Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters

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1 Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters Inhaltsverzeichnis 1 Auslands-BAföG Voraussetzungen für die Förderung Leistungen: Grundförderung und Auslandszuschläge BAföG-Förderung für Praktika im Ausland Antragstellung DAAD Stipendien für Jahres- oder Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule Förderung für Praktika im Ausland Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland Erasmus Auslandsstudiensemester Auslandspraktika... 9 Hochschule Reutlingen, Alteburgstraße 150, Reutlingen, Seite 1 von 9

2 1 Auslands-BAföG Zunächst ein paar Vorbemerkungen: Wer im Inland BAföG-Anspruch hat, bekommt dies im Ausland sicher auch, voraussichtlich auch einen höheren Betrag. Wer im Inland kein BAföG bekommt, z. B. weil seine Eltern zu viel verdienen, kann im Ausland wegen der höheren Förderbeträge, v. a. außerhalb der EU, trotzdem Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich darüber zu informieren! Die Zeit, die zu Studienzwecken im Ausland verbracht wird, bleibt bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer für die Ausbildung im Inland (maximal im Umfang von einem Jahr) unberücksichtigt. Das heißt der Auslandsaufenthalt wird nicht auf die Förderungshöchstdauer im Inland angerechnet. Förderungsdauer: in der Regel ist die Förderung für den Aufenthalt als Austauschstudent in nur einem Land und bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet. Eine längere Förderung kann möglich sein, wenn dies für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Bei einer grenzüberschreitenden Kooperation im Rahmen eines integrierten Auslandsstudiums (Doppeldiplom) gilt Folgendes: Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und einer (oder mehreren) ausländischen Ausbildungsstätten können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden. 1.1 Voraussetzungen für die Förderung Voraussetzungen seitens des Antragstellers: Er muss einen ständigen Wohnsitz im Inland haben. Sprachliche Voraussetzungen: es müssen ausreichende Kenntnisse der Unterrichtsund Landessprache vorhanden sein. Ist die Unterrichtssprache nicht gleich Landessprache, sind Grundkenntnisse der Landessprache ausreichend. Die ausreichenden Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, z. B. in Form eines von einem Hochschullehrer oder Kulturinstituts erstellten Sprachzeugnisses. Wichtig ist hierbei der Vermerk Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung. Ein solcher Nachweis ist nicht nötig, wenn diese Sprache beispielsweise für mindestens 6 Jahre an der Schule gelernt wurde oder wenn es sich um ein spezielles Stipendien- oder Austauschprogramm (z. B. DAAD) handelt. Seite 2 von 9

3 Formale Voraussetzungen: Mindestdauer des Auslandsaufenthalts: der Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate (ein Semester) bzw. zwölf Wochen im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern. Art der Partnerhochschule: die Partnerhochschule muss einer höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule gleichwertig sein Ein Auslandsausbildungsaufenthalt außerhalb der EU kann nur gefördert werden, wenn die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich ist (d. h. vorher Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland erworben wurden) und mindestens teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden kann. 1.2 Leistungen: Grundförderung und Auslandszuschläge Neben den Leistungen für den regulären Bedarf, die im Inland bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen gezahlt werden, gibt es beim Auslands-BAföG so genannten Auslandszuschläge. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: Einmaliger Pauschalzuschlag für Reisekosten in Höhe von 250 innerhalb Europas und 500 außerhalb Europas Monatlich bezahlter Auslandszuschlag bei Nicht-EU-Staaten (die Höhe liegt zwischen und ist abhängig vom jeweiligen Zielland). Die genaue Höhe des Zuschlags für Ihr Zielland finden Sie unter Höhe der Zuschläge für häufig nachgefragte Länder: USA: 120, Südafrika: 60, Mexiko: 90, China: 95, Australien: 85 Ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse: wird das Bestehen eines zusätzlichen Krankenversicherungsschutzes nachgewiesen, so kann ein Zuschlag zu den Aufwendungen der Krankenversicherung in Höhe von monatlich 54 gezahlt werden. Ggf. Zusatzleistungen für nachweisbar notwendige Studiengebühren (in Höhe von 4600, längstens für ein Jahr). Es muss jedoch dargelegt werden, dass man sich um einen Erlass oder eine Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat. Seit 2008 werden die Auslandszuschläge (wie BAföG im Allgemeinen auch) nicht mehr als Vollzuschuss geleistet, sondern zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Staatsdarlehen, d. h. die Hälfte muss nach Studienende zurückbezahlt werden. Einzige Ausnahme ist der Zuschlag für die Studiengebühren, er wird stets in voller Höhe als Zuschuss gewährt, muss also später nicht zurückgezahlt werden. Seite 3 von 9

