REGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU

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1 REGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU Aarau, 7. August Postulat der SP-Fraktion vom 26. März 2002 betreffend kantonale Umsetzung des sportpolitischen Konzeptes des Bundes; Entgegennahme und gleichzeitige Abschreibung I. Text und Begründung des Postulats wurden den Mitgliedern des Grossen Rates unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung. 1. Ausgangslage Sportpolitisches Konzept des Bundes Am 20. Dezember 1999 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ein Konzept für eine Sportpolitik der Schweiz zu erstellen. Fast ein Jahr lang haben 150 Persönlichkeiten darunter auch Aargauer aus Sport, Wissenschaft, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Politik und Verwaltung an der Grundlage für ein Konzept gearbeitet, das es dem Bundesrat ermöglicht, konkrete Massnahmen im Bereich des Sports zu ergreifen. Ein Konzept als Handlungsgrundlage (Rahmenvorgaben) Das Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz formuliert Leitgedanken. Die Umsetzung konkreter Massnahmen hat von den zuständigen Instanzen zu erfolgen. Die Vereine und Verbände (privatrechtlich) einerseits sowie die Schulen und Hochschulen (öffentlich-rechtlich) andererseits sind die Hauptträger des Schweizer Sports. Der Bund hat die Aufgabe, negativen Erscheinungen im Sport und seines Umfelds entgegenzuwirken. Hauptsächliche Leistung des Staates bleibt, dass er für gute Rahmenbedingungen sorgt, innerhalb welcher sich der Sport entfalten kann. Für die Umsetzung des sportpolitischen Konzepts stehen dem Bund ca. 3.9 Mio. Franken zur Verfügung. Mit diesem Betrag wird klar, dass er damit nur subsidiär wirken kann. Hauptziele und Schwerpunktmassnahmen A. Gesundheit Mehr bewegungsaktive Menschen B. Bildung Bildungsmöglichkeiten nutzen C. Leistung Nachwuchssport und Spitzensport fördern D. Wirtschaft Sport als Wirtschaftsfaktor nutzen E. Nachhaltigkeit Lernfeld für die Entwicklung der Gesellschaft

2 - 2 - Aus diesen 5 Hauptzielen und Schwerpunktmassnahmen werden wiederum 8 Konsequenzen definiert. 2. Die Sportpolitik des Kantons Aargau Der Kanton Aargau erfüllt die Forderungen des sportpolitischen Konzepts des Bundes. Im Interesse von ganzheitlicher Bildung und Gesundheitsförderung setzt sich der Kanton Aargau für einen zeitlich genügend dotierten und qualifizierten Sportunterricht an den Aargauer Schulen ein. Die Sportfreundlichkeit des Aargaus hat Tradition. Er zeigt Bereitschaft, trotz Sparbemühungen quantitativ ausreichende und qualitativ gute Gefässe für den Sport, zusammen mit einer hochstehenden Infrastruktur, zur Verfügung zu stellen. Dies auch im Bewußtsein um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitserziehung. WOV-Pilot Die Abteilung Bildungsberatung, Sport und Jugend mit der Sektion Sport und der Fachstelle Jugend ist seit 1999 WOV-Pilot und hat in den Bereichen Sport und Jugend überprüfbare Ziele und Indikatoren (siehe Beilage). Themenfelder Die Beantwortung des Postulats basiert auf der nationalen Gliederung des sportpolitischen Konzepts, auf den 5 Hauptzielen und den erwähnten Schwerpunktmassnahmen: 2.1 Gesundheit: Mehr bewegungsaktive Menschen Schul- und Berufsschulsport Der obligatorische Schul- und Berufsschulsport ist bis auf zwei begründete Ausnahmen realisiert. Die Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport des Bundes wird umgesetzt: In der Primarschule, auf der Sekundarstufe I und an den Kantonsschulen beträgt die Abdeckung 100 %. Das 3-Stunden-Sport-Obligatorium wurde seit jeher durchgesetzt, im Gegensatz zu mindestens 13 anderen Kantonen. Im Quervergleich zu anderen Kantonen darf auf der Kantonsschulstufe der bisher noch mögliche Faktor von 1.2 bei der Berechnung des Verhältnisses von Turnabteilungen zu übrigen Abteilungen (Faktor 1.0) als komfortabel bezeichnet werden. Die umliegenden Kantone haben Faktor 1.0. Bei den Berufsschulen beträgt die Abdeckung ca. 90 %. Grund: Die Grafische Fachschule Aarau und die Berufsschule Brugg können auf Grund fehlender Hallen die gesetzlich vorgeschriebenen Angebote teilweise nicht durchführen. Jugend + Sport (J+S) J+S wird im Moment vom Bund reorganisiert und auf nachhaltige, regelmässige Sportaktivitäten ausgerichtet. Die Neuausrichtung wird bis anfangs 2003 stufenweise für alle Sportfächer eingeführt. Die neue J+S Coach-Ausbildung ist im Gange und die Leiterausbildung ist neu konzipiert.

