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1 BAURECHT UniversitätTrier WS2013/2014 Priv.<Doz.Dr.DavidHummel Baurecht GegenstandderVorlesung 2 GegenstandderVorlesung! Bauplanungsrecht! Bauordnungsrecht! inkl.derverfassungsrechtlichengrundlagen! inkl.derbezügezumallg.undbes. Verwaltungsrecht(=auchzumKommunalrecht sowiezurvwgo PDDr.DavidHummel WS2013/2014

2 Baurecht GliederungI 3 1. Einführung < BegriffundRechtsquellen 2. Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöff.Baurechts < Regelungsziele < Zusammenhänge/Klausurbearbeitung 3. Bauplanungsrecht! FormenundFunk[onderBauleitplanung! Verfahren&EinordnunginübergreifendeZusammenhänge! SchutzderundRechtsschutzgegenBauleitplanung! AbwägungimRahmenderBebauungsplanung PDDr.DavidHummel WS2013/2014 Baurecht GliederungII 4 4. BauplanungsrechtlicheZulässigkeit < Planbereich(bestehend/zukün^ig < unbeplanterinnenbereich < Außenbereich < BesondereBeachtungdesBestands<undNachbarschutzes 5. Bauordnungsrecht < RegelungsbereicheundBegriffe < BauordnungsrechtlicheZulässigkeitsvoraussetzungen < Genehmigungsverfahren 6. RechtschutzimBaurechtfürBauherrnundDrice 7. EingriffsbefugnissederBauaufsichtsbehörden PDDr.DavidHummel WS2013/2014

3 Baurecht Literaturhinweise 5»Literaturhinweise Krebs, Walter Baurecht, in: Schoch (Hrsg., Besonderes Verwaltungsrecht, 15. Auflage, Berlin Muckel, Stefan Öffentliches Baurecht, München Stollmann, Frank Finkelnburg, Klaus / Ortloff, Karsten-Michael / Kment, Martin Hoppe, Werner / Bönker, Christian / Grotefels, Susan Peine, Franz-Joseph PDDr.DavidHummel Öffentliches Baurecht, 9. Auflage, München Öffentliches Baurecht Band I und II, 6. Auflage, München Öffentliches Baurecht, 4. Auflage, München Öffentliches Baurecht, 4. Auflage. Tübingen, 2003 WS2013/2014 Baurecht Einleitung 6 BegriffdesBaurechts: Vorschri^en,diesichaufArtundAusmaßderbaulichen NutzungeinesGrundstücks,dieOrdnungderBebauungunddie RechtsverhältnissederBeteiligtenbeziehen. " Defini[onerfasstöffentlichesundprivatesBaurecht " GegenstandderVorlesungistöffentlichesBaurecht PDDr.DavidHummel WS2013/2014

4 Baurecht Einleitung 7 RechtsquellendesöffentlichenBaurechts Bundesrecht: < Unmicelbar:BauGBundBauNVO " vgl.art.72,74inr.18gg < Micelbar:ROG,BNatSchG " BeiPlanungzuberücksich[gen Landesrecht: < LandesbauordnungRheinland<Pfalz(LBauO (früherhäufigbezeichnetals Baupolizeirecht wg.gefahrenabwehr PDDr.DavidHummel WS2013/2014 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 8 Abgrenzung: BauordnungsBundBauplanungsrecht Funk[onundInhaltedesBauordnungsrechts: < GefahrenabwehrundbehördlicheÜberwachung " Brandschutz,Standsicherheit,Immissionsschutz(Lärm,Geruch,Hygiene " BehördlicheMaßnahmen(ErmächGgungsgrundlagen " Z.T.präven[vesVerbot(S[chwort:Baugenehmigung " LBauOgiltfür Anlagen i.s.d. 2Abs.1LBauO PDDr.DavidHummel WS2013/2014

