Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015

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1 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 JOBCENTER FRANKFURT (ODER) 2 4. AP R I L 2015 I N T E R N / E X T E R N Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm basiert auf dem Lokalen Planungsdokument 2015, welches im Dezember 2014 als Fundament der Zielplanung erarbeitet wurde.

2 Inhaltsverzeichnis 2 1. EINLEITUNG / VORWORT AUSGANGSLAGE Entwicklung der Arbeitslosigkeit Entwicklung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Ausgangslage für das Jahr DAS ZIELSYSTEM Zielindikatoren GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE OPERATIVE MAßNAHMEN Ermittlung des Kunden- und Eintrittspotentials Festlegung des Instrumentenmix RESSOURCEN Eingliederungsbudget Maßnahme- und Eintrittsplanung ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 19

3 3 1. Einleitung / Vorwort Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Frankfurt (Oder) unter Einbeziehung seiner beiden Träger fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und ausgewählten Maßnahmen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele erreicht werden sollen. Die im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschriebenen Handlungsfelder und Ziele beziehen sich auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie auf die Herstellung, die Erhaltung und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Dieser Auftrag wird in enger Zusammenarbeit des Jobcenters mit den Trägern der Grundsicherung, der Stadt Frankfurt (Oder) und der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) sowie weiteren arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Akteuren vor Ort umgesetzt. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist sehr eng mit den sozialintegrativen Leistungen des kommunalen Trägers zu verzahnen. Diese Leistungen, gem. 16a SGB II, - insbesondere die Angebote zur Kinderbetreuung sowie die Sucht- und Schuldnerberatung stabilisieren die hilfebedürftigen Menschen in ihrer Lebenssituation und unterstützen den Integrationsprozess nachhaltig. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird im Jahresverlauf den sich wechselnden Anforderungen und Veränderungen des Arbeitsmarktes sowie den sich neu stellenden Bedarfen der Leistungsberechtigten angepasst. Bei der Planung wurden die im Geschäftsjahr 2014 erzielten guten operativen Ergebnisse, die aktuelle Bewerberstruktur, die absehbare arbeitsmarktbezogene und demografische Entwicklung in der Region, die an das Jobcenter Frankfurt (Oder) gestellten Zielerreichungswerte sowie die Mittelzuteilung für das Geschäftsjahr 2015, berücksichtigt. Im Jahr 2015 wird für das Jobcenter Frankfurt (Oder) weiterhin konsequent die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit den Schwerpunkten Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher im Mittelpunkt stehen. Der bereits eingeschlagene Weg zur Intensivierung der gezielten bewerberorientierten Vermittlung wird fortgesetzt. Als Geschäftsführer des Jobcenter wünsche ich mir, dass alle Kolleginnen und Kollegen weiter so engagiert, zielgerichtet und kreativ an die anspruchsvollen Aufgaben gehen, damit wir unsere gestaltende Rolle auf dem Arbeitsmarkt und unsere stabilisierende Rolle im Bereich des Sozialen in der Stadt Frankfurt (Oder) auch im Jahr 2015 weiter erfolgreich wahrnehmen können und so zur Entwicklung der Stadt beitragen.

4 2. Ausgangslage Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2014 Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg hat auch in Frankfurt (Oder) im Jahresdurchschnitt 2014 zu einer sinkenden Arbeitslosigkeit und zur Reduzierung des Bestandes an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geführt. Die Anzahl der Arbeitslosen die dem Rechtskreis des SGB II im Dezember 2014 zuzuordnen waren, betrug Es ist gegenüber dem Dezember 2013 ein Rückgang um 294 Arbeitslose (-8,9%) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) zu verzeichnen. Dies wurde insbesondere durch die Förderung der beruflichen und regionalen Mobilität der Arbeitssuchenden durch die intensive Bewerber-Branchenorientierte Vermittlung erreicht. Stand: Ein weiterer Rückgang ist im Jobcenter Frankfurt (Oder) bei den gemeldeten Arbeitslosen unter 25 Jahre zu verzeichnen. Insgesamt waren im Dezember 2014 noch 148 Jugendliche im Jobcenter Frankfurt (Oder) arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat wurde eine Reduzierung um -17,8% erreicht. Bei den Langzeitarbeitslosen ist eine deutliche Reduzierung des Bestandes erkennbar. Im Dezember 2014 zählte das Jobcenter Langzeitarbeitslose. Das sind 238 Kunden weniger als im Vorjahresmonat. Die SGB II-Arbeitslosenquote betrug im Dezember ,5% und ist im Vorjahresvergleich um -8,7% gesunken.

