Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013

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1 Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße Berlin Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Berlin, 29. Oktober 2012

2 Weitere Umlagen für das Jahr 2013 veröffentlicht Ab Januar 2013 beträgt die Umlage nach 19 (2) StromNEV 0,329 Cent je Kilowattstunde (ct/kwh) und hat sich damit gegenüber 2012 (0,151 ct/kwh) mehr als verdoppelt. Zudem wurde der KWK-Aufschlag auf 0,126 Cent je Kilowattstunde (ct/kwh) festgelegt. Die vier Stromübertragungsnetzbetreiber haben auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben diese Werte ermittelt und am 22. bzw. 25. Oktober 2012 veröffentlicht. Zusammen mit der steigenden EEG-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und den weiteren Steuern und Abgaben wird der Anteil aller staatlich induzierten Preisbestandteile am Strompreis damit 2013 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 50 Prozent steigen (2012 betrug dieser rund 45 Prozent). Mit der Steigerung des staatlich induzierten Preisbestandteils am Strompreis auf rund 50% im kommenden Jahr wird in Deutschland ein Rekordniveau erreicht, dass zu grundsätzlichen Überlegungen bezüglich möglicher Lastenverteilungen der Energiewende führen muss. Der BDEW setzt sich für einen steigenden Anteil der regenerativen Stromerzeugung ein und sieht die Notwendigkeit der Standortsicherung durch die Entlastung energieintensiver Industrien. Es muss aber in der Zukunft darum gehen, regenerative Energien stärker in den Markt zu integrieren sowie Lösungen zu finden, die entstehenden Lasten nicht allein über Energiepreise zu finanzieren, damit Energie in Deutschland bezahlbar bleibt. Für Verbraucher ist zudem die Transparenz auf Grund der Vielzahl der Preisbestandteile nicht mehr gegeben. Eine verständliche Kommunikation der Strompreise durch den Energieversorger an den Kunden wird immer schwieriger. Für Lieferanten hat sich die Preisgestaltung bzw. für Netzbetreiber die Ermittlung der Netzentgelte und einzelnen Umlagen aufgrund fehlender Synchronisation der Vorgaben zu einem aufwändigen Verfahren entwickelt, dass dringend der Reformierung bedarf. Planbarkeit und schlanke Prozesse sowie Transparenz müssen im Vordergrund stehen; hierzu wird der BDEW Vorschläge mit Politik und Behörden diskutieren. Wir brauchen mittel- bis langfristig einen Systemwechsel, nicht zuletzt, weil der immer geringere Marktanteil am Energiepreis den intensiven Wettbewerb im deutschen Energiemarkt einzuschränken droht. Der BDEW hat in seiner Mitgliederinformation vom 1. Oktober sowie in den BDEW Extra-Ausgaben vom 15. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der EEG- Umlage sowie im BDEW Extra vom 8. Oktober 2012 zur Veröffentlichung der Netzentgelte und staatlich induzierter Preisbestandteile bereits über die Umlagensystematik und die damals bereits bekannten Höhen einiger Umlagen informiert. Am 22. Oktober haben die ÜNB die Höhe der Umlage nach 19 (2) StromNEV veröffentlicht, die sich im Jahr 2013 mit 0,329 Cent je Kilowattstunde (ct/kwh) gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat, sowie am 25. Okto- Seite 2 von 6

3 ber 2012 den für das Folgejahr ebenfalls gestiegenen KWK-Aufschlag von 0,126 Cent je Kilowattstunde (ct/kwh) bekanntgegeben. Lieferanten liegen nun mit den Angaben zur Höhe der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte sowie der Höhe der staatlich induzierten Preisbestandteile die notwendigen externen Daten für die Preiskalkulation vor. Eine Übersicht über die staatlich induzierten Preisbestandteile ist in dem Faktenblatt in der Anlage zusammengestellt. Grafik: Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis Offshore-Haftungsumlage (ab 2013) 19-Umlage (ab 2012) KWK-G-Umlage EEG-Umlage 0,151 0, : 11,7 ct/kwh 3,592 +2,7 ct/kwh 2013: rd. 14,4 ct/kwh 5,277 0,250 0,329 0,126 Stromsteuer 2,05 2,05 Konzessionsabgabe* 1,79 1,79 Mehrwertsteuer 4,13 4, ** *durchschnittliche Konzessionsabgabe in Deutschland; kann je nach Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kwh variieren ( 2 KAV) ** Mehrwertsteueranteil geschätzt Quelle: BDEW Umlage nach 19 (2) StromNEV Wie die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 22. Oktober 2012 bekannt gegeben haben, wird die Umlage nach 19 (2) StromNEV im Jahr ,329 Cent je Kilowattstunde (ct/kwh) für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu kwh (Kategorie A ) betragen. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Die Systematik der Seite 3 von 6

