Höhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling

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1 Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Infopaket Informationen zur Abschlussprüfung Stand: August 2012

2 Abschluss der höheren Berufsfachschule Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung (zum staatlich geprüften Assistenten in der entsprechenden Fachrichtung) ab. Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Bildungsgang im zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres besucht und nachweist, dass die vorgeschriebenen Praktika abgeleistet und mit mindestens ausreichend bewertet wurden. Die Assistentenprüfung besteht aus drei Teilen: 1) Projektarbeit 2) schriftliche Prüfung 3) mündliche Prüfung Zusätzlich zur Assistentenprüfung kann die Prüfung zur Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife abgelegt werden. Projektarbeit Im Abschlussprojekt wird eine Aufgabe aus dem Bereich BBU lernbereichübergreifend bearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler planen, realisieren, dokumentieren und beurteilen eine praxisgerechte Lösung auf Basis ihrer Kenntnisse im Projektmanagement. Die Projektarbeit kann einzeln oder in Gruppen bis zu vier Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Bei einer Gruppenarbeit ist sicherzustellen, dass die individuellen Leistungen der Gruppenmitglieder festgestellt und bewertet werden können. Die Projektarbeit ist zu dokumentieren und zu präsentieren. Im Anschluss an die Präsentation findet ein Kolloquium statt. Nähere Informationen zur Gestaltung der Projektdokumentation und zur Bewertung der Projektarbeit erfolgen später. Die Note der Projektarbeit geht mit gleicher Gewichtung zusammen mit der Vornote und der Note der Prüfung in die Note des Berufsbezogenen Unterrichts ein. Vornoten In jedem Fach wird vor Beginn der Prüfung eine Vornote (Dezimalnote) festgelegt. Im Fach BBU wird sie aus den Noten der Lernbereiche des ersten und zweiten Schuljahres entsprechend ihres Stundenanteils berechnet. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Anhang. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Vornoten aus den Noten der einzelnen Lernbausteine (auch des ersten Schuljahres!) ermittelt. Der letzte Lernbaustein wird dabei 1,5fach gewichtet. Bei Fächern, die im zweiten Jahr nicht unterrichtet werden, ist die Note des ersten Jahres die Vornote. Besondere Leistungsfeststellung Vor der eigentlichen Prüfung ist in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik (die nicht Prüfungsfächer sind) als letzte Klassenarbeit eine besondere Leistungsfeststellung zu absolvieren, die doppelt gewichtet wird und in die Vornote einfließt. Fachhochschulreifeprüfung Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben wollen, müssen sich zur Fachhochschulreifeprüfung anmelden. Sie legen schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ab. Zur Anmeldung erhalten die Schülerinnen und Schüler 1-2 Monate vor der schriftlichen Prüfung ein Anmeldeformular. Seite 2

3 Schriftliche Prüfung Im Fach Berufsbezogener Unterricht muss jeder Schüler eine Aufsichtsarbeit, für die vier Zeitstunden zur Verfügung stehen, anfertigen. Sie kann alle Lernbereiche der beiden Ausbildungsjahre abdecken. Dies bedeutet aber nicht, dass notwendigerweise erworbene Kompetenzen aus jedem Lernbereich Bestandteil der Aufsichtsarbeit sein müssen. Die Lernbereiche, die in der Prüfung vorkommen, werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Aufsichtsarbeiten im Fach Berufsbezogener Unterricht können teilweise oder ganz am Computer erfolgen. Schüler, die nicht an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen, müssen zusätzlich eine Prüfung im Fach Mathematik (drei Zeitstunden) bzw. Englisch (drei Zeitstunden) ablegen. Für die anderen Schüler wird die Note in dieser Prüfung in die Assistentenprüfung übernommen. Tabellarische Übersicht der geforderten schriftlichen Arbeiten: 1. Fall: Teilnahme an der Fachhochschulreifeprüfung Rechnungslegung und Controlling Handel und E-Commerce BBU SP (4 h) SP (4 h) SP (4 h) Deutsch BL und SP (4h) BL und SP (4h) BL und SP (4h) Englisch BL und SP (3h) SP (3h) SP (3h) Mathematik SP (3h) BL und SP (3h) BL und SP (3h) SP BL schriftliche Prüfung besondere Leistungsfeststellung 2. Fall: keine Teilnahme an der Fachhochschulreifeprüfung Rechnungslegung und Controlling Handel und E-Commerce BBU SP (4 h) SP (4 h) SP (4 h) Deutsch BL BL BL Englisch BL SP (3h) SP (3h) Mathematik SP (3h) BL BL SP BL schriftliche Prüfung besondere Leistungsfeststellung Notenermittlung Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen werden die vorgesehenen Endnoten für jedes Fach festgelegt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Bei nicht schriftlich geprüften Fächern entspricht die Vornote der vorgesehenen Endnote Im Fach BBU gilt: vorgesehene Endnote = (Projektnote + Vornote + Prüfungsnote) / 3 In den übrigen schriftlichen Prüfungsfächern wird die vorgesehene Endnote aus Durchschnittsnote von Vornote und schriftlicher Note ermittelt. Seite 3

