Seniorenzentrum Saaler Mühle

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1 III E.I. Informationen zum Einzug in die vollstationäre Pflege Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, herzlichen Dank für das Interesse und Vertrauen, das Sie unserem Hause entgegenbringen. Nachstehend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen, die in Verbindung mit einem Einzug auftreten können, beantworten. Formalitäten vor dem Einzug Für eine Anmeldung benötigen wir folgende ausgefüllte Unterlagen: - Anmeldeformular - ärztlichen Fragebogen - Einstufung in die Pflegestufe - Heimbedürftigkeitsbescheinigung der Pflegekasse - ggf. Betreuungsausweis oder Vollmacht Medizinische Versorgung Im Seniorenzentrum Saaler Mühle haben Sie freie Arztwahl. Bitte sprechen Sie mit Ihrem jetzigen Hausarzt ab, ob er bereit ist, Sie bei uns weiter zu betreuen (Hausbesuch). Sollte dies nicht der Fall sein, so beauftragen Sie bitte einen anderen Arzt Ihres Vertrauens oder geben Sie uns Bescheid, damit wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Hausarzt behilflich sein können. Um sofort nach dem Einzug eine optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die notwendigen Medikamente für zwei bis drei Tage mitzubringen. Dies gilt auch für eine Aufnahme aus dem Krankenhaus. Sollte Sondenkost benötigt werden, so informieren Sie uns bitte vorher. Ärztliche Verordnungen (Rezepte) werden von uns an die Apotheke weitergeben, damit Ihnen das Medikament innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung steht. Krankengymnastik etc. ist nach ärztlicher Verordnung bei uns in der Einrichtung möglich. Sollte für Sie ein Besuch in einer Arztpraxis oder eine ambulante Untersuchung im Krankenhaus anstehen, so sollten Sie sicherstellen, dass entweder Ihre Angehörigen oder Ihr Betreuer Sie begleiten, falls Sie den Termin nicht alleine wahrnehmen können. In Einzelfällen ist eine Begleitung durch unsere Mitarbeiter möglich. Möchten Sie Ihre Tageszeitung weiterhin abonnieren, so geben Sie bitte an der Rezeption Bescheid, dort können Sie Ihre Zeitung jeden Tag abholen. III E.I. Informationen zum Einzug Vollst.doc Datum: Version:1.7 Ersteller: QB Prüfung/Freigabe: PL/EL Seite 1 von 5

2 Ferner benötigen Sie: - Kleidung und Wäsche in ausreichender Anzahl - Körperpflegemittel - Zahnprothesenreiniger - Manikürutensilien - Rasierzeug - Kulturbeutel - vorsorglich eine gepackte Reisetasche oder Koffer, falls einmal ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt notwendig werden sollte. Welche Papiere werden am Einzugstag benötigt? - Personalausweis - Mitgliedskarte der Krankenkasse - Ausweis über die Befreiung der Zuzahlung zu Arzneimitteln und Fahrtkosten (Sollten Sie für Ihren Heimaufenthalt Unterstützung durch den Sozialhilfeträger bekommen, so beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis) - Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Nach dem Einzug: - Ummeldung ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Entsprechende Formulare mit einer Einzugsbestätigung erhalten Sie an unserer Rezeption im Eingangsbereich. - Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes in Bergisch Gladbach reichen Sie bitte in unserer Verwaltung ein. - Biografiebogen, den Sie bei der Vertragsunterzeichnung erhalten haben, bitte auf dem Wohnbereich abgeben Betreuung oder Vorsorgevollmacht? Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Anmeldung und Ihren Heimvertrag selbst zu unterschreiben, ist es erforderlich, dass für diesen und evtl. weitergehende Bereiche eine Betreuung durch das Amtsgericht eingeleitet wird. Dies ist in der Regel nicht notwendig, wenn Sie schon vorher eine Person Ihres Vertrauens durch eine entsprechende Vorsorgevollmacht beauftragt haben. Auf jeden Fall benötigen wir eine Kopie der Betreuungsurkunde oder der Vollmacht vor dem Einzug. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Ihrer Angehörigen oder eine Person Ihres Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten, damit im Bedarfsfalle jemand berechtigt ist, Sie in bestimmten Bereichen zu vertreten. Entsprechende Vordrucke können Sie bei uns erhalten. Ersteller: QB Prüfung/Freigabe: PL/EL Seite 2 von 5