4 1.3 BAföG-Förderung für Praktika im Ausland Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch der im Inland gelegenen Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: Erforderlichkeit des Praktikums: das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen (also StuPro) geregelt und als zwingend vorgeschrieben. Mindestdauer des Praktikums: auch beim Auslandspraktikum ist eine vorgeschriebene Dauer von mindestens zwölf Wochen nötig. Anerkennung: die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle (Praktikantenamt) muss auf dem Antrag anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Zeitpunkt des Auslandspraktikums: das Auslandspraktikum darf frühesten im 2. Studienjahr erfolgen. Sprachkenntnisse: auch für ein Auslandspraktikum müssen ausreichende Sprachkenntnisse der jeweils relevanten Sprache(n) nachgewiesen werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Auslandspraktikum innerhalb oder außerhalb Europas absolviert wird. Die maximale Förderungsdauer für ein Pflichtpraktikum im Ausland beträgt ein Jahr. Die Förderungshöhe richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die Förderung eines Auslandssemesters. Allerdings fallen landesabhängige Auslandszuschläge hier weg, es werden also in der Regel Reisekosten und Aufwendungen für die Krankenkassen bezuschusst. 1.4 Antragstellung Zuständiges BAföG-Amt und Rahmenbedingungen Die Zuständigkeit der BAföG-Ämter für die Beantragung von Auslands-BAföG sind nach Zielländern/Regionen aufteilt, der Antrag wird also nicht automatisch beim Studentenwerk der Heimathochschule gestellt. Unter können Sie das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Amt ermitteln. Seite 4 von 9

5 Zuständigkeiten für häufig nachgefragte Regionen sind: USA: Studentenwerk Hamburg China: Studentenwerk Tübingen-Hohenheim Mexiko: Landesamt für Ausbildungsförderung Bremen Südafrika: Studentenwerk Frankfurt (Oder) Zeitpunkt der Antragstellung: der Antrag auf Auslands-BAföG sollte wenn möglich mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums gestellt werden. Um Gewissheit zu haben, ob ein Förderungsanspruch besteht, kann ein Antrag auf Vorabentscheid gestellt werden (über die Höhe der Förderung wird zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entschieden). Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Vorabentscheids für Auslands-BAföG in der Regel mindestens nötig (die Formulare finden Sie unter Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) Formblatt 6 (Auslands-BAföG) Anlage 1 zum Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang) Eine Kopie des letzten BAföG-Bescheids (falls es bereits einen gab) Ein Nachweis darüber, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen Für den eigentlichen Antrag sind dann ggf. weitere Dokumente nötig: Einzelheiten zum Auslands-BAföG für das betreffende Land erfragen Sie am besten beim jeweils zuständigen BAföG-Amt. Seite 5 von 9

6 2 DAAD Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) informiert im Internet und in Publikationen ausführlich zu verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte und bietet selbst diverse Stipendien an. Bitte beachten Sie: die Bewerbung für PROMOS-Stipendien läuft über das RIO (s. Rundmails von Herrn Veit). 2.1 Stipendien für Jahres- oder Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule Siehe Stipendiendatenbank des DAAD: stipendiendatenbank/die Bewerbungen sind direkt beim DAAD einzureichen. 2.2 Förderung für Praktika im Ausland Über den DAAD können Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika beantragt werden. Bewerbungsvoraussetzungen: Dauer des Praktikum: 6 Wochen bis 12 Monate im Ausland (ausgenommen: EU oder Schweiz) Das Auslandspraktikum muss in sinnvollem Zusammenhang mit dem Studiengang stehen (der Fachbereich muss bestätigen, dass es sich um vorgeschriebenes/empfohlenes Praktikum handelt) Antrag frühestens ab dem 2. Fachsemester Praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt (DAAD-Sprachnachweis ist erforderlich) Der Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im DAAD, Referat 514, vorliegen. Bewerbungsunterlagen: Alle nötigen Formulare und Vorlagen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter: Rubrik Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika Folgende Unterlagen müssen enthalten sein: Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über den genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums (Vorlage unter o.g. Link) Vollständig ausgefülltes Antragsformular Seite 6 von 9

