Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011
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- Guido Holtzer
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4 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen, die alle fortgeschrieben wurden. Neben Änderungen und Ergänzungen in den bestehenden Abschnitten wurde im Teil 1 ein neuer Abschnitt 1.5 Teilnahmewettbewerb aufgenommen. (2) Wesentliche redaktionelle Änderungen sind: - Anpassung der bisherigen VOL-Zitate an die neue VOL, Ausgabe 2009, - Anpassung der bisherigen ZVB(VOL)-Zitate an die neue ZVB(VOL)-StB 2011, - Änderung der bisherigen Bezeichnung EG in EU, Verdingungsunterlagen in Vergabeunterlagen, Zuschlags-/Bindefrist in Zuschlagsfrist. Analog zum HVA B-StB und zur einheitlichen Gestaltung erfolgt die Bezeichnung der Vordrucke nicht mehr in der Kopf- sondern in der Fußzeile. 1. Teil: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen Abschnitt 1.0 Allgemeines (1) Die Heftung Angebotsaufforderung und Angebot wird durch den neuen Vordruck HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ergänzt. (2) Die Bewerbungsbedingungen wurden insbesondere in den Nrn. 3, 9 und 10 fortgeschrieben. Neu ist die Regelung unter Nr. 4 zu ausländischen Bewerbern. (3) Das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. der Leistungen anderer Unternehmen wird an den Text der Bewerbungsbedingungen sowie der Aufforderung zur Angebotsabgabe angepasst, so dass Widersprüche entfallen. (4) Neu aufgenommen wurde der Vordruck HVA L-StB Eigenerklärung Eignung zum Nachweis der Eignung Bieter, weil nach 6 Abs. 3 VOL/A ein Bieter seine Eignung grundsätzlich durch eine Eigenerklärung nachweisen kann.
5 - 2 - Abschnitt 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe (5) Insbesondere die Vordrucke HVA L-StB Aufforderung und HVA L-StB EU- Aufforderung wurden redaktionell fortgeschrieben. So wurden der Vordruck HVA L-StB Eigenerklärung Eignung aufgenommen sowie die neuen Paragrafen der VOB/A übernommen. Weiterhin erfolgte eine Anpassung an die entsprechenden Vordrucke im HVA B-StB. Abschnitt 1.2 Angebotsschreiben (6) Der Richtlinientext wurde redaktionell an die neuen Bestimmungen (GWB, VOL/A) angepasst, weiterhin werden Klarstellungen zur losweisen Vergabe aufgenommen. (7) Im Vordruck HVA L-StB Angebotsschreiben erfolgt in Nr. 5 eine Aktualisierung der geltenden Vertragsbestandteile. (8) In Nr. 6 konnte wegen des neuen Vordrucks HVA L-StB Eigenerklärung Eignung eine Bereinigung der abzugebenden Erklärungen vorgenommen werden. Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen (9) Es erfolgen Klarstellungen zu Vertragsfristen. Neu sind die formalisierten Regelungen zur Abnahme und zu Sicherheitsleistungen in den Nrn. 3 und 7. Die in der alten Nr. 6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen ggf. zu vereinbarenden Bedingungen, werden analog zum HVA B-StB in einen neuen Vordruck Weitere Besondere Vertragsbedingungen ausgelagert. Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung (10) Im Wesentlichen erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung des Abschnittes im Unterabschnitt Anlage für Bietereintragungen. Abschnitt 1.5 Teilnahmewettbewerb (11) Dieser Abschnitt wurde neu in das Handbuch aufgenommen zur Strukturierung der Unterlagen für einen Teilnahmewettbewerb durch vier neue Vordrucke:
6 Vordruck HVA L-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, - Vordruck HVA L-StB Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb, - Vordruck HVA L-StB Teilnahmeantrag, - Vordruck HVA L-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft. (12) Der Teilnahmewettbewerb ist ein in sich abgeschlossenes Verfahren im Rahmen einer Vergabe. Die neu konzipierten Vordrucke können sowohl für nationale als auch EU- Teilnahmewettbewerbe verwendet werden. (13) Mit den neuen Unterlagen kann ein Teilnahmewettbewerb transparent und strukturiert abgewickelt werden. Nach der Bekanntmachung bewerben sich Unternehmen um die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb. Die Vergabestelle fordert diese Bewerber mit der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Teilnahmeantrages auf. Die Spielregeln des Teilnahmewettbewerbs sind in den Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb sowie in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb ggf. in den Informationsunterlagen zum Leistungsgegenstand geregelt. Zum in der Bekanntmachung angegebenen Einreichungstermin übergibt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ggf. ergänzt um die Eigenerklärung Eignung und die Erklärung Bewerbergemeinschaft, die in der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb angeforderten Unterlagen und Nachweise zur Prüfung und Wertung. Die Prüfung und Wertung der abgegebenen Unterlagen erfolgt auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung bzw. in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vorgegebenen Wertungskriterien. Diese Prüfung und Wertung wird im Abschnitt 2.2 Behandlung der Bewerbungen geregelt. 2. Teil: Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren Abschnitt 2.0 Allgemeines (1) Neben redaktionellen Anpassungen wird in Nr. (11) auf Wunsch der Anwender der bisher für nationale und EU-Vergaben konzipierte Vergabevermerk im Vordruck HVA L-StB Vergabevermerk in vier Vordrucke aufgeteilt: - Vordruck HVA L-StB Vergabevermerk EU, - Vordruck HVA L-StB Vergabevermerk National,
