Treffen nähe Athen Entmündigungsverhandlung Bezirksgericht Wien-Liesing Kögler, Andreas Lehner, Rosemarie Hoedl, Romana Wieser 29. April 2009 Anruf BM für Finanzen (Sektionschef) am Bezirksgericht Wien-Liesing: Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit der Mag.

8 Hoedl Rosemarie, besonders für Zeitpunkte Tod von Regierungsrat Schweinhammer, Todesfälle von Betriebsräten, Vergiftungen etc. (1998, 2003, 2007) 22. April 2009 Untersuchung von Mag. Hoedl beim psychiatrischen Gutachten Dr. Herbert Kögler, Mödling bei Wien 7. Januar P 152/ 08i BESCHLUSS Dr. M.W. wird zum einstweiligen und Verfahrenssachwalter der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt. 16. Dezember 2008 Ladung zwecks Entmündigung BG Wien Liesing 2. Dezember 2008 Angelobung Regierung Faymann, Pröll, Darabos 28. November 2008 Tatort Bezirksgericht Wien-Liesing: 1. Tagsatzung zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl (Erfundene Rechnungen T-Mobile) löst Entmündigungsverfahren aus! 24. Oktober 2008 Prof. van der Bellen übergibt die Führung der Grünen an Eva Glawischnig. AMS-Chef Buchinger erstattet Anzeige wegen Mio-Betrug in der Bundesbuchhaltungsagentur. 11. Oktober 2008 Jörg Haider stirbt bei Unfall 28. September 2008 Nationalratswahlen Österreich, Mag. Hoedl kandidiert für CPÖ und ist kurzfristig auch Landespartei-Sekretärin von Niederösterreich 18. September C 1004/08g Bedinger Zahlungsbefehl BG Wien 23 durch T-Mobile Austria wegen einer fingierten Telefonrechnung Forderung inkl. Gerichtsgebühren: Euro 1.389, 97 Das Ziel: die Entmündigung der Mag. Hoedl

9 20. August 2008 Letzte Vorladung Mag. Hoedl (vor Entmündigung) bei Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung u.a. wegen Hackenmorde Hietzing August 2008 Anstellung Mag. Hoedl wegen Nationalratswahl - Sammeln von Unterstützungserklärungen CPÖ 9. Januar Hv 133/ 07p Landesgericht für Strafsachen Wien Verhandlung Hoedl gegen Verein zur Förderung der Friends Economy, Johann-Nepomuk-Berger Platz 5, 1160 Wien 9. Januar 2008 Beschluss Katja Bruzek Nach Abschluss des Vergleichs zog die Antragstellerin ihre Anträge vom zurück. Die Kostenentscheidung gründet auf die zitierten Gesetzesstellen 4. Januar 2008 Gefälschte Kosten-Anerkenntnis durch T-Mobile und A1 Telekom Austria (Erfundene Telefon-Rechnungen) 18. Dezember 2007 Ladung Landesgericht für Strafsachen wegen Verfahren Denunzierung pilz.at 14. August 2007 Mag. Hoedl erstattet Anzeige wegen Denunzierung auf bei Mag. Andrea Hofko, Bezirksrichterin, Bezirksgericht Wien-Innere Stadt Februar/ März 2007 Mag. Hoedl wird zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses im politischen Tagebuch peterpilz.at denunziert in Bezug auf ihre Tätigkeit im Bundesrechenzentrum (Bundeshaushaltsverrechnung) was ihre weitere berufliche Karriere komplett zerstören sollte und die Entmündigung am Bezirksgericht Wien 23 zur Folge hatte (fair game order)

10 31. Dezember 2006 Die österreichische Innenministerin Liese Prokop stirbt unter mysteriösen Umständen October 1st 2006 Nationalratswahlen Österreich 23. August 2006 Kanzlei Lansky hat bereits die domain bestellt 10. April 2006 Erste Vorladung am LVT Wien von Mag. Hoedl 23. Februar 2006 Nach einer Besprechung mit Ing. Lassy im Cafe Westend in Wien erstattet Mag. Hoedl Strafanzeige! November 2005 August 2001 bis Januar 2005 Oktober 2000 bis Juni 2001 Mag. Hoedl und Ing. Lassy erstatten Strafanzeige gegen BRZ GmbH betreff Urheberrecht und Amtsmissbrauch (Lassy) Mag. Hoedl ist im Bundesrechenzentrum als SAP-Beraterin angestellt. Dienstorte: BMF, BMVIT; Oberste Organe Ausbildung Mag. Hoedl als SAP-consultant in Wien und Salzburg (Walldorf bei Heidelberg, BRD) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Förderung von Frauen in IT-Berufen

