1/5. Frauen erlernen oft andere Berufe als Männer
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- Linus Dresdner
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1 1/5 Frauen erlernen oft andere Berufe als Männer * von Frauen in Deutschland (2012), absolute Zahlen Kauffrau im Einzelhandel Verkäuferin Bürokauffrau Medizinische Fachangestellte Industriekauffrau Zahnmedizinische Fachangestellte Friseurin Kauffrau für Bürokommunikation Fachverkäuferin für Lebensmittel Hotelfachfrau Bankkauffrau Kauffrau im Groß- u. Außenhandel Steuerfachangestellte Verwaltungsfachangestellte Rechtsanwaltsfachangestellte Kauffrau für Versicherung u. Finanzen Restaurantfachfrau Köchin Kauffrau für Spedition und Logistik Mediengestalterin Digital und Print Tiermedizinische Fachangestellte Sozialversicherungsfachangestellte Automobilkauffrau Immobilienkauffrau Tourismuskauffrau In diesen 25 häufigsten Ausbildungsberufen werden mehr als 75 Prozent aller neuen Ausbildungsverträge der Frauen geschlossen. 24,8 75,2 *Anzahl der im Jahr 2012 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die bis zum nicht vorzeitig beendet wurden. Datenquelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Auszubildende. * von Männern in Deutschland (2012), absolute Zahlen Kraftfahrzeugmechatroniker Kaufmann im Einzelhandel Industriemechaniker Elektroniker (Handwerk) Mechaniker für Sanitär, Heizung, Klima Verkäufer Fachinformatiker Fachkraft für Lagerlogistik Kaufmann im Groß- u. Außenhandel Koch Industriekaufmann Mechatroniker Tischler Maler und Lackierer Metallbauer Zerspanungsmechaniker Bankkaufmann Elektroniker für Betriebstechnik Fachlagerist Bürokaufmann Gärtner Maurer Maschinen- und Anlagenführer Zimmerer Kaufmann für Spedition und Logistik In diesen 25 häufigsten Ausbildungsberufen werden fast 61 Prozent aller neuen Ausbildungsverträge der Männer geschlossen. 39,2 60,8 *Anzahl der im Jahr 2012 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die bis zum nicht vorzeitig beendet wurden. Datenquelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Auszubildende.
2 2/5 Kurzanalyse Frauen und Männer nehmen sehr unterschiedliche Berufsausbildungen auf. Dabei absolvieren junge Frauen nicht nur seltener eine berufliche Ausbildung im Dualen System (vgl. BI 07), sie konzentrieren sich auch stärker als Männer auf eine begrenzte Anzahl von Ausbildungsberufen. Dies zeigt sich besonders deutlich, wenn man die 25 Berufe vergleicht, in denen im Jahr 2012 die meisten Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden. Die meisten weiblichen Auszubildenden beginnen eine Ausbildung in Dienstleistungsberufen. Darunter stark vertreten sind die kaufmännischen Berufe aus sämtlichen Wirtschaftsbranchen. Die drei häufigsten Ausbildungsberufe von Frauen im Jahr 2012 sind Kauffrau im Einzelhandel, Verkäuferin und Bürokauffrau. Weitere Berufe wie Industriekauffrau, Kauffrau für Bürokommunikation und Bankkauffrau folgen. Neben den kaufmännischen Berufen beginnen Frauen im Dienstleistungsbereich Ausbildungen als Steuer- bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte oder als Hotel- oder Restaurantfachfrau. Auch die Gesundheitsdienstberufe sind bei Frauen vermehrt vertreten, insbesondere die der medizinischen und der zahnmedizinischen Fachangestellten. Handwerkliche Berufe ergreifen Frauen hingegen eher selten. Ausnahmen hiervon sind die Berufe der Köchin und der Augenoptikerin. Bei den männlichen Auszubildenden dominieren die Fertigungsberufe im Handwerk. An der Spitze steht bei jungen Männern der Kraftfahrzeugmechatroniker. Daneben finden sich auch Industriemechaniker, Elektroniker sowie Anlagenmechaniker unter den zehn häufigsten Ausbildungsberufen. Im Dienstleistungsbereich erlernen Männer häufig einen kaufmännischen Beruf: Viele machen eine Lehre als Kaufmann im Einzel- oder Großhandel, als Verkäufer oder als Industrie-, Büro- oder Bankkaufmann. Unter den ersten zehn Plätzen rangieren auch die Ausbildungen zum Koch und zum Fachinformatiker. Auf die jeweils 25 häufigsten Ausbildungsberufe im Jahr 2012 entfallen rund drei Viertel (76 Prozent) aller von Frauen, aber nur 61 Prozent aller von Männern neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Damit konzentrieren sich Frauen in Deutschland stärker auf weniger Ausbildungsberufe als junge Männer. Glossar Auszubildende: Auszubildende sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen. Ihre Ausbildung erfolgt durch das unmittelbare Lernen am Arbeitsplatz oder in den betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten in Verbindung mit dem gleichzeitigen Besuch einer Berufsschule mit Teilzeitunterricht (Duales Ausbildungssystem). In der Zahl der Auszubildenden sind auch diejenigen Auszubildenden enthalten, die aufgrund von Sonderprogrammen des Bundes, der Länder sowie Maßnahmen der Arbeitsverwaltung bei außerbetrieblichen Stellen, z. B. Ausbildungsstätten freier Träger, ausgebildet werden. Praktikanten/innen, Volontäre/innen, Umschüler/innen und Rehabilitanden, die keine Ausbildung für Jugendliche mit Behinderungen durchlaufen, sind keine Auszubildenden. Nicht zu den Auszubildenden zählen außerdem: Personen, deren berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen erfolgt (z. B. Schüler/innen an Berufsfachschulen oder Schulen des Gesundheitswesens);
