Rundbrief 1 im Schuljahr 2019/20. An alle Schüler, Eltern und Kollegen des Gymnasiums Landschulheim Schloss Ising. Ising,

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1 Öffentliches Gymnasium mit Internat und Offener Ganztagsschule/Tagesheim Naturwissenschaftlich-technologischer, Sprachlicher und Wirtschaftswissenschaftlicher Zweig, Schlossstraße 3, Chieming An alle Schüler, Eltern und Kollegen des Gymnasiums Telefon 08667/ Telefax 08667/ Ising, alle - Rundbrief 1 im Schuljahr 2019/20 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum neuen Schuljahr begrüße ich Euch/Sie und hoffe, dass sich alle gut erholt haben und auf das neue Schuljahr und die anstehenden Aufgaben freuen. Allen Schülerinnen und Schülern, insbesondere allen neuen, wünsche ich einen guten Start, viel Schwung und ein erfolgreiches Schuljahr. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen für das neue Schuljahr. Künftig gehen Ihnen Rundbriefe stets per Elternportal zu, zudem stehen sie auf der Homepage des LSH Ising unter downloads zur Verfügung. Unser unterrichtliches Angebot kann sich auch in diesem Schuljahr wieder sehen lassen. Trotz eines in einigen Fächern immer noch bestehenden Lehrermangels in Bayern sind wir in der glücklichen Lage, den Pflichtunterricht vollständig erteilen zu können und dazu noch einige Isinger Besonderheiten als Wahlunterricht (mehr als 20 Stunden) wie z.b. Rudern, Segeln, Surfen, Golf, Reiten, Musik und Theater anbieten zu können. Ferner ist es möglich, für die Betreuung durch Lehrkräfte in der Studierzeit der offenen Ganztagsschule/Tagesheim und des Internats zusätzlich über 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen sowie über 20 Stunden für individuelle Förderung und individuelle Lernzeit. Für das Sekretariat, die Stundenplaner, die Unter- und Mittelstufenbetreuer, die Oberstufenkoordinatoren, die Internatsleitung und die Schulleitung gab es da auch in den Ferien viel zu tun. Mit der Unterstützung vieler Kolleginnen und Kollegen wurde aus den Vorgaben das Bestmögliche herausgeholt. Ich bedanke mich für den enormen Einsatz aller Beteiligten. Gestatten Sie mir nun einige wichtige Hinweise und Informationen: Auch in diesem Schuljahr bieten wir wichtige Informationen wie Termine, Rundbriefe etc. als pdf-dateien zum Download auf unserer Homepage an ( Infonet ). Rundschreiben gehen Ihnen so Sie angemeldet sind - über das Elternportal zu. Die Zugänge der neuen Schüler können aus rechtlichen Gründen erst am Anfang des Schuljahres erstellt werden. Daher bitten wir Sie um Geduld. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, bitten wir Sie, Schulträger: Zweckverband Bayerische Landschulheime, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Elisabethstraße 25/II, München

2 2 dies nachzuholen (s. Homepage). Unsere monatlichen Ausgaben von IsingInfo finden Sie wie immer in der ersten Woche jeden Monats auf unserer Homepage. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit weitgehenden Gebrauch, unsere Verwaltung wird dadurch erheblich von Kopierarbeiten entlastet und Sie sind jeweils auf dem neuesten Stand und nicht von der Zuverlässigkeit Ihrer Kinder abhängig. Eltern, die keinen Internet-Zugang haben, können selbstverständlich im Schulsekretariat gedruckte Versionen erhalten. 1. Änderungen im Lehrerkollegium und Sekretariat Neu begrüßen dürfen wir Frau Frau N. Bernauer-Liess (D/G), Frau Y. Zambra Cortes (B), Frau J. Dorfner (F/L/Ethik), Frau J. Hirschmann (E/F/Ital.), Herr L. von Kiesling (M/Sp) als neue Lehrerinnen. Im Sekretariat begrüßen wir Frau H. Niederlöhner. Wir wünschen ihnen für ihren Einsatz an unserer Schule alles Gute und einen guten Start. 