Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 2, Jahrgang 4, 19. Februar 2014 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie der Mitteldeutschen Zeitung zu entnehmen war, hatte unser Landrat, Herr Bannert, am 29. Januar 2014 eine Beratung zum Thema Hochwasser Juni 2013 anberaumt und zu dieser Beratung hochrangige Gäste, wie Herrn Onko Aeikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Henning, Leiter des LHW, und weitere hochrangige Mitarbeiter der Landesämter sowie die Landtagsabgeordneten geladen. Thema dieser Beratung war die Frage, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz sich aus Sicht der Bürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden erforderlich machen, ob und wenn ja, wie und in welchem Zeitraum diese aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt realisiert werden können. Um die für den künftigen Hochwasserschutz zu erledigenden Arbeitsaufgaben genau abstecken zu können, wird es im Frühjahr, voraussichtlich im Monat April, eine gemeinsame Bereisung der vom Hochwasser betroffenen Gebiete der Stadt Wettin-Löbejün u.a. mit Herrn Minister Aeikens und dem Landrat, Herrn Bannert, geben, in deren Ergebnis dann gezielte Maßnahmen beraten und festgelegt werden, welche in der Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes Sachsen-Anhalt ihre Aufnahme finden sollen. Für unsere Stadt, die im Bereich der Ortschaften Brachwitz, Dößel, Döblitz und Wettin über sehr große Auengebiete verfügt, welche in ihrer Funktion u. a. dazu dienen, dem ankommenden Hochwasser Raum zu geben, muss es Ziel sein, die hinter dem Auengebiet liegende Ortschaft Rothenburg mit dem direkt an der Saale gelegenen Draht- und Seilwerk als wichtigsten Industriestandort der Stadt durch bauliche Maßnahmen besser vor dem Hochwasser zu schützen. Weiterhin muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass keine weitere Bebauung der Auengebiete mehr erfolgt. Über die Ergebnisse des Termins im April dieses Jahres werde ich Sie informieren. Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit Seite 2-4 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Seite 5 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 14 Ortschaft Brachwitz Seite 20 Ortschaft Döblitz Seite 20 Ortschaft Domnitz Seite 21 Ortschaft Dößel Seite 21 Ortschaft Gimritz Seite 21 Ortschaft Löbejün Seite 22 Ortschaft Nauendorf Seite 27 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 28 Ortschaft Plötz Seite 31 Ortschaft Rothenburg Seite 32 Ortschaft Wettin Seite 33 Ihre Bürgermeisterin Antje Klecar

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün Markt Wettin-Löbejün Tel.: Fax: Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr. Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ Vorzimmer Bürgermeisterin Hauptamt Bujak, Frank Leiter Worofka, Luise SB Poststelle Brode, Sabine SB Hauptamt Löser, Angela SB Hauptamt Sekretärin GS Nauendorf Marschner, Karola SB Kita/Schule Ebert, Lisa SB Kita/Schule Sekretärin GS Löbejün Westphal, Anika SB Personal Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/ SB Friedhöfe Eichmann, Nadine Sekretärin GS Wettin Ordnungsamt Papendieck, Jan Leiter/SB Verkehr Zimmer, Bianca SB allg. OA Meier, Manuela SB allg. OA Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/FF Gaebel, Heiko SB OA u. Gewerbe Heinrich, Mona SB Meldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Schaaf, Daniela SB allg. BA Repert, Runa SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schulze, Juliane SB Beiträge Finanzverwaltung Schmidt, Waltraud Leiterin Rothmeier, Karla Kassenleiterin Strzoda, Heidlinde SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Denkewitz, Christiane Leiterin Geschäftsbuchhaltung Tüttmann, Christiane SB Geschäftsbuchhaltung AIbrecht, Corina SB Anlagenbuchhaltung Kämmerei Nitzer, Katrin SB Steuern Dienststelle Wettin (Einwahl ) Fax: Taube, Elke SB Meldeamt/ Bürgerbüro Öffnungszeiten der Dienststellen Löbejün und Wettin montags geschlossen dienstags und Uhr mittwochs und Uhr donnerstags Uhr freitags geschlossen Dienststelle Rothenburg (Einwahl ) Fax: Rössel, Iris Gebäudemanagement Sturzebecher, Gebäudemanagement Franziska dienstags Uhr und Uhr Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: oder jan.richter@sachsenanhalt.net Ort: Ortschaftsbüro Brachwitz bzw. FFw Friedrichsschwerz OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat Uhr Tel., Fax: , Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags Uhr Tel.: OS Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter stadt_loebejuen@web.de oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2-3, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags Uhr Tel./Fax: OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz, Ortschaftsbüro, Teichstr. 18 von bis Uhr jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle, Hallesche Str. 2 von bis Uhr Handy: OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: dienstags Uhr Priv. Tel Handy: OS Rothenburg, Am Kindergarten 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: Handy:

3 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz- Lettewitz, OS Wettin TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis (über Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH) AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Salzmünde) Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, dem 19. März 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 6. März 2014, 9.00 Uhr OS Löbejün, OS Plötz TW + AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis OS Nauendorf TW + AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis (über Hallesche Wasser- und Stadtwirtschafts GmbH) Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr. 4, Wettin-Löbejün Tel./ Fax: /21864 Homepage: wettin-info@mail-wl.de OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis OT Salzmünde, Str. der Einheit 12a, Salzatal Tel./Fax: / Notfall: dienstags: info@wazv-saalkreis.de Uhr und Uhr bzw. nach telefon. Vereinbarung Außenstellen AW für Löbejün und Plötz OT Löbejün, An der Voigtei 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / Notfall: TW für Löbejün, Domnitz und Plötz OT Löbejün Tel./Fax: / Notfall: und dienstags Uhr und Uhr bzw. nach Vereinbarung Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis über Hallesche Wasser- u. Stadtwirtschaft GmbH Bornknechtstr. 5, Halle (Saale) Tel.: Notfall: (HWS GmbH) Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, Bernburg Tel./ Fax: / Notfall: montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr EnviaM/Störungsdienst Telekom/Entstörungsdienst Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr von April - Oktober zusätzlich samstags: Uhr sonntags: Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax / kulturscheune-loebejuen@gmx.de Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 donnerstags Uhr Plötz Winkel 9a montags Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 mittwochs Uhr Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt Feuerwehrleitstelle Rettungsdienstleitstelle Krankentransport Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis Kriminaldienst Unfalldienst Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / dienstags: Uhr

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 FÄ W. Ute Nestler OS Löbejün, Doktorberg Dipl.-Med. P. Steffanov OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Ab März neue Öffnungszeiten Mo. - Fr. Di. - Do. Sa Uhr Uhr Uhr Theresia Baust Domnitzer Lindenstr. 12 Fax Wettin-Löbejün OT Domnitz Dipl.-Med. K. Just OS Nauendorf, Poststr. 2 Dr. A. Lukowski OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormanns Wallwitz OS Rothenburg, Am Kindergarten Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik OT Wettin, Saalestr. 7a Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. D. Meisel OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior OS Löbejün, Kirchhof Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr S. Hünicke OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: oder Bereitschaftsdienst der Ärzte Bereich Löbejün Bereich Wettin Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe Amb. Pflegedienst B. Hausmann Nauendorfer Engel Katrin Kirchschlager Fax: Betreuungszentrum Kerstin Kirchhof Fax: Fahrdienst Volkssolidarität Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern Wettiner Schwestern Pflegedienst GmbH Fax: Mail: wettiner-schwestern@gmx.de Apotheken Kreuzapotheke Löbejün Stadgut-Apotheke Löbejün Burg-Apotheke Wettin (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Dr.-med.-vet. R. Grosser OS Domnitz, Amselweg 12 Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann OS Dornitz, Zum Sixbach info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: info@tierarztpraxis-loebejuen.de

5 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Die 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, dem um 18:30 Uhr in dem im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung - öffentlicher Sitzungsteil Beratung und Beschluss - Leitbild der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss - Abberufung des 2. Stellv. Stadtwehrleiters Beratung und Beschluss - 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss - Satzung der Stadt Wettin-Löbejün über die Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltungsverbände Untere Saale und Saale-Fuhne- Ziethe Beratung und Beschluss - Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift vom nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, dem um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 27. und 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - öffentlicher Teil- 6. Beratung und Abstimmung - Übertragung der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung 7. Beratung und Abstimmung Auflösung der AöR Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis 8. Beratung und Abstimmung Aufhebung der Unternehmenssatzung nach 2 AnstG 9. Beratung und Abstimmung 1. Änderung der Benutzungsordnung kommunaler Räume der Stadt Wettin-Löbejün 10. Beratung und Abstimmung 1. Änderung der Benutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Räume der Stadt Wettin-Löbejün 11. Beratung und Abstimmung - Aufhebung von Beschlüssen des ehemaligen Gemeinderates Domnitz 12. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 27. und 28. Sitzung des Hauptund Finanzausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Die 16. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Montag, dem um 18:00 Uhr in die Grundschule Wettin, Neue Schulstraße 1 in Wettin-Löbejün, OT Wettin statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 15. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses am öffentlicher Teil 6. Besichtigung der Grundschule 7. Entwicklung der Schülerzahlen im Grundschulbereich der Stadt Wettin-Löbejün 8. Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün 8.1. aktuelle Auslastung

