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1 4. Finanzierung der Ausbildung

2 4. Finanzierung der Ausbildung 4.1 Ausbildungsvergütung 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung 4.3 Öffentliche Förderung

3 4.1 Ausbildungsvergütung Entwicklung der Ausbildungsvergütungen von 2000 bis Durchschnittliche monatliche Beträge in Euro sowie Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Prozent ,3 % 1,0 % ,6 % 1,0 % ,7 % 0,8 % ,8 % 2,3 % ,2 % 2,7 % ,4 % 1,9 % ,5 % 2,7 % Westdeutschland Ostdeutschland Berechnungsbasis: Tarifliche Ausbildungsvergütungen

4 4.1 Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütungen in 20 ausgewählten Berufen Durchschnittliche monatliche Beträge in Euro - Binnenschiffer/-in (IH) Maurer/-in (IH/Hw) Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (IH) Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme (IH) Industriemechaniker/-in (IH) Industriekaufmann/-frau (IH) Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IH) Verwaltungsfachangestellte/-r (ÖD) Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (Hw) Bürokaufmann/-frau (Hw) Koch/Köchin (IH) Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Hw) Gärtner/-in (Lw) Medizinische/-r Fachangestellte/-r (FB) Maler/-in und Lackierer/-in (Hw) Elektroniker/-in - Energie- und Gebäudetechnik (Hw) Tischler/-in (Hw) Bäcker/-in (Hw) Florist/-in (IH) Friseur/-in (Hw) IH = Industrie und Handel Hw = Handwerk Lw = Landwirtschaft FB = Freie Berufe ÖD = Öffentlicher Dienst 925 Westdeutschland Ostdeutschland Berechnungsbasis: Tarifliche Ausbildungsvergütungen

5 4.1 Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen Durchschnittliche monatliche Beträge in Euro - Industrie und Handel Öffentlicher Dienst Landwirtschaft Freie Berufe Handwerk Insgesamt Westdeutschland Ostdeutschland Berechnungsbasis: Tarifliche Ausbildungsvergütungen

6 4.1 Ausbildungsvergütung Berufsbildungsgesetz (BBiG) 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

7 4.1 Ausbildungsvergütung Angemessenheit der Ausbildungsvergütung Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ist aus ihrer Funktion abzuleiten: Erste Funktion: Finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt des Auszubildenden Die Vergütung muss eine fühlbare Unterstützung darstellen. Zweite Funktion: Entlohnung für die produktiven Leistungen des Auszubildenden Die Vergütung muss als eine Mindestentlohnung gelten können.

8 4.1 Ausbildungsvergütung Festlegung der Höhe der Ausbildungsvergütung Festlegung durch tarifliche Vereinbarung: Die tariflich festgelegten Vergütungen sind verbindliche Mindestbeträge für tarifgebundene Betriebe.* Übertarifliche Zahlungen sind zulässig. Die vereinbarten Vergütungssätze unterscheiden sich zwischen den einzelnen Branchen zum Teil beträchtlich. Tarifliche Vergütungen gelten rechtlich jedoch immer als angemessen. Freie Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildenden: Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die Ausbildungsvergütung frei vereinbaren. Allerdings dürfen die in der Branche und Region geltenden Tarife nach derzeitiger Rechtsprechung um nicht mehr als 20 % unterschritten werden. Die Angemessenheit der Vergütung wird von den zuständigen Stellen (z.b. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) überprüft. * Ein Betrieb ist tarifgebunden, wenn er dem Arbeitgeberverband angehört, der einen entsprechenden Tarifvertrag abgeschlossen hat.

9 4.1 Ausbildungsvergütung Reichweite der tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen Tarifliche Vereinbarungen werden meistens für bestimmte Branchen oder Gewerbe geschlossen, z.b. Chemische Industrie, Bäckerhandwerk (Flächentarifverträge). In den einzelnen Branchen bzw. Gewerben werden in der Regel regional unterschiedliche Vereinbarungen getroffen, meist für bestimmte Bundesländer oder für die alten bzw. neuen Länder. Für größere Unternehmen werden zum Teil sogenannte Haustarifverträge abgeschlossen. Es gibt einige Bereiche ohne tarifliche Regelungen der Ausbildungsvergütungen, vor allem im Handwerk (z.b. Zahntechnikerhandwerk) und im Bereich der Freien Berufe (z.b. Rechtsanwaltspraxen). Rund 80 % der Betriebe zahlen die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen, entweder wegen Tarifbindung oder auf freiwilliger Basis. Im Osten ist der Anteil allerdings etwas geringer.