7 Vordruck HVA L-StB Vergabevermerk Teilnahmewettbewerb EU, - Vordruck HVA L-StB Vergabevermerk Teilnahmewettbewerb National. (2) Die Vordrucke HVA L-StB Vergabevermerk EU und National sowie HVA L-StB Vergabevermerk Teilnahmewettbewerb EU und National haben eine weitgehend einheitliche Struktur. Die Vordrucke HVA L-StB Vergabevermerk Teilnahmewettbewerb EU und National ersetzen in den Vergabevermerken EU und National die Teile 1. Bis zur Bekanntmachung und 2. Bis zur Öffnung der Angebote. Mit den Vordrucken zum Vergabevermerk wird den neuen Regelungen in 20 und 24 EG VOL/A Rechnung getragen, in der sowohl für die nationalen als auch für die EU-Vergaben eine zeitnahe, transparente Dokumentation in derselben Qualität vorgeschrieben wird. Die einzelnen Abschnitte und Bearbeitungspunkte der Vergabevermerke sind auf den regelmäßig anfallenden praktischen Prüfungs- und Wertungsablauf für Vergaben im Bundesfernstraßenbau abgestimmt. Besonderheiten können durch Anlagen ergänzt werden. Mit den vorliegenden Vordrucken kann die Bearbeitung eines Vergabevermerkes wesentlich rechtsicherer, transparenter und ökonomischer für die Vergabestelle abgewickelt werden. Abschnitt 2.1 Bekanntmachung (3) Es erfolgten red. Anpassungen (Anschriften etc.) sowie die Berücksichtigung der EUseitigen Überarbeitung der Vordrucke. In Nr. IV.4.2 Einlegung von Rechtsbehelfen wurde ein neuer Standardtext aufgenommen mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Frist von 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. (4) Bei den nationalen Vergabebekanntmachungen erfolgt eine Anpassung an 12 Abs. 2 VOL/A. Abschnitt 2.2 Behandlung der Bewerbungen (5) Die Regelungen im Unterabschnitt Teilnahmewettbewerb wurden wegen der Vordrucke im neuen Abschnitt 1.5 Teilnahmewettbewerb überarbeitet. Der Vordruck HVA L-StB Auswahlverfahren wurde aktualisiert. Neu aufgenommen wurde der Vordruck HVA L-StB Bewerberinformation Teilnahmewettbewerb zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
8 - 5 - (6) In einem neuen Unterabschnitt Besonderheiten bei Verhandlungsverfahren ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung, Beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergabe sind die Regelungen für die Auswahl der Bewerber bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben aus dem ARS Nr. 09/2008 übernommen worden. Abschnitt 2.3 Eröffnung der Angebote und erste Durchsicht (7) Neben der redaktionellen Überarbeitung enthält der Richtlinientext unter Nr. (9) neue Regelungen für den Öffnungstermin mit elektronischen Angeboten. Abschnitt 2.4 Prüfung und Wertung der Angebote (8) Es erfolgte eine umfassende Überarbeitung des gesamten Abschnitts insbesondere wegen folgender neuer Regelungen in der VOL/A: - Nachfordern fehlender geforderter Nachweise und Erklärungen, - Prüfung und Wertung eines Angebots mit einem fehlenden unwesentlichen Preis, - Nachweis der Eignung der Bieter und der vorgesehenen wesentlichen Nachunternehmer/anderen Unternehmer. Der neue Richtlinientext erläutert die Prüf- und Wertungsschritte in den Vordrucken der Vergabevermerke. (9) Im Unterabschnitt Aufklärung des Angebotsinhalts wird neu geregelt, dass solche Aufklärungen grundsätzlich schriftlich zu erfolgen haben und Bestandteil des Vergabevermerks werden. (10) Für die formale und rechnerische Prüfung der Angebote sowie die Prüfung auf Mischkalkulation wurden die Vordrucke HVA L-StB-Angebotsprüfung HA und HVA L-StB- Angebotsprüfung NA entsprechend den neuen Regelungen in 16 VOB/A überarbeitet sowie der Richtlinientext aktualisiert. Die Vordrucke werden jedem Angebot beigefügt, sie sind Bestandteil des Vergabevermerks. Für die bei Angebotsabgabe fehlenden geforderten Erklärungen und Nachweise mussten zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten in den vorgenannten Vordrucken aufgenommen werden. So ist zu dokumentieren, ob die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise fristgerecht vorgelegt werden und für die weiteren Prüfungs- und Wertungsschritte vollständig sind.