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang Umsetzung der aktuellen Kindertagesstättensatzung 8.3. Vorstellung Stadtelternrat 9. Stand Baumaßnahmen 9.1. Kindertagesstätte Brachwitz 9.2. Kindertagesstätte Neutz-Lettewitz 9.3. Kindertagesstätte Wettin 9.4. Templerkapelle 9.5. Carl-Loewe- Grundschule 10. Aktuelles 11. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister gez. Gerhild Fischer Vorsitzende des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses Öffentliche Bekanntmachung der 28. Sitzung des Bauund Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 28. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, dem um 18:00 Uhr in Raum 2 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 28. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - Öffentlicher Teil - 6. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 7. Bauamtsangelegenheiten 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil 1. Kontrolle der Niederschrift der 28. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister gez. Antje Klecar Bürgermeisterin 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund des 7 i. V. m. 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr.: /14/SR) folgende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen: Artikel 1 17 Abs. 5 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: 17 Ortschaftsrat (5) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Ortschaftsräten wird für den Zeitraum ab der nächsten Wahlperiode wie folgt festgelegt: a) Ortschaft Brachwitz 5 Mitglieder b) Ortschaft Döblitz 6 Mitglieder c) Ortschaft Domnitz 7 Mitglieder d) Ortschaft Dößel 6 Mitglieder e) Ortschaft Gimritz 6 Mitglieder f) Ortschaft Löbejün 9 Mitglieder g) Ortschaft Nauendorf 8 Mitglieder h) Ortschaft Neutz-Lettewitz 7 Mitglieder i) Ortschaft Plötz 7 Mitglieder j) Ortschaft Rothenburg 7 Mitglieder k) Ortschaft Wettin 9 Mitglieder Artikel 2 Diese 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr.: /14/SR beschlossene 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Genehmigungsvermerk: Die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin- Löbejün wurde vom Landkreis Saalekreis als Untere Rechtsaufsichtsbehörde am (AZ.: /th) mit folgendem Entscheidungstenor genehmigt: 1. Die vom Stadtrat am unter Beschluss-Nr /14/SR beschlossene 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird hiermit genehmigt. 2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr.: /14/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 4, Nr. 2 vom öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Wasserwehrsatzung der Stadt Wettin-Löbejün Auf der Grundlage des 14 Satz 4 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.März 2011 (GVBl. LSA S. 492), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.März 2013 (GVBl. LSA S.116), 6 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S.383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.November 2011 (GVBl. LSA S.814) und den 1,3,11,13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2003 (GVBl. LSA S.214), zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 26.März 2013 (GVBl. LSA S.145) hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün mit Beschluss vom (Beschluss-Nr.: /13/SR) folgende Satzung erlassen:

7 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Geltungsbereich (1) Die Stadt Wettin-Löbejün richtet einen Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) ein. (2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt die Durchführung von Maßnahmen ein, zu denen die Stadt Wettin-Löbejün nach den Bestimmungen des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet ist. (3) Maßnahmen der Wasserwehr zur Unterstützung der Wasserbehörde sind geboten, wenn durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse für Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder in Überschwemmungsgebieten Gefahren drohen (Wassergefahr) oder bereits eingetreten sind. 2 Einrichtung und Aufgaben der Wasserwehr (1) Die Stadt Wettin-Löbejün trifft zur Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen. Sie hält die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereit. (2) Für die in der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) vom 18. August 1997 (GVBl. LSA S:778), Geändert am 5. Dezember 2001 (GVBl. LSA S.536) aufgeführten Gewässer und für die in der Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 27.August 1998 (MBI. LSA S.2103), in den jeweils gültigen Fassungen, genannten Hochwassermeldepegel, ergeben sich ab der Ausrufung der Alarmstufe III für die Wasserwehr insbesondere folgende unterstützende Aufgaben: 1. Wachdienst a) Beobachtung der Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie von Hab und Gut; b) Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen des Hochwasserschutzes, die Wasser- und Eisgefahr abwenden sollen (Wehre, Überschwemmungsgebiete u. dgl.); c) Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken/Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen u. dgl.); 2. Hilfsdienst a) bei der Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahren; b) bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Hochwassereinrichtungen, bei der Aufkadung und Verstärkung; c) bei der Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wehre, mobile Pumpanlagen u. dgl.); d) bei der Sicherung und bei der durch die zuständige Behörde angeordneten Räumung gefährdeter Gebäude; e) bei der Sicherung von Brücken; f) Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzlager in der Stadt Wettin-Löbejün. Die Wasserwehr kann an allen Gewässern im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün entsprechend tätig werden, wenn die Hochwasserlage dies erfordert. Über die eingeleiteten Maßnahmen ist die zuständige Wasserbehörde durch den Leiter der Wasserwehr zu informieren. Die Wasserwehr der Stadt Wettin-Löbejün kann auch vor der Ausrufung der Alarmstufe III eingesetzt werden. (3) Die Bürgermeisterin hat in Abstimmung mit der Wasserbehörde für die Alarmierung und den Einsatz der Wasserwehr einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan zu erstellen und mindestens jährlich oder aus konkretem Anlass fortzuschreiben. Der Plan und die Fortschreibung ist den in dem Plan genannten Personen bekannt zu geben. Ebenso ist der Umfang der vorzuhaltenden Hochwasserbekämpfungsmittel mit der Wasserbehörde abzustimmen. (4) Die Bürgermeisterin stellt darüber hinaus einen Organisationsplan für die Wasserwehr auf, der mindestens folgende Angaben enthält: a) den von ihr bestimmten Leiter, seine Stellvertreter, die Lageristen und die weiteren Mitglieder der Wasserwehr, b) den Versammlungsort, c) die Art der Alarmierung, d) die Beschreibung und Bezeichnung der Flussabschnitte und der Hochwasserschutzanlagen, e) das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel, f) die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel, g) die Ablösung und Versorgung, h) die Nachrichtenübermittlung; Der Organisationsplan ist bekannt zu machen. (5) Der Stadt Wettin-Löbejün obliegt die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Wasserwehr. 3 Zuständigkeit (1) Für die Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in 1 Abs.3 beschriebenen Gefahren ist die Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün zuständig. Sie ruft entsprechend 2 Absatz 2 den Einsatzfall für die Wasserwehr aus. (2) Die Leiterin der Wasserwehr leitet den Einsatz der Wasserwehr vor Ort. Sie hat den Weisungen der zuständigen Wasserbehörde Folge zu leisten. 4 Verfahren zur Aufstellung der Wasserwehr (1) Die Bürgermeisterin kann zum Dienst in der Wasserwehr auswählen: a) die zu ehrenamtlicher Tätigkeit verpflichteten Bürger, b) Mitarbeiter der Stadtverwaltung. (2) Die nach Absatz 1 Buchstabe a) ausgewählten Personen werden von der Bürgermeisterin zum ehrenamtlichen Dienst in der Wasserwehr bestellt. Die Bestellung enthält: a) die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit, b) den Beginn und, sofern nicht unbefristet, das Ende der Dienstpflicht, c) den Versammlungsort im Falle der Alarmierung, d) die während des Dienstes in der Wasserwehr zu beachtenden Pflichten. (3) Die ehrenamtliche Wahrnehmung des Dienstes in der Wasserwehr der Stadt Wettin-Löbejün bestimmt sich gemäß 14 Satz 3 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. (4) Die nach Absatz 1 Buchstabe b) genannten Mitarbeiter der Verwaltung werden von der Bürgermeisterin zu Maßnahmen der Wasserwehr herangezogen. Weiterhin können die Mitglieder der Freiwilligen Ortsfeuerwehren der Stadt Wettin-Löbejün in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter und den Ortswehrleitern herangezogen werden, sofern nicht Einsätze und Hilfeleistungen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entgegenstehen bzw. nur die über die Mindesteinsatzstärken hinausgehenden Kameraden. 5 Befugnisse (1) Die nach 4 Abs. 1 Ausgewählten können verpflichtet werden, Handdienste und/oder Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen. Bei Handdiensten kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei Spanndiensten das Bereitstellen von geeigneten Fahrzeugen und Treibstoffen verlangt werden. (2) Die Bürgermeisterin, als Leiterin des Einsatzes, oder die von ihr Beauftragten dürfen Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen, Bauwerke, Anlagen und Grundstücke betreten und benutzen sowie Bauwerke, Einfriedungen, Bäume oder sonstige Sachen verändern oder beseitigen, soweit dies für Maßnahmen der Wasserwehr, insbesondere die dringliche vorläufige Beseitigung von Schäden, zwingend erforderlich ist. Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte haben diese Maßnahmen zu dulden. (3) Die Bürgermeisterin, als Leiterin des Einsatzes, sowie die von ihr Beauftragten können das Betreten des Einsatzgebietes verbieten, Personen von dort verweisen und das Schadensgebiet sperren und räumen lassen, soweit dies für die Maßnahmen der Wasserwehr, insbesondere die dringliche Beseitigung von Schäden, erforderlich ist.

