Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung Perspektiven und Anforderungen im Pflegebereich aus berufspolitischer Sicht

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1 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung Perspektiven und Anforderungen im Pflegebereich aus berufspolitischer Sicht , Nürnberg Wolfgang Falch Referent im DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland 1. Ausgangslage Gesellschaftliche Entwicklungen, gesundheitspolitische Diskussionen, eine veränderte Anbieterstruktur in der Langzeitpflege 1 einerseits, bei gleichzeitigem Mangel an Pflegefachkräften 2 und eine gestiegene Anzahl von an- und ungelernten jungen Erwachsenen 3 andererseits begründen die Frage nach Möglichkeiten der Nachqualifizierung der genannten Zielgruppe. Es ist die Rede davon, dass 16.1% der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren keinen Berufsabschluss haben. Neben formalen Bedingungen sind besonders soziale und persönliche Kompetenzen Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere in der Pflege. Ausgangslage für eine horizontale und vertikale Durchlässigkeit der Aus- und Weiterbildung sowie des Studiums im Pflegeberuf und Argumente für die zukünftige Gestaltung der Pflegeausbildung werden durch den Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe mit den Veröffentlichungen unter dem Titel Pflegebildung offensiv 4 bereits seit 2006 (2007, 2009,2010) ausführlich dargestellt und vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe gefordert. Die Diskussion um neue Lernformen und Vorgaben aus der europäischen Union haben auch in Deutschland zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den vorhandenen Ausbildungsstrukturen geführt. Der Blick richtet sich auf die Stärkung von Kompetenzen und die Idee des Lebenslangen Lernens. 5 Den Einfluss auf die Pflegeausbildung finden wir mit Aktualisierung des Alten- und Krankenpflegegesetzes 2003 zum Beispiel mit der Umstellung des theoretischen Unterrichts auf Lernfelder. Mit Umstellung der Studiengänge im Rahmen des Bologna Prozesses auf Bachelor und Master Abschlüsse, der gewünschten Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse und einem leichten Wechseln zwischen den Ländern der europäischen Union wird die Modularisierung auch in den Pflegestudiengängen umgesetzt. Im Weiterbildungssektor stehen wir, nicht zuletzt auf Grund der in vielen Bundesländern fehlenden Weiterbildungsgesetze, dagegen erst am Anfang. Zu den Anstrengungen der europäischen Länder die Berufsausbildungen wie gefordert dem EQR (europäischen Qualifikationsrahmen) und Kompetenzstufen (1 bis 8) zu zuordnen 6, ist eine Zuordnung für die Pflegeausbildung in der Stufe 5, für den Bachelor in einem Pflegestudium in der Stufe 6 und für den Masterabschluss entsprechend die Stufe 7 vorgesehen. Bekannter Weise sollen bis 2012 in Europa alle Berufsausbildungen diesen Kompetenzstufen zugeordnet sein. Für den Bereich der Pflege bleibt festzustellen, dass sowohl der Zugang zur Ausbildung, als auch die Ausbildung und die Abschlussprüfung bis heute einem formalen und eng gesetzten Rahmen unterliegen. Die in Klammern gesetzte Zahl folgt der Aufzählung der Literaturliste 1 Pflegeheime in Dt. (18) 2 Position des DBfK (7) 3 Perspektive Berufsabschluss (3) 4 Pflegebildung offensiv (10) 5 Zahlreiche Veröffentlichungen unter 6 TIP Positionspapier 2009 (30), DQR (12)

