Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck

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1 Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck zwischen: Frau/Herrn/Firma Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon/Fax/ Registergericht Registernummer: ggf. vertreten durch:.. (Kopie der Vollmacht als Anlage beifügen) - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und der: SWS Netze GmbH PF Stralsund - nachstehend SWSN genannt - für die Anschlussstelle: Straße Hausnummer PLZ Ort Gemarkung Flurstück Straße Hausnummer

2 Präambel Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage der Niederdruckanschlussverordnung und der ergänzenden Bedingungen der SWSN den Anschluss der Gasanlagen des Anschlussnehmers in Niederdruck an das Verteilnetz der SWSN (Netzanschluss). Die Netznutzung, sowie die Belieferung mit Erdgas bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Dieser Vertrag regelt nicht den unmittelbaren Anschluss von Gaserzeugungsanlagen an das Netz der SWSN. 1 Netzanschlussdaten 1. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: identisch nicht identisch (bitte die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers beifügen) 2. Der Netzanschluss ist auf einen Übergabedruck von 23 mbar und einer Anschlussleistung von kw ausgelegt. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, eine Erhöhung seiner Anschlussleistung über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus dem Netzbetreiber unverzüglich anzuzeigen. 3. Das Aufgraben und Verfüllen des Rohrgrabens ist Aufgabe der SWSN. Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt unter Verwendung des ausgebauten / vorhandenen Materials. SWSN haftet nicht für Schäden an der Oberflächenbefestigung oder dem Bewuchs, es sei denn, es fällt ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Sie übernimmt keine Aufwuchsgarantie. 4. Führt der Kunde Aufgrabungs- oder Verfüllungsarbeiten selbst aus, so hat er den technischen Erfordernissen der SWSN zu entsprechen. Das Aufnehmen und Wiederherstellen der Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück einschließlich des Bewuchses ist dann nicht Aufgabe der SWSN. Die Kosten hierfür sind mir der Erstattung bei Erstellung von Rohrgräben in Eigenleistung abgegolten. In diesem Fall haftet SWSN lediglich für die ordnungsgemäße Leitungsverlegung gemäß technischen Regeln, nicht jedoch für Schäden, die im Zusammenhang mit Aufgrabungs-, Verfüllungs- oder Pflasterarbeiten auf dem Grundstück an der Oberflächenbefestigung ( wie z.b. Rasen, Aufwuchs, Gehwegplatten etc. entstehen). 5. Eine Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gehölzen oder Überbauung der Trasse des Gas-Netzanschlusses, z.b. mit Gebäuden und geschlossenen Flächen, ist gemäß technischen Regeln nicht zulässig. 6. Wird der Gasbezug mehr als ein Jahr unterbrochen, kann SWSN den Anschluss vom Netz trennen. Die spätere Wiederinbetriebnahme eines getrennten Gas- Hausanschlusses, sofern dessen technischer Zustand dies zulässt, ist kostenpflichtig. 2/5

3 7. Wird eine Ergänzung der Messanlage(online Messdatenübertragung zur SWSN, Datenfernübertragung) erforderlich, so wird der Kunde die erforderlichen Stromund Datenleitungsanschlüsse in unmittelbarerer Nähe der Druckregelung kostenlos zur Verfügung stellen. 8. Die ordnungsgemäße Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb der hinter der Eigentumsgrenze gelegenen Anlagen, einschließlich des Hausanschlussraumes, liegen in der Verantwortung des Anschlussnehmers und sind entsprechend TRGI auszuführen. 9. Ist kein angemessener Raum für die Hauseinführung vorhanden (Abstand der Hauseinführung max. 2m von der Außenwand), sind Hausanschlusskästen zu verwenden. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der Anlage der Ergänzenden Bedingungen der SWSN. Die Installationsleitung ab Hausanschlusskasten ist obliegt dem Kunden und ist entsprechend der TRGI auszuführen. Macht es sich erforderlich, dass eine erdverlegte Hauseinführung installiert werden muss, ist eine Hauseinführungskombination entsprechend den gültigen Vorschriften einzusetzen. 10. Voraussetzung für den Einbau der Hauseinführung ist, dass das Gebäude rohbaufertig und eine Verschließbarkeit gegeben ist. 2 Netzanschlusspreis 1. Der Preis für die Errichtung und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses sowie für den Einbau der Messeinrichtung ergibt sich aus der Anlage 1 und 2 der ergänzenden Bedingungen der SWSN u. dem als Anlage 3 beigefügten Angebot, welches ebenfalls Vertragsbestandteil wird. 2. Nach Fertigstellung des Netzanschlusses stellt SWSN eine Rechnung über die Summe des Netzanschlusspreises mit einer Fälligkeit von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. 3. Der Netzanschlussvertrag regelt die laufende Leistungsvorhaltung am bereits bestehenden, aktiven Anschluss in der nach 1, Ziffer 1 vereinbarten Anschlusskapazität. Für eine darüber hinausgehende Erhöhung der Anschlusskapazität zahlt der Anschlussnehmer einen weiteren Kostenbeitrag zur Begleichung für die der SWSN zusätzlich entstehenden Aufwendungen für die Realisierung der unter Umständen notwendig werdenden Anschlusserweiterung, sowie für die laufende Leistungsvorhaltung mit der erhöhten Netzkapazität am bestehenden bzw. verstärkten Anschluss. 3/5