5 2.2. Entwicklung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 5 Erwerbsfähige Personen und deren Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Im Jahresdurchschnitt 2014 konnte die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um -3,8% und die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um -4,3 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt von 2013 reduziert werden Ausgangslage für das Jahr 2015 Im Jahr 2015 stehen weiterhin große Herausforderungen an, gerade weil der Arbeitsmarkt im grenznahen Bereich und besonders der in Frankfurt (Oder) weniger dynamisch als in anderen Gebieten Brandenburgs und Berlins ist. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wird voraussichtlich stagnieren, da auch keine nennenswerten Ansiedlungen avisiert sind. Die regionalspezifischen Handlungsbedarfe und die Gestaltung der Strategie des Jobcenters bestimmen sich durch die Indikatoren Demografie, Arbeitsmarkt, Wettbewerb / Innovation und Soziale Lage. In der nachfolgenden Aufzählung sind ausgewählte kennzeichnende Fakten zu den vorgenannten Themenbereichen benannt: Insellage der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Grenze nach Polen (aufgrund der sozialen Absicherung in D bietet der grenznahe Raum PL als Nachbarregion einen sehr beschränkt nutzbaren Arbeitsmarkt) hohes Niveau an Langzeitleistungsbeziehern ca. 79 % aller Arbeitslosen in Frankfurt (Oder) sind dem Rechtskreis SGB II zugehörig und überwiegend im Langzeitleistungsbezug

6 6 die Hälfte (48,8 %) der Frankfurter Jobs wird durch Einpendler besetzt (Vergleich MOL 36,5 %, LOS 27,1 %), Berufseinpendler / Berufsauspendler (Quelle: Kommunale Statistikstelle FFO.) 2/3 der angebotenen Stellen sind im Niedriglohnsektor (z. B. Call Center) Einstellungschancen von Langzeitarbeitslosen (LAlo) sind sehr gering (laut IAB Studie sind nur 33 Prozent der Unternehmen bereit, einem LAlo eine Chance zu geben) extremer Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (FFO im Vergleich MOL +965), seit 2000 ca. 22 % Rückgang auch in 2015 keine nennenswerten Neuansiedlungen in Aussicht 3. Das Zielsystem 2015 Die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeleiteten gemeinsamen Grundlagen für die Zielsteuerung im SGB II bilden somit auch für das Jahr 2015 den verbindlichen Rahmen für die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen (ge) und der zugelassenen kommunalen Träger (zkt). Das durch das BMAS an die Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit versandte Gemeinsame Planungsdokument für die Zielsteuerung 2015 im SGB II bildet den Rahmen der Planung für das Jahr 2015 im Bereich der Grundsicherung. Das Zielsystem der BA umfasst die gemeinsamen Steuerungsziele und spezifische Qualitätskennzahlen. Das Zielsystem der Grundsicherung besteht für das Jahr 2015 unverändert fort. Gemeinsame Steuerungsziele (gemäß 48b SGB II) In Ableitung aus 1 SGB II i.v.m 48a SGB II sind für die Zielvereinbarungen nach 48b SGB II im Aufgabenbereich der BA die Steuerungsziele Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug maßgeblich. Sie werden durch die Zielindikatoren Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, Integrationsquote und Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern beschrieben.