2 2. Anforderungsprofil an die Zielgruppe Mit einer mittlerweile über 20 jährigen Entwicklung der Pflegewissenschaften 7 in Deutschland, bietet die Pflege längst die Voraussetzungen einer eigenständigen Profession. Es finden sich bereits über 100 Studienangebote für Pflegende über alle Bundesländer verteilt. Dies wird sich in naher Zukunft noch mehr in der Neuordnung der Aufgaben unter den verschiedenen Gesundheitsfachberufen niederschlagen 8. Im Rahmen der europäischen Entwicklung folgt, wie oben erläutert, auch die Pflegeausbildung der Orientierung an den 8 Kompetenzstufen. Pflegende mit einem Kompetenzniveau der Stufe 3/4 werden einfache Tätigkeiten mit geringer Komplexität ausführen, Pflegende mit einem Kompetenzniveau der Stufe 5/6 werden zukünftig zuständig sein für die verantwortliche Planung, Durchführung und Evaluierung des Pflegeprozesses. Pflegende mit einem Kompetenzniveau der Stufe 7 werden neue Pflegekonzepte entwickeln und implementieren sowie Forschungsprojekte durchführen. In über 40 Projekten werden Modelle der integrierten oder generalistischen Pflegeausbildung erprobt. Bei der integrierten Ausbildung werden gemeinsame Ausbildungsinhalte der Altenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege gemeinsam unterrichtet. Die Examensprüfungen finden zuletzt für den jeweils angestrebten Ausbildungabschluss statt. In den Modellen der generalistischen Ausbildung wurden die Curricula der Altenpflege, der Gesundheitsund Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege miteinander verglichen. Bei geringen Unterschieden von ca. 10% ist es mittelfristig das Ziel die drei Berufe (wieder) zu einem Berufsabschluss zusammen zu führen. Zahlreiche Berufsfachschulen für Gesundheits- und Krankenpflege/Kinderkrankenpflege bieten ihren Auszubildenden, in Kooperation mit Hochschulen, parallel zum Berufsabschluss den Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses an. Insgesamt an 16 Standorten in Deutschland beginnen bereits so genannte duale Bachelor (grundständige) Studiengänge Pflege. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz, die Umstellung der Abrechnung auf Fallpauschalen, führt im Krankenhaus zu immer kürzeren Verweildauern. Die ambulante Versorgung trägt damit Verantwortung für zunehmend komplexere Aufgaben im Rahmen der Patientenversorgung. In der Langzeitpflege Hochbetagter begegnen uns multimorbide und nicht selten kognitiv stark veränderte Bewohner. Die Pflege reagiert darauf mit entsprechenden Anpassungsund Aufstiegsweiterbildungen 9, von denen sich längerfristig die Mehrzahl auf Master Niveau bewegen werden. Ausbildungseinrichtungen der Alten- und Krankenpflege beklagen bereits heute, dass die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Ausbildungssuchenden stark zurückgegangen sind. Die Abbrecherquote ist vor dem Hintergrund der in der Praxis geforderten Herausforderungen zunehmend. Der skizzierten Entwicklung wird auf politischer Ebene in sofern Rechnung getragen, dass wir heute Aussagen und Empfehlungen in Bezug auf die Anpassung der Pflegeausbildung und die Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen sowohl in den Koalitionsverträgen 10 von 2009, als auch im Sachverständigengutachten zur Entwicklung im Gesundheitswesen und dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 finden. 3. Pflegebildung offensiv Das Altenpflege- und Krankenpflegegesetz 12 definiert neben den Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung Aufgaben und Ziele für die Ausübung der Pflege. Zum Beispiel in der Altenpflege: die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geri- 7 Pflegeforschung kennenlernen (24) 8 Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus (8) 9 Pflegebildung offensiv / Weiterbildung (10) 10 Koalitionsverträge (22,23) 11 Sachverständigenrat (27) 12 AltpflG, KrpflG (14, 15)