7 Einen Sprachnachweis Eine Bescheinigung der Fakultät über die Anerkennung des Praktikums (Vorlage auf der DAAD-Homepage) Eine Aufstellung über die bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen (Vorlage s. Link) Stipendienhöhe: Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom jeweiligen Land. Unter können Sie die aktuell gültigen Fördersätze einsehen. Für die USA sind dies 2010 z. B , für Mexiko 550 und für China 413. Das Stipendium wird als Einmalzahlung geleistet. 2.3 Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland Neben ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalten können auch Auslandsaufenthalte mit kombiniertem Studien- und Praxissemester vom DAAD gefördert werden. Dieses Angebot gilt für alle Länder und Fachrichtungen. Bewerbungsvoraussetzungen: Es handelt sich um ein in den Regelstudienverlauf integriertes Praxissemester Studien- und Praxissemester sollten im gleichen Land absolviert werden Dauer des Studienaufenthaltes: mindestens drei Monate Dauer des Praktikums: richtet sich nach der StuPro des Studiengangs Es kann nur ein Mal pro Studienabschnitt ein derartiges Stipendium vergeben werden. Bewerbungsunterlagen: Ausführlicher und strukturierter Studienplan für das Studiensemester im Ausland (mit Begründung für die Wahl der Gasthochschule und einer Darstellung der angemessenen Einbettung des Auslandsaufenthaltes in den Studiengang der Heimathochschule Nachweis der Praktikumsstelle (Kopie des Vertrags) und Zusage der Heimathochschule über die spätere Anerkennung des Praxissemesters Falls Sie mit dem Studiensemester beginnen: Sie können den Nachweis der Praktikumsstelle ggf. nachreichen, zunächst genügt eine Bescheinigung der Heimathochschule, dass ein Praxissemester im jeweiligen Studiengang zwingen vorgeschrieben ist und auch im Ausland absolviert werden kann. Seite 7 von 9

8 Unter stipendiendatenbank/?detailid=744&fachrichtung=16&land=48&status=1&seite=1 sind weitere relevante Bewerbungsunterlagen aufgelistet Die Bewerbungen müssen direkt beim DAAD eingereicht werden. Bewerbungsfristen: s. DAAD-Homepage Stipendienhöhe: Für den Studienabschnitt: es wird ein Stipendium und zusätzlich maximal die Hälfte des vom DAAD für ein volles Studienjahr gezahlten Betrags für Studiengebühren gewährt. Die Höhe des Stipendiums ist länderabhängig. Unter bersicht_stipendienraten_deut sche.pdf finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Stipendienraten. Für das Praxissemester: für das Praxissemester bekommen Sie ebenfalls ein Stipendium (eine eventuelle Praktikantenvergütung die mehr als 500 beträgt wird auf das Stipendium angerechnet) Reisekostenzuschuss für die Hin- und Rückreise Seite 8 von 9

9 3 Erasmus 3.1 Auslandsstudiensemester Mit Erasmus haben Sie die Möglichkeit, ohne Studiengebühren in einem EU-Mitgliedsstaat sowie in der Türkei, in Island, Liechtenstein oder Norwegen zu studieren. Ein Erasmus-Auslandssemester kann frühestens nach Abschluss des ersten Studienjahrs absolviert werden. Wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen einer Erasmus-Partnerschaft mit Bilateral Agreement absolvieren, haben Sie im Regelfall Anrecht auf diese Erasmus-Förderung und erhalten die nötigen Dokumente und Formulare von Ihrem verantwortlichen Auslandskoordinator. Die Förderungsdauer beträgt zwischen 3-12 Monaten, der monatliche liegt aktuell bei ca Von den Studiengebühren an der Partnerhochschule sind Sie befreit, Sie zahlen weiterhin die regulären Studiengebühren an Ihrer Heimathochschule. 3.2 Auslandspraktika Auch Vollzeit-Auslandspraktika im europäischen Ausland (in den oben genannten Ländern) können über Erasmus gefördert werden. Das Praktikum sollte dabei einen erkennbaren Bezug zu Ihrem Studium haben, Sie füllen u.a. ein so genanntes Training Agreement aus. Die Förderungsdauer liegt zwischen 3-12 Monaten, der monatliche Förderbetrag liegt bei maximal 400. Bitten wenden Sie sich für nähere Auskünfte zur Erasmus-Praktikumsförderung an das International Office. Seite 9 von 9

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