5 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 9 Abgrenzung: BauordnungsBundBauplanungsrecht Funk[ondesBauplanungsrechts: SicherstellungderstädtebaulichenOrdnung < Vgl. 1VIBauGB:AusgleichunterschiedlicherNutzungsinteressen beibegrenzterverfügbarkeitdesbodens < Kernelemente: " AusweisungspezifischerNutzungsgebietebzw.Einfügenvon VorhabenindiebestehendeOrdnung " SchutzdesAußenbereichs(u.a. ErholungswertderLandscha^ " BauGBbeziehtsichauf Vorhaben ( 29BauGB PDDr.DavidHummel WS2013/2014 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 10 EinsGegsfall BistEigentümereinesunbebautenGrundstücksinderkreisfreienStadtTim BundeslandRheinland<Pfalz.ErmöchtedorteindreigeschossigesWohnhaus bauen.imerdgeschosssollaußerdemeinladeneingerichtetwerden,indem B An[quitäten verkaufen will. Das Grundstück, auf dem B bauen möchte, liegtamstadtrand.estririndreihimmelsrichtungenaufeinewohnsiedlung mitein<bisdreigeschossigenein<undmehrfamilienhäusern.nördlichwirdes dagegendurchviehweidenbegrenzt.dadasgrundstückbesonderskleinist, möchtebbisaufeinenkleinenstreifenfürdienotwendigenabstandsflächen seine gesamte Fläche bebauen. Auf allen umliegenden Grundstücken ist dagegen maximal die Häl^e der Grundstücksfläche bebaut. Für das betreffendegebietexis[erteinbebauungsplan,derdasgebieteinschließlich desgrundstückesvonbalsreineswohngebietausweist. Nachbar C ist damit nicht einverstanden; ebenso wenig Nachbar D, der im selbenbaugebietca.400menverntwohnt. Aufgabe:BerhebtnacherfolglosemWiderspruchfristgemäßKlageauf ErteilungderBaugenehmigung.HatdieseKlageAussichtaufErfolg? PDDr.DavidHummel WS2013/2014

6 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 11 ZulässigkeitvonBauvorhaben Grds.:GenehmigungspflichGgeVorhabennach 61LBauO Prüfungsreihenfolge: (1 liegteinebaulicheanlagenach 2ILBauOodereineandere Anlagenach 52VILBauOvor (2 liegteingenehmigungspflich[gervorganggem. 61LBauO vor (3keineAusnahmefallder 62,67,76,83,84LBauO (4IstdasVorhabengenehmigungsfähig( 70I.1LBauO PDDr.DavidHummel WS2013/2014 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 12 ZulässigkeitvonBauvorhaben Grds.:GenehmigungspflichGgeVorhabennach 61LBauO Prüfungsreihenfolge: (4IstdasVorhabengenehmigungsfähig( 70I.1LBauO Vorhabenmussbauplanungsrechtlichaufdiesen Grundstückzulässigsein denanforderungenderlbauoentsprechen undesdürfenkeinesons[geöffentl.<rechtl.vorschri^en entgegenstehen PDDr.DavidHummel WS2013/2014

7 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 13 (4IstdasVorhabengenehmigungsfähig( 70I.1BO 1.Materiell<rechtlicheVoraussetzungennachBauGB " Vorhabeni.S.d. 29BauGB " FestsetzungeneinesBebauungsplans; 30BauGB " Wenn(+:IstPlanwirksam(BauGB/GemO " BauNVObeachten " WennkeinB<Planvorliegt: 34f.BauGB? 2.Materiell<rechtlicheVoraussetzungennachLBauO " Abstände,Gestaltung,Stellplätze " Brandschutz. 3.Sons[geöffentlichrechtlicheVorschri^en(z.B.DenkmalSchG " Entscheidung: 70I1LBauO:keinErmessen PDDr.DavidHummel WS2013/2014 Baurecht Bauplanungs<undBauordnungsrechtalsEckpfeilerdesöffentl.Baurecht 14 EinsGegsfall AnnexzumRechtsschutz WelcheRechtsschutzmöglichkeiten a hatb,wennbehördegenehmigungverweigert? <>Verpflichtungsklage( 42I.2.Alt.VwGO b HabenCundD,wennBehördegenehmigt? <>Anfechtungsklage(( 42I.2.Alt.VwGO hieralssog. Dricanfechtung c HabenCundD,wennBtrotzVerweigerungder GenehmigungtäGgwird? <>Verpflichtungsklage( 42I.2.Alt.VwGOauf Einschreiten Bedeutsamdarüberhinaus:RechtsschutzgegenBauleitplanung (Bebauungsplan<> 47VwGO(Normenkontrollverfahren PDDr.DavidHummel WS2013/2014

8 Baurecht Eins[egsfall 17 EinsGegsfall BistEigentümereinesbebautenGrundstücksinderkreisfreien Stadt T im Bundesland Rheinland<Pfalz. Er möchte dort im Erdgeschoss einen Laden einrichten, in dem B An[quitäten verkaufen will. Für das betreffende Gebiet exis[ert ein Bebauungsplan,derdasGebieteinschließlichdesGrundstückes von B als reines Wohngebiet ausweist. Weitere Festsetzungen enthältderbebauungsplannicht. Aufgabe: B erhebt nach erfolglosem Widerspruch fristgemäß Klage auf Erteilung der Baugenehmigung. Hat diese Klage AussichtaufErfolg? PDDr.DavidHummel WS2013/2014

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