IM AUFTRAG DER REPUBLIK: Geschichte einer Entmündigung aus Staatsräson

IM AUFTRAG DER REPUBLIK: Geschichte einer Entmündigung aus Staatsräson IM AUFTRAG DER REPUBLIK: Geschichte einer Entmündigung aus Staatsräson PFLEGSCHAFTSAKT 018 12 P 234 Bezirksgericht Wien-Liesing Pflegschaftssache Mag.a Rosemarie B. Hoedl 2008 bis 2015 Entmündigung im

Mehr

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels 6 Ob 43/15i Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,

Mehr

B e s c h l u s s. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig.

B e s c h l u s s. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. 10Ra72/10x Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin Dr. Ciresa als Vorsitzende sowie die Richter Mag. Atria und Mag. Pöhlmann (Dreiersenat

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 1 Ob 32/13g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger

Mehr

Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 9 ObA 61/15h Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten

Mehr

4 Ta 99/09 Chemnitz, Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem PKH-Beschwerdeverfahren

4 Ta 99/09 Chemnitz, Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem PKH-Beschwerdeverfahren Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 09.06.2009 5 Ca 4394/08 ArbG Dresden BESCHLUSS In dem PKH-Beschwerdeverfahren hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

gefaßt: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

gefaßt: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 1 Ob 580/95 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker,

Mehr

Mit Beschluss vom wurde der Betroffenen ein Sachwalter zur Besorgung aller

Mit Beschluss vom wurde der Betroffenen ein Sachwalter zur Besorgung aller 7 Ob 136/13w Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich als weitere Richter

Mehr

Zu Ihren Stellungnahmen über die Probleme der Euthanasie erlaube ich mir

Zu Ihren Stellungnahmen über die Probleme der Euthanasie erlaube ich mir 20.04.2011 Frau Viviane Reding,Europabeauftragte für Belange der Justiz Europäische Kommission B 1049 B r ü s s e l, Belgien Beschwerde wegen Missständen bei der Österr. Justiz Verordnung (EWG) 1408/71

Mehr

gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 4 Ob 80/02x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten

Mehr

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9 INHALT Vorwort... 7 Einleitung... 9 Kapitel 1: Der Verlust der Geschäftsfähigkeit und wie Sie vorsorgen können... 11 Geschäftsfähigkeit... 12 Verlust der Geschäftsfähigkeit... 12 Lösung Sachwalterschaft?...

Mehr

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde das Abschöpfungsverfahren über den Schuldner eingeleitet. Er erreichte in den sieben Jahren des

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde das Abschöpfungsverfahren über den Schuldner eingeleitet. Er erreichte in den sieben Jahren des 8 Ob 64/11m Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer

Mehr

gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. 8 Ob 41/05w Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 8 Ob 71/03d Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Wie man sich in Lindz scheiden lässt

Wie man sich in Lindz scheiden lässt Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flick als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und

Mehr

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 1 Ob 5/16s Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin Dr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht Anwendungsbereich des Gesetzes... 16

Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht Anwendungsbereich des Gesetzes... 16 Rechtsgrundlagen-, Literatur- und Judikaturauswahl... 9 Einleitung... 13 1. Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht... 14 1.1. Reform... 14 1.2. Rechtliche Grundlagen... 15 1.3. Rechtsauskünfte... 15 2.

Mehr

10 Ob 99/15d. gefasst: Dem Rekurs der betroffenen Person wird nicht. Folge gegeben.

10 Ob 99/15d. gefasst: Dem Rekurs der betroffenen Person wird nicht. Folge gegeben. 10 Ob 99/15d Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn

Mehr

2 Ob 162/49. gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird. zurückgewiesen.

2 Ob 162/49. gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird. zurückgewiesen. 2 Ob 162/49 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Bartsch als Vorsitzenden sowie die Räte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmeisser, Dr. Ullrich, Dr. Kuch und Dr.