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 6 Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall (1) Die nach 4 Abs.2 bestellten Personen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Erstattungen erfolgen nur auf Antrag. Anträge sind am Ende des Monats, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der Stadt Wettin-Löbejün zu stellen. (2) Auslagen werden im nachgewiesenen Umfang ersetzt. (3) Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall als Lohnfortzahlung ersetzt. Diese Lohnfortzahlung wird dem Arbeitgeber durch die Stadt Wettin-Löbejün zurückerstattet. (4) Der auf entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit er zu Lasten der Entschädigung berechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wurde. (5) Selbständigen wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 13,00 ersetzt. (6) Die Ansprüche auf Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall erlöschen ein Jahr nachdem Ende des Monats, in dem sie entstanden sind. (5) Für Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die durch Maßnahmen nach 5 Abs.2 verursacht wurden, leistet die Stadt Wettin-Löbejün eine angemessene Entschädigung, soweit der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann. Die Stadt Wettin-Löbejün haftet nicht, soweit Schaden durch Maßnahmen verursacht worden ist, die zum Schutz der Person, der Hausbewohner oder des Vermögens der Geschädigten getroffen worden ist. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. Die Stadt haftet nicht für Anlagen, die ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet wurden. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt gem. 14 Satz 3 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt i.v.m. 29 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt, wer ohne wichtigen Grund a) die Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr ablehnt, b) trotz der Bestellung nach 4 Abs.2 dieser Satzung die Ausübung des Dienstes in der Wasserwehr verweigert. (2) Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.Februar 1987 (BGBl. I S.602), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 70 des Gesetzes vom 7.August 2013 (BGBl. I S.3154), ist die Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün. 8 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 9 Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Wasserwehrsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis Nord vom außer Kraft Genehmigungsvermerk: Die vom Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner öffentlichen Sitzung am beschlossene Wasserwehrsatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Saalekreis als zuständige Genehmigungsbehörde mit Datum vom (Az.: gna) genehmigt. Wettin-Löbejün, den gez. Klecar Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die vom Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner öffentlichen Sitzung am beschlossene Wasserwehrsatzung wird hiermit ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den gez. Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel- -Dienstsiegel- Bekanntmachungsanordnung: Die vom Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner öffentlichen Sitzung am beschlossene und am ausgefertigte Wasserwehrsatzung ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün, Jahrgang 4; Nr. 2 vom öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den gez. Klecar Bürgermeisterin -Dienstsiegel- Stadt Wettin-Löbejün Die Gemeindewahlleiterin Kommunalwahlen am Öffentliche Bekanntmachung Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün am 25. Mai 2014 Entsprechend den Festlegungen des 6 Abs.1 Kommunalwahlgesetz LSA wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt gemäß 5 Abs.2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in seiner aktuellen Fassung mit Beschluss vom , (Bek. des Ml vom ; MBI. LSA S. 360) bestimmt hat, dass die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen (Stadtrat und Ortschaftsräte) am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Dementsprechend findet an diesem Tag sowohl die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün als auch die Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Löbejün, Plötz, Rothenburg und Wettin statt. Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Wettin- Löbejün in seiner 34. Sitzung am unter der Beschlussnummer /13/SR beschlossen hat, dass das Wahlgebiet der Stadt Wettin-Löbejün zur Neuwahl des Stadtrates am einen Wahlbereich bildet. Für die Neuwahl der Ortschaftsräte am bildet die jeweilige Ortschaft den Wahlbereich. gez. Klecar Gemeindewahlleiterin Stadt Wettin-Löbejün Die Gemeindewahlleiterin Kommunalwahlen am Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung und Inhalt von Wahlvorschlägen für die Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin- Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün am Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin- Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün am können gemäß 21 Abs. 1 Kommu-

9 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite nalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt von Parteien im Sinne des Artikel 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Gemäß 36 Abs.3 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist die Zahl der zu wählenden Vertreter für den neu zu wählenden Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün auf 28 festgelegt. Aufgrund der Festlegungen von 17 Abs. 5 der 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün und des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Nummer /14/SR vom wird die Zahl der zu wählenden Vertreter für den neu zu wählenden Vertreter der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün wie folgt festgelegt: Ortschaft Brachwitz 5 Vertreter Ortschaft Döblitz 6 Vertreter Ortschaft Domnitz 7 Vertreter Ortschaft Dößel 6 Vertreter Ortschaft Gimritz 6 Vertreter Ortschaft Löbejün 9 Vertreter Ortschaft Nauendorf 8 Vertreter Ortschaft Neutz-Lettewitz 7 Vertreter Ortschaft Plötz 7 Vertreter Ortschaft Rothenburg 7 Vertreter Ortschaft Wettin 9 Vertreter Die im Wahlgebiet vorhandenen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber werden hiermit gemäß 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin der Stadt Wettin- Löbejün am aufgefordert. Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sowie die Bewerbungen von Einzelbewerbern mit den dazugehörigen Unterstützungsunterschriften sind bei der für diese Wahlen bestimmte Gemeindewahlleiterin unter der Postanschrift Stadt Wettin-Löbejün - Gemeindewahlleiterin - Markt Wettin-Löbejün oder persönlich unter der Anschrift Markt 1 in Wettin-Löbejün einzureichen. Das Ende der Einreichungsfrist zur Abgabe der Wahlvorschläge zu den Vertretungen und die schriftliche Erklärung der Verbindung von Wahlvorschlägen wird gemäß 21 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt auf den 31. März 2014 um 18:00 Uhr festgesetzt. Zum Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf 21 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt i.v.m. 30 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind bei der Gemeindewahlleiterin im Büro der Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in Wettin- Löbejün erhältlich. Den im Wahlgebiet der Stadt Wettin-Löbejün sowie im Wahlgebiet der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün vertretenden Parteien und Wählergruppen wird hiermit die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber gem. 21 Abs.4 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt i.v.m. 36 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und 17 Abs. 5 der 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün bekannt gemacht. Der Wahlvorschlag der Parteien oder Wählergruppen für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün darf damit höchstens 33 Wahlbewerber enthalten. Die Wahlvorschläge für die Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün darf damit höchstens nachfolgend benannte Anzahl von Wahlbewerbern enthalten: 1. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Brachwitz 10 Wahlbewerber, 2. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Döblitz 11 Wahlbewerber, 3. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz 12 Wahlbewerber, 4. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dößel 11 Wahlbewerber, 5. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Gimritz 11 Wahlbewerber, 6. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Löbejün 14 Wahlbewerber, 7. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Nauendorf 13 Wahlbewerber, 8. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Neutz-Lettewitz 12 Wahlbewerber, 9. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Plötz 12 Wahlbewerber, 10. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Rothenburg 12 Wahlbewerber, 11. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Wettin 14 Wahlbewerber, Die nachfolgend aufgeführten Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzungen des 21 Abs.10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Weiterhin erfüllen nachfolgend genannte im Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün und in den Ortschaftsräten der Ortschaften vertretenen Wählergruppen und Einzelbewerber die Voraussetzungen des 21 Abs.10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. 1. Für den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün: 1.1. Wählergruppe Bürger für Brachwitz und Friedrichsschwerz 1.2. Bürgerinitiative Gimritz 1.3. Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr 1.4. Wählergruppe Sportvereine 1.5. Einzelbewerber Röthe, Frank 2. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Brachwitz 2.1. Bürgerverein Brachwitz 2.2. F.F. Friedrichsschwerz 2.3. Bürger für Brachwitz und Friedrichsschwerz 2.4. Einzelbewerber Hecht, Oliver 2.5. Einzelbewerber Richter, Jan 2.6. Einzelbewerberin Schmidt, Dorit 3. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Döblitz 3.1. Freiwillige Feuerwehr Döblitz 3.2. Freie Wählergemeinschaft Döblitz 4. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz 4.1. Einzelbewerber Ahrens Matthias 4.2. Einzelbewerber Franz, Uwe 4.3 Einzelbewerberin Naumann, Christina 4.4. Einzelbewerber Naumann, Holger 4.5. Einzelbewerberin Kirchner, Uta 4.6. Einzelbewerber Seidel, Torsten 4.7. Einzelbewerber Krupkowski, Josef 4.8. Einzelbewerber Lichtenstein, Olaf 4.9. Einzelbewerber Ziegler, Sylvio 5. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dößel 5.1. Wählergruppe Bürgerinitiative 6. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Gimritz 6.1. Bürgerinitiative Gimritz 6.2. Freiwillige Feuerwehr Gimritz 7. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Löbejün 7.1. Initiative Bürger für Löbejün IBfL 8. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Neutz-Lettewitz 8.1. Wählergemeinschaft Neutz-Lettewitz 8.2. Wählergruppe Sportvereine