7 weitere steurerungsrelevante Kennzahlen Ergänzungsgrößen Zielindikatoren Ziel Das SGB II - Kennzahlensystem 7 Das SGB II - Kennzahlensystem der BA 2015 Steuerungsziele Qualitätskennzahlen Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug Ergebnisqualität Prozessqualität Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH) Integrationsquote Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) Index aus Kundenzufriedenheit Index aus Prozessqualität - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) - Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) - Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Quote der Eintritte in geringsfügige Beschäftigung - Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung - Nachhaltigkeit der Integration - Integrationsquote der Alleinerziehenden - Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher - Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher - Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistungsbezieher - Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistungsbezieher Gesamtzufriedenheitsindex mit: - Beratung und Vermittlung - Geldleistung - Mitarbeiter - Rahmenbedingungen - Bearbeitungsdauer - Erstberatung U/Ü25 - Angebot U25 - Eingliederungsvereinbarungen im Bestand Beschreibungen Beschreibungen Beschreibungen Ergebnisse Beschreibungen - elb mit zu berücksichtigendem Einkommen - durchschnittliche LLU je Wohnbevölkerung - Anteil Qualifizierung mit zertifizierten Abschluß - Anteil unversorgte Bewerber - Anteil Altbewerber - Widersprüche und Klagen - Bearbeitungsdauer Widersprüche - Stattgabequote Widersprüche - durchschnittliche Maßnahmekosten je TN - Mindestkundenkontaktdichte - Dauer Antragstellung bis Bescheid - Absolventenmanagement -AG-S TrEffer

8 3.1. Zielindikatoren 8 Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) Die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt setzt sich gemäß 4 Abs. 1 der RVO zu 48a SGB II aus den folgenden vom Bund finanzierten Leistungsarten zusammen: Arbeitslosengeld II-Regelbedarf ( 20) Sozialgeld-Regelbedarf und Mehrbedarfe ( 23) Mehrbedarfe ( 21) Einmalleistungen ( 24 Abs. 1) Sozialversicherungsbeiträge (u.a. 252 SGB V und 170 SGB VI) und Zuschüsse zur Sozialversicherung ( 26 SGB II) sind demnach nicht Bestandteil der Kennzahl, obwohl diese SGB II-Leistungen ebenfalls durch den Bund finanziert werden. Unberücksichtigt bleiben definitionsgemäß u.a.: Krankenversicherung - Beiträge Pflichtversicherung Krankenversicherung - Beiträge Zuschuss Pflegeversicherung - Beiträge Pflichtversicherung Pflegeversicherung - Beiträge Zuschuss Zusatzbeitrag Krankenversicherung. Für 2015 wird kein Zielwert vereinbart. Der Indikator ist nicht Gegenstand der Planung. Im Rahmen des Planungsprozesses wird ein Wert prognostiziert und beobachtet. Bei der Kennzahl LLU wurde für das Jobcenter Frankfurt (Oder) eine Senkung um -0,5% gegenüber dem Jahr 2014 prognostiziert. Integrationsquote Die Kennzahl misst im Rahmen des Kennzahlenvergleichs nach 5 (1) Nr. 2 RVO zu 48a SGB II die Summe der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) innerhalb der letzten zwölf Monate und setzt sie ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der letzten zwölf Monate vor dem eigentlichen Bezugsmonat. Eine Integration liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Damit werden ausschließlich solche Übergänge in Erwerbstätigkeit erfasst, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfebedürftigkeit auch längerfristig überwunden werden kann Für das Jahr 2015 ist das Ziel eine Steigerung der Integrationsquote um 1,0% auf 26,2%. Dies entspricht einer Anzahl von insgesamt Integrationen im Jahr 2015.

