Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

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1 Wienerbergstraße Postfach Wien Telefon: DVR: Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr Uhr UID-Nr.: ATU Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Teil 1

2 Allgemeine Erläuterung zu den Beispielen Die Beispiele sollen eine Hilfestellung zur richtigen Ausstellung des Lohnzettels und zur Berechnung der Beitragsgrundlage für die Betriebliche Vorsorge bieten. Graphische Darstellung der Zeitstrecken Diese Darstellung soll eine optische Unterstützung zum Verständnis des Beispiels bieten. Dabei sind die Zeitstrecken farblich wie folgt gekennzeichnet Arbeitsrechtliche Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Versicherungszeit in der Sozialversicherung zur Betrieblichen Vorsorge Vereinfachte Darstellung der erforderlichen Meldungen Die Darstellung umfasst die wesentlichsten Angaben für den sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16), sowie die wesentlichen Angaben für An-, Ab- und Änderungsmeldungen falls solche im Beispiel erforderlich sind. Einfache Darstellung des Entgeltbezuges Die Darstellung soll die Berechnung der für den Lohnzettel erforderlichen Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung und zur Betrieblichen Vorsorge im Zusammenhang mit dem Entgelt verständlich abbilden. Dazu wird ein vereinfachtes Pseudolohnkonto dargestellt, welches das Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und die Beitragsgrundlage zur Betrieblichen Vorsorge enthält.! ACHTUNG! Der dargestellte Entgeltanspruch ist als Festlegung für die Darstellung des Beispieles zu verstehen. Abhängig von den für ein Arbeitsverhältnis anzuwendenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Kollektivvertrag, Angestelltengesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Dienstvertrag, usw.) können und werden Entgeltansprüche für reale Fälle von den Annahmen in den Beispielen abweichen! Zum Teil enthalten die Beispiele Verweise zu weiteren, im Zusammenhang mit dem Themenbereich des Beispieles stehenden Informationen. SEITE 2

3 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen AMS Arbeitsmarktservice AR - Beg Arbeitsrechtlicher Beginn des Beschäftigungsverhältnisses AR - Ende Arbeitsrechtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses AU Arbeitsunfähigkeit BG Beitragsgrundlage BV Betriebliche Vorsorge BV - BGN Angaben zur Betrieblichen Vorsorge im sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16) BV-Beg Beginn der Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge BV-Ende Ende der Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge FLAF Familienlastenausgleichsfonds GB Geringfügige Beschäftigung GF Geringfügigkeitsgrenze KBG Kinderbetreuungsgeld SV Sozialversicherung SV- BGN Sozialversicherungsrelevante Angaben im sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16) SV-Beg Sozialversicherungsrechtlicher Beginn des Versicherungsverhältnisses SV-Ende Sozialversicherungsrechtliches Ende des Versicherungsverhältnisses (Ende Entgeltanspruch) Grundlagen und Quellen Allgemein Die Gesetzliche Grundlage für die Beispiele bilden folgende Rechtsnormen: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) Einkommenssteuergesetz 1988 (EStG) Mutterschutzgesetz (MSchG) Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG (für die Krankenversicherungsträger verbindliche Interpretationen der gesetzlichen Regelungen durch eine Expertinnen- und Expertengruppe mit Mitgliedern aus dem Kreis des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Gebietskrankenkassen und der BV-Kassen) Empfehlungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für den einheitlichen Vollzug des Melde-, Versicherungsund Beitragswesens (E-MVB) SEITE 3

4 Quellen - Besonderheiten in den Beispielen Aufrechtes Dienstverhältnis Krankengeldbezug nach Anspruch auf Entgeltfortzahlung Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Fragen 62.1 und 65 Aufrechtes Dienstverhältnis Krankengeldbezug ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Frage 62 Aufrechtes Dienstverhältnis Wochengeldbezug Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Fragen 78 und 79 Freie Dienstnehmer/innen - Zeiträume ohne Entgeltbezug und Wechsel geringfügige Beschäftigung und vollversichertes Dienstverhältnis bei aufrechtem Dienstvertrag Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Frage 36.1 Gerinfügige Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Abgeleitet aus Frage 64 Bsp. a) SEITE 4

