Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz / Fax / marktgemeinde@absdorf.gv.at
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1 Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz / Fax / marktgemeinde@absdorf.gv.at Lfn.Nr.8/2015 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Donnerstag, den 19. November 2015 im Gemeindeamt Absdorf, Hauptplatz 1, Sitzungssaal Beginn: Uhr Die Einladung erfolgte am Ende: Uhr durch Kurrende. ANWESEND WAREN: Bgm. Franz DAM Vzbgm. Leopold WEINLINGER die Mitglieder des Gemeinderates 1. GGR Norbert FISCHER 2. GGR Ursula BERTHOLD 3. GGR Franz GAUBITZER 4. GGR Helmut DOLLINGER 5. GR Gabriele REITER 6. GR Franz NEFISCHER 7. GR Elisabeth DAM 8. GR Daniela WALTNER 9. GR Alexander LEHNER 10. GR Karl ÖSTERREICHER 11. GR Ing. Maria DAM-SCHRATTENHOLZER 12. GR Markus KIENER 13. GR Ing. Karl SCHWAIGER 14. GR Konrad JEDLICKA 15. GR Martin GEISCHLÄGER ANWESEND WAREN AUSSERDEM: 1. Schriftführer: Sekr. Josef PAUSER 2. ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: 1. GR Dragana PLESNER 2. GR Alois DETTER NICHTENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN Vorsitzender: Bgm. Franz DAM Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig 1
2 T A G E S O R D N U N G der Sitzung vom 19. November 2015 und Genehmigung desselben. TOP 1: Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates. TOP 2: Bericht über die durchgeführte angesagte Gebarungsprüfung vom 5. November 2015 durch den Prüfungsausschuss. TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: Bericht über die durchgeführte Gebarungseinschau der NÖ Landesregierung. Abänderung bzw. Beschlussfassung der Friedhofsgebührenordnung nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 für den Friedhof der Marktgemeinde Absdorf. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Kostenersatzes für die erstmalige Montage eines Wasserzählers gem. 3 Abs. 4 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 idgf. Beratung und Beschlussfassung Ausgliederungsbeschluss für die Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH. Vergabe der Leistungen Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Austraße (Seitenstreifen) lt. vorliegendem Angebot. VERLAUF der SITZUNG TOP 1: Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates. Eine Ausfertigung der erstellten Protokolle der letzten Gemeinderatssitzung wurden gem. der Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung den von den vertretenen Parteien namhaft gemachten Mitgliedern des Gemeinderates zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Öffentliche Sitzungsprotokoll und das Nichtöffentliche Sitzungsprotokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 24. September 2015 keine Einwände erhoben wurden. Daraufhin wurden die Protokolle der letzten Öffentlichen Sitzung und der letzten Nichtöffentlichen Sitzung vom 24. September 2015 von den genannten Vertretern der einzelnen Fraktionen gefertigt und gelten nunmehr als genehmigt. TOP 2: Bericht über die durchgeführte angesagte Gebarungsprüfung vom 5. November 2015 durch den Prüfungsausschuss. Der Vorsitzende erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses GR Ing. Karl SCHWAIGER das Wort. Der Obmann bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der letzten angesagten Gebarungsprüfung vom 5. November 2015 durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis. Die schriftlichen Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters gem. der Bestimmungen des 82 NÖ Gemeindeordnung werden dem Gemeinderat ebenfalls zur Verlesung gebracht und dem Gebarungsprotokoll angeschlossen. 2
3 VERLAUF der SITZUNG TOP 3: Bericht über die durchgeführte Gebarungseinschau der NÖ Landesregierung. Der schriftliche Bericht vom (GZ. IVW3-A-32101/01/ ) über die durchgeführte Gebarungseinschau der NÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden wird dem Gemeinderat gem. 89 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die einzelnen Punkte wurden vom Bürgermeister eingehend erläutert. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Gebarungseinschau sowie die bereits verfasste Stellungnahme des Bürgermeisters einstimmig zur Kenntnis und hat auf die künftige Einhaltung bzw. Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen hingewiesen. TOP 4: Abänderung bzw. Beschlussfassung der Friedhofsgebührenordnung nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 für den Friedhof der Marktgemeinde Absdorf. Seitens des GR-Ausschuss V für Verkehr, Sicherheit, Gemeindestraßen, Winterdienst, Zivilschutz, Katastrophenschutz, Friedhof, Rettungswesen wurde in der letzten GR-Ausschuss-Sitzung vom angeregt, die bestehende Friedhofsgebührenordnung vom aufgrund der nicht mehr vorhandenen Kostendeckung im Gebührenhaushalt Friedhof abzuändern bzw. die Gebührensätze neu festzusetzen. Diese Gebührenanpassung wird auch seitens der NÖ Landesregierung empfohlen. Nach eingehender Beratung und Diskussion stellt der Vorsitzende Bgm. Franz DAM den ANTRAG: