BLF Logifood./. EDV-Plattform, Az. 90/15 Nutzungsbedingungen KIS und Mediathek. Nutzungsbedingungen. I. Vertragsgegenstand, Änderungen

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1 BLF Logifood./. EDV-Plattform, Az. 90/15 Nutzungsbedingungen KIS und Mediathek Nutzungsbedingungen I. Vertragsgegenstand, Änderungen 1 Gegenstand der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen (1) BLF Holding GmbH & C. KG (nachfolgend BLF genannt) stellt auf die folgenden Angebote für Ihre Kunden zur Nutzung bereit: - Kücheninformationssystem KIS : Hierbei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der richtigen Produkte. Produktbeschreibungen, Zutatenlisten, Nährwertanalysen und Zubereitungshinweise werden ergänzt durch ansprechende Bilder. Die Suchfunktion bietet eine zielgenaue Hilfestellung, um bestimmte Produkte wie z.b. gluten- oder laktosefreie Produkte, aber auch die verschiedenen Möglichkeiten der Zubereitungsarten und Kostformen schnell zu finden. - Mediathek: Über der Mediathek können Newsletter empfangen sowie aktuelle Broschüren und Kataloge heruntergeladen werden. Diese Angebote werden nachfolgend insgesamt als die Portale bezeichnet. (2) Die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der vorgenannten Dienste durch BLF und die Nutzung dieser Dienste durch die Teilnehmer. (3) Informationen zu BLF sind hier abrufbar. (4) Die Portale sind nicht an Verbraucher im Sinne des 13 BGB gerichtet. Die nachstehenden Bedingungen gelten daher nur gegenüber Unternehmen im Sinne von 310 BGB. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er als bzw. für ein Unternehmen und in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit oder als öffentlicher Auftraggeber handelt. 2 Änderungen der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen BLF behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird BLF den Teilnehmer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Nutzung eines Portals auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Einkäufer den Teilnehmer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

2 II. Anmeldung zur Teilnahme, Umgang mit Zugangsdaten, Beendigung der Teilnahme 3 Anmeldeberechtigung (1) Die Nutzung der Portale setzt die jeweilige Anmeldung als Teilnehmer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. BLF ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. (2) Die Anmeldung muss bei einer juristischen Person durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. 4 Anmeldung auf dem Portal (1) Die während des Anmeldevorgangs von BLF erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben. (2) Nach Angabe aller erfragten Daten werden diese von BLF auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von BLF korrekt und bestehen aus Sicht von BLF keine sonstigen Bedenken, schaltet BLF den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Teilnehmer hiervon per . Die E- Mail gilt als Annahme des Teilnahmeantrags. Ab Zugang der ist der Teilnehmer zur Nutzung des Portals im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Teilnehmer vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der enthaltenen Links bestätigen. (3) Während des Anmeldevorganges sind vom Teilnehmer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einkaufsbedingungen des Einkäufers zu bestätigen. Mit der Bestätigung im Rahmen des Anmeldevorganges gelten diese ungeachtet abweichender Formvorschriften als wirksam zwischen den Parteien vereinbart. 5 Verantwortung für die Zugangsdaten (1) Im Verlauf des jeweiligen Anmeldevorgangs wird der Teilnehmer gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten können der Teilnehmer sich nach der Freischaltung seines Zugangs und seiner Bestätigung gem. 4 (2) auf dem jeweiligen Portal einloggen. (2) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind von dem Teilnehmer geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. (3) Es liegt weiter in der Verantwortung des Teilnehmers sicher zu stellen, dass der Zugang zu dem jeweiligen Portal und die Nutzung der auf dem jeweiligen Portal zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Teilnehmer bzw. durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist BLF unverzüglich zu informieren.