2. Information über das Notenbild statt Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 5 8 im Schuljahr 2019/20 Die Lehrerkonferenz hat im Einvernehmen mit dem Elternbeirat basierend auf 40 GSO das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 5-8 durch eine weitere schriftliche Information über das Notenbild ersetzt. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 schreibt die GSO ein Zwischenzeugnis vor. Am Gymnasium LSH Schloss Ising bekommen die Eltern am 29. November und am 03. April jeweils eine MSI (Mitteilung aus Schule und Internat). Darin sind bekanntlich sämtliche erzielten Leistungen aufgeführt, versehen mit kurzen Bemerkungen zu jedem Fach. Das Zwischenzeugnis wird in den Jahrgangsstufen 5-8 durch eine weitere MSI ohne Kurzbemerkungen ersetzt. Somit erhalten die Eltern 3x im Jahr eine zu unterschreibende vollständige Übersicht über die erzielten Leistungen ihrer Kinder, die wesentlich exakter ist als eine Zeugnisnote - die Zeugnisnote 4 kann 3,55 aber auch 4,45 bedeuten. Neben den auf dem Formular Informationen über das Notenbild unten angegebenen Abkürzungen tauchen noch die Abkürzungen m für mündliche Leistung und St für Stegreifaufgabe auf. 3. Nachmittagsunterricht: Jahrgangsstufe 5, 6, 7: Jahrgangsstufe 8: Jahrgangsstufe 9: Jahrgangsstufe 10-12: Kein Pflichtunterricht am Nachmittag Dienstag: In der Regel bis Uhr Dienstag und Donnerstag: In der Regel Unterricht bis Uhr Der Nachmittagsunterricht ist individuell verschieden. Die Lage der Mittagspause entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Kindes. Weiterer Nachmittagsunterricht findet statt durch Wahlunterricht oder freiwillig besuchte Förderstunden oder die Profilgruppen der Jahrgangsstufe 5 (detaillierte Übersicht folgt auch im Internet und imrundbrief 2). 4. Zusätzliche Unterstützung am Nachmittag: Eine Übersicht über den in diesem Schuljahr angebotenen Förderunterricht wird in Kürze ausgegeben, sie wird aber auch auf unserer Homepage zu finden sein. Im Schuljahr 2019/20 wird das Konzept des Förderunterrichts umgestellt auf ein Mentorensystem. Dazu stehen am Nachmittag für die verschiedenen Jahrgangsstufen und Fächer Lehrkräfte zur Verfügung. Diese werden nicht nur fachliche Hilfe anbieten, sondern auch individuelle Hilfestellung geben zum Thema Lernplanung, Lernstrategien, Organisation der Hausaufgaben und Schulaufgabenvorbereitung.

3 3 Ihre Tochter / Ihr Sohn kann sich sowohl für ein Halbjahr anmelden (Rundbrief 2) oder eine Woche im Vorfeld. Dies ist vor allem auch für ein Training vor Schulaufgaben sinnvoll. Weitere Informationen über das Anmeldeverfahren sowie das Angebot folgen. Die Teilnahme am Mentorenprogramm wird im Zeugnis attestiert, wenn die Anwesenheitsquote mindestens 75% beträgt (je Halbjahr). Die Schüler und die Lehrkräfte führen Buch über die Anwesenheit sowie die Inhalte, sodass auch Sie eine Rückmeldung über den Förderunterricht erhalten. 5. Als Wahlunterricht werden verschiedene Sportgruppen (Rudern, Segeln, Surfen, Golf, Reiten), Theater für Unter- und Mittelstufe und verschiedene Musikgruppen (auch Chor, Bigband), Schülerzeitung, Chemie zum Anfassen, Robotik und die Profilgruppen der Unterstufe (Profil Sport, Forscher, Techniker) angeboten. Nicht immer wird die jeweilige Stunde optimal zu den persönlichen Vorstellungen und Wünschen des Einzelnen passen, dies betrifft auch die Abstimmung mit den Busfahrplänen. 6. Vertretungsstundenkonzept Um den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten und unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördern zu können, bereiten an unserer Schule die Kolleginnen und Kollegen, deren Unterricht absehbar (Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) ausfallen muss, entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Einzel- oder Gruppenarbeit vor, das unter Aufsicht bearbeitet wird. So wird auch in den Vertretungsstunden für eine sinnvolle Beschäftigung und die Einübung des Stoffes gesorgt. 