5 Inhaltsübersicht I. Beispiele zu aufrechten Dienstverhältnissen Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage Seite 7 Wechsel geringfügige Beschäftigung und vollversichertes Dienstverhältnis Seite 9 Krankengeldbezug nach Anspruch auf Entgeltfortzahlung Seite 11 Krankengeldbezug ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung Seite 13 Wochengeldbezug Seite 15 II. Beispiele zur Beendigung von Dienstverhältnissen Austritt ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und/oder Kündigungsentschädigung Seite 18 Austritt mit Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und/oder Kündigungsentschädigung Seite 20 Austritt während des Bezuges von Krankengeld Seite 22 III. Beispiele zu Besonderheiten bei freien Dienstverhältnissen Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage Seite 25 Zeiträume ohne Entgeltbezug und Wechsel geringfügige Beschäftigung und vollversichertes Dienstverhältnis bei aufrechtem Dienstvertrag Seite 27 IV. Beispiele zu Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten Arbeitsunfähigkeit Seite 30 Mutterschutz ohne Entgeltfortzahlung und Elternkarenz Seite 32 Mutterschutz mit Entgeltfortzahlung und Elternkarenz Seite 34 SEITE 5

6 I. Beispiele zu aufrechten Dienstverhältnissen SEITE 6

7 Aufrechtes Dienstverhältnis Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage (Grafik) SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block , ,90 0 0,00 Angestellte/r BV-BGN 2008 Jahr BV - BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,58 735,11 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 7

8 Aufrechtes Dienstverhältnis Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2005 als vollversicherte Angestellte zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 3.280,53 0,00 0, ,53 Februar 2.960,45 0,00 0, ,45 März 3.618,55 0,00 0, ,55 April 3.773,96 0,00 0, ,96 Mai 4.286, ,00 0,00 0, ,00 Höchst-BG 2008: 3.930,00, ist nur in der SV zu berücksichtigen Juni 3.122, ,45 0, ,00 Urlaubsgeld (3.122, ,45) Juli 3.015,10 0,00 0, ,10 August 2.960,45 0,00 0, ,45 September 4.181, ,00 Oktober 3.554,33 0,00 0, ,33 November 3.908,61 0,00 0, ,61 Dezember 3.463, ,45 0, ,40 0,00 0, ,20 Höchst-BG 2008 : 3.930,00 Ist nur für die SV zu berücksichtigen (3.463, ,45) Summe , ,90 0, ,58 Weihnachtsgeld Anmerkung zur BG in der SV: Die Beitragsgrundlage für das laufende Entgelt ist mit der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Für die Monate Mai und September ist das laufende Entgelt also nur in Höhe von 3.930,00 zu berücksichtigen. Anmerkung zur BG für die BV: Das laufende Entgelt und die Sonderzahlungen werden ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage summiert. SEITE 8

9 Aufrechtes Dienstverhältnis Wechsel geringfügige Beschäftigung und vollversichertes Dienstverhältnis (Grafik) BG über GF BG über GF G B Vollv. GB Vollv. GB N14 A1 N14 A1 N Änderungsdatum Änderung der Beitragsgruppe auf Änderungsmeldung A1 (= Vollversicherung) Änderungsmeldung N14 (= GB) Änderungsmeldung A1 (= Vollversicherung) Änderungsmeldung N14 (= GB) Anstelle der Änderungsmeldungen kann zur jeweiligen Ummeldung auch eine Abmeldung mit Abmeldegrund Ummeldung und eine entsprechende Anmeldung übermittelt werden. SV-BGN Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,00 450,00 0 0,00 GB- Arbeiter/in Block ,00 400,00 0 0,00 Arbeiter/in B V-B GN Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,00 82,62 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 9