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 9. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Plötz 9.1. Einzelbewerber Röthe, Frank 10. Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Rothenburg Unabhängige Wählergruppe Rothenburg Für o.g. Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe. Für o.g. Einzelbewerber tritt an die Stelle der Unterschrift nach Absatz 9 die eigene Unterschrift. Gleichzeitig wird hiermit Wählergruppen und Einzelbewerbern, die zum Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretungen (Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün und Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün) im jeweiligen Wahlgebiet keinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Wahlvorschlages erhalten haben, die Anzahl der notwendigen Unterschriften zur Einreichung ihres Wahlvorschlages gem. 21 Abs. 9 KWG- LSA (Unterstützungsunterschriften) für die Wahl zu den allgemeinen Vertretungen bekannt gemacht. Der Wahlvorschlag für die Wahl der allgemeinen Vertretungen der Stadt Wettin-Löbejün muss von mindestens 1 % der am Wahltage Wahlberechtigten, jedoch von nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bei der Einholung von Unterstützungsunterschriften sind nachfolgend genannte Zahlen zu berücksichtigen: 1. für die Wahl zum Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün 88, 2. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Brachwitz 9, 3. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Döblitz 2, 4. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz 6, 5. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dößel 3, 6. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Gimritz 3, 7. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Löbejün 19, 8. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Nauendorf 14, 9. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Neutz-Lettewitz 8, 10. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Plötz 6, 11. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Rothenburg 7, 12. für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Wettin 18. gez. Klecar Gemeindewahlleiter Kommunalwahl 2014 Bekanntmachung zur Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in der Stadt Wettin-Löbejün am 25. Mai 2014 Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses Auf der Grundlage von 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) erfolgt hiermit folgende öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses. Gemäß den Festlegungen von 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurden nachfolgend genannte Beisitzer und deren Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss berufen. Vorsitzende: Frau Antje Klecar, Institut 7, Wettin-Löbejün, OT Merbitz als Gemeindewahlleiterin Stellv. Vorsitzende: Frau Waltraud Schmidt, Hallesche Str. 09; Petersberg, OT Kaltenmark als stellv. Gemeindewahlleiterin Beisitzer Stellv. Beisitzer Frau Runa Repert, Am Sportplatz 28; Frau Heike Blume, Eichenweg 3; Wettin-Löbejün, OT Nauendorf Wettin-Löbejün, OT Wettin Frau Jenny Niesel, Ernst-Thälmann-Str. 33; Frau Heidlinde Strzoda, Am Kindergarten 12; Wettin-Löbejün, OT Kösseln Wettin-Löbejün, OT Rothenburg Herr Wim Lohse, Saalebogen 12; Frau Bianca Zimmer, Gartenweg 10; Wettin-Löbejün, OT Döblitz Wettin-Löbejün, OT Plötz Herr Daniel Bork, Sackgasse 8; Herr Simon Härzer, Unter den Weiden 3; Wettin-Löbejün, OT Nauendorf Wettin-Löbejün, OT Wettin Frau Nadine Krüger, Schulberg 1; Frau Lisa Ebert, Lange Reihe 11; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Wettin-Löbejün, OT Wettin Frau Iris Wöhnl, Bahnhofstr. 5; Frau Petra Samtor; Löbnitzmark 25; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Wettin-Löbejün, OT Wettin gez. Klecar Gemeindewahlleiterin

11 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Stellenausschreibung In der Finanzverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters für die Geschäftsbuchhaltung zu besetzen. Aufgabenbeschreibung: - Führen des Rechnungseingangsbuches - Prüfung der Kontierung und Erteilung der Buchungsfreigabe - Unterstützende Tätigkeiten in der Anlagenbuchhaltung - Arbeiten in der Kosten- und Leistungsrechnung im Zusammenhang mit dem täglichen Buchungsgeschäft - Fortführung der Bewertungsakten im Bereich des Infrastrukturvermögens - Zuarbeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz Qualifikation/ Anforderungen: - abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-er bzw. Nachweis der Angestelltenprüfung I oder vergleichbarer Berufsabschluss - Zusatzqualifikationen im Finanzbereich wie bspw. als Finanzbuchhalter/in sind wünschenswert - gute Kenntnisse im Bereich NKHR und im Verwaltungsrecht - erweiterte PC- Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, Power- Point, Internet usw.) - Teamfähigkeit, sicheres Auftreten, Engagement und selbstständiges Arbeiten Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis nach dem TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 8 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung schriftlich oder per bis zum , 12:00 Uhr, an die: Stadt Wettin-Löbejün Personalamt Markt Wettin-Löbejün Ansprechpartnerin Frau Westphal, Telefon / anika.westphal@mail-wl.de Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Nach telefonischer Vereinbarung können Sie die Unterlagen auch persönlich abholen. Bewerbungskosten und eventuelle Fahrtkosten werden durch die Stadt Wettin-Löbejün nicht erstattet. gez. A. Klecar Bürgermeisterin Stadt Wettin-Löbejün Die Gemeindewahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl 2009 Gemäß 47 Abs.5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Herr Gert Angermann, wohnhaft in Wettin-Löbejün, OT Gimritz, Am Wiesengrund 13, scheidet gemäß 41 Abs.1 Zif- fer 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der aktuellen Fassung als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Gimritz zum aus, da er auf sein Mandat verzichtet hat und diesen Verzicht gegenüber der Gemeindewahlleiterin schriftlich erklärt hat. Auf Grund der Tatsache, dass Herr Angermann für den Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Gimritz zur Wahl des damaligen Gemeinderates angetreten war und die nächstfestgestellten Bewerber der Liste auf die Annahme des Mandats verzichtet haben, bleibt der Platz im Ortschaftsrat der Ortschaft Gimritz unbesetzt. gez. Klecar Gemeindewahlleiterin Vereinsförderung Die Stadt Wettin-Löbejün möchte auch in diesem Jahr, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, die Vereinsarbeit der ortsansässigen Vereine unterstützen. Allen Vereinen der Stadt Wettin-Löbejün wird die Möglichkeit geboten, eine finanzielle Zuwendung zu beantragen. Der zu gewährende Betrag setzt sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft des Vorjahres zusammen. Pro Einwohner wird ein Zuschuss in Höhe von 2,00 EUR gewährt. Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Hierfür sind ausschließlich von der Stadt zur Verfügung gestellte Antragsformulare zu verwenden. Sobald alle Voraussetzungen gemäß der Richtlinie vorliegen, werden alle vorliegenden Anträge geprüft. Die Antragsfrist für das Jahr 2014 endet am Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Vereinen der Stadt Wettin-Löbejün. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer gern zur Verfügung. i. A. Brode SB Hauptamt Bauamt Wohnungen in der Stadt Wettin-Löbejün zu vermieten im OT Domnitz Dalenaer Str Raum-Wohnung ca. 45,25 qm im OT Nauendorf Am Sportplatz 3 2-Raum-Wohnung ca. 47,66 qm Alte Dorfstraße 2/3 4-Raum-Wohnung ca. 172,00 qm Im OT Gimritz Gimritzer Hauptstr Raum-Wohnung ca. 20,89 qm Kirchberg 14 3-Raum-Wohnung ca. 82,00 qm im OT Rothenburg Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 43,00 qm Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58,00 qm Saalberg 18 (1. OG) 1-Raum-Wohnung ca. 34,40 qm Nähere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Wettin-Löbejün Ortsteil Rothenburg Gebäudemanagement Am Kindergarten 11 Ansprechpartner: Frau Rössel Frau Sturzebecher Telefon: Fax: Sprechzeiten: dienstags Rössel Gebäudemanagement Uhr und Uhr

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an. Größe der Grundstücke: qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in Wettin-Löbejün Tel oder Lage: Am Mangelsbrunnen, Flur 3, Flurstücke 331 (631 m 2 ) und 332 (681 m 2 ) der Flur 3 Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün/Bauamt Frau Brabetz Tel Mail: gabriela.brabetz@mail-wl.de Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind Grundstücksveräußerung in der Ortschaft Gimritz

13 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün / oder / Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen. Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm Höhe des Kaufpreises: 50,00 /qm, voll erschlossen. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Repert bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 13 freie Baugrundstücke Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Saalkreis bietet zum 8. September 2014 die Möglichkeit zur Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik. Als Fachkraft für Abwassertechnik erwartet Sie ein interessantes Aufgabengebiet. Sie steuern und überwachen die Prozessabläufe in Klärwerken und Entwässerungsnetzen, inspizieren und warten Pumpen, Becken und Rohre, Zu- und Ableitungen und führen ggf. Reparaturen durch. Sie sind in der Lage, Installations- oder Reparaturarbeiten an den elektrischen Einrichtungen der Anlagen und Maschinen auszuführen. Im Betriebslabor analysieren Sie Proben der Abwässer und des Klärschlamms. Ihre Arbeitsergebnisse und Analysen dokumentieren Sie per Computer.