7. Telefonnummern der Schule Die Schule hat eine Telefonanlage mit mehreren Nebenstellen. Damit die Hauptleitung möglichst entlastet wird, bitte ich Sie, gleich die entsprechende Nebenstelle zu wählen, wenn Sie einen ganz bestimmten Ansprechpartner brauchen. Die folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen: Schulsekretariat - zentrale, Vermittlung zur Schulleitung und Internatsleitung sowie Krankmeldungen: Frau Niederlöhner 08667/ und -42 Verwaltung Frau Putz - 43 Frau Grün - 44 Frau Anfang - 45 Internat: Die Nummern entnehmen Sie bitte dem Rundbrief Internat Frau Lermer (Internatsleitung) -20 Lehrerzimmer: (während der Sprechzeiten der Lehrkräfte) Krankmeldung Ich bitte Sie dringend, die folgenden Passagen aus der BaySchO 20 zu beachten und im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes das hausinterne Vorgehen einzuhalten. (1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder

4 4 an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (Telefonnummer siehe unter 7.). Die Krankmeldung kann über das Elternportal erfolgen. Auch hier ist bei Wiedereintritt eine Entschuldigung bei der Klassenleitung abzugeben. (2) Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen 1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises und 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen. Im Falle von Nr. 2. kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das ärztliche oder schulärztliche Zeugnis ist der Schule nach Aufforderung innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor: Rufen Sie auf jeden Fall am Tag der Abwesenheit vom Unterricht morgens zwischen Uhr und Uhr in der Schule an und melden Sie Ihr Kind krank oder melden Sie dies über das Elternportal. Reichen Sie dann spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Krankmeldung nach (Post, Fax). 9. Anträge auf Beurlaubung bzw. Unterrichtsbefreiung Ich möchte darauf hinweisen, dass Anträge diesbezüglich nur aus wichtigen Gründen (Urlaubsreisen fallen nicht darunter) und nur von Erziehungsberechtigten gestellt werden können. Entsprechende Schreiben von Sportvereinen, Kirchen oder auch Verwandten (z.b. Großeltern) reichen alleine nicht aus, können aber als Anlagen eingereicht werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Schule auch reagieren kann und nicht letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Ich weise darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis bei der Schulleitung liegt. Ein Antrag auf Befreiung gilt als genehmigt, wenn Sie von uns eine entsprechende Mitteilung erhalten. Der Klassenleiter wird von uns informiert. Auch Befreiungsanträge können über das Elternportal gestellt werden. 10. Klassenelternversammlung für die Klassen Am Donnerstag, , findet um Uhr das erste Klassenelterngespräch für die 5. Klassen statt. An diesem Abend werden auch die Klassenelternsprecher gewählt. Am Dienstag, , findet um Uhr das 2. Klassenelterngespräch für die 5. Klassen statt. Am Dienstag, , findet ebenfalls um Uhr das Klassenelterngespräch für die 6. Jahrgangsstufe statt. Am Dienstag, , finden um Uhr die Klassenelternabende für die Klassen 7-11 statt. Zudem findet am Dienstag, um Uhr für die 9. Klassen eine Vorbesprechung für die Schülereltern bezüglich des Praktikums im Januar 2019 statt. Im Anschluss an die Klassenelternversammlungen findet um ca Uhr die Jahresversammlung des Förderervereins statt, zu der alle Eltern herzlich eingeladen sind.