4 Umlagenermittlung nach 19 (2) StromNEV entspricht der des KWK-G ( 9 KWK-G). Ursachen für den Anstieg und gerichtliche Überprüfung der Umlage Stromintensive Industriebetriebe können nach den Regelungen nach 19 (2) StromNEV eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Abnahmestellen mindestens 7000 Benutzungsstunden und mindestens 10 Gigawattstunden Stromverbrauch im Jahr aufweisen. Die Zahl der Unternehmen, die diese Entlastung beantragen konnten ist im Vergleich zum Jahr der Einführung der Umlage gestiegen, ebenso der Umfang der Entlastungen. Die Umsetzung dieser Vorschrift hat seit ihrer Einführung zahlreiche Fragen aufgeworfen. Einige dieser Umsetzungsfragen werden derzeit gerichtlich überprüft. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind allein dort derzeit 166 Beschwerden anhängig, in denen um die Befreiung von den Netzentgelten und die Zulässigkeit der Umlage gestritten wird. In den ersten dieser Verfahren soll voraussichtlich im März und April 2013 entschieden werden (siehe hierzu auch BDEW direkt 1/10/2012 Gerichtliche Überprüfung der Stromnetzentgeltbefreiung nach Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV ). KWK-Aufschlag Wie die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 25. Oktober 2012 bekanntgegeben haben, wird der KWK-Aufschlag im Jahr 2013 auf 0,126 ct/kwh für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu kwh (Kategorie A ) steigen. Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über kwh (Kategorie B ) zahlen 0,060 ct/kwh. Die Abweichung von der im Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) für Letztverbraucher der Kategorie B festgeschriebenen 0,05 ct/kwh ergibt sich aus einer Nachholung von zu wenig gezahlter Umlage in 2011 sowie einer Korrektur aus den Jahren 2007 und Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen und die einen Jahresverbrauch von über kwh hatten, liegt die KWK-Umlage weiterhin bei 0,025 ct/kwh. Der KWK-Aufschlag ergibt sich aus dem KWK-G. Das KWK-G dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und wurde zuletzt im Juli 2012 novelliert (siehe BDEW direkt 5/2012, 6/2012 und BDEW extra 32/2012). Der BDEW unterstützt das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil von 25 Prozent KWK-Strom an der Gesamtstromerzeugung zu erreichen. Seite 4 von 6

5 Ursachen für den Anstieg Der Anstieg der KWK-Umlage liegt darin begründet, dass die KWK-Umlage im Jahr 2012 mit 0,002 ct/kwh extrem niedrig ausfiel und der Einmaleffekt der Rückwälzung von rund 130 Millionen Euro an zu viel gezahlter KWK-Umlage aus dem Jahr 2009 an die Letztverbraucher nun weggefallen ist. Darüber hinaus prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2013 einen Anstieg der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung um Gigawattstunden (GWh) auf GWh (2012: GWh). Zudem wurde die Wärmenetzförderung im Jahr 2012 etwas stärker in Anspruch genommen als in der Vergangenheit. Der im KWK-Gesetz angelegte Förderdeckel von 750 Millionen Euro wird nach der Prognose der ÜNB in 2013 lediglich zu rund 364 Millionen Euro ausgenutzt. Der in der Summe von 750 Millionen enthaltene, separate Förderdeckel von 150 Millionen Euro für die Wärme- und Kältenetze sowie für die Wärme- und Kältespeicher wird mit rund 73 Millionen ebenfalls nicht voll ausgeschöpft. Die im Gesetz vorgesehene Deckelung stellt sicher, dass der KWK-Aufschlag auf maximal rund 0,3 ct/kwh steigen kann. Das KWK-G gilt als eines der kosteneffizientesten Fördersysteme zur Einsparung von CO2 und Primärenergie. Neue Offshore-Haftungsumlage - Neue Artikelnummer für Netzentgeltabrechnung zum 1. Januar 2013 Zur Absicherung der Risiken bei der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen wird durch den Gesetzgeber eine neue Umlage geschaffen. Für das Jahr 2013 wird der für die Kostenwälzung nach Paragraph 17 EnWG-Änderungsgesetz- Entwurf erforderliche Aufschlag auf die Netzentgelte für Letztverbraucher auf die zulässigen Höchstwerte nach den Sätzen 2 und 3 in Paragraph 17f Abs. 5 EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf (i.h.v. 0,25 ct/kwh bzw. 0,05 ct/kwh für Strommengen über 1 Mio. kwh je Abnahmestelle) festgelegt. Die Veröffentlichung der Umlage in der Höhe nach Paragraph 17f Abs. 5 Satz 2 und 3 EnWG- Änderungsgesetz-Entwurf durch die ÜNB erfolgte am 15. Oktober 2012 noch vor dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten des Gesetzes im Dezember Der BDEW hat sich für eine schnelle Einfügung des Artikels 70 für die voraussichtliche Umlage nach Paragraph 17 f EnWG-Änderungsgesetz Entwurf (aufgrund der Novellierung des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften) eingesetzt, damit Lieferanten und Vertriebe rechtzeitig die Routinen für die Netznutzungsabrechnung anpassen können. EDI@Energy hat diese nun am 23. Oktober 2012 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Umlage wurde ursprünglich von der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur in ihren Hinweisen zur Anpassung der Erlösobergrenzen 2013 als "EEG-Haftungsumlage" bezeichnet. Der BDEW hat sich für die Bezeichnung "Offshore-Haftungsumlage" eingesetzt, da es sich um keine Umlage auf Basis Seite 5 von 6

6 des EEG handelt. Die Umsetzung hat bei Verabschiedung der EnWG-Novelle zum 1.Januar 2013 zu erfolgen. Weitere Informationen Peter Krümmel Geschäftsbereich Vertrieb, Handel und gasspezifische Fragen Telefon 030 / peter.kruemmel@bdew.de Florian Leber Geschäftsbereich Erzeugung Telefon 0 30 / florian.leber@bdew.de Jan Zacharias Geschäftsbereich Energienetze und Regulierung Telefon 030 / jan.zacharias@bdew.de Benjamin Düvel Geschäftsbereich Energienetze und Regulierung Telefon 030 / benjamin.duevel@bdew.de Dr. Michael Koch Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft Telefon 030 / michael.koch@bdew.de Seite 6 von 6

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