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Die theoretische Ausbildung und ein Teil der praktischen Ausbildung findet im Berufsschulzentrum August von Parseval in Bitterfeld und im Bildungszentrum Wolfen-Bitterfeld e.v., in Wolfen statt. Parallel findet die praktische Ausbildung sowohl in den Klärwerken im Verbandsgebiet sowie weiteren Anlagen im Bereich des WAZV Saalkreis statt. Der WAZV Saalkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Trinkwasserversorgung von EW und die Abwasserbeseitigung von EW für 13 Verbandsmitglieder obliegen. Bewerbungsunterlagen: Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben mit Begründung des Berufswunsches, Lebenslauf, 1 aktuelles Lichtbild, Fotokopien der letzten beiden Schulzeugnisse, Praktikumsbescheinigungen) unter dem Kennwort Ausbildung 2014 bis an: Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis Fachbereich I, Fachgebiet Personal Straße der Einheit 12a Salzatal/OT Salzmünde Tel.: , Fax: , info@wazv-saalkreis.de Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis siehe Seite 36 (nach Redaktionsschluss) Informationen Stadt Wettin-Löbejün Veranstaltungskalender Februar/März 2014 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Ortschaft 08/ :00-18:00 Uhr Tag der offenen Töpferei - ein Domnitz, Töpferei Hans - Ulrich Lobenstein, bundesweiter Aktionstag in unserem Dobis, Wettin Wettin-Löbejün, OT Domnitz, Stadtgebiet, es beteiligen Domnitzer Lindenstr. 16 sich vier Einrichtungen Töpferei Steffen Hanschmann Wettin-Löbejün, OT Dobis Rothenburger Str. 10 Töpferei Susanne Schröder Wettin-Löbejün, OT Dobis Rothenburger Str. 7 Keramikwerkstatt Katrin Schücke Wettin Wettin-Löbejün, OT Wettin Löbnitzmark :00 Uhr Frauentagsfahrt nach Paschleben Löbejün Kunst- und Kulturscheune :00 Uhr Seniorenfasching Löbejün Stadthalle :00 Uhr Erlebnisführung mit einem Tempelritter Wettin Templerkapelle Jeden Dienstag und Donnerstag findet ein Hausaufgabennachmittag in der Kunst- und Kulturscheune in der Ortschaft Löbejün statt.

15 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt? Mikrozensus 2014 hat begonnen Bereits seit Jahresbeginn 2014 erhalten Haushalte Sachsen- Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben, 2014 auch wieder Fragen zur Wohnsituation. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBI I S.2578). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Malteser Hochwasserhilfe Finanzielle Hilfen und mobile Sozialberatung der Malteser Im Rahmen der Malteser Hochwasserhilfe können Hochwasserbetroffene finanzielle Unterstützung für die Beseitigung ihrer Schäden bekommen. Menschen, die vom Hochwasser betroffen sind und staatliche Mittel in Anspruch nehmen, müssen zu den bis zu 80 % der Investitionsbank Sachsen-Anhalt noch die restlichen 20% zur Gesamtschadenssumme als Eigenmittel nachweisen. Das ist aufgrund der hohen Schadenssummen für viele Haushalten fast unmöglich. Die Malteser unterstützen Antragsstelle in dieser Situation. So stocken sie bei Härtefällen auf bis zu 100% auf, um die staatlichen Hilfen beanspruchen zu können. Aber auch kleinere Beträge, z. B. um hochwasserbedingte Inventarschäden in Privathaushalten auszugleichen, sind noch unkompliziert zu beantragen. Für die individuelle Beratung zu unseren finanziellen Hilfen stehen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Neben der finanziellen Hilfe bieten die Malteser seit Anfang des Jahres eine mobile Sozialberatung an. Die Malteser besuchen Menschen vor Ort in ihren Häusern und Wohnungen und nehmen sich der Anliegen Betroffener an. Gemeinsam mit Netzwerkpartnern (Lebens-, Sucht-, Schuldnerberatung...) bieten die Malteser Betroffenen ein umfangreiches Beratungsangebot an, helfen bei der Antragsstellung und vermitteln an Partner. Informationen zur Malteser Hochwasserhilfe in Ihrer Region bekommen Sie bei: Heiko Schütz Mobile Sozialberatung Hochwasserhilfe Malteser Hilfsdienst e. V. Stadtgeschäftsstelle Halle (Saale) Reideburger Str Halle (Saale) Tel.: , Mobil: Fax: heiko.schuetz@malteser.org, Familienanzeigen Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2014 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer - teilen Sie es mit einer Familienanzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt mit.

16 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Schulanmeldung für das Schuljahr 2015/2016 zukünftige Carl-Loewe-Grundschule Nauendorf (betr. Kinder der Ortschaften (mit den jeweiligen Ortsteilen): Nauendorf, Domnitz, Löbejün, Brachwitz, Gimritz, Plötz, Döblitz) Sehr geehrte Eltern, wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni des Jahres 2015 das sechste Lebensjahr vollendet, wird es mit Beginn des Schuljahres 2015/16 schulpflichtig. Deshalb lade ich Sie und Ihr Kind zur Anmeldung in die Grundschule in Nauendorf (zukünftige Carl-Loewe-Grundschule) recht herzlich ein. Die Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2015/2016 findet am Mittwoch, d in der Zeit von Uhr am Donnerstag, d in der Zeit von Uhr am Freitag, d in der Zeit von Uhr im Sport- und Freizeitzentrum, OT Nauendorf, Am Sportzentrum 4, Wettin-Löbejün (1. Etage) statt. Die jeweiligen Listen mit den Terminen hängen in der Kindereinrichtung aus. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um Rückruf in der Grundschule Nauendorf ( ). Bitte melden Sie sich auch telefonisch in der Grundschule, wenn Ihr Kind keine Kindereinrichtung der Stadt Wettin-Löbejün besucht. Weitere Informationen erhalten Sie dann bei der Schulanmeldung. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde Ihres Kindes zwecks genauer Daten für das Schülerstammblatt mit. Mit freundlichen Grüßen G. Schrodetzki Schulleiterin KREISVOLKSHOCHSCHULE SAALEKREIS Außenstelle Wettin-Löbejün Angebote im Februar/März 2014 Tai Chi für Fortgeschrittene , 12 x Mittwoch, Uhr, Katrin Licht, Brachwitz, Gemeindehaus, 84, 00 Euro Workshop - Stoffkränze selbst gestalten In dieser Veranstaltung lernen Sie, wie aus einem Kranzrohling und verschiedenen Stoffstreifen ihr indivudeller Kranz entstehen kann. Ihr selbst gestalteter Kranz eignet sich hervorragend zur Dekoration ihrer eigenen Wohnräume , 1 x Montag, Uhr, Marlies Erler, Wettin- Löbejün OT Wettin, ehem. Sekundarschule, Schulstr. 1, 18,00 Euro, bitte bringen Sie eine Schere mit. Zumba Zumba ist ein lateinamerikanisch inspirierter Tanz-Fitness Workout, der sich aus lateinamerikanischer und internationaler Musik und Tanzbewegungen zusammensetzt, schnelle und langsame Rhythmen werden kombiniert, um eine Balance zwischen Muskelaufbau und Konditionsverbesserung zu erreichen. Es ist ein Intervalltraining, um die Fettverbrennung zu maximieren. Zumba ist einfach, effektiv und vor allem, es macht Spaß! , 12 x Freitag, Uhr, Cathrin Mühl-Mätzschker, Wettin-Löbejün OT Brachwitz, Gemeindehaus, Gimritzer Straße 11, 56,00 Euro Raku-Brand - Ton formen und brennen nach altem japanischem Vorbild Raku ist eine spezielle, in Japan entwickelte Keramikbrennweise. Die Gefäße erhalten eine wirkungsvolle Oberflächenstrukturierung und -färbung mit verschiedenen Effekten (schwarzer Scherben, gerissene Glasur). Im Gegensatz zum Brennen im Elektroofen bietet der Raku-Brand im ausschamottierten Ochsnerkübel die Möglichkeit, den Brennprozess und das Ausschmelzen der Glasur direkt mit zu verfolgen. Der ganze Ablauf wird zu einer erlebnisreichen Unternehmung. Sie werden in die Technik des Raku-Brandes eingeführt, stellen ein Gefäß aus Ton her, glasieren es und wir brennen es gemeinsam , 2 x Samstag, Uhr, Steffen Hanschmann, Wettin-Löbejün OT Dobis, Töpferei, Rothenburger Straße 10, 58,50 Euro Verkehrssicherheitsschulung Diese Veranstaltung ist für interessierte Bürger unseres Landkreises insbesondere Selbstfahrer gedacht und soll vor allem der Hebung der Verkehrssicherheit und der gezielten Vermeidung von Verkehrsunfällen dienen. Neben der Vermittlung neuer Verkehrsvorschriften, wird in erster Linie verblasstes Wissen aufgefrischt und über aktuelles Verkehrsgeschehen informiert. Thema 1: StVO - Neue Novellierung Hinweis! Nach Absprache mit der KVHS können Vereine, Betriebe oder andere Institutionen auf Wunsch auch andere Termine und Veranstaltungsorte vereinbaren! / ; je 1 x Mittwoch, Uhr, Wettin-Löbejün OT Löbejün, Kunst- und Kulturscheune im hist. Stadtgut, Kämnitz 1, entgeltfrei Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Details zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite oder im Programmheft, aus dem Sie auch gern telefonisch Auszüge anfordern können. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten, da das Zustandekommen aller Kurse von der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl (=10) abhängig ist. Information und Anmeldung: Gerda Ludwig, Alte Kohlenstr. 2, Wettin-Löbejün OT Dößel, Tel oder Kreisvolkshochschule Saalekreis, Oleariusstr. 7, Halle, Tel Internet: kvhs@saalekreis.de Evangelische Kirchennachrichten im Februar und März 2014 Besinnung Redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören. (Epheser 4,29) Beim nächsten Telefonat, Chat, beim Essen oder vor dem ins Bett gehen: gute Worte, Wahrhaftes, Zuwendung, Klares und Klärendes... - So kannst du ein Segen sein. Kein böses Wort soll über eure Lippen kommen. Vielmehr sollt ihr stets ein gutes Wort haben. Aber, was ist das, ein gutes Wort? Ein gutes Wort beleidigt nicht, bedroht nicht, stellt nicht bloß und belästigt nicht - es ist also genau das Gegenteil von dem, was bzw. beim shitstorm oder Cyber-Mobbing passiert. Ein gutes Wort hilft, um jemanden aufzubauen, wenn es nötig ist. Eines, das zu verstehen gibt: Ich bin für dich da - auch wenn wir uns grad nicht sehen, sondern nur übers Smartphone Kontakt haben. Oder ein Smiley, ein Emoticon, den Daumen hoch... Ich will gar nicht soweit gehen und sagen das sei Trost, aber es tut gut. Das meint die Bibel, wenn wir lesen: Dann bringt dieses Wort denen Segen, Glück, die es hören. Genau davon erzählt die Bibel. Von einem Jesus, der diese guten Worte hatte, ein großes Spektrum davon.