4 3 Messeinrichtungen 1. Die Zählung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt niederdruckseitig. 2. Zur Realisierung der Verrechnungszählung ist durch den Anschlussnehmer die Installation eines kundeneigenen Zählerplatzes gemäß den im Versorgungsgebiet der SWSN geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu veranlassen. 3. Der Anschlussnutzer und der Anschlussnehmer haften für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Mess- und Regeleinrichtungen des Netzbetreibers, soweit sie hieran ein Verschulden trifft. Der Anschlussnutzer bzw. der Anschlussnehmer haben den Verlust, die Beschädigungen und Störungen von Mess- und Steuereinrichtungen dem Messstellenbetreiber und, falls mit diesem nicht identisch, dem Netzbetreiber, unverzüglich mitzuteilen. 4. Der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer kann jederzeit die Überprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des 2 Abs. 4 des Eichgesetzes verlangen. Wird der Antrag auf Prüfung nicht bei dem Netzbetreiber gestellt, so hat der Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer diesen, falls er der Messstellenbetreiber ist, vor Antragstellung zu benachrichtigen. Ist der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber, gilt Folgendes: Die Kosten der Prüfung fallen dem Netzbetreiber zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem, der die Prüfung beantragt hat. 1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. 4 Laufzeit und Kündigung 2. Der Vertrag endet bei endgültiger Stilllegung der diesem Netzanschluss zugeordneten Anlage/n des Anschlussnehmers. Diese Stilllegung ist der SWSN mit einer Frist von vier Wochen schriftlich mitzuteilen. 3. Der Vertrag wird gegenstandslos, wenn mit der Realisierung der Anschlussarbeiten aus Gründen, die nicht in die Zuständigkeit der SWSN GmbH liegen, innerhalb eines Jahres nach Bestätigung des Vertrages nicht begonnen werden kann. Die vom Anschlussnehmer 4. gezahlten Beträgen werden mit den Aufwendungen der SWSN GmbH verrechnet, der Restbetrag wird an den Anschlussnehmer zurückgegeben. 5. Der Vertrag ist an den Netzanschluss gebunden, d.h. dieser Vertrag kann auf andere Personen übertragen werden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. 5 Schlussbestimmungen 1. Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz gelten, wenn nicht anders festgelegt, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlichen Fassung. 4/5

5 2. Die beigefügten Ergänzenden Bestimmungen der SWSN zur NAV (Anlage 2) sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Sie gelten uneingeschränkt, sofern keine abweichenden Regelungen im Vertrag vereinbart worden sind. 3. Änderungen dieses Vertrages und zusätzliche Abmachungen gelten nur, wenn sie von beiden Seiten schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch für diese Regelung. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Anlagen und etwaigen Nachträgen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist dann nach Möglichkeit durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. 5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages speichert die SWSN die anfallenden Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung über Datenverarbeitung. 6. Die laufende Bereitstellung Erdgas am bestehenden Anschluss in der vereinbarten Kapazität, setzt die rechtsgültig zustande gekommene Vertragsbeziehung zwischen dem Gaslieferanten des Anschlussnehmers und der SWSN (Durchleitungsvertrag) voraus. 7. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. 8. Gerichtsstand ist Stralsund...., Ort Datum SWS Netze GmbH..., Ort Datum Anschlussnehmer Anlagen: Anlage 1: Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Anlage 2: Ergänzende Bedingungen der SWSN zur NDAV Anlage 3: Auftrag zur Herstellung eines Gasanschlusses 5/5