Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften

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1 Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Dabei sollen die Studierenden lernen, ihr zuvor erworbenes theoretisches Wissen in ingenieurnahen Aufgabenstellungen auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Die Studierenden sollen die Gelegenheit erhalten, die ökonomischen, technischen und sozialen Anforderungen sowie deren Zusammenwirken in einem projektbezogenen Umfeld kennen zu lernen. Das Praxissemester dient neben der fachlichen Vertiefung am konkreten Beispiel insbesondere zur Schulung folgender Schlüsselqualifikationen: Schriftliches/mündliches fachspezifisches Ausdrucksvermögen Zielorientiertes Arbeiten in Organisationsstrukturen (Zeitmanagement, Anpassungsfähigkeit, Flexibilität) Eigenständigkeit und Mitverantwortung Teamfähigkeit im Rahmen sozialer Interaktion (z.b. interkulturelle Kompetenzen, Kritikfähigkeit, Konfliktmanagement, Zuverlässigkeit, Selbstbehauptung) Reflektion und Auswertung der erworbenen Erkenntnisse. 2 Grundlegende Bestimmungen (1) Das Praxissemester ist verpflichtender Bestandteil des Masterstudiums. Es wird in der Regel im 3. Semester des Masterstudiums absolviert. (2) Das Praxissemester umfasst einen Zeitraum von mindestens 20 Wochen (ohne Urlaubs- und Fehlzeiten). (3) Das Praxissemester besteht aus dem Praxisprojekt, einem Praktikumsbericht und einem Kolloquium bzw. einer Präsentation. (4) Im Praxissemester soll ein Projekt bearbeitet werden, das im abschließenden Praktikumsbericht vorgestellt wird. 3 Zulassung (1) Es dürfen maximal 2 Wahlpflichtkurse (also i.d.r. 10 LP) offen sein. Ausnahmen können vom Prüfungsausschuss bei Vorliegen triftiger Gründe genehmigt werden. Parallel zum Praxissemester können maximal 2 Kurse belegt werden. (2) Für die Zulassung zum Praxissemester muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss des Studiengangs Computergestützte Ingenieurwissenschaften gestellt werden. Der Antrag regelt Bearbeitungszeitraum, Thema und Fachgebiet, Bestätigung der Annahme durch die Praxissemester-Einrichtung Betreuer in der Praxissemester-Einrichtung und den