3 - 3 - Freiwilliger Schulsport Der freiwillige Schulsport ist im Kanton Aargau mit der Verordnung über den freiwilligen Schulsport an der Oberstufe der Volksschule vom 25. Mai 1992 geregelt. Im Konzept Sportpolitik Schweiz wird erwähnt, dass im Bereich des Bildungswesens Tendenzen zum Abbau des Sports inner- und ausserhalb der Schule bestehen : Mit der geplanten Neuausrichtung des freiwilligen Schulsports (Synergien zu J+S) wird dieser Tendenz im Kanton Aargau eine klare Absage erteilt. Seniorensport Aktivitäten im Kanton Aargau: Subsidiäre Unterstützung des Seniorensports in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden und Pro Senectute (z.b. jährlich stattfindender Seniorensport-Tag mit Teilnehmenden). Allgemeines Im Legislaturplan sind die Themenbereiche Mensch und Gesellschaft, Politikbereich, Gesundheitspolitik (Gewährleisten einer flexiblen Suchtmittelpolitik, Wirkungsoptimierung im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung) enthalten. Innovative Projekte zur Förderung von Bewegung und Sport im Alltag (Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg, in der Schule oder im Bereich Langsamverkehr,...) sind berücksichtigt. Es wird auch in Zukunft beabsichtigt, Anreize und gute Rahmenbedingungen für Bewegung und Sport im Alltag zu schaffen. Unfallprävention Mit periodischen Kampagnen wird eine Reduktion der Unfallzahlen (Initiierung in den Schulen, Unterstützung der Unfallverhütungs-Kampagne der bfu und der suva in den Medien durch das Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport) angestrebt. 2.2 Bildung: Bildungsmöglichkeiten nutzen Verbesserung der Qualität im Sportunterricht in der Schule, Berufsschule sowie in J+S durch geeignete Massnahmen Die Rahmenkonzepte der Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) werden beachtet. Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat sich stets für eine gute Ausbildung der Sportlehrkräfte eingesetzt und Ziele und überprüfbare Indikatoren sind definiert und werden angewandt. Im Inspektoratswesen, neues Konzept 2003, werden die für die Qualitätssicherung notwendigen Instrumente geschaffen. Nutzung der Möglichkeiten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Sportunterricht und im organisierten Sport Weiterbildungsangebote für die Bereiche Sozial-Selbstkompetenz, Fair Play werden in J+S- Leiterkursen angeboten. 2.3 Leistung: Nachwuchssport und Spitzensport Schaffung von guten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Nachwuchs Erklärtes Ziel ist die Schaffung von guten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Nachwuchs.

