Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media

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1 Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Blogs & Co.

2 Hinweis Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar und können eine fundierte rechtliche Beratung nicht ersetzen. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte verbleiben bei der Autorin. Eine vollständige oder teilweise Wiedergabe der Präsentation oder des Textes über egal welches Medium bedarf der schriftlichen Erlaubnis.

3 Themen I. Arbeitsrecht II. Datenschutz III. Haftung für Inhalte IV. Impressumspflicht

4 Themen I. Arbeitsrecht II. Datenschutz III. Haftung für Inhalte IV. Impressumspflicht

5 I. Arbeitsrecht Wie regelt man die Nutzung sozialer Medien durch die eigenen Mitarbeiter?

6 I. Arbeitsrecht Private Nutzung = private Kommentare auf Facebook, in einem Blog etc. Dienstliche Nutzung = Eventankündigung auf Xing / Werbeaktion bei Facebook Art + Weise der rein privaten Nutzung nicht reglementierbar 1. Ausnahme: Führungskräfte, da sie in der Öffentlichkeit stehen Weisungsrecht des Arbeitgebers ( 106 Gewerbeordnung) Handlungsempfehlungen & Hinweis auf rechtliche Situation durch Social Media Policy 2. Ausnahme: Grenzen des Privaten überschritten

7 I. Arbeitsrecht Dienstliche Nutzung: Social Media Policy (1) Urheberrechte der Mitarbeiter (2) Rechte der Mitarbeiter am eigenen Bild (3) Private Äußerungen der Mitarbeiter (4) Social Media als Kostenstelle im Unternehmen

8 I. Arbeitsrecht Dienstliche Nutzung: Social Media Policy (1) Urheberrechte der Mitarbeiter Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechte an allen durch Mitarbeiter erstellten Texten, Bildern & Grafiken 31, 37 UrhG

9 I. Arbeitsrecht Dienstliche Nutzung: Social Media Policy (2) Rechte der Mitarbeiter am eigenen Bild Einwilligung des Abgebildeten nötig Einwilligung für Dauer des Arbeitsverhältnisses anzunehmen, wenn Entlohnung (z.b. Arbeitslohn) ( 22, 23 KUG) Bei Verwendung von Bildern nach Beendigung: gesonderte Vereinbarung nötig, sonst Persönlichkeitsrechtsverletzung

10 I. Arbeitsrecht Dienstliche Nutzung: Social Media Policy (3) Private Äußerungen der Mitarbeiter Unwahre oder herabwürdigende bzw. beleidigende Äußerungen sind zu unterlassen

11 I. Arbeitsrecht Dienstliche Nutzung: Social Media Policy (4) Social Media als Kostenstelle im Unternehmen Zeitlichen Rahmen für Nutzung vorgeben

12 Themen I. Arbeitsrecht II. Datenschutz III. Haftung für Inhalte IV. Impressumspflicht

13 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien 2. Gefällt mir -Button

14 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien Relevante Gesetze mit Vorgaben hinsichtlich Datennutzung: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Telemediengesetz (TMG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ggf. auch Landesdatenschutzgesetze

15 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien Zulässigkeit der werblichen Datennutzung richtet sich immer danach: Wen will ich ansprechen? Verbraucher Gewerbliche Kunden Welche Daten will ich nutzen? Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Nutzungsdaten Bestandsdaten Für welchen konkreten Zweck?

16 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien Direkte werbliche Ansprache von Bestandskunden und Potenziellen Kunden mittels elektronischer Post zulässig? a) Vorherige Einwilligung / Opt-In = Permission Marketing, 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: Versendung von Werbung mittels elektronischer Post ohne vorherige Einwilligung des Adressaten = unzumutbare Belästigung. b) modifiziertes Opt-Out ( 7 Abs. 3 UWG)

17 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien modifiziertes Opt-Out ( 7 Abs. 3 UWG): Keine unzumutbare Belästigung bei Werbung mittels elektronischer Post, wenn (1) elektronische Postadresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware/ Dienstleistung vom Kunden erhalten, (2) die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, (3) Kein Widerspruch des Kunden und (4) Hinweis an Kunde auf sein Widerspruchsrecht a) bei Erhebung der Adresse und b) bei jeder Verwendung Bei Nichtbeachtung: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz + Anwaltskosten

18 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien Potenzielle Kunden: Bestandskunden: Keine direkte werbliche Ansprache mittels s / elektronischer Nachrichten ( 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) Direkte werbliche Ansprache nach bestimmten Voraussetzungen grds. Zulässig ( 7 Abs. 3 UWG) Problem: Nutzungsbedingungen Sozialer Netzwerke

19 II. Datenschutz 1. Kundenwerbung in sozialen Medien 2. Gefällt mir -Button

20 II. Datenschutz 2. Gefällt mir -Button Social Plugins datenschutzrechtlich bedenklich Idee: 2-Klick -Lösung (1) Button als Grafik einfügen (2) Datenschutzhinweis geben (3) Danach Klick auf Button möglich