2 Prüfer. (3) Die Betreuung seitens der Hochschule erfolgt durch einen Prüfer im Studiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften, der das Thema fachlich begleiten kann. Die Studierenden haben im Antrag bezüglich des Prüfers ein Vorschlagsrecht. (4) Die Zulassung zum Praxissemester erfolgt, wenn ein vollständiger Antrag gemäß Absatz 2 eingereicht wurde und dieser auf Plausibilität durch den Prüfungsausschuss und den Prüfer geprüft wurde. 4 Durchführung (1) Das Praxissemester kann gemäß den Zielvorstellungen und Grundsätzen von 1 in dafür geeigneten Einrichtungen absolviert werden. Bevorzugt werden dabei großindustrielle Betriebe und Zulieferer, Großforschungseinrichtungen und universitäre Forschungsinstitute außerhalb der Leibniz Universität Hannover. Die Universität begrüßt die Durchführung des Praxissemesters im Ausland. (2) Die Studierenden sollen sich grundsätzlich rechtzeitig und selbstständig um eine Praxissemesterstelle bewerben. Hilfestellung erhalten sie dabei durch die Institute. (3) Die individuelle Betreuung durch die Hochschule erfolgt durch den im Zulassungsantrag 3.2 festgelegten Prüfer, der das Praxissemester begleitet und mit dem Studierenden sowie ggf. dem Betreuer vor Ort in regelmäßigem Kontakt steht. (4) Nach individueller Absprache übermitteln die Studierenden zwei bis vier Wochen nach Projektbeginn eine Projektskizze an den Prüfer. Die Projektskizze soll eine Kurzdarstellung der fachlichen Ziele des Praxisprojektes und deren zeitlicher Umsetzung (Zeitplan) enthalten. Während des Praxissemesters fertigen die Studierenden einen Projektbericht über ihre Tätigkeit an. Der Bericht umfasst die detaillierte Darstellung der Aufgabenstellung, der erarbeiteten Lösungswege und der Ergebnisse. Darüber hinaus sollen die zuvor mittels Projektplan gesteckten Ziele überprüft und reflektiert werden. Inhalt und Umfang sind mit dem Betreuer vor Ort und dem Prüfer abzustimmen. Die Freigabe zur Veröffentlichung der Inhalte muss durch die Einrichtung der Praxissemesterstelle erfolgen. Der Prüfer meldet dem Praktikantenamt die ordnungsgemäße Vorlage und Ausführung des Praxissemesterberichtes. (5) Nach Abschluss des Praxissemesters erfolgt die Präsentation der wesentlichen Ergebnisse im Rahmen eines hochschulinternen Kolloquiums. 5 Bestehen (1) Die Entscheidung über das Bestehen des Praxissemesters erfolgt durch den Prüfer. (2) Für das Praxissemester wird keine Note vergeben. (3) Zur unabhängigen Einschätzung der Leistungen der Studierenden füllen der Betreuer vor Ort und der Prüfer einen Bewertungsbogen gemäß Anlage 1 aus. Bewertet werden die Arbeitsweise und die Fortschritte während des Praxissemesters, sowie die Qualität des Projektberichtes. Darüber hinaus dient der Bewertungsbogen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Ableistung (einschließlich Urlaubs- und Fehlzeiten) des Praxissemesters. (4) Voraussetzungen für das Bestehen des Praxissemester sind: der Nachweis der Zulassung gemäß 3.2

3 sowie eine positive Bewertung des Prüfers für den Projektbericht, den Bewertungsbogen und die hochschulinterne Präsentation der Ergebnisse. (5) Das bestandene Praxissemester wird im Masterzeugnis vermerkt. Das Praxissemester kann auf Wunsch in das Diploma Supplement aufgenommen werden.

4 Anlage 1 Bewertungsbogen für das Praxissemester im Masterstudiengang computergestützte Ingenieurwissenschaften Name: Matrikelnummer: Thema, Bearbeitungszeitraum: Einrichtung, Betreuer: Leistungsbewertung Betreuer Hochschulbetreuer Motivation Pflichtbewusstsein, Arbeitsmoral Engagement Zielstrebigkeit Interesse Arbeitsfähigkeit Belastbarkeit Auffassungsgabe Flexibilität Problemlösungsfähigkeit Kreativität Fachwissen, Weiterbildung Übergreifende Grundkenntnisse Tiefe des Wissens, Spezialisierung Bildungserfolg

5 Eigeninitiative bei der Weiterbildung Arbeitsweise Selbstständigkeit Sorgfalt Effizienz, Systematik, Methodik Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein Sozialverhalten Persönliches Auftreten Vertrauenswürdigkeit Teamfähigkeit Verhalten gegenüber Vorgesetzten Arbeitserfolg, Ergebnisse Qualität Präsentation der Ergebnisse Konkret herausragende Leistungen/Erfolge Betreuer: Projektbericht, Präsentation Inhalt Äußere Form Qualität der Ergebnisse Vortrag Gesamteindruck (Datum, Unterschrift Betreuer) (Datum, Unterschrift Hochschulbetreuer)

6 Anlage 2 Bewertungsbogen für das Praxissemester im Masterstudiengang computergestützte Ingenieurwissenschaften, Anlage Masterzeugnis Name: Matrikelnummer: Thema, Bearbeitungszeitraum: Einrichtung, Betreuer: Leistungsbewertung Betreuer Hochschulbetreuer Motivation Arbeitsfähigkeit Fachwissen, Weiterbildung Arbeitsweise Sozialverhalten Arbeitserfolg, Ergebnisse Konkret herausragende Leistungen/Erfolge Betreuer: Projektbericht, Präsentation Gesamteindruck

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