Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort
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- Franziska Keller
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1 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/807 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Klaus Krumfuß und Karsten Heineking (CDU), eingegangen am Welche Eisenbahnstrecken bzw. Bahnhaltepunkte sollen in den kommenden Jahren in Niedersachsen reaktiviert werden? Nach einem Bericht der HNA vom 27. Juni 2013 werde derzeit vonseiten der Landesregierung eine Wiedereröffnung der Eisenbahnstrecke zwischen Salzderhelden und Einbeck erwogen. Weiter wird ausgeführt, dass die Nahverkehrsgesellschaft zeitnah prüfen werde, welche Bahnstrecken in Niedersachsen in den kommenden Jahren reaktiviert werden sollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Unter Berücksichtigung welcher wirtschafts-, finanz- und verkehrspolitischen Kriterien prüft die Landesregierung die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken bzw. Bahnhaltepunkten in Niedersachsen? 2. Welche Anträge zur Reaktivierung von Bahnstrecken oder Bahnhaltepunkten liegen der Landesregierung bislang vor (bitte einzeln aufführen)? 3. Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen von Landes- bzw. Bundesseite für alle unter Frage 2 aufgeführten Projekte? 4. Welche finanziellen Mittel wird die Landesregierung in den kommenden Jahren für die Reaktivierung von Bahnstrecken bzw. Bahnhaltepunkten in Niedersachsen aus Landesmitteln aufbringen (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln)? 5. Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es? 6. Wann wird mit der Reaktivierung erster Bahnstrecken bzw. Bahnhaltepunkte gerechnet? 7. Welche Projekte werden zuerst umgesetzt? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z /0020//370/ Reaktivierung - Die Landesregierung hat die vielfach seit langem bestehenden Wünsche nach einer Reaktivierung von Strecken aufgegriffen und sich in der Koalitionsvereinbarung dazu bekannt, umgehend zu prüfen, welche Schienenstrecken mit wirtschaftlicher Vernunft reaktiviert werden können. Hierzu hat die Landesregierung die Landesnahverkehrsgesellschaft mbh Niedersachsen (LNVG) beauftragt, eine umfassende Untersuchung durchzuführen, wo der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit wirtschaftlicher Vernunft in die Fläche ausgeweitet werden kann. 1
2 Die LNVG hat klar definierte Kriterien, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Reaktivierung sein sollen, ebenso formuliert wie bestimmte Rahmenbedingungen, die ebenfalls in die Reaktivierungsuntersuchung einbezogen werden sollen. Die Kriterien und Rahmenbedingungen wurden am 5. August 2013 von Minister Lies Vertretern der Kommunen, der Verkehrswirtschaft, der Umwelt- und Fahrgastverbände, der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen sowie allen verkehrspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen vorgestellt. Insofern dürften die vorgeschlagenen Kriterien und Rahmenbedingungen im politischen Raum bekannt sein. Daneben wurde in der Veranstaltung am 5. August 2013 mitgeteilt, dass die von der LNVG durchzuführende Untersuchung drei Untersuchungsstufen umfasst und wurde das weitere zeitliche Verfahren für die Reaktivierungsuntersuchung vorgestellt, an deren Ende (nach derzeitigem Stand November 2014) die Entscheidung stehen wird, welche Schienenstrecke(n) reaktiviert werden soll(en). Ein Lenkungskreis, dessen Mitglieder die an Reaktivierungen beteiligten Akteure repräsentieren, begleitet die Reaktivierungsuntersuchung. Die konstituierende Sitzung des Lenkungskreises, dem auch alle verkehrspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen angehören, fand am 19. September 2013 statt. Neben der Reaktivierung von Schienenstrecken hat die Landesregierung die LNVG auch mit der Entwicklung eines Verfahrens zur Reaktivierung von Haltepunkten beauftragt. Hierdurch wird dem vielerorts aus den Regionen geäußerten Wunsch Rechnung getragen, zusätzliche Zugangsstellen zur Schiene zu schaffen, um so die Nutzung dieses Verkehrsträgers attraktiver zu machen. Die Prüfung der Reaktivierung von Haltepunkten wird jeweils anhand eines einzelfallbasierten Verfahrens durch die LNVG in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfolgen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Kriterien für die erste Untersuchungsstufe im Rahmen der Reaktivierungsuntersuchung von Schienenstrecken wurden final im Lenkungskreis abgestimmt. Danach wurden insgesamt sechs Ausschlusskriterien bestimmt: geringes Verkehrspotenzial, Haltestellen abseits von Siedlungsschwerpunkten, Verkehrsströme weichen von der Streckenführung ab, Busverkehr ist nicht ersetzbar, hohe Investitionskosten sowie die Nichtherstellbarkeit der Einbindung in das SPNV-Netz. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde festgelegt, dass eine Schienenstrecke aus der Untersuchung bereits nach der ersten Untersuchungsstufe ausscheidet, wenn sie a) ein sehr geringes Verkehrspotenzial aufweist oder b) sie ein geringes Verkehrspotenzial aufweist und ein weiteres Ausschlusskriterium zutrifft oder c) das Verkehrspotenzial zwar nicht sehr gering oder gering ist, aber mindestens drei der oben aufgeführten Ausschlusskriterien zutreffen oder d) die zu untersuchende Schienenstrecke kürzer als 8 km ist und nur im sogenannten Pendelverkehr bedient werden könnte. Mit den Kriterien der zweiten Untersuchungsstufe wird sich der Lenkungskreis in seiner nächsten Sitzung am 22. Oktober 2013 befassen und entsprechende Empfehlungen abgeben. Eine endgültige Festlegung der Kriterien der zweiten Stufe ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Die Reaktivierung von Bahnhaltepunkten wird durch die LNVG, soweit es sich um Reaktivierungsvorhaben im Bereich des Aufgabenträgers LNVG handelt, auf die betriebliche Machbarkeit sowie auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des SPNV-Konzepts hin überprüft. Folgende Kriterien werden hierzu herangezogen: die Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen dürfen nicht gefährdet sein, 2
3 die fahrplantechnische Machbarkeit ist gegeben, es darf keine negative Auswirkung auf den bisherigen Fahrzeugeinsatz geben, die Strecke wird bereits von einer Regional- oder S-Bahn bedient (in der Regel sind keine zusätzlichen Halte auf RE-Linien vorgesehen), der Hauptort liegt direkt an der Schienenstrecke, das Einwohnerpotenzial im 1,5 km-radius rund um den einzurichtenden Haltepunkt liegt über 2 000, der nächste Haltepunkt/Bahnhof liegt mehr als 3 km vom einzurichtenden Haltepunkt entfernt. Zur Aufnahme in das Landesförderprogramm ist des Weiteren insbesondere der Nachweis der volkswirtschaftlichen Rentabilität, die Bereitstellung von Komplementärmitteln sowie die Zustimmung des zuständigen SPNV-Aufgabenträgers, der die Betriebskosten zu übernehmen hat, erforderlich. Zu 2: Wegen der Vorschläge zur Reaktivierung von Strecken wird auf die Anlage verwiesen. Ferner wurden bislang folgende Stationen zur Reaktivierung vorgeschlagen: Achim-Uphusen, Adendorf, Alfhausen, Ankum-Bersenbrück, Apen, Bad Salzdetfurth TEC-Center, Behrensen, Bovenden, Bunde, Dötlingen, Eikeloh, Filsum, Fischbek, Hademstorf, Hahn-Lehmden, Hildesheim-Himmelsthür, Ihrhove, Isenbüttel-Wendehof, Jaderberg, Kirchlinteln, Coppenbrügge/Krankenhaus Lindenbrunn, Lenne, Möhlenwarf, Naensen, Neermoor, Nortmoor, Obernjesa, Osnabrück-Rosenplatz, Osterwald-Rastiland, Rohrsen, Rosdorf, Spieka, Stedesdorf, Stickhausen- Velde, Vehrte, Verden-Dauselsen, Weende. Hierbei handelt es sich nicht um Anträge im Sinne des Zuwendungsrechts. Zu 3: Eine Beurteilung des Gesamtinvestitionsvolumens ist derzeit nicht seriös abschätzbar. Da die Untersuchung zur Streckenreaktivierung dreistufig angelegt ist, wird das genaue Investitionsvolumen für Reaktivierungen erst am Ende der Untersuchungen absehbar sein. Zu 4: Keine. Zu 5: Für die Finanzierung der Reaktivierungen stehen Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Zu 6: Siehe Vorbemerkungen. Zu 7: Siehe Vorbemerkungen. Olaf Lies 3
4 Dannenberg Lüchow(-Salzwedel) Hesedorf Stade Maschen Buchholz Harsefeld Hollenstedt Bederkesa BHV-Speckenbüttel Nordenham-Blexen Nordenham Ocholt Sedelsberg Friesoythe Cloppenburg Westerstede Ocholt Schortens Wilhelmshaven-Nord Vechta Langförden Holdorf Damme Lemwerder Delmenhorst Lohne Dinklage Norden Dornum(-Esens) Aurich Abelitz Rotenburg Bremervörde Walsrode Bomlitz Rotenburg Brockel Rahden Uchte Steyerberg Nienburg Sulingen Diepholz Sulingen Nienburg Wulften Duderstadt Voldagsen Duingen Derneburg Seesen Einbeck Salzderhelden Dannenberg Ost Uelzen Quakenbrück Rheine Bassum Sulingen Sulingen Rahden Lüneburg Bleckede Lüneburg Soltau Winsen (Luhe) Hützel Winsen (Luhe) Niedermarschacht Zeven Tostedt Bremervörde Osterholz-Scharmbeck Verden Süd Stemmen Böhme Walsrode Nord Eystrup Syke Ost Bremen-Huchting Thedinghausen Delmenhorst Harpstedt Bad Zwischenahn Edewechterdamm Bersenbrück Ankum Georgsmarienhütte Hasbergen Holzhausen Bohmte Bohmte Schwegermoor Celle Soltau Süd Beckedorf Munster (Örtze) Celle Wittingen West Rinteln Nord Stadthagen West Vorwohle Emmerthal Kreiensen Kalefeld Einbeck Dassel Lathen Werlte Anlage 4
5 Meppen Essen (Oldb.) Bad Bentheim Neuenhaus Esens Bensersiel Borkum Nordseebad Borkum Ostland Celle Gifhorn Braunschweig Celle Wittingen-Rühen Oebisfelde Braunschweig Fallersleben Helmstedt Grasleben Schöppenstedt Schöningen Salzgitter Bad Peine Derneburg Salzgitter-Lebenstedt Börßum Salzgitter Bad Langelsheim Altenau Elend Braunlage Wunstorf Bokeloh Steinhude Ocholt Sedelsberg Friesoythe Cloppenburg Osnabrück-Eversdorf Recke Ibbenbühren Lengerich Gütersloh Bremen-Farge Schwanewede Dannenberg Dömitz Wolfsburg Vorsfelde Velpke Bad Münder Bad Nenndorf Jever Harle Munster Celle Gifhorn Celle Schwarmstedt Verden Tostedt Sittensen Worpswede Osterholz-Scharmbeck Sorge Braunlage Walkenried Braunschweig Gliesmarode Stadion Bad Lauterberg St. Andreasberg Cloppenburg Rheine Münsterkurve im Bereich Osnabrück (Ausgegeben am ) 5
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