21 II. Datenschutz 2. Gefällt mir -Button Problem: Social Plugins datenschutzrechtlich derzeit nicht rechtskonform, hierzu ist Mithilfe seitens Facebook nötig Deshalb: Aktuelle Entwicklungen beobachten (Datenschutzbehörden / Bußgeld-Gefahr) Bei Fragen zum Datenschutz: Landesverband kontaktieren

22 Themen I. Arbeitsrecht II. Datenschutz III. Haftung für Inhalte IV. Impressumspflicht

23 II. Haftung für Inhalte 1. Urheberrecht 2. Äußerungsrecht 3. Verlinkung / Teilen von Inhalten

24 III. Haftung für Inhalte 1. Urheberrecht Nutzung von Fotos, Texten & Grafiken nur mit Genehmigung des Fotografen / Autors Bei Fotos: zusätzlich Genehmigung der abgebildeten Personen Quellennachweis, z.b. Musterverlag Foto: Max Müller Bei Nichtbeachtung: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz + Anwaltskosten

25 II. Haftung für Inhalte 1. Urheberrecht 2. Äußerungsrecht 3. Verlinkung / Teilen von Inhalten

26 III. Haftung für Inhalte 2. Äußerungsrecht Meinungsäußerungen Die Fotos sind schön. Unzulässig, wenn Grenze zur Schmähkritik überschritten Tatsachenbehauptungen Das Auto ist blau. Unzulässig wenn unwahr Unwahre Äußerungen sind nicht von Meinungsfreiheit gedeckt Abgrenzung: Bei Nichtbeachtung: Tatsachenbehauptungen sind dem Wahrheitsbeweis zugänglich Unterlassungsansprüche, Schadensersatz + Anwaltskosten

27 III. Haftung für Inhalte 2. Äußerungsrecht Rechtswidrige Äußerungen Dritter über Ihr Unternehmen was tun? a) Unterlassungsansprüche (Löschung der rechtswidrigen Inhalte) - gegen den verletzenden Dritten direkt - gegen Betreiber der sozialen Netzwerke b) ggf. Schadensersatz c) ggf. Widerruf d) ggf. Gegendarstellung

28 II. Haftung für Inhalte 1. Urheberrecht 2. Äußerungsrecht 3. Verlinkung / Teilen von Inhalten

29 III. Haftung für Inhalte 3. Verlinkung / Teilen von Inhalten Haftung bei Zu Eigen machen der Dritt-Inhalte - Schaut mal, das ist toll: = Zu Eigen machen (+) - Schaut mal, das ist nicht in Ordnung = Zu Eigen machen (-) Prüf- und Löschungspflichten für von Dritten gepostete rechtswidrige Inhalte auf Fanpage / Blog Bei Nichtbeachtung: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz + Anwaltskosten

30 III. Haftung für Inhalte Tipps: Im Vorfeld: Darauf achten, dass keine beleidigenden / unwahren Äußerungen über Dritte verbreitet werden Nettikette (Regeln für Posting auf Fanpage) aufstellen - keine rechtsverletzenden Äußerungen - keine Verlinkung auf rechtsverletzende Inhalte - Distanzierung von geposteten Inhalten Dritter Bei Rechtsverletzung: Im Fall einer Beleidigung, unwahren Äußerung oder unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützte Bilder / Texte Inhalte sofort löschen Außerdem: Cache löschen lassen (Suchmaschinenanbieter bieten hierfür ein spezielles Tool an)

31 Themen I. Arbeitsrecht II. Datenschutz III. Haftung für Inhalte IV. Impressumspflicht

32 III. Impressumspflicht 5 Abs. 1 Telemediengesetz: Eigene Anbieterkennung direkt auf der Facebook-Seite erforderlich, wenn dieses zu Marketingzwecken benutzt wird und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt. Bei Verstoß: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz + Anwaltskosten

33 III. Impressumspflicht Die Informationen der Anbieterkennung müssen einfach & effektiv optisch leicht wahrnehmbar und ohne langes Suchen auffindbar sein Zwei Klicks entfernt (z.b. in Facebook Verlinkung auf eigene Homepage) kann ausreichen, wenn leicht erreichbar & erkennbar Nicht ausreichend, wenn unter Bezeichnung Info oder Nutzerinformation versteckt Besser: Impressum

34 5 Tipps zur Vermeidung von Rechtsverletzungen: 1. Social-Media-Policy vereinbaren 2. Guten Ruf des eigenen Unternehmens in sozialen Netzwerken im Blick behalten 3. Bilder & Texte nur mit entsprechender Genehmigung des Urhebers & abgebildeter Personen verwenden 4. Datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben bei Werbung einhalten 5. Keine unwahren oder beleidigenden Inhalte posten

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Julia Glanert Rechtsanwältin Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Referentin Sozialpolitik/Recht Bundesverband Druck und Medien e.v. (bvdm) German Printing and Media Industries Federation (bvdm)

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