9 - 6 - Neu aufgenommen werden mussten Regelungen, wie mit fehlenden unwesentlichen Preisen umzugehen ist (Nachfordern). Werden mit dem Hauptangebot auch noch zugelassene wertbare Nebenangebote abgegeben, kann eine abschließende Feststellung, ob ein Angebot mit fehlenden unwesentlichen Preisen auszuschließen ist, erst nach Abschluss der Wertung der Nebenangebote zum Zeitpunkt der Ermittlung der Wertungssummen für die Angebote der engeren Wahl erfolgen. Nähere Ausführungen hierzu enthält der Richtlinientext unter den Nrn. (19) und (46). In den Vergabevermerken erfolgt die abschließende Feststellung eines solchen Ausschlusses daher erst nach Abschluss der Ermittlung der Wertungssummen der Bieter der engeren Wahl. Regelungen zur Zuschlagserteilung auf ein solches wirtschaftliches Angebot enthält Nr. (10) im Abschnitt 2.5. (11) Überarbeitet werden musste die Prüfung und Wertung der Eignung der Bieter und der wesentlichen Nachunternehmer/anderen Unternehmer. Diese Prüfung erstreckt sich jetzt über mehrere Wertungsstufen. Zunächst erfolgt die Prüfung für jeden Bieter durch den Vordruck HVA L-StB Eignungsprüfung. Haben Bieter Nebenangebote abgegeben, erfolgt eine weitere gesonderte Prüfung im Vordruck HVA L-StB Angebotsprüfung NA. Aufgrund der Regelungen in 6 VOL/A ist jetzt die Prüfung der Eignung mit einem wesentlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Die Bieter geben eine Eigenerklärung mit Angebotsabgabe ab, die bei fehlenden Angaben innerhalb einer vorgegebenen Frist vervollständigt werden darf. Die formale Prüfung der Eigenerklärung erfolgt nach dem Vordruck HVA L-StB Angebotsprüfung HA. Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt dann auf der Grundlage der Eigenerklärung im Vordruck HVA L-StB Eignungsprüfung. Mit dem Vordruck HVA L-StB Eignungsprüfung erfolgt weiterhin die Prüfung der Eignung der benannten Nachunternehmer (NU)/anderen Unternehmer (au) für wesentliche zugehörige Leistung. Die Eignungsprüfung der Bieter wird mit der Prüfung auf Zuverlässigkeit bei Abschluss der Wertung abgeschlossen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, hat die Vergabestelle die Auskunft über Eintragungen im Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einzuholen. Erst wenn Auskunft und Eigenerklärung des Bieters übereinstimmen, darf diesem Bieter der Zuschlag erteilt werden.
10 - 7 - (12) Durch das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen haben Bieter die Möglichkeit, nach Angebotsabgabe den Wettbewerb in ihrem Sinne zu beeinflussen. Wie mit Bietern umzugehen ist, die ein preislich günstiges Angebot abgegeben haben und in Kenntnis des Wettbewerbsergebnisses die nach Angebotsabgabe angeforderten Erklärungen oder Nachweise nicht fristgerecht vorlegen, regelt Nr. (22). (13) Neu aufgenommen bei der Prüfung und Wertung der Angemessenheit der Preise wurde weiterhin ein neuer Unterabschnitt mit Regelungen zu unerwartet hohen Angebotsendsummen. Abschnitt 2.5 Abschluss des Vergabeverfahrens (14) Dieser Abschnitt wird red. an die Regelungen des GWB und der VgV angepasst. Weiterhin erfolgten vor allem redaktionelle Anpassungen an die neue VOL/A. Neu ist ein Hinweis auf die Bekanntmachungspflicht nach Auftragserteilung für Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der EU in Nr. (22) 2. Absatz. 3. Teil: Richtlinien für das Abwickeln der Verträge Allgemeines (1) Alle Abschnitte wurden redaktionell an die neuen Zitate der ZVB(VOL)-StB angepasst. (2) Fachlich überarbeitet wurde der Abschnitt 3.2 Abrechnung, sowie die Vordrucke HVA L-StB Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft und HVA L-StB Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft. Abschnitt 3.2 Abrechnung (3) Es erfolgte eine Überarbeitung insbesondere der Unterabschnitte Aufmaße, Wiege- und Lieferscheine, Stundenlohnzettel, Abrechnung nach Soll-Daten und Abrechnen pauschalierter Leistungen. Vordruck HVA L-StB Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft (4) Die Leistung der Bürgschaft wird VOL-konform an die neue ZVB(VOL)-StB angepasst.
11 - 8 - Außerdem wird klargestellt, dass diese Bürgschaft sowohl für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche gilt. Vordruck HVA L-StB Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft (5) Der Vordruck wurde an den entsprechenden Vordruck im HVA B-StB angepasst. 4. Teil: Vordrucke (1) Fast alle Vordrucke des Teils 1 und 2 sowie die Vordrucke für Bürgschaftsurkunden wurden aktualisiert. (2) Neu aufgenommen wurden Vordrucke im Abschnitt 1.0, 1.5, 2.0, 2.2 und Teil: Anhang (1) Aktualisiert wurden folgende Vorschriften bzw. Unterlagen: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), - VOL/A, - ZVB(VOL)-StB, - Verzeichnis der Kredit- und Kautionsversicherer.
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