3 atrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte, die Gesundheitsversorgung, einschließlich der Ernährungsberatung, die umfassende Begleitung Sterbender. Als Beispiele für die Gesundheits- und Krankenpflege: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Evaluation der Pflege, Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen Die hier beschriebenen Ziele und Aufgaben für die Berufsausübung werden zwar nicht im Sinne der Gesetzgebung als Vorbehaltstätigkeiten ausgelegt, doch fordern diese hohe Kompetenzen der Pflegenden. Eine Betonung der besonderen Verantwortung und Befähigung erfahren diese Ziele und Aufgaben in den Berufsordnungen der Bundesländer Saarland, Bremen und Hamburg 13. Igl 14 spricht in seinem Gutachten im Hinblick auf die aufgezählten Aufgaben von heilkundlichen Tätigkeiten. Mit der Erprobung nach 63 Abs 3c des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können in die Pflegeausbildung heilkundliche Tätigkeiten aufgenommen werden. Hierbei geht es darum Pflegende zu Aufgaben zu befähigen, die derzeit beispielsweise noch von Ärzten ausgeführt werden. Voraussetzung für den Zugang zur dreijährigen Ausbildung ist nach 6 im Altenpflegegesetz und nach 5 im Krankenpflegegesetz der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, erfolgreich abgeschlossene 10 jährige Schulbildung. Der (neunjährige) Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer zu arbeiten oder eine mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Altenpflege- bez. gilt ebenfalls als Zugangsvoraussetzung. Die europäische Union regelt in der Anerkennung von Berufsqualifikationen nach EU Richtlinie 2005/36/EG die uneingeschränkte Ausübung der Pflege innerhalb Europas nur für die allgemeine Krankenpflege. Erst eine einheitliche Ausbildung für die Pflegeberufe, die so genannte generalistische Ausbildung, würde die Mobilität und Anerkennung aller deutschen Pflegefachkräfte ermöglichen. Außerdem verweist der DBR und der DBfK auf die Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsorte der Pflegeausbildung in den anderen europäischen Ländern. In nur 4 Ländern, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Österreich ist die Pflegeausbildung noch nicht ausschließlich dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet. Eine Modularisierung im Sinne der Beschlüsse von Maastrich 15 und Bologna 16 hilft die Ausbildung, die berufliche Weiterbildung und die Studiengänge auch für den Pflegeberuf zu strukturieren. Die Ausbildung der Helferberufe in der Pflege ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf die Länder übergegangen. Regelmäßig finden wir in den Berufs- bez. Berufsfachschulordnung der Länder als Zugangsvoraussetzung zu einem Pflegehelfer- oder Sozialberuf den erfolgreichen Hauptschulabschluss. In Sinne der Nachqualifizierung junger Menschen ohne Schulabschluss darf man diesen Umstand nicht außer Acht lassen. 4. Qualifizierungswege in der Pflege Die dreijährige Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege umfasst 2500 Stunden Praxiseinsätze und 2100 Stunden theoretischen Unterricht. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist bundesgesetzlich normiert. Für folgende Fachweiterbildung, wie z.b. Gerontopsychiatrie, Onkologie, die Funktionsweiterbildung Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder ambulanter Pflegedienst, für die Weiterbildung Palliativ Care ist die dreijährige Pflegeausbildung Voraussetzung. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind in machen Bundesländern durch Weiterbildungsgesetze geregelt, folgen Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder Empfehlungen von Landes- 13 Berufsordnung Saarland (2) 14 Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe (20) 15 Kommuniqué von Maastricht (6) 16 Bologna-Reader III (19) 17 BvF 1/01 vom (4)

