Rahmen-Konzept der Berliner [und Brandenburger] Haltestelle Diakonie Perspektiven für Menschen mit Demenz

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1 Rahmen-Konzept der Berliner [und Brandenburger] Haltestelle Diakonie Perspektiven für Menschen mit Demenz Niedrigschwellige Betreuung gemäß 45 b Abs. 1 Ziffer 3 SGB XI Bezeichnung des Projekts: Träger: (Bezeichnung, Anschrift, Tel., Mail, Webadresse) Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. (DWBO e.v.) Projekt: (Adresse, Öffnungszeiten, Sprechzeiten) Wirkungskreis: Koordinator/in: (Name, Vorname, fachliche Qualifikation) Angebote Individuelle Betreuung in der häuslichen Umgebung Offene Gruppenangebote: (Adresse, Termine, Uhrzeit) Gruppenangebote in Wohngemeinschaften Beratung Angehörigengruppe andere Angebote (z.b. Tanzcafe) Entgelt: (Betreuung (pro Std. bzw. Zeiteinheit) und evtl. Fahrdienst (pro Einsatz)) \\dpvb-srv01\daten\home\jpieper\eigene Dateien\Diakonie-Pflege Verbund Berlin\Diakonie-Pflege Verbund\Haltestelle Diakonie\Rahmenkonzept\ _Rahmenkonzept_HaltestelleDiakonie.doc

2 2 Ausgangssituation Die bundesdeutsche Gesamtbevölkerung wird immer älter. Dadurch erhöht sich der Anteil der Menschen, die aufgrund einer gerontopsychiatrischen Erkrankung, insbesondere Demenz, auf Hilfe angewiesen sind lebten mehr als Menschen mit einer Demenz in Berlin, in ganz Deutschland etwa 1,2 Millionen. Für Berlin wird bis 2030 mit einem Anstieg auf mehr als gerechnet, wenn kein Durchbruch in der Therapie gelingt. 1 Die individuellen Ausprägungen der Demenzerkrankungen können in Kombination mit der jeweiligen Persönlichkeit sehr unterschiedlich aussehen. Betroffen von diesen veränderten Persönlichkeitsbildern sind auch immer die Personen im sozialen Umfeld. Besonders belastet sind Angehörige und Bezugspersonen im nahen Umfeld, da die überwiegende Zahl der Menschen mit Demenz in einer häuslichen Umgebung lebt. Die Gruppe der älteren Menschen mit Migrationshintergrund 2 wird zukünftig im Bereich der psychosozialen Versorgung ein wesentlich stärkeres Gewicht erhalten. Darüber hinaus werden sich auch in den Migrantenfamilien die traditionellen Versorgungsstrukturen verändern. Um die Lebensqualität für Menschen mit Demenz zu verbessern, wurde 2002 im Sozialgesetzbuch XI das Pflegeleistungsergänzungsgesetz ( 45 a bis c SGB XI) eingeführt. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, für die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz durch Ehrenamtliche, Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde der Leistungsumfang deutlich angehoben, so dass Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz nun ein Budget von 100 oder 200 im Monat zur Verfügung haben. Mit dem Pflegeneuausrichtungs- Gesetz 2013 erweitert sich der Leistungsanspruch unter anderem für Menschen mit Demenz im Frühstadium. Auf dieser Grundlage verstehen sich die Angeb ote der Haltestelle Diakonie als niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des 45b SGB XI und der Verordnungen zur Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten in Berlin (Pflege-Betreuungs- Verordnung PBetreuVO) und Brandenburg (Verordnung über die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung AnerkV SGB XI). Die Haltestellen Diakonie finanzieren sich aus den Entgelten für Betreuungsleistungen sowie Zuwendungen der Landesverbände der Pflegekassen und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin bzw. des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt des Landes Brandenburg. 1 Vgl. Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen in Berlin, AAI und Alzheimer Gesellschaft Berlin, Nach dem Mikrozensus von 2005 zählen zu Menschen mit Migrationshintergrund: Zugewanderte Ausländer, in Deutschland geborene A usländer, eingebürgerte Ausländer, Spätaussiedler, Kinder mit mindestens einem Elternteil, das eines der genannten Merkmale erfüllt.