10 4.1 Ausbildungsvergütung Ausgestaltung der tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen In den tariflichen Vereinbarungen werden in der Regel einheitliche Vergütungssätze für alle Auszubildenden in der betreffenden Branche und Region festgesetzt, d.h. es gibt keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen.* Für jedes Ausbildungsjahr wird ein monatlicher Vergütungssatz festgelegt, der von Lehrjahr zu Lehrjahr ansteigt. In ca. 5 % der Tarifvereinbarungen sind erhöhte Vergütungen für ältere Auszubildende vorgesehen, meist ab 18 Jahren. Es handelt sich um Brutto-Beträge, d.h. meist gehen hiervon Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Liegt die Vergütung jedoch unter 325 pro Monat, muss der Betrieb die vollen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, die sonst zur Hälfte vom Auszubildenden zu tragen sind. * Die berufsspezifischen Unterschiede entstehen allein durch die Ausbildung in unterschiedlichen Branchen.

11 4.1 Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütungen in der außerbetrieblichen Ausbildung Die tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten ausschließlich in der betrieblichen Ausbildung, nicht jedoch in öffentlich finanzierten außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Dort werden die Vergütungen staatlich festgesetzt und sind in der Regel erheblich niedriger als die tariflichen Sätze. Ende 2003 wurden 5 % der Auszubildenden in West- und 30 % in Ostdeutschland außerbetrieblich ausgebildet. In der nach 242 SGB III finanzierten Ausbildung lernbeeinträchtiger und sozial benachteiligter Jugendlicher werden z.b. bei einer dreijährigen Ausbildung durchschnittlich 296 pro Monat gezahlt. In den Ausbildungsmaßnahmen des Bund-Länder-Programms Ost liegen die Vergütungsbeträge meist noch niedriger.

12 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Kostenarten der betrieblichen Berufsausbildung Bruttokosten Personalkosten der Auszubildenden Personalkosten der Ausbilder Anlage- und Sachkosten Sonstige Kosten Ausbildungsvergütungen Hauptberufliche Ausbilder Arbeitsplatz (Werkzeug, Übungsmaterial) Lehr- und Lernmaterial/-medien Gesetzliche Sozialleistungen Tarifliche/ freiwillige Sozialleistungen Nebenberufliche Ausbilder Externe Ausbilder Lehrwerkstatt Innerbetrieblicher Unterricht Kammergebühren (z.b. für Prüfungen) Berufs- und Schutzkleidung Externe Ausbildung Durch die Ausbildung verursachte zusätzliche Kosten: Teilkosten Der Ausbildung zugerechnete Kosten, die der Betrieb in der Regel auch ohne Ausbildung zu tragen hätte: Werden bei den Vollkosten eingerechnet Ausbildungsverwaltung nebenberufliches Personal Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

13 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Ermittlung der Nettokosten der betrieblichen Berufsausbildung Bruttokosten minus Erträge Nettokosten Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

14 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Bruttokosten, Erträge und Nettokosten insgesamt sowie in West- und Ostdeutschland (Vollkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro Erträge Nettokosten Insgesamt West Ost Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

15 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Bruttokosten, Erträge und Nettokosten insgesamt nach Ausbildungsjahren (Vollkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro Erträge Nettokosten Insgesamt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

16 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Bruttokosten, Erträge und Nettokosten nach Ausbildungsbereichen (Vollkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro Erträge Nettokosten Industrie und Handel Freie Berufe Öffentlicher Dienst Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe" Landwirtschaft Handwerk

17 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Struktur der Bruttokosten insgesamt (Vollkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro % 36 % % % 545 Personalkosten der Auszubildenden Personalkosten der Ausbilder Anlage- und Sachkosten Sonstige Kosten Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

18 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Bruttokosten, Erträge und Nettokosten insgesamt sowie nach Ausbildungsbereichen (Teilkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro Insgesamt Öffentlicher Dienst Industrie und Handel Freie Berufe Landwirtschaft Handwerk Nettokosten Erträge Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

19 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Bruttokosten, Erträge und Nettokosten in zehn ausgewählten Berufen (Teilkosten) Durchschnittliche Beträge pro Auszubildenden und Jahr in Euro Industrie und Handel Handwerk Sonstige Bereiche Fachinformatiker/in Industriemechaniker/in (Betriebstechnik) Mechatroniker/in Chemielaborant/in Kaufmann/ -frau im Einzelhandel Bürokaufmann/frau Gärtner/in Gas- und Wasserinstallateur/in Zahnarzthelfer/in Verwaltungsfachangestellte/r Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe" Nettokosten Erträge

