Praxis der Unternehmenspublizität

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1 Praxis der Unternehmenspublizität Verwaltungserleichterungen bei der Erstellung der e-bilanz und Offenlegung Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Reform des Ordnungsgeldverfahren und Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit 4. Exkurs e-bilanz 1

2 Grundlagen der Offenlegung Warum Offenlegung? HGB fordert Transparenz von haftungsbeschränkten Gesellschaften sowie von Publikumsgesellschaften als Korrelat der Haftungsbeschränkung EHUG fordert elektronische Einreichung beim Bundesanzeiger Wer muss i.d.r. offenlegen? Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs) eingetragene Genossenschaften (eg) Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs) OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere Limiteds Kreditinstitute, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen Grundlagen der Offenlegung Was heißt offenlegen? Offenlegen ist der Oberbegriff für veröffentlichen und hinterlegen eines Jahresabschlusses. Die Hinterlegungsoption ist seit Inkrafttreten des MicroBilG eine neue Form der Offenlegung. Sie kann nur von Kleinstunternehmen erstmalig zum in Anspruch genommen werden. Ab wann muss erstmals offengelegt werden? Mit Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister Bis wann müssen die Unterlagen zur Offenlegung eingereicht werden? Unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens 12 Monate nach Abschlussstichtag (i.d.r. der ) Maßgeblich ist das Datum der Einreichung beim Bundesanzeiger, nicht der Offenlegung. Abweichende Einreichungsfristen ergeben sich für Unternehmen, die am organisierten Markt teilnehmen, sowie für spezielle Gesellschaftsarten. 2

3 Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Reform des Ordnungsgeldverfahren und Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit 4. Exkurs e-bilanz Aufgaben des Bundesanzeigers Was sind die Aufgaben des Bundesanzeigers? Prüfung auf vollzählige und fristgerechte Einreichung Überführung von unstrukturierten Daten in ein strukturiertes Internetformat Meldung von Offenlegungsverstößen an das BfJ nach 335 HGB Weiterleitung der Offenlegung an das Unternehmensregister nach 8b HGB Was prüft der Bundesanzeiger? Angaben zur Unternehmensidentifikation Geschäftsjahreszeitraum Unternehmensgröße Vollzähligkeit der eingereichten Unterlagen Fristgerechte Einreichung Warum sind diese Prüfungen wichtig? Vermeidung von Falschmeldung an das Bundesamt für Justiz (BfJ) 3

4 Beispiele Beispiel: fehlerhafte Unternehmensidentifkation Die Müller GmbH reicht als Schmitz AG ein. Die Schmitz AG würde befreit, die Müller GmbH wäre weiterhin offenlegungspflichtig! Abweichung Beispiele Beispiel: Geschäftsjahreszeitraum unklar Es werden zwei unterschiedliche Geschäftsjahre in einem Offenlegungsauftrag angegeben Es werden zwei Jahresabschlüsse in einem Auftrag mit unterschiedlichen/abweichenden Geschäftsjahreszeiträumen eingereicht. Das Unternehmen Müller GmbH reicht stets zum ein. Für den GJZ 2012 aber nur ein Rumpfgeschäftsjahr bis Abweichung 4

5 Aufgaben des Bundesanzeigers Exkurs zu den Größenklassen nach 267 HGB Abhängig von der Unternehmensgröße können Offenlegungserleichterungen in Bezug auf Umfang und Inhalt der Offenlegung in Anspruch genommen werden Unternehmensgrößen nach 267 HGB Größenmerkmal Kleinstges. Kleine Ges. Mittelgroße Ges. Große Ges. Bilanzsumme <= TE 350 <= TE <= TE > TE Umsatzerlöse <= TE 700 <= TE <= TE > TE AN im Jahresschnitt <= 10 <= 50 <= 250 > 250 Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen vorliegen. Ausnahmen: Für Neugründungen gilt das erste Geschäftsjahr als Referenzjahr Unternehmen können zum erstmals die Größenklasse kleinst erreichen. Daher kann nur dieses Jahr als Referenzjahr gelten. Arbeitshilfen und Bilanznavigator unter Beispiele Beispiel: Unternehmensgröße unklar Ein Unternehmen überschreitet die Merkmale für die gewählte Größenklasse Bilanzsumme = großes Unternehmen Umsatzerlöse = großes Unternehmen Der Einreicher hat jedoch bei der Größe des Unternehmens klein eingegeben. 5

6 Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Reform des Ordnungsgeldverfahren und Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit 4. Exkurs e-bilanz Ordnungsgeld vs. Ordnungswidrigkeitsverfahren Das Ordnungsgeldverfahren nach 335 HGB Meldung von Offenlegungsverstößen durch den Bundesanzeiger an das Bundesamt für Justiz (BfJ) Einleitung des formalen Ordnungsgeldverfahrens durch das BfJ Androhung mit 6 Wochenfrist Abhilfe Offenlegung Festsetzung nach erfolglosem Ablauf der 6 Wochen Frist Kosten Androhung (Euro 100,- zzgl. Zustellkosten) Ordnungsgeld (mindestens Euro 2.500, höchstens Euro ,- ) kann je Fall mehrmals festgelegt werden Kostenreduzierungen möglich 6

7 Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Reform des Ordnungsgeldverfahren und Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit 4. Exkurs e-bilanz Die Online Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsbgmbh zur Erfüllung der steuerlichen und handelsrechtlichen Vorgaben

8 Bundesanzeiger & E-Bilanz Ausgangslage Spätestens für das Geschäftsjahr 2013 Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen gem. 5b EStG in digitaler Form nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (XBRL) an die Finanzbehörden Offenlegung beim Bundesanzeiger in XBRL möglich, jedoch grds. nicht kompatibel zur Steuer-Taxonomie Kundenanfragen zeigen Bedarf nach kostengünstigen integrierten Lösungen Bundesanzeiger & E-Bilanz Der Leitgedanke Reduzierung des Erfüllungsaufwandes speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Aggregation von Prozessen bei der Jahresabschlusserstellung und Aufbereitung zur Offenlegung Zukauf des steuerlichen Know-Hows durch Kooperation mit Experten für Steuer 8

9 Bundesanzeiger & E-Bilanz Die Projektidee 2012 Jahresabschlüsse gewohnt einfach in das geforderte Format umwandeln und E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermitteln Aufbereitung der E-Bilanz-Daten auch für die Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers maximaler Schutz gegen ungewollte Veröffentlichung Bundesanzeiger & E-Bilanz Die Umsetzung in 2013 Kooperation des Bundesanzeiger Verlags mit der fwsb GmbH zur Vereinigung von Steuer- und Offenlegungs-Know-How Entwicklung einer integrierten Gesamtlösung zur Einreichung bei den Finanzbehörden und, bei Bedarf, zur Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers Unter ist unsere Lösung ebilanz-online seit dem 17. April 2013 online. 9

10 Bundesanzeiger & E-Bilanz Vorteile von ebilanz-online für Unternehmen: Kostengünstig und transparent max. 25,00 zzgl. USt. je Übertragung an den ERIC Reduzierung des Verwaltungsaufwandes Zeitersparnis für KMU durch Wiederverwendbarkeit der XBRL-Daten Einfache Nutzung Intuitive Dateneingabe und Kontenzuordnung Nischenprodukt für KMU keine Konkurrenz durch DATEV 10

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