17 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Er konnte Menschen beruhigen (Markus 6, 10) und ermutigen (Johannes 16, 22). Manchmal musste es auch eine Wutrede sein, wenn s nötig war (Johannes 2, 16). Jesus hat Menschen eingeladen (Markus 1, 17) gab nötige Tipps (Markus 6, 10) oder sagte den Menschen, wie sie sich verhalten sollen (Johannes 15, 12). Ich kann mit gut vorstellen: Würde Jesus heute leben, dann würde er die sozialen Netzwerke auch nutzen. Er würde sehr darauf achten, keine bösen Worte in die Welt zu setzen. Stattdessen würde er seine guten Worte weitersagen. Und, du wirst durch deine Worte erkennbar, man schließt von deinen Worten auf deine Einstellung. ;-) David Joram, Teicha Termine für alle Gemeinden Konfirmanden Der nächste Konfirmandentag findet am Samstag, 8. März von bis Uhr im Pfarrhaus in Könnern statt. Junge Gemeinde Die Junge Gemeinde trifft sich mit den Konfirmierten der vergangenen Jahre am Donnerstag, 27. Februar von 18:30 bis 20:00 Uhr in Teicha. Termine für den Pfarrbereich Wettin Gottesdienste Wettin: , Uhr Lettewitz: , Uhr Rothenburg: , Uhr , Uhr Dößel: , Uhr Dobis: , Uhr Brachwitz: , Uhr Löbejün: , Uhr Domnitz: , Uhr Kindernachmittag Löbejün , Uhr, mit David Joram Weltgebetstag Am Freitag, den 7. März 2014 feiern wir ab 18 Uhr zusammen mit der katholischen Gemeinde St Josef den Weltgebetstag. Er steht dieses Jahr unter der Überschrift Wasserströme in der Wüste Ägypten. Im Anschluss sind Sie herzlich eingeladen, miteinander ins Gespräch zu kommen und Köstlichkeiten aus Ägypten zu probieren. Wir freuen uns, wenn Sie auch ein ägyptisches Gericht mitbringen. Rezepte gibt s im Gemeindebüro. Kinderkirche Brachwitz , Uhr, im alten Pfarrhaus Teeny-Kirche: Könnern: , Uhr, Pfarrhaus, alle aus Klasse 5 und 6 sind eingeladen zu: reden-geschichten hören- Spiel und Spaß-miteinander essen usw. Bitte melden, um miteinander Fahrgemeinschaften zu bilden! Gemeindenachmittage Wettin: , Uhr Rothenburg: , Uhr Brachwitz: , Uhr Gimritz: , Uhr Domnitz: , Uhr , Uhr Löbejün: , Uhr Gesprächskreise Themenabend Wettin: Buddhismus , Uhr im Gemeinderaum Brachwitz: , Uhr Rothenburg: , Uhr Weitere Termine entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen vor Ort. Termine für den Pfarrbereich Teicha mit Nauendorf und Priester Monatsspruch März Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. (Johannes 13,35) Gottesdienste In der kalten Jahreszeit finden die Gottesdienste in den warmen Gemeinderäumen bzw. Winterkirchen statt. Sonntag Sexagesimae 10:00 Uhr in Nauendorf Sonntag Okuli Uhr in Nauendorf Offene Kirche in Sennewitz Wir laden ein zur Besinnung am Abend in die Sennewitzer Kirche, jeweils mittwochs um 18 Uhr: ; ; ; ; Jeder ist herzlich willkommen! Alexa Engelke und Hanna Manser Musikalischer Kindernachmittag in Nauendorf Alle sangesfreudigen Kinder sind eingeladen sich zum Singen zu treffen. Der Musikalische Kindernachmittag lädt regelmäßig aller 14 Tage in die Nauendorfer Gemeinderäume ein. Immer um 16 Uhr wollen wir uns treffen und gemeinsam singen, vespern, spielen und basteln. Die Termine im Februar und März sind: ; ; Wir freuen uns auf euch, Heidrun Bergmann, Susen Metze, Nicol Speer Musik im Pfarrbereich Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um 19:00 Uhr. Kirchenchor im Gemeindezentrum in Teicha, jeden Montag um 17:45 Uhr Kinder in der Kirche Herzliche Einladung zum Kinderpfarrhaus, wie immer in Teicha im Gemeindezentrum, dienstags ab 16:00 Uhr (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele Flötenkreise) Ökumenischer Gottesdienst Lassen Sie sich einladen zum Weltgebetstag, den engagierten Frauen aus Ägypten während der Arabischen - Frühlings - Revolution vorbereiteten. Erleben sie, dass sich Frieden und Gerechtigkeit Bahn brechen, wie Wasserströme in der Wüste! Freitag, 7. März 2014 um Uhr im Gemeindezentrum Teicha. In altbewährter Weise wird nach dem Gottesdienst, bei einem Büffet mit landestypischen Speisen, Zeit für Gespräche miteinander sein. Wer sich gerne an den Vorbereitungen des Weltgebetstages beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen am 13. Februar um 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Teicha. Neuerung zu Kirchensteuerverfahren im Zusammenhang mit Zinseinnahmen Mitteilungen auf Kontoauszügen regionaler Banken und die Veröffentlichung in der aktuellen Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom 7. Januar 2014 sorgten für einige Verunsicherung bei einzelnen Kirchenmitgliedern. Was ändert sich nun wirklich und was kann man dagegen tun? Hierzu im Detail: Jeder sparende oder geldanlegende Mitbürger hat irgendwann wahrscheinlich schon einmal mit der Abgeltungssteuer, zum Beispiel beim Ausfüllen eines Freistellungsauftrages bei Kontoeröffnungen, zu tun gehabt. Die Abgeltungssteuer wird fällig, wenn Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder Gewinne bei Aktienverkäufen) einen bestimmten Betrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag, übersteigen. Dann ist der verbleibende Betrag zu versteuern. Das betrifft den Betrag, der bei Alleinstehenden 801,- EUR und bei Verheirateten 1.602,- EUR übersteigt. Alle Zinseinnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben bei Abgabe eines Freistellungsauftrages generell steuerfrei.