5 5 11. Allgemeine Lehrersprechtage Der 1. allgemeine Lehrersprechtag findet am Donnerstag, den von Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt wie im Vorjahr über das Elternportal oder über Ihr Kind bei der betreffenden Lehrkraft. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie mit der Einladung zum Sprechtag. Das Formblatt für diese Anmeldung kann von unserer Homepage heruntergeladen oder im Sekretariat abgeholt werden. Sie kreuzen den entsprechenden Tag an und tragen die Namen der Lehrkräfte ein, die Sie sprechen möchten. Ihr Kind holt sich mit dem Formblatt bei den Lehrern einen Termin und gibt Ihnen die Liste dann wieder zurück. Ein Übersichtsplan, dem Sie entnehmen können, welcher Lehrer in welchem Zimmer zu sprechen ist, wird an den Sprechtagen ausgehängt. Am Freitag, den , bieten wir zusätzlich einen Sprechtag an, und zwar von Uhr. Unterrichtsende ist um Uhr. Der 2. allgemeine Lehrersprechtag findet am Mittwoch, den , von Uhr statt. Am Freitag, bieten wir wieder zusätzlich einen Sprechtag an, und zwar von Uhr. Unterrichtsende ist um Uhr. Die Anmeldung erfolgt wie für den 1. Sprechtag. 12. Hausordnung Auch für dieses Schuljahr gilt für das Gymnasium eine für alle SchülerInnen und MitarbeiterInnen verbindliche Hausordnung, die Sie sich von unserer Homepage ( Infonet Downloads) herunterladen können. Für die Kinder hängt sie in den Klassenzimmern aus. 13. Rauchverbot, Mitführen von Handys und anderer elektronischer Speichermedien Während der Schulzeit, welche ja auch in den Nachmittag hineinreichen kann, besteht auf dem ganzen Schulgelände generell Rauchverbot - auch für E-Zigaretten. Für Mobiltelefone besteht kein generelles Verbot, sie dürfen jedoch während der Schulzeit nicht im eingeschalteten Zustand mitgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und können von der Schulleitung für einen angemessenen Zeitraum einbehalten werden. 14. Kopiergeld, Landeselternvereinigung (LEV), Jahresbericht Für den Unterricht werden in nicht unerheblichem Umfang Fotokopien als Unterrichtsmaterialien (Arbeitsblätter, literarische Texte), Lehrbuchergänzungen oder Prüfungsangaben angefertigt. Hierbei handelt es sich nicht um Materialien, die der Lernmittelfreiheit unterliegen. Die anfallenden Kopierkosten müssen deshalb von den Eltern mitgetragen werden. Da Einzelabrechnungen eine enorme Belastung der Schulverwaltung bedeuten würden, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat beschlossen, hierfür Pauschalbeträge festzulegen, welche jährlich im Voraus von den Schülern zu bezahlen sind. Wir gehen davon aus, dass Sie am Ende des Schuljahres unseren Jahresbericht Gymnasium LSH Schloss Ising haben wollen und erheben dafür einen Kostenbeitrag von 6,--. Folgende Pauschalbeträge (darin enthalten: 1 Jahresbericht 6,-- und der Beitrag von 1,-- für die LEV) wurden festgelegt: Klassen 17, Klassen 19, Klassen 23,--. Wenn Sie den Jahresbericht nicht wollen oder mehrere Kinder an der Schule haben, geben Sie bitte dem Klassenleiter Bescheid und bezahlen entsprechend weniger. Der Termin, an dem das Geld mitzubringen ist, wird von den Klassenleitern bekanntgegeben. Bei Internatsschülern wird abgebucht. Der jeweils fällige Betrag wird über die Klassenleiter im Monat Oktober eingesammelt.