9 Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 9 Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren ( 6 Abs. 1 RVO zu 48a SGB II). Damit nicht Zeiten vor Vollendung des 15. Lebensjahres und somit der Nichterwerbsfähigkeit in den Betrachtungszeitraum der Dauerermittlung eingehen, werden LZB erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen. Für das Jahr 2015 wird eine Verringerung des Bestandes um -3,0% angestrebt (Reduzierung des Bestandes an LZB auf im Jahresdurchschnitt). Index aus Kundenzufriedenheit (KZI) Der KZI ist der Zielindikator, der die Zufriedenheit der Arbeitnehmerkunden mit dem Service und der Dienstleistungsqualität der Träger der Grundsicherung abbildet. Das Ergebnis hat unmittelbaren Einfluss auf den Arbeitsprozess der Jobcenter und den Erfolg bei Vermittlungsbemühungen. Die Erhebung der Daten erfolgt quartalsweise über das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen (ZKM). Schwerpunkt der Detailanalyse ist die Berechnung des Index Kundenzufriedenheit anhand der Gesamtzufriedenheit der folgenden Themenblöcke, die mit einer unterschiedlichen Gewichtung in das Ergebnis einfließen: Beratung und Vermittlung (25%) Geldleistungen (25%) Mitarbeiter (30%) Rahmenbedingungen (20%) Auf die Festlegung eines Standards wird bis zur endgültigen Entscheidung des Bund-Länder-Ausschusses verzichtet. Als Orientierungswert gilt das Vorjahresniveau. Index aus Prozessqualität Die Kennzahl enthält auf der ausgewählten Betrachtungsebene einen Index bestehend aus Daten zu den Kennzahlen: Erstberatung Erstberatung U25 Angebot U25 Eingliederungsvereinbarung im Bestand (EinV im Bestand) Bearbeitungsdauer Die entstehenden Teilergebnisse gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in den Index aus Prozessqualität ein. Zielsetzung/Nutzen: Der Index bildet einen bewusst gewählten Ausschnitt der Prozessqualität von gemeinsamen Einrichtungen ab und ermöglicht dadurch einen schnellen und weniger kompli-

10 10 zierten Überblick über ausgewählte Qualitätsstandards. Dies trägt zur Transparenz der Leistungsfähigkeit bei den Trägern der Grundsicherung bei. Für 2015 ist das Erreichen des Index von 100 geplant. 4. Geschäftspolitische Schwerpunkte Das Hauptziel für das Jahr 2015 wird wie in den Vorjahren entsprechend dem gesetzlichen Auftrag darin bestehen, die Hilfebedürftigkeit der Kunden zu beseitigen oder zu verringern. Ausgehend von den Zielen: - Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug und den - Qualitätsstandards leiten sich für die weitere Arbeit des Jobcenters sieben geschäftspolitische Schwerpunkte ab, die besonders erfolgsrelevante Handlungsfelder markieren und zur Zielerreichung für das Jahr 2015 beitragen. 1. Fachkräftepotential erhöhen Die Umsetzung erfolgt über die gemeinsame Bildungszielplanung mit der Agentur für Arbeit, dem Ausbau der Qualifizierungsmaßnahmen mit (Teil-)Abschlüssen, sowie durch zielgerichtete Entwicklung der Kundenpotentiale und konsequentes Absolventenmanagement. Da in Frankfurt (Oder) die Fachkräftenachfrage nur in wenigen Bereichen besteht (z.b. Gesundheitswesen, Call-Center), wird auch 2015 die überregionale Fachkräftenachfrage unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten einbezogen. 2. Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen Die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen auch in diesem und den nächsten Jahren einen geschäftspolitischen Schwerpunkt dar. Die Umsetzung im Jobcenter Frankfurt (Oder) erfolgt anhand des Konzept zur Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) und der in diesem Konzept festgelegten Maßnahmen. 3. Marktchancen bei Arbeitgebern nutzen Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitgeberservices sind vor allem auch SGB IIspezifische Angebote für Arbeitgeber auszubauen und die Zusammenarbeit zwischen den stellen- und bewerberorientierten Arbeitsvermittlern zu verbessern. Durch die Umsetzung dieser Teilziele sollen eine Erhöhung des Einschaltungsgrades, eine verbesserte Ausschöpfung des Stellenbestandes sowie die verbesserte Nutzung der vorhandenen Beschäftigungs- und Integrationspotentiale für SGB II Kunden erreicht werden. Ein besonderer Schwerpunkt 2015 liegt in der Weiterführung der Brandenburger Joboffensive (zukünftig Frankfurt Joboffensive - FraJo), bei der durch den Einsatz von zusätzlichen Integrationsfachkräften die bewerberorientierte Vermittlung forciert werden soll. Der Arbeitsmarkt erfordere eine Verbesserung der gezielten bewerberorientierte Vermittlung. Die Vermittlerinnen und Vermittler müssen den Arbeitssuchenden und den Arbeitgeber kennen. Sie sollten als Türöffner" bei den Betrieben agieren.