4 Mündliche Prüfung Eine mündliche Prüfung findet auf Beschluss des Prüfungsausschusses oder durch freiwillige Meldung zur Prüfung statt. Zur mündlichen Prüfung ist nicht zugelassen, wer in zwei oder mehr Prüfungsarbeiten Noten unter ausreichend erzielt, in denen auch die Vornoten unter ausreichend liegen. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Die Note der mündlichen Prüfung wird nach folgendem Schema zur Berechnung der Endnote herangezogen: BBU SP + MP PN + VN Schriftliche Prüfungsfächer VN + SP + MP 3 Sonstige Fächer VN + MP 2 Bedeutung der Abkürzungen EN Endnote PN Projektnote VN Vornote SP Schriftliche Prüfung MP Mündliche Prüfung Es wird jeweils mit der Dezimalnote gerechnet. Bei der berechneten Endnote wird die 2. Nachkommastelle abgeschnitten. Das bedeutet: 2,49 = 2,4 = gut. Bestehen der Assistentenprüfung / Ausgleichsregelungen Um die Prüfung zu bestehen muss die Note in BBU mindestens ausreichend sein. Ansonsten gilt: Die Prüfung zum staatlich geprüften Assistenten ist bestanden, wenn - in allen Fächern mindestens die Note ausreichend erzielt wurde - in nur einem Fach die Endnote mangelhaft erteilt wurde - in einem Fach die Note ungenügend oder in zwei Fächern die Note mangelhaft oder in einem Fach ungenügend und in einem weiteren Fach mangelhaft erteilt wurde wenn alle Noten unter ausreichend ausgeglichen werden können. Für den Ausgleich gilt: - ungenügend kann durch sehr gut - mangelhaft durch gut ausgeglichen werden - sehr gut kann durch gut in zwei Fächern - gut durch befriedigend in zwei Fächer ersetzt werden. - Kernfächer können nur durch Kernfächer ausgeglichen werden. Fachhochschulreife Die Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde und Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) werden für das Zeugnis der Fachhochschulreife herangezogen. Auch bei der Fachhochschulreifeprüfung gilt: Zur mündlichen Prüfung ist nicht zugelassen, wer in zwei oder mehr Prüfungsarbeiten Noten unter ausreichend erzielt, in denen auch die Vornoten unter ausreichend liegen. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung ist die Fachhochschulreifeprüfung nicht bestanden. Es gelten die gleichen Ausgleichsregelungen wie bei der Assistentenprüfung. Auch Schülerinnen und Schüler, die die Assistentenprüfung nicht bestanden haben (z. B. wegen nicht ausreichender Leistungen in BBU), können den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen. Dann ist jedoch statt eines Praktikums eine mindestens zweijährige Berufsausbildung für die Fachhochschulreife nachzuweisen. Seite 4

5 Anhang: Beispiel einer Prüfungsliste (HBF HE) 1,2 3,1 2,9 3,7 3,7 Seite 5

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