6 6 15. Die Bücherausgabe für die Jahrgangstufen 5-12 erfolgt am 11. und Zur gleichen Zeit erfolgt die Rückgabe der Bücher, die über die Ferienausleihe ausgeliehen wurden. Bitte binden Sie die Bücher ein und tragen Sie Namen, Klasse und Schuljahr auf der Innenseite des Einbands (Stempel) ein Neu in Ising? Bitte dringend beachten! Alle Schüler der Jahrgangsstufen 6-12, die jetzt neu in das eingetreten sind, müssen Folgendes vorlegen: Das Jahreszeugnis des Schuljahres 2017/18 im Original (eine Kopie des Jahreszeugnisses wird dann zu den Schülerakten genommen, das Original erhalten Sie natürlich zurück eine Abmeldebescheinigung der vorher besuchten Schule und eine Kopie des gültigen Kinder- bzw. Personalausweises Anmeldeunterlagen für das Elternportal (=> Homepage), bei Schülern ab 14 benötigen wir auch die Unterschrift des Schülers 17. Sprechstunden der Lehrkräfte Nächste Woche erhalten Sie über das Elternportal oder ausgedruckt eine Übersicht über die Sprechstunden der Lehrkräfte. Wir bitten Sie, bei Bedarf die Lehrer zu der angegebenen Zeit zu kontaktieren. Sie können dies telefonisch tun (s.o.) oder persönlich im Lehrerzimmer vorbeikommen (eine Voranmeldung durch Ihr Kind ist dabei sehr hilfreich). Anmeldungen über das Sekretariat sind leider nicht möglich. Lehrkräfte mit nur geringer Unterrichtsverpflichtung haben keine feste wöchentliche Sprechstunde und sind nur nach Vereinbarung zu sprechen. Klären Sie den Termin am besten schriftlich über Ihr Kind mit der Lehrkraft ab. Durch Änderungen im Stundenplan kann es auch zu Verschiebungen der Sprechzeiten kommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Lehrkräfte keine persönlichen Informationen oder Daten wie Noten von Schülerinnen oder Schülern per versenden. Wenden Sie sich in Fällen, in denen dies notwendig ist, also bitte persönlich, per Telefon oder Brief an die Lehrkraft. 18. Elternportal: Kontakt zu Fachlehrkräften In diesem Schuljahr werden wir im ersten Halbjahr testweise die Funktion Kommunikation mit dem Fachlehrer freischalten. Wir bitten Sie, diese Funktion zu nutzen für Anmeldungen zu Sprechstunden oder wichtige Anfragen, die über das Portal geklärt werden können. Die Funktion sollte jedoch nie das persönliche Gespräch ersetzen. 19. Beratungslehrer, Schulpsychologie Für Fragen der Schullaufbahnberatung ist Herr StD Linner zuständig. Für eine Terminvereinbarung senden Sie am besten eine an mit Ihren Kontaktdaten. Herr Linner meldet sich dann bei Ihnen. Schulpsychologische Beratungsgespräche werden von unserer Schulpsychologin Frau StRin Unterberger angeboten. Die wöchentliche Sprechstunde der Beratungslehrer und der Schulpsychologin entnehmen Sie bitte der Sprechstundenliste. 20. Fahrtenprogramm

7 7 Wir sind sehr froh, dass wir auch in diesem Schuljahr wieder einige Fahrten anbieten können. Gleich zu Beginn des Jahres starten unsere Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen nach Wagrain. Die Jahrgangsstufen 6 und 7 fahren im Dezember (voraussichtlich ) ins Skilager. Auch die Regensburgfahrt der 8. Jahrgangsstufe, die Besinnungstage der 9. Jahrgangsstufe und die Studienfahrt nach Berlin für die 10. Klassen können in diesem Schuljahr wieder durchgeführt werden. Die Oberstufe wird erneut in den Genuss einer Studienfahrt nach Weimar sowie einer Abschlussfahrt kommen. Über unser Angebot sowie weitere mögliche Fahrten (Frankreich, Italien, England) werden wir Sie an den Klassenelternabenden informieren. Unser Fahrtenprogramm prägt wesentlich das Profil des Landschulheims Schloss Ising und trägt neben dem Wahlfachangebot und unseren Schüler AGs zu dem hohen Identifikationsgrad unserer Schülerinnen und Schüler mit dem Gymnasium LSH Schloss Ising bei. Das Fahrtenprogramm wurde in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Elternbeirat erstellt. 21. Buß- und Bettag Der Buß- und Bettag am Mittwoch, , ist unterrichtsfrei. 22. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die den gesamten Landkreis betreffen, entscheidet die lokale Koordinierungsstelle am Landratsamt Traunstein über den Unterrichtsausfall im Landkreis. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über die Presse, das Internet und die Rundfunkanstalten. Sobald uns offizielle Informationen vorliegen werden wir diese auf der Homepage und über das Elternportal veröffentlichen. 23. Busausweise Die Busausweise für unsere Fahrschülerinnen und -schüler wurden am 1. Schultag durch eine Mitarbeiterin im Sekretariat in den Klassen gegen Unterschrift ausgegeben. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe informieren sich bitte direkt beim zuständigen Landratsamt, ob und wie sie die Fahrtkosten er-stattet bekommen. 24. Veränderte Ferientage im Schuljahr 2019/20 Freitag, Die Schulfamilie hat im Einvernehmen mit dem Schulträger im Schuljahr 2019/20 den Freitag, 04. Oktober 2019 als Ferientag festgelegt. An diesem Tag findet kein Unterricht statt. (Abreise: Mittwoch, 2.10, Anreise: Sonntag, 6.10., erstes Pflichtheimfahrts-Wochenende). Der einzuholende Unterricht findet voraussichtlich am Samstag, statt. 25. Lehrpläne/Jahrgangsstufentests Internet-Adresse des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Der gültige Lehrplan für das Gymnasium sowie Informationen zu den Jahrgangsstufentests sowie weitere für das Gymnasium relevante Informationen sind unter der Adresse im Internet abrufbar. 26. Beschlüsse der Lehrerkonferenz Für Sie von Interesse sind die Beschlüsse der Lehrerkonferenz bzgl. Hausaufgaben und Leistungserhebungen für dieses Schuljahr. Sie haben sich gegenüber dem letzten Schuljahr kaum geändert (siehe Anlage bzw. Homepage).

8 8 27. Schulinterner Nachhilfe-Unterricht Wir können Ihnen einige bewährte, teils schon lange bei uns tätige Nachhilfelehrer vermitteln, auch Fachkollegen des Hauses sind mitunter bereit, Nachhilfe zu erteilen. Ferner gibt es einige gute und zuverlässige Schüler/innen der Oberstufe, die wir Ihnen empfehlen können. Bei Bedarf wenden Sie sich an OStRin Reißl oder an die Fachlehrer; interne Schülerinnen und Schüler wenden sich an ihre StudierzeitbetreuerInnen oder an die Internatsleitung (Frau Lermer, Herr Steinbacher). 28. Warnung vor Scientology im Bereich von Schule und Erziehung Das Staatsministerium bittet uns, Sie auf Aktivitäten von Scientology hinzuweisen im Bereich von Nachhilfeinstituten, aber auch bei privater Nachhilfe durch Mitglieder der Organisation. Auf diesem Weg wird versucht, Einfluss im Sinne der Ideologie von Scientology auf junge Menschen zu nehmen. Prüfen Sie also möglichst genau, wem Sie Ihr Kind zur Nachhilfe anvertrauen. Weitere Informationen und Kriterien für seriöse Anbieter von Nachhilfe finden Sie auf unter dem Link <Rat und Auskunft> -<Schulberatung> - <häufig gestellte Fragen>. 29. Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht/Adressänderung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, uns Änderungen beim Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre bei uns eingeschulten Kinder mitzuteilen. Nur wenn wir den richtigen Ansprechpartner kennen, können wir sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen, die die schulische Laufbahn Ihres Kindes betreffen, erhalten. Die Mitteilungspflicht gilt ebenso für geänderte Adressen oder Telefonnummern. 30. Verein der Freunde und Förderer des Landschulheims Schloss Ising e.v. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen! Sie brauchen keine Beitrittserklärung auszufüllen, sondern Sie werden automatisch Mitglied des Förderervereins, wenn Sie eine Spende auf folgendes Konto überweisen: Iban DE (Sparkasse Traunstein). Oder besuchen Sie die Homepage des Förderervereins www. freunde-schule-ising.de und spenden online. Jede noch so kleine Spende hilft uns weiter und kommt natürlich wieder Ihren Kindern zugute. Die Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, den , um ca Uhr nach den Klassenelternabenden statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte Einladung. Der Vorstand freut sich darauf, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Eure/Ihre Catrin Brandl OStRin, Schulleiterin