3 3/5 Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebildet werden (z. B. Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst); Personen, die eine Berufsausbildung auf Handelsschiffen absolvieren, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt; Personen, die an einer Berufsvorbereitung oder an einem Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) teilnehmen. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wurde, werden miterfasst. (1) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge: Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden nur solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr (= Kalenderjahr) angetreten und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Als Anschlussverträge werden solche Ausbildungsverträge erfasst, die in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen mit Personen abgeschlossen werden, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, die angerechnet wird; die Ausbildungsordnungen müssen diese Möglichkeit der Anrechnung explizit vorsehen. In den Ausbildungsordnungen ist von Fortführung/Fortsetzung der Berufsausbildung, von aufbauenden Ausbildungsberufen, von Anrechnungsregelungen und in älteren Ausbildungsordnungen (noch) von Stufenausbildung die Rede. Hinsichtlich des Begriffs der Stufenausbildung ist im Anschluss an die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 2005 eine Begriffsklärung erfolgt. Von der bislang üblichen Begriffsverwendung wird nun abgewichen. Echte Stufenausbildung im Sinne des BBiG liegt derzeit nicht vor. Es handelt sich hierbei um eine Stufung, bei der nach der ersten Stufe kein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wird. Bei dieser Stufenausbildung endet der Ausbildungsvertrag stets erst nach Abschluss der letzten Stufe ( 21 Abs. 1 BBiG). Bei echter Stufenausbildung werden also keine Anschlussverträge vorkommen. Bei der Formulierung in 88 BBiG wurde diese Begriffsklärung noch nicht berücksichtigt. Die im Ausbildungsbereich Landwirtschaft neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für eine Fremdlehre, die im Anschluss an einen Ausbildungsabschnitt im elterlichen Betrieb angetreten werden, zählen nicht zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Dagegen kann die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auch Auszubildende umfassen, die ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst haben und nun ihre Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf und ggf. in einem anderen Ausbildungsbetrieb weiterführen (Ausbildungswechsler); darunter fallen auch Auszubildende, die ihre Berufsausbildung im ursprünglichen Ausbildungsberuf in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortsetzen (Betriebswechsler); außerdem werden Auszubildende, die bereits eine betriebliche Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine zweite betriebliche Berufsausbildung beginnen, miterfasst. (2) (1) Statistisches Bundesamt (2013): Fachserie 11, Reihe 3, Bildung und Kultur, Berufliche Bildung, 2012, S.15 (2) a.a.o., S.16
4 4/5 Datentabellen zu den Grafiken * von Frauen in Deutschland (2012), in absoluten Zahlen * von Männern in Deutschland (2012), in absoluten Zahlen Ausbildungsberuf 1) Neuabschlüsse Ausbildungsberuf 1) Neuabschlüsse Kauffrau im Einzelhandel Verkäuferin Bürokauffrau Medizinische Fachangestellte Industriekauffrau Zahnmedizinische Fachangestellte Friseurin Kauffrau für Bürokommunikation Fachverkäuferin für Lebensmittel Hotelfachfrau Bankkauffrau Kauffrau im Groß- und Außenhandel Steuerfachangestellte Verwaltungsfachangestellte Rechtsanwaltsfachangestellte Kauffrau für Versicherung und Finanzen Restaurantfachfrau Köchin Kauffrau für Spedition und Logistik Mediengestalterin Digital und Print Tiermedizinische Fachangestellte Sozialversicherungsfachangestellte Automobilkauffrau Immobilienkauffrau Tourismuskauffrau * Ausbildungsverträge, die bis zum nicht vorzeitig beendet wurden 1) Je Beruf, Fachrichtungen und Zuständigkeitsbereiche ggf. zusammengefasst Datenquelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum ), Berichtsjahr 2012 Kraftfahrzeugmechatroniker Kaufmann im Einzelhandel Industriemechaniker Elektroniker (Handwerk) Anlagenmechaniker Sanitär/Heizung/Klima Verkäufer Fachinformatiker Fachkraft für Lagerlogistik Kaufmann im Groß- und Außenhandel Koch Industriekaufmann Mechatroniker Tischler Maler und Lackierer Metallbauer Zerspanungsmechaniker Bankkaufmann Elektroniker für Betriebstechnik Fachlagerist Bürokaufmann Gärtner Maurer Maschinen- und Anlagenführer Zimmerer Kaufmann für Spedition und Logistik * Ausbildungsverträge, die bis zum nicht vorzeitig beendet wurden 1) Je Beruf, Fachrichtungen und Zuständigkeitsbereiche ggf. zusammengefasst Datenquelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum ), Berichtsjahr 2012
5 5/5 Methodische Anmerkungen Die Ergebnisse basieren auf dem Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung, das auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstellt wird. Der Stichtag für die Erhebung ist der des betreffenden Jahres.(3) werden anhand der Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Jahr 2012 ermittelt, die nicht bis zum Stichtag ( ) vorzeitig aufgelöst wurden.(4) (3) Online unter: (4) Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2012): Erläuterungen zur Datenbank Auszubildende (DAZUBI). Auszubildenden-Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum ), Berufsmerkmale und Berechnungen des BIBB, S.7 ff Bearbeitung: Dietmar Hobler, Stefanie Vorberger, Svenja Pfahl Literatur Statistisches Bundesamt (2013): Fachserie 11, Reihe 3, Bildung und Kultur, Berufliche Bildung, 2012 Bundesinstitut für Berufsbildung (2012): Erläuterungen zum Datenbank Auszubildende (DAZUBI). Auszubildenden-Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum ), Berufsmerkmale und Berechnungen des BIBB
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