11 11 4. Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben / Schwerbehinderte Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen o- der drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder zu bleiben. Der Personenkreis der Rehabilitanden kann sich mit dem der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen ( 2 SGB IX) überschneiden. Eine Schwerbehinderung ist jedoch keine Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Umgekehrt benötigt nicht jeder schwerbehinderte Mensch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um beruflich eingegliedert zu werden. Die Jobcenter sind selbst keine Träger der beruflichen Rehabilitation und arbeiten bei Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ihrer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eng mit den Rehabilitationsträgern, hier vor allem dem Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Rehabilitanden und Schwerbehinderten werden konzentriert von spezialisierten Vermittlungsfachkräften im Jobcenter Frankfurt (Oder) betreut. Hierdurch wird die notwendige Fachlichkeit sichergestellt und die reibungslose Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern, den Integrationsämtern sowie den Integrationsfachkräften ermöglicht. 5. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen Die Umsetzung erfolgt durch den Ausbau von Netzwerken, der besseren Erschließung von kommunalen Leistungen sowie der frühzeitigen Aktivierung und kontinuierlichen Begleitung durch Fachkräfte auch während der Elternzeit. Damit soll eine Erhöhung der Integrationen und der Integrationschancen erreicht und die Teilhabeperspektive für Kinder und Jugendliche verbessert werden. 6. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Im Bereich der Jugendlichen sind die Netzwerkarbeit und die Kooperationsmöglichkeiten weiter auszubauen und betriebsnahe niederschwellige Angebote sowie Ausbildungsmöglichkeiten für bisher ungelernte Jugendliche zu nutzen. Erreicht werden soll, dass jeder Jugendlicher ein Angebot erhält und eine intensive Betreuung der Berufseinsteiger erfolgt. Weiterhin steht die avisierte Gesetzesänderung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) und der Assistierten Ausbildung (AsA) zur Umsetzung ab Sommer 2015 an. 7. Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen In 2015 geht bei der Sachbearbeitung im Leistungsbereich die Verbesserung der Qualität einher mit der abschließenden Einführung der neuen Software Allegro zum Für den Bereich der Arbeitsvermittlung ist die Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung über die Qualität der Umsetzung des 4-Phasen-Modells (4PM) und der Bearbeitung der Eingliederungsleistungen sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherstellung einer rechtmäßigen und schnellen Leistungssachbearbeitung, sowie einer wirksamen und wirtschaftlichen Gewährung von Eingliederungsleistungen und die Reduzierung der Fehlerquoten erreicht werden. 8. Überregionale Arbeitsvermittlung Die nicht optimalen regionalen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten bieten keine ausreichende Basis zur Integration von Langzeitarbeitslosen und lassen nicht die Beendigung des Langzeitleistungsbezugs erwarten.

12 12 Aus diesen Gründen wird weiterhin die Mobilitätsberatung zur auswärtigen Arbeitsaufnahme bzw. die überregionale Vermittlung im Vordergrund stehen. Insbesondere rückt im Rahmen der Zumutbarkeit der erreichbare Berliner Arbeitsmarkt stärker in den Focus. 5. Operative Maßnahmen 2015 wird sich das Jobcenter Frankfurt (Oder) weiterhin der Integrationsarbeit zuwenden, um die vorgegebenen geschäftspolitischen Ziele zu erreichen. Die Prozessabläufe werden in dem nachfolgenden Schema dargestellt.