18 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 Die Zinseinnahmen, die über dem Sparerpauschbetrag von 801,- EUR (alleinstehend) bzw ,- EUR (verheiratet) liegen, werden durch die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent besteuert. Diese Abgeltungssteuer bildet den Ausgangspunkt für die Kirchensteuer. Dabei wird rechnerisch im Vorfeld die Abgeltungssteuer erst einmal pauschal um 25 Prozent gemindert (absetzbare Sonderausgaben). Das heißt, dass Sie statt 25 Prozent lediglich 24,45 Prozent Abgeltungssteuer zahlen müssen. Auf den so ermittelten (ermäßigten) Betrag der Abgeltungssteuer wird die Kirchensteuer i. H. v. 9 Prozent erhoben. Beispiel (ohne Beachtung Soli ): Festsparbetrag eines Ehepaares in Höhe von EUR, verzinst mit 2,5 Prozent Zinsen pro Jahr: Sparbetrag: ,- EUR/Zinsen: 1.500,- EUR/Sparerpauschbetrag: 1.602,- EUR/Zu versteuernder Kapitalertrag: 0, - EUR/ Abgeltungssteuer (ohne Soli-Beitrag): 0, - EUR/Kirchensteuer: wird nicht fällig Beispiel (ohne Beachtung Soli ): Festsparbetrag eines Alleinstehenden in Höhe von EUR, verzinst mit 3 Prozent Zinsen pro Jahr: Sparbetrag: ,- EUR/Zinsen: EUR/Sparerpauschbetrag: 801,- EUR/Zu versteuernder Kapitalertrag: 99,- EUR/Abgeltungssteuer (ohne Soli-Beitrag): 24,75 EURKirchensteuer: ca. 2,20 EUR Was hat sich nun geändert? In der Sache hat sich nichts geändert: Kapitalerträge, die Sie mit ihrem Vermögen erzielen, gehören zum Einkommen. Auf dieses Einkommen über einen relativ hohen Freibetrag hinaus wird eine Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) und damit Kirchensteuer fällig. Lediglich im Verfahren gibt es eine kleine Änderung für Kapitalanleger, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft, wie u.a. der katholischen und evangelischen Kirche, angehören. Hatten Kirchenmitglieder bisher die Wahl, entweder ihre Bank mit dem Einbehalt der auf die Abgeltungssteuer ebenfalls fälligen Kirchensteuer zu beauftragen oder dies im Rahmen der eigenen Steuererklärung dem Finanzamt selbst mitzuteilen, so entfällt ab 2014 dieses Wahlrecht. Nunmehr werden alle anfallenden Kirchensteuern einbehalten und direkt an die Finanzverwaltung abgeführt. Wer dies nicht möchte, muss im Vorfeld diesem Verfahren ausdrücklich widersprechen. Ihre Banken halten hierzu die nötigen Formulare bereit. Ob ein solcher Widerspruch sinnvoll ist oder nicht hängt von den jeweiligen Umständen ab. Aber bitte beachten Sie, dass Kapitalanleger, die diesem Verfahren widersprechen, verpflichtet sind eine Einkommenssteuer zu erstellen. Dies betrifft dann auch Seniorinnen und Senioren, die unter Umständen ansonsten von der Abgabe einer Steuererklärung befreit sind. Detaillierte Auskünfte zum Verfahren können Ihnen zweifelsohne auch die Mitarbeitenden der jeweiligen Kreditinstitute geben. Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha: Dienstag 17:30-18:30 Uhr und Samstag 9:00-10:00 Uhr Telefonisch bin ich unter zu erreichen. Bruderschaft Petersberg, Tel Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Bitte entnehmen Sie den Termin dem Schaukasten. Vielen Dank. Katholische Gemeinde St. Michael Ostrau und St. Josef Löbejün in der Pfarrei Carl Lampert Gemeindereferentin Claudia Rudolf, Karl-Marx-Str. 93, OT Ostrau, Petersberg, Tel. ( ) Informationen der Katholischen Kirche Katholische Gemeinden St. Josef Löbejün, St. Petrus Wettin und St. Michael Ostrau 7. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, Uhr Wortgottesfeier in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Weltgebetstag Freitag, Uhr Weltgebetstagsgottesdienst im Gemeinderaum der Kath. Gemeinde Löbejün Wasserströme in der Wüste Ägypten - Frauen aller Konfessionen laden ein zum Gottesdienst Donnerstag, und Uhr Wortgottesfeier in Ostrau (Die Gottesdienste ab dem Wochenende 01./ standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Bitte entnehmen Sie die Gottesdienstzeiten dem Gemeindebrief für den Monat März.) Kindertreff am Samstag, dem und am Samstag, dem , jeweils um 9.00 Uhr in Ostrau. Die Ostrauer Senioren treffen sich am Donnerstag, dem um 9.00 Uhr. Die Löbejüner Senioren treffen sich ebenfalls am Donnerstag, dem um Uhr. Im März treffen sich die Wettiner Senioren zusammen mit den Ostrauern am Donnerstag, dem , um 9.00 Uhr in Ostrau. Die Löbejüner Senioren sind am Donnerstag, dem , um Uhr eingeladen. Im Februar finden bzw. fanden die Olympischen Spiele in Sotschi statt. Viele Sportler/Innen kämpfen um Medaillen. Bei diesen Spielen soll es keine Verlierer geben und doch werden nur die 3 Besten auf dem Podium geehrt. Zu DDR-Zeiten war es darum immer spannend, den Medaillenspiegel zu sehen und dabei festzustellen, dass die DDR-Sportler meist auf Rang 3 - nach der UdSSR und den USA - standen. Seit der Wende hat sich der Medaillenspiegel ein wenig geändert. Zu diesem Thema hatte Paulus schon vor fast 2000 Jahren seine eigenen Gedanken. Diese finden Sie, liebe Amtsblattleser, in der Heiligen Schrift im 1. Brief an die Korinther im 9. Kapitel: Wisst ihr nicht, dass die Läufer im Stadion zwar alle laufen, aber dass nur einer den Siegespreis gewinnt. Lauft so, dass ihr ihn gewinnt. Jeder Wettkämpfer lebt aber völlig enthaltsam; jene tun dies, um einen vergänglichen, wir aber, um einen unvergänglichen Siegeskranz zu gewinnen. Auch wenn im März die Olympischen Spiele schon vorbei sind, könnte der Gewinn des unvergänglichen Siegeskranzes, also ein gutes und sinnvolles Leben, das nicht ins Leere läuft und mit dem Tod endet, Motivation für das tägliche Leben sein. Denn es könnte doch sein, dass Gott diesen unvergänglichen Siegeskranz nicht nur einem, sondern vielen überreicht. Viel Kraft und Hoffnung dazu wünscht Ihnen Pfarrer Johannes Werner Evangelisches Pfarramt Ostrau Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str. 89, Petersberg Tel