4 - 4 - Nachwuchsförderung J+S unterstreicht die Bedeutung der Nachwuchsförderung, indem eine eigene Nutzergruppe Nachwuchsförderung für Vereine und Verbände, die intensiv mit talentierten Sportler/innen arbeiten, geschaffen wurde (Inkraftsetzung auf 1. Januar 2003). Der Kanton Aargau hat ein Konzept ganzheitlicher Begabtenförderung (Sport, Musik, Kultur...). Die Basis bilden individuelle Lösungen. Der Regierungsrat hat in der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen vom 28. Juni 2000 (SAR ) die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Fördermassnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen treffen zu können. Eine beispielhafte Auswirkung dieser Verordnung auf Sekundarstufe I ist das Kunstturnzentrum Niederlenz. Auf der Mittelschulstufe sind zudem individuelle Lösungen im Rahmen des Regionalen Schulabkommens möglich (So erhalten besonders Begabte in den Begabungsdomänen Musik, Kunst, Theater, Tanz, Sport finanzielle Unterstützung in Form von Schulgeld [Beispielsweise zum Besuch des Gymnasiums Rämibühl Zürich oder der Feusi Schule Bern]) Sport-Toto Die Unterstützung des Aargauer Sports mit den jährlichen Anteilen des Kantons Aargau am Reingewinn der Sport-Toto-Gesellschaft ist in der Sport-Toto-Verordnung vom 7. Juli 1993 geregelt. Dabei können folgende Bereiche mit Beiträgen gefördert werden: Bauten und Anlagen, Geräte und Ausrüstungen, Kurswesen, Nachwuchsförderung und Sportveranstaltungen. Verbesserung der Sucht- und Dopingprävention Das BASPO unterstützt die Verbesserung der Sucht- und Dopingprävention mit Dokumentationen für die Leiteraus- und Fortbildung. Die Fachstelle für Gesundheitserziehung der FHAP hat Unterlagen für die Schule entwickelt. Sucht- und Dopingprävention ist notwendig im Breiten-, Spitzen- und Schausport, muss jedoch Sache des Bundes und der schweizerischen Sportverbände bleiben. 2.4 Wirtschaft: Sport als Wirtschaftsfaktor Bauten und Anlagen mit regionaler Bedeutung Der Regierungsrat des Kantons Aargau kann auf Antrag der regierungsrätlichen Sportkommission Projekte mit Beiträgen aus dem Sport-Toto-Fonds unterstützen (Bsp. Begegnungs- und Sportzentrum Burkertsmatt Mutschellen oder Sportzentrum Niedermatten Wohlen). Sportanlässe von Nationaler Bedeutung Logistische Unterstützung, Mitwirkung in der Standortpolitik, finanzielle Unterstützung, Patronate, OK-Präsidien und Ehrenpräsidien durch Regierungsräte bei sportlichen Grossanlässen werden im Kanton Aargau seit Jahren geleistet. Konzept Sportanlagen Als Dienstleistung für Sportverbände, - vereine, Gemeinden und Schulen wird im Moment ein Inventar (Internetlösung) der Sportanlagen im Kanton Aargau (Raumplanung, Bedürfnisplanung, Auskünfte für die Bevölkerung, Nutzung von Sportanlagen,...) erstellt. Daraus ergibt sich ein kantonales Sportanlagenkonzept.

5 Nachhaltigkeit: Lernfeld für die Entwicklung der Gesellschaft Schaffung von lokalen Sport- und Bewegungsnetzen in jeder grösseren Gemeinde Eine subsidiäre Unterstützung von Gemeinden, Vereinen und Schulen beim Aufbau regionaler Sport-Netzwerke ist gewährleistet und auch im Legislaturplan festgehalten (Gesamtkonzept Förderung Kanton Aargau als Kultur-, Freizeit- und Sportkanton, Aufbau eines kantonalen Netzwerkes Sport und Kultur mit Gemeinden, Verbänden, Schulen, Vereinen und weiteren Institutionen). Mit dem Aufbau des Netzwerkes (J+S-Coach) stellen wir die direkte Verbindung sicher. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr REGIERUNGSRAT AARGAU Beilage: - Dokument WOV-Pilot Abteilung Bildungsberatung Sport und Jugend

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