13 Ermittlung des Kunden- und Eintrittspotentials Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes, den geschäftspolitischen Zielen sowie den Erfordernissen der Förderung im Einzelfall. Vor dem Hintergrund des letztgenannten Kriteriums ist die Struktur des vorhandenen Kundenpotenzials des Jobcenters mit maßgeblich bei der Festlegung der einzusetzenden Instrumente. Im Rahmen des Profiling erfolgt die Stärken- und Potenzialanalyse in Bezug auf den relevanten Zielberuf. Dabei wird unterschieden, inwieweit auf Basis der festgestellten Stärken und Potenziale eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt innerhalb von 12 Monaten realistisch bzw. wahrscheinlich ist oder nicht. Ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt binnen 12 Monaten realistisch bzw. wahrscheinlich, wird von einem integrationsnahen Profil gesprochen. Ist dies nicht realistisch bzw. wahrscheinlich, handelt es sich um eine komplexe Profillage. Die Profillagen beschreiben somit den Zusammenhang von zeitlicher Integrationsprognose (= Stärkenbetrachtung) und vermittlerisch relevanten Handlungsbedarfen (= Potenzialbetrachtung). Insgesamt ergeben sich danach sechs Profillagen. Integrationsnahe Profillagen - Marktprofile (MP) weisen keine vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen auf und haben in der Regel eine Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten. - Aktivierungsprofile (AP) weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in der Schlüsselgruppe Motivation auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten. Diese Profile bedürfen primär der Aktivierung, ihre Qualifikation wird am Arbeitsmarkt prinzipiell nachgefragt, aber sie bewegen sich ggf. in einem für ihre Situation ungünstigen regionalen und/oder fachlichen Arbeitsmarkt; ggf. muss eine berufliche Alternative erarbeitet oder die Bereitschaft zur Mobilität/ Flexibilität erhöht werden. - Förderprofile (FP) weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in einer der drei Schlüsselgruppen Qualifikation, Leistungsfähigkeit oder Rahmenbedingungen auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt von bis zu 12 Monaten. komplexe Profillagen - Entwicklungsprofile (EP) weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in einer der drei Schlüsselgruppen Qualifikation, Leistungsfähigkeit oder Rahmenbedingungen auf und zusätzlich in mindestens einer weiteren Dimension bzw. Verdichtung mit einer Integrationswahrscheinlichkeit von mehr als 12 Monaten. - Stabilisierungsprofile SP) weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension Leistungsfähigkeit auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen bzw. Verdichtung auf. Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in bis zu 12 Monaten wahrscheinlich.

14 14 - Unterstützungsprofile (UP) weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension Rahmenbedingungen, sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen bzw. Verdichtung im Schwerpunkt Rahmenbedingungen auf. Das Heranführen an die Erwerbstätigkeit ist in mehr als 12 Monaten wahrscheinlich. Für das Jobcenter Frankfurt (Oder) ergibt sich folgende Struktur der Kundenprofile für Jugendliche unter 25 Jahren sowie im Gesamtbestand (Absolutzahlen): Quelle: Controllingsystem der BA für SGB II (Stand: ) 5.2 Festlegung des Instrumentenmix Zur Erreichung der Integrationen und zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sind entsprechende Maßnahmeangebote zur Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter vorzuhalten und die Maßnahmeeintritte monatsscharf zu ermitteln. Zur Festlegung des gesamten Instrumentenmix sind alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zu betrachten. Hierzu gehören sowohl die Instrumente, die aus dem SGB II- Eingliederungsbudget des Jobcenters finanziert werden, als auch solche die anderweitig bereitgestellt werden. Ebenso sind zur Flankierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch die sozialintegrativen Leistungen der Kommune gem. 16a SGB II einzubeziehen. Die folgende Aufzählung zeigt einen Überblick der Maßnahmen, die nicht oder nur anteilig aus dem SGB II-Eingliederungsbudget des Jobcenter Frankfurt (Oder) finanziert werden: Beschäftigungspakt für Ältere Perspektive 50plus (RAW Regionaler Arbeits- und Wachstumsfond) Förderung von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften ab als Landesprogramm finanziert aus Mitteln des ESF Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

