Fachtagung Energie- und Umweltmanagement. EE im Strommarkt Regulatorischer Rahmen. Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin

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1 Fachtagung Energie- und Umweltmanagement EE im Strommarkt Regulatorischer Rahmen Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin

2 Ziele des Strommarktes 2.0 Problem des energiepolitischen Zieldreiecks! kosteneffizient (preisgünstig) Energiepolitisches Zieldreieck Erreichung der nationalen Klimaziele [ ]: Deutschland soll die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringern (Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz), 4. November 2015, bzw. Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ) Die bestehenden Mechanismen des Strommarktes werden gestärkt. Sie sorgen insbesondere dafür, dass der weiterentwickelte Strommarkt ( Strommarkt 2.0 ) die Ziele der Energiewende und Versorgungssicherheit zu minimalen volkswirtschaftlichen Kosten gewährleistet (Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz), 4. November 2015) versorgungssicher umweltverträglich Zusätzliche: verbraucherfreundlich, effizient Seite 2 Strommarktgesetz (2015), EnWG (2005)

3 Übersicht zu Strommarkt 2.0 Preise sollen sich frei bilden, technische Maximalpreise* bleiben unberührt Einführung einer Netzreserve zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems insbesondere für die Bewirtschaftung von Netzengpässen und für die Spannungshaltung und zur Sicherstellung eines möglichen Versorgungswiederaufbaus Einführung Kapazitätsreserve (Absicherung des Strommarktes ggü. Angebotsengpass) Erst: Aufteilung in Klimareserve und Kapazitätsreseve, aktuell Abschaltung von BK und Kapazitätsreserve. Insgesamt fünf Prozent der Jahreshöchstlast, Bildung außerhalb der Strommärkte Stilllegung von Braunkohlekraftwerken (Sicherheitsbereitschaft): Insg. 2,7 Gigawatt, schrittweise Überführung in die Reserve und danach Stilllegung ( 13g EnWG nach Entwurf Stromnetzgesetz) Kapazitätsreserve: Ausschreibungsverfahren noch nicht detailliert geregelt (siehe 13h EnWG nach Entwurf Stromnetzgesetz) Allgemeines Problem bei Reserven: Angemessene Vergütung (vgl. OHG Düsseldorf Beschluss vom zur Festlegung der BNetzA) Seite 3 Strommarktgesetz (2015), Ruttloff (2015), * (EEX bspw /MWh)

4 EE im Strommarkt 2.0? Um bestehende Kapazitäten kosteneffizienter und umweltverträglicher einzusetzen, werden Eintrittsbarrieren für Anbieter von Lastmanagementmaßnahmen und Erneuerbare-Energien-Anlagen im Regelleistungsmarkt abgebaut; dadurch wird der Einsatz von Flexibilitätsoptionen erleichtert. Aber: Reduktion Netzausbaukosten: Anpassung EnWG und EEG erlaubt zukünftig die Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten hoher Stromeinspeisung bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen (max. 3% Spitzenkappung ) Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten ab Inbetriebnahme keine vermiedenen Netzentgelte mehr Seite 4 Quelle: Strommarktgesetz (2015)

5 Flexibilitätssteigerung Änderung der StromNZV zur Öffnung der Regelleistungsmärkte für spezialisierte Anbieter von Lastmanagement, d.h. Erhöhung der Anreize zur Bilanzkreistreue (durch mögliche Abrechnung der Kosten zur Vorhaltung von Regelleistung über die Ausgleichsenergie) Einheitspreisverfahren für Regelarbeitspreise der Minutenreserve und der Sekundärregelleistung möglich (durch BNetzA) Neueinrichtung eines Marktstammdatenregisters inklusive Erfassung von Netzersatzanlagen mit dem mittelfristigen Ziel der einer größere Rolle dieser am Strommarkt (Einordnung der Ladepunkte für Elektromobile als Letztverbraucher) Seite 5 Strommarktgesetz (2015)

6 Integration von EE in den Markt nicht ohne Diskussion zu Netzentgelten und Netznutzung - Diskussionsfragen Reichen die Ausführungen des Strommarkt 2.0 für eine Integration Flexibilitätverbessernder Innovationen? Wie sollte die Dargebotsabhängigkeit der Erneuerbaren abgebildet werden? Wie sollte die Struktur von Netzentgelten aussehen? Seite 6

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