Versicherungslösung für die Jäger in der Schweiz

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1 Versicherungslösung für die Jäger in der Schweiz JagdSchweiz hat in Zusammenarbeit mit der Allianz Suisse für die unter JagdSchweiz organisierten Jägerinnen und Jäger einen jagdspezifischen Kollektivvertrag sowie einen Vergünstigungsvertrag ausgehandelt. Der Kollektivvertrag deckt die wesentlichen Schutzbedürfnisse der Jäger ab. Weiter besteht die Möglichkeit für Jäger, die bei Allianz Suisse versichert sind, von einem Vergünstigungsvertrag zu profitieren. Ergänzende Informationen erhalten Sie über unsere Website oder direkt bei der Geschäftsstelle von JagdSchweiz: Folgende Versicherungen werden angeboten: 1. Vereinshaftpflicht 2. Einzelhaftpflicht für Jäger 3. Kollektiv-Unfallversicherung für Jagdaufseher und Gehilfen 4. Jagdhundeversicherung 5. Vergünstigungsvertrag

2 1. Vereinshaftpflicht Versichertes Risiko und versicherte Haftpflicht Versichert sind die Haftpflicht der über den Vertrag Jagd Schweiz gemeldeten Jagdvereine (gemeint sind nicht Kantonalverbände) sowie deren Mitglieder und Gäste der Jagdgesellschaft (z.b. Treiber) in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Jagd und dem Jagdschutz dienenden Einrichtungen (wie Hochsitze, Jagdhütte, Einzäunungen etc.) aus statutarischen Tätigkeiten aus der üblichen Vereinstätigkeit wie Futterkrippen, Kanzeln, Hochsitze, Stege etc. erstellen und in Stand halten, Rehkitzrettung, Trophäenzeigen, Gewehrschiessen etc. als Eigentümer und aus dem Betrieb von vereinsinternen Schiessanlagen aus der Organisation und Durchführung von Anlässen, die normalerweise Jahr für Jahr von einem Verein der betreffenden Art und Grösse durchgeführt werden Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht als Jäger sowie Wild- und Flurschäden Rechtsschutz im Strafverfahren Wird aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses ein Strafverfahren eingeleitet, übernimmt die Versicherung - die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung des Versicherten - die dem Versicherten von den Behörden auferlegten Kostenfolgen - die Kosten für im Einverständnis mit der Versicherung erstellten Gutachten Nicht versichert sind Geldstrafen oder Bussen Grunddeckung Die Versicherungssumme pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten zusammen beträgt CHF Der Selbstbehalt pro Ereignis für Sachschäden und Schadenverhütungskosten beträgt CHF Die Jahresprämie pro gemeldete Jagdgesellschaft beträgt CHF Vorgehen Die Jahresprämie von CHF ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt mit Einreichung des Antrages und mit Eintreffen der Prämie ihre Gültigkeit.

3 2. Einzelhaftpflicht für Jäger Versichertes Risiko und versicherte Haftpflicht Versichert ist die persönliche Jagdhaftpflicht der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als: - Jäger, Jagdpächter, Jagdberechtigter, bewaffnete Jagdgäste, Jagdaufseher, Jagdgehilfe, Jagdleiter sowie Ausübende des Jagdschutzes - Teilnehmer an jagdsportlichen Veranstaltungen wie Jagdhundeprüfungen und - übungen, Jagdschiessen, Jagdlehrgängen etc. - Waffenbesitzer, Schützen und Halter von Hunden und zwar ausschliesslich während der Jagd und der Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen bzw. von der Jagd - Eigentümer von der Jagd und dem Jagdschutz dienenden Einrichtungen (Hochsitze, Einzäunungen etc.) - Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Mitjägern (auch Jagdgästen), Jagdhütern, Jagdgehilfen, Jagdleitern und Treibern, auch wenn es sich hierbei um Familienangehörige handelt Nicht versichert sind Wild- und Flurschäden Rechtsschutz im Strafverfahren Wird aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses ein Strafverfahren eingeleitet, übernimmt die Versicherung - die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung des Versicherten - die dem Versicherten von den Behörden auferlegten Kostenfolgen - die Kosten für im Einverständnis mit der Versicherung erstellten Gutachten Nicht versichert sind Geldstrafen oder Bussen Vorgehen Die Geschäftsstelle JagdSchweiz registriert die Namen der versicherten Personen und führt das Inkasso. Bei Bedarf erstellt sie die speziellen Nachweise für die Versicherungsdeckung im Ausland (z.b. Frankreich, Österreich, Deutschland etc.). Garantiesumme Versicherungssumme pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten zusammen: CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Sachschäden und Schadenverhütungskosten: CHF Prämien / Deckungsvarianten Variante A Europaweit: (inkl. ganze Türkei und Mittelmeer-Randstaaten): Jahresprämie pro versicherte Person CHF Variante B Weltweit: Jahresprämie pro versicherte Person CHF Variante C Jagdlehrgänger (offiziell gemeldet): Jahresprämie pro versicherte Person CHF 18.00