Mehr

Selbstbestimmt Vorsorgen. Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun

Selbstbestimmt Vorsorgen. Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun Selbstbestimmt Vorsorgen Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun Eine wichtige Frage Was passiert, wenn ich meine Entscheidungen nicht mehr für mich selbst treffen kann? Wer macht es

Mehr

B e s c h l u s s. 3. Dem Rekurs der Minderjährigen, vertreten durch das Amt für Jugend und Familie 14/15/16, wird nicht Folge gegeben.

B e s c h l u s s. 3. Dem Rekurs der Minderjährigen, vertreten durch das Amt für Jugend und Familie 14/15/16, wird nicht Folge gegeben. LG für ZRS Wien, 45 R 409/01g Das Landesgericht für ZRS Wien hat als Rekursgericht durch seine Richter Dr. Erwin Kühtreiber als Vorsitzenden sowie Dr. Reinhard Jackwerth und Dr. Helene Schwartz in der

Mehr

2 Ob 21/11v. gefasst:

2 Ob 21/11v. gefasst: 2 Ob 21/11v Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in

Mehr

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über den Antrag im Organstreitverfahren festzustellen,

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über den Antrag im Organstreitverfahren festzustellen, BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVE 1/10 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über den Antrag im Organstreitverfahren festzustellen, a) dass die Unterlassung der Zurückweisung im Sinne des 9 Abs. 2 Satz

Mehr

3 Ob 176/13y. gefasst:

3 Ob 176/13y. gefasst: 3 Ob 176/13y Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszahl: LVwG-AV-1277/001-2016 St. Pölten,

Mehr

10 Ob 9/15v. gefasst: Dem Revisionsrekurs des Kurators wird nicht. Folge gegeben.

10 Ob 9/15v. gefasst: Dem Revisionsrekurs des Kurators wird nicht. Folge gegeben. 10 Ob 9/15v Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Univ.-Prof. Dr. Neumayr, Dr. Schramm, Dr. Fichtenau und Mag. Korn als

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 31. Juli 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 31. Juli 2013 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 31. Juli 2013 Teil I 158. Bundesgesetz: Erwachsenenschutz-Gesetz ErwSchG (NR: GP XXIV RV 2404 AB 2461 S. 216. BR: AB 9112

Mehr

OGH 2005/05/10, 5 Ob 8/05w

OGH 2005/05/10, 5 Ob 8/05w Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr.

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis 0 A; 020.05; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat der Gemeinderat am 9. September 1982 folgende H A U P T S A T Z U N G beschlossen

Mehr

B e s c h l u s s. B e g r ü n d u n g

B e s c h l u s s. B e g r ü n d u n g LG für ZRS Wien 2004/01/28, 43 R 6/04g Das LG für ZRS Wien hat als Rekursgericht durch seine Richter Dr. Heinrich Stumvoll als Vorsitzenden sowie Dr. Peter Schuch und Dr. Christa Langer in der Pflegschaftssache

Mehr

7. Titel Verfahrenshilfe 1

7. Titel Verfahrenshilfe 1 7. Titel Verfahrenshilfe 1 63 1) Verfahrenshilfe ist einer natürlichen Person als Partei soweit zu bewilligen, als sie ausserstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des

Mehr

sachwalter schaft 134

sachwalter schaft 134 schaft SACHWALTER 134 Neuauflage 2017 Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, alle oder einzelne Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils

Mehr

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 8 Ob 316/66 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Lenk als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lachout, Dr. Bauer, Dr. Rothe

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Neunter Titel Gerichtliches Verfahren Zuständigkeit 615. (1) Für die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs und die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens

Mehr

2 Ob 600/84. gefasst:

2 Ob 600/84. gefasst: 2 Ob 600/84 Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Piegler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Kralik,

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 5 Ob 231/00g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann, Dr.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 582/03 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der L GmbH,

Mehr

D I S Z I P L I N A R O R D N U N G

D I S Z I P L I N A R O R D N U N G KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts LANDESGESCHÄFTSSTELLE D I S Z I P L I N A R O R D N U N G der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen i. d. F. vom 23. November 2011

Mehr

Kommentar zur ZPO. Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar. 4. Auflage 1^ VERLAG ÖSTERREICH. bearbeitet von

Kommentar zur ZPO. Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar. 4. Auflage 1^ VERLAG ÖSTERREICH. bearbeitet von Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar zur ZPO bearbeitet von Dr. Andreas Frauenberger, Rechtsanwalt in Wien Dr. Robert Fucik, Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Wien Dr. Edwin Gitschthaler,