9 9 Anlagen Beschlüsse der Lehrerkonferenz vom für das Schuljahr 2019/20 Hausaufgaben ( 28 BaySchO) 1. a) In den Kernfächern der Jahrgangsstufe 5-10 werden regelmäßig schriftliche Hausaufgaben gestellt. b) In den übrigen Vorrückungsfächern können gelegentlich kleine Übungen, Zeichnungen oder Diagramme aufgegeben werden. c) In den Jahrgangsstufen können und sollten generell schriftliche Hausaufgaben gestellt werden. d) Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Hausaufgabenheft mit Wocheneinteilung. 2. In der Jahrgangsstufe 8 sollen von Dienstag (langer Nachmittag) auf Mittwoch keine schriftlichen Hausaufgaben gestellt werden. Eine mündliche Vorbereitung auf eine Mittwochstunde kann jedoch erwartet werden. Leistungsnachweise ( GSO) Zur Erläuterung: Große Leistungsnachweise sind die Schulaufgaben im bisher bekannten Sinne. Kleine Leistungsnachweise sind alle Leistungsnachweise außer den Schulaufgaben, also: mündliche Rechenschaftsablagen (= Ausfragen), Stegreifarbeiten, Referate, Kurzarbeiten, Beiträge zu Projektarbeiten, Jahrgangsstufentests etc. Wie die mögliche unterschiedliche Gewichtung der einzelnen kleinen Leistungsnachweise aussieht, muss den Schülern von jeder Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden. Kleine schriftliche Leistungsnachweise werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. 1. In allen Kursen der Oberstufe sind kleine schriftliche Leistungsnachweise zulässig. 2. a) An Tagen, an denen eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit stattfindet, wird kein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert. Ausnahmen gelten für die Fächer Kunst, Musik und Sport. Eine mündliche Abfrage kann auch an diesen Tagen eingefordert werden. b) Schreibt nur ein Teil der Klasse (des Kurses) eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit, darf von den übrigen Schülern ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert werden. 3. a) Kurzarbeiten können erst ab der 9. Jahrgangsstufe gefordert werden. b) In Fächern mit Schulaufgaben kann maximal eine Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten ersetzt werden (im ersten oder zweiten Halbjahr). Weitere Kurzarbeiten werden dann nicht gefordert. c) In Fächern ohne Schulaufgaben kann pro Halbjahr maximal eine Kurzarbeit gefordert werden. d) In den Ausbildungsrichtungen WSW und SG werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Kurzarbeiten im Fach Chemie geschrieben. In der 10. Jahrgangsstufe werden im Fach Kath. Religionslehre Kurzarbeiten geschrieben 4. In Kernfächern mit mehr als zwei Wochenstunden (ohne Profilstunden) sind pro Halbjahr mindestens drei kleine Leistungsnachweise zu fordern, in den anderen Vorrückungsfächern mindestens zwei. Dabei muss jeweils einer ein mündlicher Leistungsnachweis sein. In den Nicht-Kernfächern muss pro Halbjahr außerdem mindestens ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis gefordert werden.

10 10 5. In den Jahrgangsstufen 5-10 sollen innerhalb einer Kalenderwoche nicht mehr als zwei große Leistungsnachweise abgehalten werden. Auf eine sinnvolle Verteilung muss geachtet werden. 6. Prüfungsfreie Zeiten: die Woche der Theateraufführungen für die betroffenen Klassen. 7. Ersatz von Schulaufgaben: Es wird in der Jahrgangsstufe 8 und 10 in Englisch, in Französisch als zweite Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 7, in Französisch als dritte Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 9 eine Schulaufgabe durch eine entsprechende mündliche Prüfung ersetzt, im Fach Italienisch ist dies für die 10. Jahrgangsstufe vorgesehen. In der Jahrgangsstufe 10 wird im Fach Englisch der 2. Jahrgangsstufentest (im Juni) als halbe Schulaufgabe gewertet. Mitteilungen aus Schule und Internat (MSI): Im Schuljahr 2019/20 erhalten nur unsere Schüler in den Jahrgangsstufen 9-10 ein Zwischenzeugnis. In den Jahrgangsstufen 5 8 wird zum Zwischenzeugnistermin eine Information über den Leistungsstand ausgegeben. Zusätzlich informieren wir die Eltern am im 1. Halbjahr sowie am im 2. Halbjahr in den MSI über den Leistungsstand und das Verhalten unserer Schülerinnen und Schüler. In der 11. und 12. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis über den jeweiligen Ausbildungsabschnitt.

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