20 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Nutzen durch eingesparte Kosten der Rekrutierung pro externer Fachkraft bei Ausbildungsverzicht Durchschnittliche Beträge in Euro Eingesparte Kosten insgesamt Kosten der Personalbeschaffung Einarbeitungskosten % 68 % Anpassungsqualifizierung % Lohnzuschlag/-abschlag % Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe" 100 %

21 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Rekrutierungskosten pro externe Fachkraft nach Betriebsgrößenklassen Durchschnittliche Beträge in Euro Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte 500 und mehr Beschäftigte Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

22 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Nicht monetär quantifizierter Nutzen: Fluktuation bei extern eingestellten Fachkräften Anteil der extern eingestellten Fachkräfte, die den Betrieb innerhalb eines Jahres wieder verlassen, in Prozent 28 % 19 % 17 % 18 % 12 % 12 % 9 % 10 % Industrie und Handel Handwerk Freie Berufe Landwirtschaft gewerblichtechnisch kaufmännisch Öffentlicher Dienst gewerblichtechnisch kaufmännisch Insgesamt Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

23 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Nutzen und Nettokosten (Teilkosten) der eigenen Ausbildungstätigkeit 2000 Durchschnittliche Beträge in Euro Gesamtnettokosten pro Auszubildenden bei dreijähriger Ausbildungsdauer Kosten Nutzen Nicht (monetär) quantifizierter Nutzen vermiedene Ausfallkosten bei Fachkräftemangel längerfristige Leistungsunterschiede zwischen selbst ausgebildeten und externen Fachkräften Steigerung von Image/Attraktivität des Betriebs Minimierung von Fehlbesetzungsrisiken und Fluktuationskosten Eingesparte Rekrutierungskosten pro Fachkraft Kosten der Personalbeschaffung Einarbeitungskosten Anpassungsqualifizierung externer Mitarbeiter Lohn- u. Gehaltsstruktur (Auf-/Abschlag) Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

24 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Gesamtnutzen der Ausbildung Nutzen durch die Auszubildenden: Produktive Leistungen der Auszubildenden Nutzen durch die Ausgebildeten: Rekrutierungskosten für (alternative) Einstellung externer Fachkräfte Langfristige Leistungsdifferenzen zwischen selbst ausgebildeten und extern rekrutierten Fachkräften Ausfallkosten für nicht besetzte Fachkräftestellen Nutzen durch die Ausbildung: Imagegewinn, Beiträge für betriebliche Weiterbildung Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

25 4.2 Kosten und Nutzen betrieblicher Ausbildung Resumée Ausbildung lohnt sich... wenn das gesamte Spektrum von Nutzendimensionen berücksichtigt wird wenn Ausbildung bedarfsgerecht betrieben wird wenn Ausbildung (auch) als langfristige Investition betrachtet wird Forschungsprojekt "Nutzen und Nettokosten der Berufsausbildung für Betriebe"

26 4.3 Öffentliche Förderung Öffentliche Finanzierung betrieblicher Ausbildung Staat: Indirekte Finanzierung Infrastruktur betrieblicher z.b. ÜBS-Förderung Ausbildung seit 1973 Staat und BA: Direkte Finanzierung Direkte Finanzierung Quelle: Arbeitsbereich 2.3 Kosten, Nutzen, Finanzierung Betriebliche Ausbildungsplätze Prämienförderung ( pro Platz) Außerbetriebliche Ausbildungsplätze in 2001: 9,3 % der NAA insgesamt 28,3 % der NAA in den NL

27 4.3 Öffentliche Förderung Chart B2.1. Expenditure on educational institutions as a percentage of GDP for all levels of education (1995, 2004) This chart measures educational investment through the share of national income that each country devotes to spending on educational institutions in 1995 and It captures both direct and indirect expenditure on educational institutions from both public and private sources of funds.

28 4.3 Öffentliche Förderung Aufwendungen nach Finanzierungsträgern (in Mrd. ) Betriebe Bruttokosten davon Nettokosten Bund und Länder TZ-Berufsschule ÜBS im Handwerk Sonderprogramme B und L Programme Länder Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfen Berufsvorbereitende Maßnahmen Benachteiligte Jugendliche Bildungsmaßnahmen für Behinderte Sofortprogramm Quelle: Berufsbildungsbericht ,68 14,66 3,12 0,04 0,08 0,12 0,56 0,43 1,10 2,92 0, ,68 14,66 2,84 0,04 0,08 0,19 0,51 0,37 0,81 2,22 0,01

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