Mehr

B e g r ü n d u n g : Aufgrund des Gerichtsauftrages vom (in ON 13) erstattete der Sachverständige ***** das neurologisch-psychiatrische

B e g r ü n d u n g : Aufgrund des Gerichtsauftrages vom (in ON 13) erstattete der Sachverständige ***** das neurologisch-psychiatrische 8 Rs 9/05k Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr.Manica als Vorsitzenden sowie die weiteren Richter

Mehr

gefaßt: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

gefaßt: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 1 Ob 632/95 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker,

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 1 Ob 173/17y Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. E. Solé, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 70/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 50/03 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1. C S, Klägerin,

Mehr

Oberster Gerichtshof Österreich,Folgeverfahren 9 Ob 85/16i-UNWIRKSAM

Oberster Gerichtshof Österreich,Folgeverfahren 9 Ob 85/16i-UNWIRKSAM Dr.Gunda Pfaffenhuemer RECHTSBEUGUNG,AMTSMISSBRAUCH,VERSCHLEPPUNG Bezirksgericht Steyr A 4400 Steyr,Spitakslystrasse 1, Österreich 1 P 37/14i-2153, 22P 62/05y-1443, 3 P 63/16f-470 Pfaffenhuemer:Ich bin

Mehr

8 Ob 57/13k. gefasst:

8 Ob 57/13k. gefasst: 8 Ob 57/13k Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 104/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht Dabr 2 O 307/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Verfahren betreffend Sachverständigenentschädigung

Mehr

(Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport) vertreten durch die Finanzprokuratur Singerstraße 17-19, 1011 Wien

(Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport) vertreten durch die Finanzprokuratur Singerstraße 17-19, 1011 Wien [Bereitgestellt: 11.12.2014 11:31] II/344.997 An das Landesgericht für ZRS Wien Schmerlingplatz 11 1011 Wien Singerstraße 17-19, 1011 Wien Tel.: +43-1-514 39/509 200 Fax: +43-1-514 39/5909 200 post.fp02.fpr@bmf.gv.at

Mehr

GZ: 4FAM1/2014k An das Bezirksgericht Leopoldstadt Taborstraße 90-92

GZ: 4FAM1/2014k An das Bezirksgericht Leopoldstadt Taborstraße 90-92 Sie sehen eine aus Ihren elektronischen Eingaben zusammengestellte Vorschau Ihres Schriftsatzes. Diese Aufbereitung dient lediglich der besseren Lesbarkeit. GZ: 4FAM1/2014k An das Bezirksgericht Leopoldstadt

Mehr

gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen.

gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. 8 Ob 36/08i Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling

Mehr

Als Betroffener erlaube ich mir mitzuteilen, dass die Richterin Dr. Gunda

Als Betroffener erlaube ich mir mitzuteilen, dass die Richterin Dr. Gunda Herrn Bundesminister für Justiz Dr.Wolfgang Brandstetter Musumstrasse 7 A 1070 W i e n, Österreich 10.April 2017 Verantwortlicher zu dem Schutzgesetz des 208 Außerstreitgesetz. Erwachsenenschutzgesetz;

Mehr

AußStrG 9 B1; AußStrG 249; AußStrG 251; AußStrG Abs1; AußStrG ; AußStrG

AußStrG 9 B1; AußStrG 249; AußStrG 251; AußStrG Abs1; AußStrG ; AußStrG 18.12.1984 Gericht OGH Rechtssatznummer RS0006229 Entscheidungsdatum 18.12.1984 Geschäftszahl 4Ob526/84; 2Ob604/85; 6Ob623/85; 8Ob678/88 (8Ob679/88); 8Ob640/89 (8Ob641/89); 5Ob507/95; 8Ob280/97b; 9Ob97/98z;

Mehr

Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung [Bereitgestellt: 09.10.2013 22:20] REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT KORNEUBURG als Handelsgericht 6 Cg 121/13v - 3 (Bitte in allen Eingaben anführen) Landesgerichtsplatz 1 2100 Korneuburg Tel.: +43 (0)2262

Mehr

6 Ob 35/13k. gefasst:

6 Ob 35/13k. gefasst: 6 Ob 35/13k Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,

Mehr

SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang

SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom 25.06.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang... wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung (Manipulation / Beinflußung von