19 Jahrgang Februar 2014 Nr. 2 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Kunstpreis 2013 Nein es ist kein Druckfehler. Der Kunstpreis 2013 wurde tatsächlich erst im Januar 2014 überreicht. Seit 2002 verleiht der Kulturverein Wettin e. V. mit Unterstützung der Volksbank Halle Saale e.g. den Kunstpreis. Jedes Jahr werden den Schülern neue Themen zur Auswahl vorgestellt. Die künstlerischen Mittel kann der Schüler frei wählen standen die Themen Der gläserne Bürger - Unentdecktes und Klangbild einer Orgel zur Auswahl. Von den abgegebenen Bildern dominierte das Thema gläserner Bürger. Nur eine Schülerin beschäftigte sich mit den Klangfarben einer Orgel. Aus organisatorischen Gründen wurde der Kunstpreis erst am 28. Januar in der Volksbankfiliale Wettin verliehen. Das Foto zeigt Johann Mantel und Toni Minge, den Preisträger Marc Truckenbrodt (2. von rechts) - eingerahmt von Frau Liebhold/ Filialleiterin Volksbank Wettin, Frau Seifarth/Kulturverein Wettin und Frau Maennicke/Kunstlehrerin des Burg-Gymnasiums. Die Bilder der Schüler sind ein Jahr lang in der Volksbank zu sehen. Später werden sie Teil der Ausstellung in der Pögritzmühle. An dieser Stelle möchte sich der Kulturverein ganz herzlich bei allen Teilnehmern, der Volksbank und den Kunstlehrern des Burg-Gymnasiums bedanken. Ines Sterz Wettin-Information Tag der offenen Töpfereien vom März 2014 Am 8. und 9. März laden bundesweit ca. 500 Töpfereien und Keramikateliers zum 8. Tag der offenen Töpferei. 35 Betriebe in Sachsen-Anhalt zeigen ihren Besuchern, wie aus einem Klumpen Ton eine Teekanne oder Kaffeetasse entsteht. Sie bieten Führungen durch die Werkstätten und erklären, was gute Keramik ausmacht. Manche sagen, es sei das zweitälteste Gewerbe der Welt. Dies lässt sich nicht beweisen. Konkreter wird da die Bibel. Nach deren Buch Mose machte Gott den Menschen aus einem Erdkloß. Andere Spuren der Geschichte weisen auf eine Periode in der Jungsteinzeit vor über Jahren hin. Die Geschichte der Keramik und des Töpferhandwerks ist lang. Sie durchzieht fast alle Länder der Welt und sie wird heute noch weitergeschrieben. Vieles hat sich geändert - neue Farben, neue Formen, ein neuer Umgang mit Ton - einiges ist gleich geblieben. Moderne Keramik wird immer noch aus Tonerde und Wasser gefertigt. Nachdem der Handwerker die Form bestimmt hat, wird das Werkstück im Ofen gebrannt. Neu sind die vielen Glasuren und Stile. Der feierlich gedeckte Tisch kann auf gute Keramik nicht verzichten; ein schönes Bad besticht durch seine Fliesen; jedes Spaceshuttle vertraut auf keramische Kacheln, wenn es in die Erdatmosphäre eintritt. Jede Töpferei hat ihren individuellen Stil, jedes Werkstück ist ein Unikat. Dies verspricht der handwerkliche Umgang mit dem Material Ton. Sachsen-Anhalt besticht seit jeher durch seine Vielzahl an Töpfereien. Handwerksbetriebe, die sich gestalterisch mit Keramik auseinandersetzen und viele Formen und Farben bieten. Für jeden Geschmack, für jeden Anlass findet sich die passende Keramik. Am 8. und 9. März laden die Keramikerinnen und Keramiker in die geöffneten Töpfereien, Keramikwerkstätten, Studios und Ateliers ein. Sie bieten an, das vielseitige Handwerk kennen zu lernen. Und bieten ihren Besuchern an, sich in der ein oder anderen Technik einmal selbst auszuprobieren. An diesem zweiten Wochenende im März laden die 500 Keramiker bundesweit zum 8. Tag der offenen Töpferei. Unter ihnen 35 sachsen-anhaltinische Handwerksbetriebe, die ihre Werkstätten für Besucher öffnen. Wer schon immer wissen wollte, wie seine Kaffeekanne gefertigt wurde oder wie ein Klumpen Ton zur Teekanne verläuft, kann hinter die Kulissen blicken. (Text Susanne Schröder) In der Stadt Wettin - Löbejün nehmen 4 Werkstätten an der Aktion teil: Töpferei Hans - Ulrich Lobenstein/Domnitz/Domnitzer Lindenstraße 16 Töpferei Steffen Hanschmann/Dobis/Rothenburger Straße 10 Töpferei Susanne Schröder/Dobis/Rothenburger Straße 7 Keramikwerkstatt Katrin Schücke /Wettin/Löbnitzmark 36 Mit besten Empfehlungen Ines Sterz Wettin-Information Förderverein Erholungsgebiet Petersberg e. V. Museum Petersberg Alte Hallesche Straße Petersberg Für weitere Informationen wählen Sie folgende Telefonnummern: oder In Fortführung einer bewährten Tradition: Zum 6. Mal Mitteldeutsche Stadt- und Flusslandschaften im Museum Petersberg. Die Galerie KunstLandschaft und der GalerieVerlag Mitteldeutschland zeigen die Originale und mehr zu den Kunstkalendern Die erste diesjährige Sonderausstellung ist vom bis zum geöffnet Vom 25. Januar bis zum 2. März zeigen die Galerie KunstLandschaft und der GalerieVerlag Mitteldeutschland - sie haben beide ihren Sitz in Halle - die Originale zu den Kunstkalendern 2014 und aktuelle Arbeiten der beteiligten Künstler. Die von Verlagschefin Arne-Grit Gerold und Galeriechef Robert Stephan herausgegebenen Wand- und Tischkalender sind polygrafische Produkte von exzellenter Qualität. Angeboten werden sie als bewusste Alternative zu den verbreiteten Massenkalendern der Großverlage. Die Petersberger Ausstellung steht ganz im Zeichen einer länger bestehenden Traditionslinie. Bereits seit 2009

20 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Februar 2014 Jahrgang 4 läuft auch in diesem Jahr die erste Sonderausstellung unter dem Generalthema Mitteldeutsche Stadt-und Flusslandschaften. Vadim Voitekhovitch schafft es mit seinen Kunstwerken eine vergangene Zeit stilecht darzustellen. Der 1963 im weißrussischen Masyr geborene Künstler, Dekorateur und Raumgestalter lebt seit 2004 in Deutschland. Sein Wandkalender Reisen in der schönen neuen Welt entführt den Betrachter zurück in die Zeit der Dampfmaschine. Die fantastischen Motive dampfbetriebener Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die es in diesen Formen niemals gegeben hat, erinnern an die Visionen eines Jules Verne. Beim Betrachten der Originale lassen sich immer wieder neue, interessante Details entdecken. Des Weiteren belebt er mit seinen diesjährigen zweiten Wandkalender Das alte Halle - Die Kaiserzeit neu. Detailreich lässt er den Betrachter in die damalige Zeit eintauchen. Franz Gabriel Walther widmet seinem Tischkalender einen speziellen Thema der Saalestadt - Halle geht baden. Es werden die verschiedenen Fassetten der halleschen Bädertradition aus früheren Zeiten bis in die Gegenwart gezeigt. Der Maler, Grafiker und Kunsthistoriker Volker Seifert hat die filigranen Tuschzeichnungen seines Wandkalenders Halle-Impressionen im quadratischen Format gehalten. Es gelingt ihm, mit der Schwarz-Weiß-Technik wundervolle und beeindruckende Licht-Schatten-Effekte auf das Papier zu bringen. Neben dem Wandkalender gibt es die Impressionen aus Halle auch als Tischkalender. Ebenso hält es Burkhard Posanski mit Stadtansichten aus Leipzig, den großformatigen Wandkalender steht auch ein kleines Pendant als Tischkalender gegenüber. Die gebürtige Cottbuserin Sabine Böhm studierte von 1984 bis 1989 an der Hochschule für Industrielle Formgestaltung Halle Burg Giebichenstein Innenarchitektur. Seit 1995 arbeitet sie freiberuflich und konnte sich bislang in einer Vielzahl von Ausstellungen profilieren. Für die Originale ihres Wandkalenders Dresden ganz in Seide mit Architekturmotiven der Elbestadt verwendete sie den Naturstoff Seide als Malgrund für verschiedene künstlerische Techniken. Auch in diesem Jahr beweist sich das Thema Stadt- und Flusslandschaften des mitteldeutschen Raumes als ein geradezu unerschöpfliches für unterschiedlichste künstlerische Handschriften und Ausdrucksformen. Das Museum Petersberg ist täglich außer montags von bis Uhr geöffnet. E. Hartwich Geschäftsführer Landesanglerverband Sachsen-Anhalt im DAV e. V. Anerkannter Naturschutzverband nach 60 BNatSchG und 56 NatSchG LSA Der Kreisanglerverein Saalkreis e. V. informiert Die anstehende Jugend und Friedfischfischerprüfung findet wie folgt statt. Wir gratulieren recht herzlich am Herrn Karl-Heinz Fiedler am Frau Marta Kottwitz am Herrn Kurt Liebau am Herrn Friedrich Beige am Herrn Günter Henning am Frau Irmtraud Richter am Herrn Peter Stoll am Frau Siegrid Koßmann am Frau Doris Dunkel am Herrn Hans Stiller am Frau Ruth Schmidt OT Friedrichsschwerz am Herrn Günther Saalbach am Herrn Otto Eisner OT Friedrichsschwerz zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit. KAV Saalkreis, UG Brachwitz Geburtstage Hausberger, Bodo am Mathies, Moritz am Schmidt, Steffen am Schleuder, Tim am Bachmann, Gerd am Veranstaltungen in der Zeit von Uhr letzte Möglichkeit zur Anmeldung Jugendfischereischein + Friedfischfischereischein Geschäftsstelle Morlstr. 04 in Brachwitz Uhr Mitgliederversammlung (Beitragskassierung) Uhr Arbeitseinsatz Saale/ KAV Saalkreis Brachwitz Petri Heil! Veit Nagel Jugendfischerprüfung , 9.00 Uhr Friedfischfischerprüfung , Uhr Die Prüfungen finden beide im Anglerheim Brachwitz statt. Für Interessenten ist der Anmeldeschluss der in der Geschäftsstelle des KAV Saalkreis e. V. in Brachwitz, Morlstr. 4 beim Geschäftsführer des KAV. Sprechzeiten immer dienstags Uhr gez. Wald, H. Wir gratulieren recht herzlich am Herr Hausberger, Bodo am Frau Möller, Emmy zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit.

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