Der Gemeinderat möge die Verordnung über die Friedhofsgebühren nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007, LGBL idgf für den Friedhof der Marktgemeinde Absdorf aufgrund der neu festgesetzten Gebührensätze mit Wirksamkeit (Inkrafttreten der Verordnung mit 1. Jänner 2016), beschließen. Die VERORDNUNG über die Festsetzung der Friedhofsgebühren nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007, LGBL in der derzeit geltenden Fassung für den Gemeindefriedhof der Marktgemeinde Absdorf wird dem Protokoll als BEILAGE zu TOP 4 angeschlossen. einstimmig TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Kostenersatzes für die erstmalige Montage eines Wasserzählers gem. 3 Abs. 4 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 idgf. Bei der diesjährigen Gebarungseinschau der Aufsichtsbehörde der NÖ Landesregierung wurde festgestellt, dass seitens der Marktgemeinde Absdorf kein Kostenersatz für die erstmalige Montage von Wasserzählern bei der Errichtung von Wohnhäusern (Neubauten) an die Liegenschaftseigentümer verrechnet wird. Die Einhebung der Kosten ist auch im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 idgf unter 3 Abs. 4 vorgesehen. Laut Auskunft der NÖ Landesregierung liegt die Festsetzung der Höhe des Kostenersatzes im alleinigen Ermessen der Gemeinde. Die Änderung der Wasserabgabenordnung ist in diesem Fall nicht nötig. 3
4 VERLAUF der SITZUNG weiter zu TOP 5.) Nach eingehender Diskussion stellt der Vorsitzende Bgm. Franz DAM den ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Beanstandung der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Einhebung eines Kostenersatzes für die erstmalige Montage von Wasserzählen Rechnung tragen und per für den der Marktgemeinde Absdorf anfallenden Aufwand, einen Kostenersatz in Höhe von 25,00 (zuzügl. gesetzl. USt.), welcher unmittelbar mittels Abgabenbescheid an die Liegenschaftseigentümer verrechnet wird, beschließen. einstimmig TOP 6: Beratung und Beschlussfassung - Ausgliederungsbeschluss für die Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH. Um die Entrichtung der Gesellschaftssteuer für das seitens der Marktgemeinde Absdorf in die Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH eingebrachte Kapital in Höhe von ,- und eventuelle künftige Kapitaleinbringungen zu vermeiden, wird empfohlen einen Gemeinderatsbeschluss dahingehend zu fassen, dass die Marktgemeinde Absdorf, die Aufgaben des Ankaufs, des Vertriebes, des Verkaufes von geeigneten Grundstücken, der Errichtung der Straßeninfrastruktur, der Errichtung der Strom- und Gasversorgung sowie der Errichtung von Feuerlöscheinrichtungen an die Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH überträgt. Nach eingehender Beratung und Diskussion stellt der Vorsitzende Bgm. Franz DAM den ANTRAG: Der Gemeinderat den möge den Beschluss fassen und die Aufgaben des Ankaufs, des Vertriebes und des Verkaufs von geeigneten Grundstücken im Zusammenhang mit dem Betrieb eines interkommunalen Wirtschaftsparks, der Errichtung der Straßeninfrastruktur, der Errichtung der Stromund Gasversorgung und der Errichtung von Feuerlöscheinrichtungen für diese Grundstücke an die Wirtschafspark Absdorf-Königsbrunn GmbH übertragen. Zu diesem Zwecke bringt die Marktgemeinde Absdorf einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von ,- in die Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH ein. mehrstimmig 13 Stimmen der ÖVP dafür 4 Stimmenhaltungen der SPÖ TOP 7: Vergabe der Leistungen - Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Austraße (Seitenstreifen) lt. vorliegendem Angebot. Im Bereich der Austraße ist es dringend notwendig, die Seitenstreifen zu asphaltieren, um so die Gefahr für Fußgänger bzw. für den Verkehr zu minimieren. Hiezu liegt ein Kostenvoranschlag der TEERAG-ASDAG AG, 3500 Krems a.d. Donau, Hafenstraße 64 zu einem Angebotspreis von ,55 (zuzügl. 20% USt. = 4.240,91) = Gesamtangebotspreis von ,46 vor. VERLAUF der SITZUNG 4
5 weiter zu TOP 7.) Im Angebot sind die Kosten für die Abbrucharbeiten, die Erdarbeiten sowie die Wiederherstellung des Oberbaus und der Deckenarbeiten beinhaltet. Nach eingehender Beratung und Diskussion stellt der Vorsitzende Bgm. Franz DAM den ANTRAG: Der Gemeinderat möge den Beschluss fassen und den Auftrag zur Durchführung der Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Austraße (Seitenstreifen) lt. dem vorliegenden Kostenvoranschlag zu einem Angebotspreis von ,55 (zzgl. 20% USt. = 4.240,91) = Gesamtangebotspreis von ,46 an die TEERAG-ASDAG AG, 3500 Krems a.d. Donau, Hafenstraße 64 vergeben. Für die Bedeckung ist im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 Vorsorge zu treffen. einstimmig 5
6 Protokoll erstellt am 23. November 2015 Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am genehmigt. Der Schriftführer: Der Bürgermeister:. Sekr. Josef PAUSER. Franz DAM. Gemeinderat GGR Norbert FISCHER.. Gemeinderat GGR Helmut DOLLINGER 6
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