4 pflegeräten oder Expertenkreisen auf Landesebene. Viele dieser Qualifizierungsmaßnahmen haben einen Stundenumfang von meist 720 Stunden und eine Dauer von zwei Jahren. Aufbauend auf die Berufsausbildung können Studiengänge in Vollzeit oder berufsbegleitende absolviert werden. Auch die Entwicklung von grundständigen Studiengängen schreitet voran. Neben den vorgestellten Karrieremöglichkeiten in der Pflege finden sich bundesweit ca. 800 verschiedene Qualifikationen 18 für Assistenz- und Präsenzberufe in den Bereichen Pflege, Betreuung und Erziehung. Bei der Ausbildung und Qualifikationsmaßnahmen zu den Assistenzberufen werden bisher nicht systematisch Evaluationsmaßnahmen durchgeführt: Man weiß vergleichsweise wenig über die Berufseinmündung und die Effekte in den Arbeitsfeldern. 19 Für die Präsenzkraft nach SGB XI 87b/3 gibt es eine Richtlinie der GKV Spitzenverbände in Abstimmung mit der Bundesvereinigung der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Qualifizierung für die Betreuung von Menschen mit Demenz (2008). Darin ist unter anderem der Zeitrahmen der Qualifizierung geregelt und die persönlichen Voraussetzungen; keine schulischen Voraussetzungen. Diese Qualifizierungmaßnahme führt zu keinem Berufsabschluss. Als Beispiel für die Umsetzung der zweijährigen Helferausbildung Gesundheits- und Pflegeassistent sei hier die freie und Hansestadt Hamburg 20 genannt. Die 2 jährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistent wurde erprobt, evaluiert und wird weitergeführt. Voraussetzung ist hier ebenfalls der Hauptschulabschluss. Das besondere an diesem Konzept ist, dass mit zusätzlicher Lernförderung, Bildungsbegleitung und sozialpädagogische Betreuung es auch jungen Menschen ohne ersten Bildungsabschluss ermöglicht wird, die Ausbildung zu beginnen. Mit erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Ausbildung wird auch die berufsbezogene mittlere Reife erreicht. Dies eröffnet die weiteren Ausbildungsschritte in der Pflegeausbildung. Fazit Die Weiterentwicklung der Ausbildung der professionellen Pflege hat volle Fahrt aufgenommen. Im Rahmen der europäischen Anforderungen wird die Modularisierung der Berufsausbildung, -weiterbildung und des Studiums der Pflege auf allen Ebenen aktiv gestaltet. Die Pflege rüstet sich für die gleichberechtigte Mitgestaltung des Gesundheitssystems zur bestmöglichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund folgt der DBfK den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe für eine generalistische, vertikal und horizontal durchgängige Pflegeausbildung, von der 2 jährigen Ausbildung AssistentIn Pflege über zu regelnde Studienzugangsberechtigungen bis hin zur Promotion. Politik und Ausbildungsträger müssen sich selbstkritisch nach den Beweggründen und Zielen der abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung fragen. Aus berufspolitischer Sicht darf die Suche nach schnellen und scheinbar auf die Gruppe der an- und ungelernten jungen Erwachsenen zugeschnittenen Qualifizierungsmaßnahmen nicht zu Sackgassenausbildungen führen. Stattdessen sind das Engagement und die finanziellen Ressourcen in eine Verbesserung der schulischen Ausbildung zu investieren. 18 Staatsministerium Baden-Württemberg: PM (29) 19 Synopse zu Service-, Assistenz und Präsenzberufen (21) 20 Beruf mit Zukunft: Gesundheits- und Pflegeassistenz (17)

5 Assistenzberufe auf Länderebene (Stand März 2006, Synopse zu Service-, Assistenz- und Präsenzberufen in der Erziehung, Pflege und Betreuung) Bayern Sozialbetreuer/in Pflegefachhelfer Gesundheits- und Krankenpflege (2007 Pflegefachhelfer Altenpflege Bremen Niedersachsen mit verschiedenen Schwerpunkten Sozial- und Pflegehelfer/in (Schulversuch) Sachsen, Schwerpunkt Sozialpädagogik Baden-Würtemberg Gesundheits- und Hamburg Nordrhein-Westfalen Sozialhelfer/in Sachsen-Anhalt Hauswirtschaft und Familienpflege Berlin Keine Ausbildung in APH und KPH Hessen Verschiedene Schwerpunkte Rheinland-Pfalz Sozialhelfer/in Höherer Bildungsgang für Sozialassistenz Schleswig Holstein Pflegeassistenz Brandenburg Sozialassistent Mecklenburg-Vorpommern KrankenpflegehelferIn Saarland Haushaltsführung und ambulante Betreuung Thüringen und allg. Hochschulreife Sozialbetreuer/in

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