15 15 Maßnahmen Reha/SB zur beruflichen Ersteingliederung (SGB IX) Sonderprogramm des Bundes zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter finanziert aus Mitteln des Bundes und des ESF Gelsenkirchener Initiative für Jobcenter mit besonders hoher SGB II - Quote Im Rahmen des Beschäftigungspaktes für Ältere (RAW) sind im Jahr 2015 insgesamt 40 Teilnehmereintritte geplant. Diese Teilnehmer (ab 50 Jahre mit multiplen Vermittlungshemmnissen und erheblichen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf) werden über eine Aktivierungsmaßnahme nach 45 SGB III an den Arbeitsmarkt herangeführt. Einen weiteren Schwerpunkt außerhalb der Förderregularien des SGB II/III bilden die Sonderprogramme des Bundes und des Landes Brandenburg. Ziel dieser Förderprogramme ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. 6. Ressourcen 6.1 Eingliederungsbudget Zur Erreichung der genannten Ziele stehen dem Jobcenter Frankfurt (Oder) für das Jahr 2015 folgende finanzielle Ressourcen zur Verfügung: Zuteilung Ausgabemittel für EGL Einnahmen aus Rückforderungen Gesamtes Budget für EGL geplante Umschichtung zum Verwaltungskostenbudget Vorbindungen aus 2013 und früher, fällig im Jahr 2014 zur Verfügung stehende Ausgabemittel für das Neugeschäft Maßnahme- und Eintrittsplanung Eine detaillierte Maßnahme- und Eintrittsplanung ist erforderlich, um Transparenz für die Führungskräfte, Mitarbeiter und die anderen Akteure des Arbeitsmarktes herzustellen. Gleichzeitig ist die Planung die Grundlage für die Trägergewinnung und dient für die unterjährige Nachhaltung der Umsetzung bzw. Steuerung bei Abweichungen (Controlling). Der Großteil der Förderinstrumente wurde mit einer monatsgenauen Eintrittsplanung untersetzt. Durchschnittliche Kostensätze, die Dauer der Maßnahmen sowie die Ergebnisse aus den Vorjahren bildeten die Basis für die konkrete Budget- und Eintrittsplanung des Jahres 2015.

16 16 Gegenüberstellung der Ist-Eintritte 2014 und der Planzahlen 2015 für ausgewählte Instrumente: Unter Verwendung von verschiedenen Parametern, wie den Dauern der Maßnahmeteilnahmen, Integrationswahrscheinlichkeiten und Szenarios zum Zeitpunkt einer erfolgreichen Integration rechnet das Jobcenter Frankfurt (Oder) für das Jahr 2015 vorläufig mit Eintritten (Stand: ) Übersicht zur Detailplanung ausgewählter Instrumente im Jahresverlauf 2015: Maßnahmeeintritte gesamt I. Integrationsorientierte Instrumente Jan. Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez FbW EGZ Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung (MAbE) gesamt MAG MAT Einkauf AVGS MPAV ESG nach 16b SGB II LES nach 16c SGB II nachträglicher Erwerb HS-Abschluss Freie Förderung nach 16f SGB II FAV II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen AGH-MAE III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere Berufsausbildung. in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Ausbildungsbegleitende Hilfen + AsA Einstiegsqualifizierung (EQ) IV. Berufl. Rehabilitation und Förderung Schwerbehind. Pflichtleistungen zur beruflichen Rehabilitation (Reha) Ermessensleistungen zur beruflichen Rehabilitation (Reha) Maßnahmekosten FbW-Reha Zuschüsse an AG für Maßnahmen f. beh. Menschen (PB) Förderungszuschüsse zur Eingliederung von SB (EGZ-SB) Maßnahmeeintritte 2015 (JFW) gesamt integrativ kooperativ