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Im Namen der Republik

Im Namen der Republik 1 XX Cg XXX/XX Im Namen der Republik Das Landesgericht XXX, XXX, Abteilung XX, hat durch die Richterin Mag. XXX in der Rechtssache der klagenden Partei XXX, Cstraße 3, XXX, vertreten durch Dr. Helmut XXX

Mehr

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 5 Ob 50/14k Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Lovrek, den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am Referendumsvorlage 271.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr.... ausgegeben am... 2016 Gesetz vom 28. September 2016 über die Abänderung der Zivilprozessordnung Dem nachstehenden vom

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 D 32/09 4 K 501/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen die Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 7 Ob 212/13x Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich als weitere Richter

Mehr

Einlauf und Zuweisungen

Einlauf und Zuweisungen Nationalrat, XXIII. GP 13. März 2008 54. Sitzung / 1 Einlauf und Zuweisungen Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise

Mehr

Satzung der Gemeinde Eschede Über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Gemeinde Eschede Über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Gemeinde Eschede Über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der 10 Abs. 1, 58 Abs. 1 Nr. 5, 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

36R87/18p REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN

36R87/18p REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN Das als Rekursgericht fasst durch den Richter Mag. Peter Weiß als Vorsitzenden sowie die Richterinnen Dr. Gabriele Smudits und Mag. Inge Strebl

Mehr

Dieses Mal ist nicht die Treppe

Dieses Mal ist nicht die Treppe Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der

Mehr

gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.

gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. 3 Ob 265/03x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer

Mehr

Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses

Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses An den Verfassungsgerichtshof 1010 Wien Judenplatz 10 Vorab per email: vfgh@vfgh.gv.at Persönlich an der Einlaufstelle übergeben Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses

Mehr

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 11/09/07 ENTSCHEIDUNG über die Individualbeschwerde

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Februar in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Februar in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 175/11 BESCHLUSS vom 7. Februar 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 54, 63 Abs. 2; 209 Abs. 1 Nr. 1 Reicht die Insolvenzmasse bei gewährter

Mehr

gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 3 Ob 93/09m Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere

Mehr

Schiedsgerichtsordnung des Kyffhäuserbundes e.v.

Schiedsgerichtsordnung des Kyffhäuserbundes e.v. Schiedsgerichtsordnung des Kyffhäuserbundes e.v. Seite 1 von 5 Gliederung 1 Zweck der Schiedsgerichtsordnung 2 Rechtsstellung 3 Zusammensetzung 4 Zuständigkeiten 5 Verfahrensvorschriften 6 Zusammensetzung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF V ZB 175/13 BESCHLUSS vom 21. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210116BVZB175.13.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2016 durch die Vorsitzende

Mehr

AZ der Europ. Kommission.: EMPL/E/3/JT/ek/D(2005) EMPL/E/3/RS/ek/D/(2006)

AZ der Europ. Kommission.: EMPL/E/3/JT/ek/D(2005) EMPL/E/3/RS/ek/D/(2006) An die Europäische Kommission Frau Viviane R e d i ng, Vizepräsidentin Rue de la Loi 200 B 1049 B r ü s s e l, Belgien 01.Mörz 2011 AZ der Europ. Kommission.: EMPL/E/3/JT/ek/D(2005) 23.457 EMPL/E/3/RS/ek/D/(2006)

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 E 237/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen das Studentenwerk Leipzig

Mehr

Außerstreitverfahren. Aufbau / Gliederung. Block Neue Rechtslage ab Sachwalterverfahren Verlassenschaftsverfahren

Außerstreitverfahren. Aufbau / Gliederung. Block Neue Rechtslage ab Sachwalterverfahren Verlassenschaftsverfahren Außerstreitverfahren Notar Dr. Hansjörg Brunner Universität Salzburg Vorlesung Nr. 101.258 WS 2010/2011 Brunner 2010 Aufbau / Gliederung Block 4 03.12.2010 Sachwalterverfahren Neue Rechtslage ab 1.7.2007

Mehr

5 Ob 206/15b. B e s c h l u s s. gefasst:

5 Ob 206/15b. B e s c h l u s s. gefasst: 5 Ob 206/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer

Mehr

6 Ob 167/16a. gefasst:

6 Ob 167/16a. gefasst: 6 Ob 167/16a Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek

Mehr

INFORMATION. zur Pressekonferenz. mit. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. und. Landesrat Rudi Anschober. am 17. Jänner 2012.