3 3 1 Zielgruppe Zielgruppe der Haltestelle Diakonie sind Personen, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht und Glauben, ihrer Weltanschauung, Herkunft und sexuellen Orientierung, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind und in ihrer häuslichen Umgebung leben 3. Hierzu zählen insbesondere Menschen mit Demenz und ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen, die gemäß 45 a SGB XI der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung bedürfen. 2 Ziele Ziele des Angebotes sind, Menschen mit Demenz und ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen darin zu unterstützen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben im gewohnten häuslichen Umfeld zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es wird angestrebt, die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Menschen mit Demenz und älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Erkrankungsformen zu erhalten und zu fördern durch: Stärken des Selbstwertgefühls, Fördern der individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen, Erhalten und Fördern der sozialen Integration, Entlasten der Bezugspersonen 4, Schaffen von Möglichkeiten der Kommunikation und Orientierung für die Zielgruppe und deren Bezugspersonen. 3 Das Angebot 3.1 Die Projekte der Haltestelle Diakonie Perspektiven für Menschen mit Demenz und ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen sind an einen diakonischen Träger angegliedert. In jedem Berliner Bezirk gibt es mindestens ein Projekt. Haltestelle Diakonie bietet niedrigschwellige, d.h. wohnortnahe, unbürokratische und kostengünstige Betreuung an. Damit werden den Nutzerinnen und Nutzern einfache Zugangsvoraussetzungen ermöglicht. Konzeptionelle Grundlage bei der Umsetzung der Angebote ist unter anderem der personenzentrierte Ansatz nach Tom Kitwood 5. 3 Häusliche Umgebung umfasst auch das Leben in einer Wohngemeinschaft. 4 Der Begriff Bezugspersonen steht hier für pflegende Angehörige im Sinne des SGB XI, Lebenspartnerinnen und Partner, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und andere Personen wie Angehörige, die keine Pflegeaufgaben übernehmen, Nachbarn, Freunde und Anverwandte. 5 Kitwoods sozialpsychologische Theorie des Personenseins mit Demenz besagt, dass der Abbau der kognitiven Funktionen nicht allein zur Desintegration einer Persönlichkeit führt. Diese Desintegration sei ein Resultat schwerwiegender psychosozialer Beziehungsstörungen und könne durch Strukturierung der sozialen Umwelt sowie Unterstützung der Person mit Demenz durch das Umfeld positiv verändert werden. Durch personenzentrierte Pflege wird nach Kitwood ein Remenzprozess eingeleitet. Dabei werde n grundlegende Bedürfnisse wie Halt und Trost, Nähe und Geborgenheit, soziale Verbundenheit, Ermöglichung der Beschäftigung und Identitätsarbeit befriedigt. (MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v., Grundsatzstellungnahme Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen, 2009, Seite 21 (

4 4 3.2 Das allgemeine Leistungsangebot beinhaltet individuelle Betreuung in der häuslichen Umgebung, Betreuungsgruppen und Beratung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Betreuungskosten über die Pflegekasse abgerechnet werden. Sie werden auf der Grundlage eines Stundenpreises in Rechnung gestellt. 6 Darüber hinaus gibt es entsprechend den projektspezifischen Gegebenheiten weitere Angebote z.b. Angehörigenarbeit, Tanzcafés, Ausflüge und Gottesdienste Beschreibung der Leistung Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote werden insbesondere durch qualifizierte Ehrenamtliche erbracht, die durch eine Fachkraft angeleitet und begleitet werden. Pflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen sind während de r Betreuungszeit ausgeschlossen. Durch die Regelmäßigkeit der Angebote, in der Regel mindestens ein Mal pro Woche, ist der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung zwischen Ehrenamtlichen und Nutzerinnen und Nutzern möglich. In der Regel haben die Nutzerinnen und Nutzer einen Ehrenamtlichen als feste Bezugsperson. Besuchsdienst Der Besuchsdienst ist eine stundenweise, individuelle Betreuung in der häuslichen Umgebung. Inhalt, Umfang und Rhythmus werden durch die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sowie durch die Möglichkeiten der Ehrenamtlichen bestimmt. Der Besuchsdienst dient der Ressourcenerhaltung und förderung, unterstützt bei der Alltagsbewältigung und entlastet Bezugspersonen. Betreuungsgruppe: Die regelmäßig stattfindende Betreuungsgruppe hat zum Zie l, den Betreuungsgästen unter Achtung der jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten ein Wohlfühlen in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Um Orientierung und Halt zu geben, gibt es einen geschützten Raum und einen fest definierten Rahmen: - Einstiegsritual - Variabler Hauptteil, u.a. bestehend aus thematischer, körperlicher und/oder musischer Aktivierung. - Abschlussritual Für die Durchführung von Betreuungsgruppenangeboten stehen wohnortnahe, barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Ausstattung und Gruppengröße entspricht den Bedürfnissen der Betreuten. Ein Hol- und Bringedienst wird nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Beratung Durch die begleitende Beratung steuert und plant die Fachkraft den Betreuungsprozess auf der Einzelfallebene. Bezugspersonen erhalten Hilfestellungen zum Umgang mit den 6 Die aktuellen Preise sind aus der bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einsehbaren Aufstellung ersichtlich: t&ts= &file=betreuungsangebote.pd f