3 6 Aktualisierung der Teilnehmerdaten Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Teilnehmer die Angaben unverzüglich auf dem Portal in seinen persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dies nicht gelingen, so hat der Teilnehmer die geänderten Daten unverzüglich per oder Telefax mitzuteilen. 7 Beendigung der Teilnahme (1) Den Zugang ist jederzeit kündbar, indem der Teilnehmer sich von der Teilnahme am jeweiligen Portal abmeldet. (2) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Teilnehmer darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. BLF behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. (3) BLF ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen. III. Dienste und Inhalte auf dem Portal, Haftung 8 Zugriff auf das Portal Der Teilnehmer ist alleinverantwortlich für die Verbindung seines Computers zum jeweiligen Portal und sämtliche hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen. Eine bestimmte Verfügbarkeit des jeweiligen Portals ist nicht vereinbart. Insbesondere ist BLF berechtigt, Wartungsarbeiten an Datenbanken und Server durchzuführen und durchführen zu lassen, was zu Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des jeweiligen Portals führen kann. 9 Nutzungsrechte an Betriebsgeheimnissen; Geheimhaltung (1) BLF übermittelt dem Teilnehmer über die Portale kaufmännische sowie technische Informationen, Unterlagen, bzw. hält diese zum Abruf bereit. Hierbei handelt es sich um Betriebsgeheimnisse von BLF, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. (2) Nur und ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertragszweckes darf der Teilnehmer die Betriebsgeheimnisse von BLF in seinem Geschäftsbetrieb verwenden, wobei es Aufgabe des Teilnehmer ist, allen seinen Mitarbeitern eine Verpflichtung zur Geheimhaltung aufzuerlegen, die für den Schutz der Betriebsgeheimnisse von BLF erforderlich sind. (3) Schaltet der Teilnehmer Unterlieferanten oder Zulieferanten für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein, ist es dem Teilnehmer nur gestattet, die Betriebsgeheimnisse von BLF an den jeweiligen

4 Unterlieferanten bzw. Zulieferanten weiterzugeben, wenn hierzu BLF einmal seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt hat und im Übrigen der Teilnehmer sicherstellt, dass die Betriebsgeheimnisse des Einkäufers umfassend geschützt sind; hierzu gehört es auch, dass der Unterlieferant bzw. Zulieferant wiederum mit seinen Mitarbeitern eine Verpflichtung zur Geheimhaltung hat, die für den Schutz der Betriebsgeheimnisse von BLF erforderlich sind. (4) Jegliche nicht ausdrücklich gestattete Weitergabe, Nutzung und Ausnutzung der Betriebsgeheimnisse durch den Teilnehmer oder jeglichen Dritten ist ausdrücklich untersagt. BLF hat das Recht, vom Teilnehmer oder von ihm eingeschaltete Zulieferanten oder Unterlieferanten Nachweise zu verlangen, dass dem Schutz der Betriebsgeheimnisse hinreichend Rechnung getragen ist. BLF ist berechtigt, die entsprechenden Nachweise nach vorheriger Ankündigung zu prüfen oder durch Dritte überprüfen zu lassen. (5) Unaufgefordert hat der Teilnehmer alle von den Betriebsgeheimnissen erfassten Unterlagen, Informationen, Datenträger, Kopien, Ab- und Niederschriften sowie sonstige Vervielfältigungen auf eigene Kosten an den Einkäufer zu übersenden und gespeicherte Daten sofort und vollständig zu löschen. Bei der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an Unterlieferanten bzw. Zulieferanten hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass die Unterlieferanten bzw. Zulieferanten diese Verpflichtung gegenüber dem Einkäufer auch sofort erbringen. An den Betriebsgeheimnissen des Einkäufers hat der Teilnehmer sowie von ihm eingeschaltete Dritte kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Ansprüche gegen den Einkäufer nicht anerkannt oder entscheidungsreif sind. 10 Haftung (1) Für Schäden des Teilnehmers haftet BLF gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BLF nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht) sowie bei Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. (2) BLF haftet im Fall der leichten Fahrlässigkeit der Höhe nach nur insoweit der Schaden typischerweise vorhersehbar war. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. IV. Verarbeitung personenbezogener Daten 11 Datenschutz (1) Zu den Qualitätsansprüchen von BLF gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten

5 der Teilnehmer (nachfolgend personenbezogene Daten genannt) umzugehen. Die sich aus der Anmeldung auf dem jeweiligen Portal sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von BLF daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. BLF wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben. (2) Hierüber hinaus verwendet BLF die personenbezogenen Daten nur, soweit der Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. V. Sonstige Bestimmungen 12 Formerfordernis Sofern in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an dem jeweiligen Portal abgegeben werden, in elektronischer Form im Rahmen der auf dem jeweiligen Portal vorhandenen Eingabemöglichkeiten abzugeben. 13 Salvatorische Klausel Sind oder werden Regelungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll in diesem Falle eine angemessene und zulässige Regelung gelten, die den Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der vertraglichen Regelung möglichst nahe kommt. Diese Rechtsfolge gilt analog, wenn sich der Vertrag als lückenhaft oder ergänzungsbedürftig erweist, sowie dann, wenn Bestimmungen des Vertrages undurchführbar sind oder werden. 14 Anwendbares Recht Die Geschäftsbeziehungen zwischen BLF und dem Teilnehmer regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und sonstiger internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts. 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist Velbert. Dabei hat BLF jedoch das Recht, den Teilnehmer an jedem anderen, nach 12 ff. ZPO zuständigen Gericht zu verklagen.

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