17 Planungsergebnis zum Eingliederungsbudget 2015 des Jobcenter Frankfurt (Oder): 17 Planung EGB Jobcenter Frankfurt (Oder) Zuteilung 2015 (Schätzwert) VB Einnahmen VB Gesamt VB Umschichtung zu VKB weitere Vorbindungen bis Jahresende 0 HHM f. Neugeschäft Kapitel 7 BUT Vorbindungen Planung (ERP) aus 2013 u. Vorbindungen Vorbindungen Neugeschäft früher aus 2014 gesamt 2015 Instrumentenmix in nahme- Maß- % eintritte Leistungen zur Eingliederung , I. Integrationsorientierte Instrumente , Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) , Eingliederungszuschüsse (EGZ) , Maßnahmen der Aktivierung u. beruflichen Eingliederung (MAbE) , darunter Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 350 darunter Maßnahmen bei einem Träger (MAT) 609 darunter Maßnahmen bei einem priv. AV (MPAV) nachträgl. Erwerb Hauptschulabschluss , Vermittlungsbudget (VB) ,0 6. Einstiegsgeld (ESG) , begleitende Hilfen bei Selbständigkeit (Sachmittel) , Freie Förderung , Beschäftigungszuschuss BEZ (unbefristet) ,0 II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen , Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (AGH.-MAE) , Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) ,1 19 III. spezielle Maßnahmen für Jüngere , Benachteiligtenausbildung a) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) b) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung (EQ) IV. berufliche Rehabilitation (Reha) , Pflichtleistungen Ermessensleistungen a) Förderungszuschüsse für schwerbehinderte Personen c) Maßnahmekosten bei berufl. Weiterbildung (Reha-FbW) d) Zuschüsse an Arbeitgeber (Probebeschäftigung) V. weitere Förderleistungen , Reisekosten (allgemeine Meldepflicht) freie Ausgabemittel 0,00 0,0%

18 18 Die folgende grafische Darstellung verdeutlicht die Verteilung der Haushaltsmittel für das Neugeschäft im Jahr 2015: Stand: Karsten Tausch Geschäftsführer Jobcenter Frankfurt (Oder)

19 Abkürzungsverzeichnis 19 abh ausbildungsbegleitende Hilfen ALG-II Arbeitslosengeld II (SGB II) AGH-MAE Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung AG-S (AGS) Arbeitgeberservice AsA assistierte Ausbildung AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein BA Bundesagentur für Arbeit BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BEZ Beschäftigungszuschuss BG Bedarfsgemeinschaft BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales D Deutschland EGL Eingliederungsleistungen EGZ Eingliederungszuschüsse EinV Eingliederungsvereinbarung elb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte EQ Einstiegsqualifizierung ESF Europäischer Sozialfond ESG Einstiegsgeld FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung FFO Frankfurt (Oder) FraJo Frankfurter Joboffensive ge gemeinsame Einrichtung JDW Jahresdurchschnittswert KZI Kundenzufriedenheitsindex LES Leistungen für Selbständige LLU Leistungen zum Lebensunterhalt LOS Landkreis Oder-Spree LUH Leistungen für Unterkunft und Heizung LZB Langzeitleistungsbezieher MAG Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Aktivierungsmaßnahme) MAT Maßnahme bei einem Träger (Aktivierungsmaßnahme) MOL Märkisch Oderland MPAV Maßnahme bei einem Privaten Arbeitsvermittler (Aktivierungsmaßnahme) PL Profillagen MP Marktprofil AP Aktivierungsprofil FP Förderprofil EP Entwicklungsprofil SP Stabilisierungsprofil UP Unterstützungsprofil I Integriert, aber weiter hilfebedürftig Z Zuordnung nicht erforderlich N Profillage noch nicht festgelegt RAW Regionaler Arbeits- und Wachstumsfond Reha/SB Rehabilitanden / schwerbehinderte Menschen RVO Rechtsverordnung SGB Sozialgesetzbuch TN Teilnehmer ZKM Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragung zkt zugelassener kommunaler Träger

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