INFORMATION. zur Pressekonferenz. mit. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. und. Landesrat Rudi Anschober. am 17. Jänner 2012. INFORMATION zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landesrat Rudi Anschober am 17. Jänner 2012 zum Thema "Rechtsschritte des Landes OÖ gegen die Bedrohung durch das AKW Temelin"

Mehr

Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe. Antrag

Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe. Antrag Geschäftszahl Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe Antrag (Der Vordruck für den Antrag ist nur auszufüllen, wenn der Antrag auf Bewilligung der

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38690 Telefax: (43 01) 4000 99 38690 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-242/038/6211/2017/VOR-2 Wien, 23. Juni 2017

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 6 Ob 94/17t Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als

Mehr

Bekanntlich setze ich mich im Rahmen des Vereins. seit meiner erfolgreichen Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf

Bekanntlich setze ich mich im Rahmen des Vereins. seit meiner erfolgreichen Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf Information über den Stand des Verfahrens gegen Dr. Wolfgang Lederbauer im Landesgericht für Strafsachen Zahl: 161 Hv 46/12f, Stand 24.11.2014 1. Der Anlass für diese Information Bekanntlich setze ich

Mehr

Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Zivil- und Strafprozesskostenverordnung) Bemessung der Gerichtskosten

Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Zivil- und Strafprozesskostenverordnung) Bemessung der Gerichtskosten Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Zivil- und Strafprozesskostenverordnung) Vom 22. Dezember 2010 (Stand 1. Januar 201 Der Landrat, III A/5 gestützt auf Artikel 424 der Schweizerischen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 A 195/14 6 K 84/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GbR i. L. Objekt - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: gegen die

Mehr

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Mehr

gefaßt: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

gefaßt: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 1 Ob 600/92 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schlosser, Dr. Graf, Dr.

Mehr

B e s c h l u s s Folge abgeändert B e g r ü n d u n g :

B e s c h l u s s Folge abgeändert B e g r ü n d u n g : 2 Ob 241/01g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Vorwort zur dritten Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V XVII XXXIII Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz

Mehr

3 Ob 110/11i. gefasst:

3 Ob 110/11i. gefasst: 3 Ob 110/11i Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch

Mehr

7 Ob 83/14b. gefasst:

7 Ob 83/14b. gefasst: 7 Ob 83/14b Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich als weitere Richter

Mehr

6 Ob 126/14v. gefasst:

6 Ob 126/14v. gefasst: 6 Ob 126/14v Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 270/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die

Mehr

3 Ob 175/10x. gefasst:

3 Ob 175/10x. gefasst: 3 Ob 175/10x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag.

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 4 Ob 148/11k Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache

Mehr

OGH 2001/09/26, 7 Ob 194/01g

OGH 2001/09/26, 7 Ob 194/01g OGH 2001/09/26, 7 Ob 194/01g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl,

Mehr

Zum Beschlus des OGH 9 Ob 85/16i wird die Aktenergänzung beim BG Steyr beantragt : Akt 1P 37/14i-2153, 3 P 63/16 f Dr.

Zum Beschlus des OGH 9 Ob 85/16i wird die Aktenergänzung beim BG Steyr beantragt : Akt 1P 37/14i-2153, 3 P 63/16 f Dr. An den Obersten Gerichtshof Österreichs A 1011 Wien, Schmerlingplatz 10-12 20.April 2017 Prozessbetrug in den Verfahren 1Ob 156/01z, 1 Ob 277/03x 1Nc 34/04 x, 1 Ob 100/04x, 1Nc2/05t, 9 Ob 43/15. 9Ob 85/16i.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Außerstreitgesetz (AußStrG)

Inhaltsverzeichnis. Außerstreitgesetz (AußStrG) Bearbeitet haben................................ Hinweise für den Gebrauch........................ Abkürzungsverzeichnis........................... Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur...............

Mehr

Politische System Österreichs - Ein kurzer Einblick in die nationale Ebene -

Politische System Österreichs - Ein kurzer Einblick in die nationale Ebene - Politische System Österreichs - Ein kurzer Einblick in die nationale Ebene - Das politische System ist auf folgenden Grundsätzen ( Baugesetzen der österreichischen Bundesverfassung) aufgebaut: Republik,

Mehr