ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ )

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1 ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ ) 1. Allgemeine Hinweise Ausländische Unternehmen, die in Griechenland über keine Niederlassung verfügen, hier in Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit Güter oder Dienstleistungen erworben und Mehrwertsteuer gezahlt haben, haben Anspruch auf Erstattung dieser. Die Deutsch - Griechische Industrie - und Handelskammer übernimmt die Durchführung dieses Erstattungsverfahrens. Hinweis: Sollten Sie Mehrwertsteuer in anderen Ländern entrichtet haben, bieten wir Ihnen über unser Netz der Deutschen Auslandshandelskammern ( das MwSt - Rückerstattungsverfahren auch für alle Mitgliedstaaten der EU sowie einige anderen Länder an. Die Anträge werden von uns in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Auslandshandelskammer bearbeitet und bei den Behörden eingereicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Kammer. 2. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Erstattungsanspruches Anspruch auf Erstattung der griechischen Umsatzsteuer haben ausländische Unternehmen, sofern nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: das Unternehmen hat seinen Sitz in einem anderen EU - Mitgliedstaat bzw. in einem Drittland 1. das Unternehmen wird in einem EU - Mitgliedstaat (außer Griechenland) zur Umsatzsteuer veranlagt (Unternehmereigenschaft). das Unternehmen hat in Griechenland weder einen Sitz, noch eine ständige Niederlassung. das Unternehmen hat in dem Antragszeitraum in Griechenland keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ausgeführt. das Unternehmen befasst sich nicht ausschließlich mit Geschäften, die nach griechischem Umsatzsteuerrecht von der Umsatzsteuer befreit sind (und demzufolge kein Recht auf Vorsteuerabzug begründen). das Unternehmen gehört nicht zur Kategorie der Kleinunternehmen, die kein Recht auf Vorsteuerabzug besitzen. das Unternehmen unterliegt nicht dem Sonderstatus für Bauern oder für Reiseveranstalter. 1 Im letzteren Fall jedoch nur, wenn auch dieser Staat Umsatzsteuer oder eine entspr. Steuer vergütet.

2 Der Antrag kann innerhalb des Kalenderjahres vierteljährlich oder für ein ganzes Jahr gestellt werden. Für Quartalsanträge muss der Erstattungsbetrag mindestens 200 betragen. Anträge für das letzte Quartal eines Kalenderjahres bzw. das gesamte Jahr werden nur bei Erstattungssummen von mindestens 25 entgegengenommen. 3. Typische Erstattungsfähige Aufwendungen Garantieleistungen Kraftstoff- und Autobahnkosten ( Anspruch nur bei Güterkraftverkehr) Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellung (Anspruch nicht für Durchführungsgesellschaften) Nicht erstattungsfähig sind: Hotel- und Bewirtungskosten Montageleistungen und Werklieferungen 4. Was wir für Sie tun Die Kammer übernimmt die komplette Abwicklung des Vergütungsverfahrens von der Einreichung des Antrages über die Erledigung der Korrespondenz bei Rückfragen bis hin zur Kontrolle des Zahlungsvorganges. Die Kammer - prüft die eingereichten Rechnungen, ob sie den Formvorschriften entsprechen; - reicht den Erstattungsantrag in der Landessprache ein; - überwacht die Einhaltung der Fristen. Wichtiger Hinweis: Die Kammer übernimmt keine Haftung aus der Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung 5. Was wir von Ihnen benötigen Zur Bearbeitung des Erstattungsantrages sind bei der Deutsch Griechischen Industrie und Handelskammer Abteilung Recht und Steuern Dorileou Str GR Tel: Fax: Recht1@mail.ahk-germany.de Ansprechpartnerin: Frau Rain Christina Iliadou

3 folgende Unterlagen einzureichen: - ausgefüllter deutscher Erstattungsantrag (Anlage) 2 : - unterschriebener griechischer Erstattungsantrag (Anlage) 3 : - Vollmacht (Anlage) - Unternehmerbescheinigung Ihres Finanzamtes (bitte nur beigefügte Anlage benutzen) - Originalrechnungen oder sonstige Originalbelege, aus denen die Mehrwertsteuer- Aufwendungen hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass uns Erstattungsanträge für das zurückliegende Kalenderjahr nebst Anlagen bis zum 30. April des laufenden Jahres vorliegen müssen, damit wir die Ausschlussfrist des 30. Junis einhalten können. Anträge die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden können nicht bearbeitet werden. 6. Kosten Für die Abwicklung des Rückerstattungsverfahrens der Mehrwertsteuer erhebt die Kammer folgende Honorare: a) Grundgebühr: 150,00. Dieses Honorar wird mit Einreichung des Antrags fällig. Bei quartalsweiser Antragstellung wird das Honorar nur auf den ersten Antrag erhoben. b) Erfolgsprovision: wird auf den erstatteten Betrag inkl. eventuell gezahlter Verzugszinsen erhoben. PROVISION ERSTATTUNGSBETRAG 20% bis 2.500,00 2 bitte füllen Sie die beiliegenden Kopie des deutschsprachigen Erstattungsantragsformulars USt. 1 T aus; Ihre Angaben werden von uns in das offizielle griechische Formular übertragen 3 um zeitraubende Postlaufzeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, bereits vor Ausfüllung des griechischen Erstattungsformulars durch unsere Kammer dieses zu unterschreiben und mit Ihrem Firmenstempel zu versehen.

4 15 % von 2.501,00 bis ,00 10 % von ,00 bis ,00 5 % über ,00 c) Wenn der Antrag mehr als 15 Rechnungen umfasst, berechnet die Kammer für jede weitere eingereichte Rechnung 0,50. Für Mitglieder der Kammer bestehen Sonderkonditionen.

5 AUFTRAG UND ERKLÄRUNG FÜR DAS ERSTATTUNGSJAHR. (bitte eintragen) Antragsteller. Strasse/Nr PLZ/Stadt. Ansprechpartner Adresse. Telefon.Fax Beschreibung der in Griechenland ausgeführten Tätigkeiten sowie des Verwendungszwecks der eingekauften Leistungen oder Waren... Bankverbindung Kontoinhaber. Konto:. Bank:BLZ. I.B.A.N. Nummer (INTERNATIONALE BANKKONTO NUMMER). Wir erklären die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben und ermächtigen die Deutsche Griechische Handelskammer, bei den griechischen Finanzbehörden die Rückerstattung der von uns in Griechenland bezahlten Mehrwertsteuer zu beantragen. Die Deutsche Griechische Handelskammer ist nicht verpflichtet den Antragsteller auf eine gegebenenfalls fehlende Erstattungsfähigkeit der vorgelegten Rechnungen und Quittungen hinzuweisen.

6 Die Deutsche Griechische Handelskammer trägt keinerlei Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der ihr von uns anvertrauten Dokumente. Die in dem uns vorliegenden Merkblatt zur Erstattung der griechischen Mehrwertsteuer aufgeführten Bedingungen der Deutsche Griechische Handelskammer für die Durchführung des Rückerstattungsverfahrens werden hiermit anerkannt. Die Kammer entwickelt bei der Abwicklung des Rückerstattungsverfahrens keine Steuer beratende Tätigkeit, sondern übernimmt lediglich eine Geschäftsbesorgung für den Antragsteller. Sie ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Teils des beantragten Erstattungsbetrages durch das griechische Finanzamt näher zu begründen. Datum:. Unterschrift u. Firmenstempel.

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