5 5 gesetzlichen Grundlagen und zur Bewältigung der besonderen Lebenssituation. Die Beratung umfasst mögliche Formen der Intervention sowie die Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten. Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch. Die Beratung findet danach im häuslichen Bereich oder im Projektstandort statt. 4 Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4.1 Gewinnung und Auswahl Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden durch verschiedenste öffentlichkeitswirksame Aktionen, persönliche Ansprachen und durch die Vernetzung mit externen und internen Multiplikatoren gewonnen. Ihre Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung folgender gleichrangiger Kriterien: Emphatischer Umgang mit Menschen Zuverlässigkeit und Kontinuität Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft Fähigkeit zur Selbstreflexion Teamfähigkeit Offenheit für verschiedene Kulturen Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen Mit dem Ehrenamtlichen wird eine Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit abgeschlossen, die alle Rahmenbedingungen wie z.b. Versicherungsschutz, Teilnahme an Fortbildungen und zur Höhe der Entschädigung des Aufwandes enthält. 4.2 Aufgabenbeschreibung Die Ehrenamtlichen führen den Besuchsdienst selbstständig durch und/oder wirken im Team in der Betreuungsgruppe mit. Ihre Tätigkeiten werden dokumentiert. Sie unterstützen bei der Bekanntmachung des Projektes in der Öffentlichkeit und bei d er weiterführenden Ausgestaltung projektspezifischer Angebote. 4.3 Schulung und Fortbildung Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechend der Landesverordnungen an einer zielgruppenspezifischen, mindestens 30-stündigen Basisschulung teilzunehmen 7. Im weiteren Verlauf der Mitarbeit erhalten sie regelmäßig durch externe und interne Fortbildungen die Möglichkeit, ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen zu erweitern. 4.4 Fachliche Anleitung, Begleitung und Unterstützung Die Ehrenamtlichen werden durch die Fachkraft in ihre Aufgaben eingeführt und während der weiteren Zusammenarbeit individuell begleitet. In regelmäßigen verpflichtenden Besprechungen erhalten die Ehrenamtlichen die Möglichkeit, die aktuelle Situation ihrer Arbeit zu reflektieren, auszuwerten und weiter zu entwickeln. Hier lernen sie unterschiedliche Kommunikations- und Interventionsmöglichkeiten kennen bzw. entwickeln sie weiter. 4.5 Versicherungsschutz Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Träger der bezirklichen 7 Bildungsträger sind die Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung und die Alzheimer Gesellschaft Brandenburg.

6 6 Haltestelle Diakonie Haftpflicht versichert und haben gesetzlichen Unfallv ersicherungsschutz. 4.6 Anerkennungskultur Eine Anerkennungskultur ist im Projekt fest verankert. Teil der Anerkennungskultur ist die Entschädigung des Aufwandes, die Verleihung von FreiwilligenPässen der Länder Berlin und Brandenburg, gemeinsame Dankeschön-Veranstaltungen sowie die jeweiligen projektspezifischen materiellen und immateriellen Formen der Anerkennung. 5 Fachkraft Mit der Leitung der Projektarbeit im Bezirk ist entsprechend der Pflege-Betreuungsverordnung eine Fachkraft betraut. Es ist ein Stellenumfang von mindestens 50% Regelarbeitszeit pro Projektstandort vorgesehen. Zu ihrem Arbeitsgebiet zählen sämtliche Aufgaben des Managements in sozialen Organisationen, insbesondere: Klienten-Management: Akquise von und erste Kontaktaufnahme mit Klienten, Organisation, Koordination und Begleitung der Hilfen, Unterstützung bei Antragstellungen, psychosoziale Begleitung von Bezugspersonen, Hilfestellung in Konflikt- und Krisensituationen Freiwilligen-Management: Gewinnung, Führung, Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung von Klienten und deren Bezugspersonen Qualitätssicherung und entwicklung, z.b. die Entwicklung von Standards Verwaltung: Dokumentation aller mit dem Betreuungsprozess verbundenen Abläufe, Beantragung, Verwaltung und Abrechnung der Projektmittel und Betreuungsleistungen Regionale und überregionale Vernetzungsarbeit 6 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit trägt zur allgemeinen Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen bei. Sie dient insbesondere der Akquise von Klienten und Ehrenamtlichen. In ihrem Wirkungskreis gestaltet die Fachkraft Öffentlichkeitsarbeit selbstständig. Auf Landesebene betreiben die Haltestellen Diakonie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. 7 Kooperation und Vernetzung Innerhalb und außerhalb der Träger kooperieren und vernetzen sich die Projekte mit Anbietern weitergehender Hilfen sowie Fort und Weiterbildungsträgern. In regelmäßigen Vernetzungstreffen findet ein fachlicher Austausch der Koordinatorinnen und Koordinatoren der Haltestellen Diakonie statt. Dieser trägt zur Qualitätssicherung und entwicklung und gemeinsamen Standards bei. Ergänzend wird die fachliche Begleitung des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung bzw. der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg in Anspruch genommen. Stand: 20. Januar 2014 Bearbeitet von: Christine Ahl, Melanie Mertens, Gisela Müller, Sabine Oldenburg, Friederike von Borstel

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