3 Hier unsere Angebote: - Die Rezeption im Eingangsbereich ist von Uhr für Sie geöffnet, hier erhalten Sie Auskunft und Informationen. - Die Cafeteria im Erdgeschoß ist von mittwochs bis sonntags jeden Nachmittag für Bewohner und Besucher geöffnet. Montags und dienstags finden hier Veranstaltungen statt. - Der Friseur steht zweimal wöchentlich zum Friseurbesuch in unserem hauseigenen Friseursalon zur Verfügung, die Anmeldung erfolgt über die Rezeption. - Die Fußpflege übernimmt eine Fußpflegerin, die regelmäßig ins Haus kommt. Sie besucht Sie auf Wunsch in Ihrem Zimmer. Die Anmeldung erfolgt über die Wohnbereichsleitung oder direkt bei der Fußpflegerin. - Die MitarbeiterInnen unseres Sozialen Dienstes werden Sie in den ersten Tagen nach Ihrem Einzug mit unserem umfangreichen Veranstaltungsprogramm vertraut machen. Gruppenaktivitäten werden fast täglich angeboten. Jede Woche erscheint ein Veranstaltungskalender, in dem alle Angebote des Hauses aufgeführt sind. Sie haben die Möglichkeit, an allen Angeboten, die für Sie in Frage kommen, kostenlos teilzunehmen. 1 x jährlich bieten wir einen Bewohnerurlaub an. Die Einzelheiten werden ebenfalls über den Sozialen Dienst bekannt gegeben. Des weiteren können Sie sich gerne bei allen Behörden- oder sonstigen persönlichen Angelegenheiten an die jeweilige Wohnbereichsleitung und die MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes wenden. Hier ein Überblick der Leistungen, die im Pflegesatz enthalten sind, gemäß unserem Leistungskatalog: - Pflegeleistungen, d.h. Grund- und Behandlungspflege gemäß der jeweiligen Pflegestufe - Soziale Betreuungsleistungen siehe oben - Hauswirtschaftliche Versorgung d.h. Zimmerreinigung, Wäschepflege, Speisen- und Getränkeservice, sechs Mahlzeiten pro Tag, einschließlich Getränke, sowie verordnete Zwischenmahlzeiten Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne einen Leistungskatalog, sowie ein Muster des Heimvertrages. Welche Kosten werden Ihnen entstehen? Der jeweilige Tagessatz der Heimpflegekosten berechnet sich nach der entsprechenden Pflegestufe. Der Tagessatz gliedert sich in vier Bereiche (siehe auch gesonderte Anlage in dieser Broschüre). 1. Pflegekosten 2. Unterkunftskosten 3. Verpflegungskosten 4. Investitionskosten Ersteller: QB Prüfung/Freigabe: PL/EL Seite 3 von 5

4 Ein Heimpflegeplatz wird folgendermaßen finanziert: a) durch die Pauschale der Pflegeversicherung (je nach Pflegestufe) bei Pflegestufe ,00 Pflegestufe ,00 Pflegestufe ,00 b) durch eigenes Einkommen (Renten, Versorgungsansprüche, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) c) durch eigenes Vermögen d) durch Pflegewohngeld (nur bei bewilligter Pflegestufe, gebunden an Einkommens- und Vermögensgrenzen, die Vermögensgrenze liegt bei ,00, bei Ehepaaren, die beide in einer Einrichtung leben liegt die Vermögensgrenze bei ,00 ) Der Antrag auf Pflegewohngeld wird direkt vom Heim bei der zuständigen Pflegewohngeldstelle gestellt; jedoch benötigen wir dazu unbedingt den ausgefüllten Vermögens- und Einkommensfragebogen mit den entsprechenden Nachweisen. Selbstverständlich können Sie den Antrag auf Pflegewohngeld auch selbst bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger stellen e) durch das Heranziehen unterhaltspflichtiger Personen, wobei der zuständige Sozialhilfeträger die Berechnung vornimmt f) durch ergänzende Sozialhilfe Wenn Sie für die Heimkosten bei Einzug selbständig (aus eigenen Mitteln) aufkommen können, denken Sie bitte im Bedarfsfall rechtzeitig daran, (mindestens 2 Monate, bevor der geschützte Betrag erreicht ist), einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen, damit ein reibungsloser Übergang bei der Zahlung der Heimkosten gewährleistet ist. Die Schongrenzen für eigenes Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfe betragen aktuell: allgemein Sterbevorsorge gesamt Alleinstehend = Ehegatten = Empfänger von Sozialhilfe erhalten vom Sozialhilfeträger einen monatlichen Barbetrag in Höhe von z.zt. 107,73 zur freien Verfügung, um Leistungen wie z.b. Friseur, Fußpflege usw. in Anspruch nehmen zu können. Vor dem Einzug schließen wir mit Ihnen einen Heimvertrag. Zusammen mit dem unterschriebenen Heimvertrag benötigen wir von Ihnen eine Einzugsermächtigung (das Formular erhalten Sie von uns). Sie erhalten zu Beginn eines jeden Monats eine Rechnung und wir buchen den Rechnungsbetrag im Voraus vom angegebenen Konto ab. (abzüglich der Pauschale der Pflegekasse und des Pflegewohngeldes - sofern die Berechnung vorliegt - ansonsten wird nach Bewilligung des Pflegewohngeldes eine Rückberechnung vorgenommen). Nähere Einzelheiten zur Finanzierung Ihres Heimaufenthaltes können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Ersteller: QB Prüfung/Freigabe: PL/EL Seite 4 von 5

5 Was möchten wir Ihnen noch gerne mitteilen? Besuchszeiten sind in unserer Einrichtung ganztägig, praktisch zu jeder Zeit. Wertsachen, Bargeld etc. können im Nachttisch sicher im abschließbaren Wertfach aufbewahrt werden. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Hinweisen den Einzug etwas erleichtert zu haben, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Seniorenzentrum Saaler Mühle Bergisch Gladbach, 13. Januar 2015 Ersteller: QB Prüfung/Freigabe: PL/EL Seite 5 von 5

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