4 3. Kollektiv-Unfallversicherung für Jagdaufseher und Gehilfen Versicherte Personen Versichert sind Jagdaufseher und Gehilfen (wie Treiber, Jagdhornbläser, Hundeführer usw.), der als Verein konstituierten Hege- und Revier-Gemeinschaften, in den Revierkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich, welche sich über den Verband Jagd Schweiz schriftlich für die Versicherung angemeldet haben. Versicherte Unfälle Die Versicherung deckt ausschliesslich Unfälle, welche den Jagdaufsehern und Gehilfen während der Jagd in den von den jeweiligen Hege- und Reviergemeinschaften gepachteten Revieren zustossen. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zu den Jagd-Revieren sind über diesen Vertrag nicht versichert! Versicherte Leistungen Todesfallkapital: CHF Invaliditätskapital: CHF Taggeld ab 3. Tag während 730 Tagen: CHF Heilungskosten, in Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung Jahresprämie pro angeschlossene Jagdgesellschaft/-verein: CHF Vorgehen Die Jahresprämie von CHF ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt erst mit Einreichung des Antrages und mit Eintreffen der Prämie ihre Gültigkeit

5 4. Jagdhundeversicherung In diese Versicherung können jagdlich geführte/eingesetzte Hunde aufgenommen werden. Der Besitzer meldet der Geschäftsstelle JagdSchweiz, mindestens 1 Monat vor Beginn der Versicherung die zu versichernden Jagdhunde. Todesfallversicherung - Tod oder Euthanasie infolge von Unfällen und akuten Krankheiten - Tod infolge Vergiftung oder Tod infolge Verletzung durch Drittpersonen (Regressansprüche bleiben vorbehalten) - Tod infolge Absturz - Tod infolge unfall- und krankheitsbedingtem Übertrag von Tollwut und Räude durch Wild - Diebstahl und Verschwinden Entschädigung 80% der bei Eintritt des Schadens für das betroffene Tier massgebenden Versicherungssumme (Max. Wert CHF / höhere Summen auf Anfrage) Behandlungskostenversicherung Rückerstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen und Spitalaufenthalte bis zum Betrag der vereinbarten Höchstleistung pro Fall. Leistung Nach Abzug des Jahresselbstbehaltes von CHF und der evtl. nicht versicherten Leistungen übernimmt die epona (Versicherer) 80% der in Betracht fallenden Kosten. Die maximale Leistung beträgt CHF pro Fall. Örtliche Geltung Die Versicherung erstreckt sich bis 20 Km nach der Schweizer Grenze Aufnahmealter und Endalter Ab dem 3. Altersmonat bis zum vollendeten 10. Altersjahr. Die Versicherungsdeckung endet automatisch und ohne Kündigung am Ende der Versicherungsperiode nach dem vollendeten 10. Altersjahr. Vorgehen im Schadenfall Sofortige Benachrichtigung der Geschäftsstelle JagdSchweiz. Einreichung sämtlicher für die Prüfung des Falles notwendigen Unterlagen, wie Tierarztbericht und quittierte Honorarnoten etc. Vorgehen für die Anmeldung zur Versicherung Die Jahresprämie ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt erst Gültigkeit nach Prüfung durch epona (Versicherer) und mit Eintreffen der Prämie. Kopien Kaufquittungen, Stammbäume, Ausbildungs- und Prüfungszertifikate etc. sollten bereits bei Antragseinreichung beigelegt werden. Vertragsdauer Diese beträgt 1 Jahr. Der Vertrag erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Tod eines Hundes erlischt der Vertrag automatisch Jahresprämie Die Jahresprämie beträgt pro Tier und Jahr CHF (+ 5% eidg. Stempelabgabe)

6 5. Vergünstigungsvertrag zwischen Jagd Schweiz und der Allianz Suisse Für die unter JagdSchweiz organisierten Jägerinnen und Jäger wurde ein spezieller Vergünstigungsvertrag ausgehandelt. Er deckt die wesentlichen Schutzbedürfnisse zu Hause und unterwegs ab. Folgende Versicherungen fallen unter den neuen Vergünstigungsvertrag: - Auto-/Motorrad- und Wasserfahrzeugversicherungen - Kombinierte Haushalt- und Gebäudeversicherungen - Rechtsschutzversicherungen - Private Unfallversicherungen Nutzen Sie Ihre persönlichen Vergünstigungen bei der Allianz Suisse!

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