Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)
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- Martha Kolbe
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1 Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7
2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung 4 Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln 5 I. Qualitative Angaben gemäß 16 Abs. 2 Nr. 2 InstitutsVergV 5 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem 5 2. Geschäftsbereiche 5 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems 5 4. Vorstandsvergütung 6 5. Einbindung externer Berater 6 II. Quantitative Angaben gemäß 16 Abs. 2 Nr. 3 InstitutsVergV 7 III. Nachgeordnete Unternehmen gem. 27 InstitutsVergV 7 - Finanzgruppe Seite: 2 von 7
3 Abkürzungsverzeichnis InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung KWG RSGV TVöD Kreditwesengesetz Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Tarifvertrag des öffentlichen Rechts - Finanzgruppe Seite: 3 von 7
4 Einleitung Um Fehlentwicklungen im Bereich der Vergütungspolitik durch z. B. eine Ausrichtung auf kurzfristige Parameter und einseitige Erfolgsbelohnung entgegen zu wirken, wurden die auf internationaler und europäischer Ebene erarbeiteten Prinzipien bzw. Richtlinienvorgaben in das KWG ( 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 KWG) bzw. die InstitutsVergV überführt. Die InstitutsVergV enthält seit ihrer Novellierung am in 16 Veröffentlichungspflichten für alle bedeutenden Institute. Die Kreissparkasse Köln veröffentlicht als nicht bedeutendes Institut i.s. der InstitutsVergV weiterhin ihren Vergütungsbericht aus Gründen der Kontinuität und Transparenz auf freiwilliger Basis. Der Detaillierungsgrad der zu veröffentlichenden Informationen hängt von der Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie von Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalität seiner Geschäftsaktivitäten ab. Das Ergebnis der jährlich durchgeführten zugehörigen Risikoanalyse bestätigt, dass das Vergütungssystem der Kreissparkasse Köln keine schädlichen Anreize liefert. Das wenig komplexe Vergütungssystem verhindert Anreize erhöhte Risiken einzugehen. Dies führt zu erleichterten Anforderungen im Detaillierungsgrad. - Finanzgruppe Seite: 4 von 7
5 Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln I. Qualitative Angaben gemäß 16 Abs. 2 Nr. 2 InstitutsVergV 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreissparkasse Köln ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl aller Beschäftigten erhält neben übertariflichen Leistungen, die mit dem Personalrat ausgehandelt und in Dienstvereinbarungen dokumentiert sind, eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. 2. Geschäftsbereiche Die Sparkasse gliedert sich in die Geschäftsbereiche Vertrieb, Marktfolge und Stab auf. 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems In diesen Geschäftsbereichen können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang eine variable Vergütung erhalten. Die Ausgestaltung der variablen Vergütung ist angemessen und an den Zielen der Geschäftsstrategie ausgerichtet. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine variable Vergütung. Ebenfalls erhalten Mitarbeiter der Kreissparkasse Köln keine Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Produktverkäufen. Stellt der Vorstand den Unternehmenserfolg eines Jahres fest, kann eine variable Vergütung zur Auszahlung kommen. Für die variable Vergütung eines einzelnen Mitarbeiters wurde eine angemessene Obergrenze festgelegt. Diese liegt weit unter den gesetzlich zulässigen Grenzen gem. 25a Abs. 5 KWG. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nach 1 Abs. 3 InstitutsVergV ausschließlich auf die variable Vergütung. - Finanzgruppe Seite: 5 von 7
6 3.1. Vergütungsparameter der variablen Vergütung Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Je nach Organisationseinheit können Mitarbeiter eine Vertriebserfolgsprämie für die jeweils verantwortete Vertriebseinheit oder eine Prämie für herausragende Einzelleistungen erhalten, welche jeweils den Beitrag zum Unternehmenserfolg honoriert. Die Gewährung dieser Prämien in Form einer variablen Vergütung berücksichtigt dabei unter anderem die Erreichung von Zielen, ausgerichtet an einem langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg und bezieht neben Ertragszielen auch qualitative Ziele (z. B. Kundenzufriedenheit) ein Art und Weise der Gewährung der variablen Vergütung Der Geschäftserfolg des jeweilig abgelaufenen Geschäftsjahres der Kreissparkasse Köln wird jährlich vom Vorstand neu festgestellt. Abhängig davon sowie unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und einer angemessenen Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung entscheidet der Vorstand, ob es zur Auszahlung einer freiwilligen variablen Vergütung kommt. Diese wird im jeweiligen Kalenderjahr für das Vorjahr als Einmalzahlung ausgezahlt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die auch für die Folgejahre keinen Rechtsanspruch auslöst. 4. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Köln richtet sich nach den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV). Diese sehen eine angemessene Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütungen vor. Die Vorstandsvergütung besteht aus einem Festbetrag sowie einer Leistungszulage. Diese Leistungszulage ist variabel und hängt vom Geschäftserfolg der Kreissparkasse Köln ab. Sie kann bis zu 11,5% de Gesamtvergütung ausmachen. 5. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater zur Ausgestaltung der variablen Vergütung ist nicht erfolgt. - Finanzgruppe Seite: 6 von 7
7 II. Quantitative Angaben gemäß 16 Abs. 2 Nr. 3 InstitutsVergV Geschäftsbereiche Vertrieb Gesamtbetrag der festen Vergütungen in Mio. EUR 2015 * Auf MAK** entfallende fixe Vergütung 2015 * Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in Mio. EUR 2015 Auf MAK** entfallende variable Vergütungen , ,0 3, ,7 Marktfolge 29,5 562,1 0,32 110,6 Stab 49,3 480,8 0,82 218,1 Summe 180, ,9 4, ,4 * ohne Auszubildende ** Mitarbeiterkapazitäten - Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung betrug 2015 im Verhältnis zur Gesamtvergütung 2,4 % % der variablen Vergütung wurde an Vertriebsmitarbeiter ausgeschüttet. - Für außergewöhnliche Leistungen und besonders hohes Engagement können Mitarbeiter im Einzelfall Incentives erhalten. In der Regel erfolgt dies in Form einer Sachprämie wurden Mitarbeiter mit rund 600 Aufmerksamkeiten oder Gratifikationen im Gesamtwert von ca. 26,6 TEUR bedacht. Somit hat ein durchschnittliches Incentive einen Gegenwert von knapp 45 EUR. III. Nachgeordnete Unternehmen gem. 27 InstitutsVergV Die Kreissparkasse Köln bildet nach 27 InstitutsVergV keine Institutsgruppe. - Finanzgruppe Seite: 7 von 7
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