10 Aufrechtes Dienstverhältnis Wechsel geringfügige Beschäftigung und vollversichertes Dienstverhältnis (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2007 als geringfügig beschäftigter Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 300,00 0,00 0,00 300,00 GF 2008: 349,01 Februar 300,00 0,00 0,00 300,00 März 300,00 0,00 0,00 300,00 April 450,00 0,00 0,00 450,00 Ab doppelte Stundenanzahl Mai 600,00 400,00 0, ,00 Urlaubsgeld (600, ,00) Juni 300,00 0,00 0,00 300,00 Ab 1.6. wieder halbe Stundenanzahl Juli 300,00 0,00 0,00 300,00 August 300,00 0,00 0,00 300,00 September 500,00 0,00 0,00 500,00 Ab doppelte Stundenanzahl Oktober 600,00 0,00 0,00 600,00 November 300,00 0,00 0,00 300,00 Ab wieder halbe Stundenanzahl Dezember 300,00 450,00 0,00 750,00 Weihnachtsgeld Summe 2.150,00 (Vollv.) 2.400,00 (GB) 400,00 (Vollv.) 450,00 (GB) (300, ,00) 0, ,00 Anmerkung zur BG in der SV: Bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis ist der im raum (Kalendermonat) erzielte Gesamtverdienst (exklusive Sonderzahlungen) zur Beurteilung ob die GF überschritten wird heranzuziehen. April: Entgelt 1.4. bis 15.4 = 150,- Entgelt bis 30.4 = 300,- Summe April = 150, ,- = 450,- Die GB-Grenze von 349,01 wird überschritten, ab 1. April liegt Vollversicherung vor. Daher ergeben sich: Allg. BG (Vollversicherung) = April + Mai + September + Oktober = 450, , , ,- = 2.150,- Allg. BG (GB) = (Jänner bis März) + (Juni bis August) + (November bis Dezember) = 900, , ,- = 2.400,- Die Beitragspflicht für die Sonderzahlung richtet sich nach der im raum der Fälligkeit vorliegenden Versicherungspflicht. Vom Urlaubsgeld (Fälligkeit Mai) sind Beiträge entsprechend der vorliegenden Vollversicherung zu entrichten. Vom Weihnachtsgeld (Fälligkeit Dezember) sind Beiträge entsprechend der vorliegenden geringfügigen Beschäftigung zu entrichten. Anmerkung zur BG für die BV: Der Wechsel zwischen geringfügiger Beschäftigung und vollversichertem Dienstverhältnis spielt für die BV keine Rolle. SEITE 10

11 Aufrechtes Dienstverhältnis Krankengeldbezug nach Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Grafik) Volles Entgelt 50 % Entgelt 50 % Krankengeld Volles Krankengeld 100% Entgelt 50% Entgelt kein Entgelt Beginn der AU Ende Ende Ende der AU volles Entgelt SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block , , ,75 Arbeiter/in BV-BGN 2008 Jahr BV - Beitragsgrundlage BV Beitrag (1,53 % der BV Beitragsgrundlage) Block ,17 287,63 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Anmerkung: Beispiele zur Höhe der Beitragsgrundlage des BV-Beitrages für Zeiten des Bezuges von Krankengeld finden sie unter: im Fragen-Antwort-Katalog zum BMSVG im Abschnitt 7 BMSVG - Entgeltfortzahlung/Krankengeld SEITE 11

12 Aufrechtes Dienstverhältnis Krankengeldbezug nach Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2005 als vollversicherter Arbeiterin zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.531,40 0,00 0, ,40 Februar 1.740,00 0,00 0, ,00 Inkl. Überstunden März 1.531,40 0,00 0, ,40 AU ab April 1.071,98 0,00 229, ,69 Ab 22.4 nur 50 % Entgelt (1.4 bis 21.4) (22.4. bis 30.4) (= 1.071, , ,00) Mai 0,00 0,00 587, ,04 (1.5. bis 23.5) ( = 587, ,00 ) Juni 0,00 0,00 0,00 870,00 Kein Entgelt Juli 0, ,40 0, ,40 (= 1.531, ,00) August 0,00 0,00 0,00 870,00 Kein Entgelt September 0,00 0,00 0,00 870,00 Kein Entgelt Oktober 918,84 0,00 0, ,84 (13.10 bis 31.10) (= 918, ,00 ) November 1.531,40 0,00 0, ,40 Dezember 1.635, ,40 0, ,00 (= 1.635, ,40) Summe 9.960, ,80 816, ,17 Anmerkung zur BG für die BV: BV BG = Entgelt + Sonderzahlungen + fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges Bis % Entgelt Ab kein Entgelt Kein lfd. Entgelt, Urlaubsgeld AU bis Ab Entgelt Inkl. Überstunden Weihnachtsgeld Die fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges entspricht dem halben Entgelt aus dem Kalendermonat vor Eintritt der AU. Wenn nur für einen Teil des Monats Krankengeld bezogen wird, ist entsprechend zu aliquotieren. Monat vor Eintritt der AU im Beispiel ist der Februar mit einem Entgelt von 1.740,00. daher für 22. bis 30. April ([1.740,00 : 2] : 30) x 9 = 261,00 für Mai bis September je (1.740,00 : 2) = 870,00 für Oktober ([1.740,00 : 2] : 30) x 12 = 348,00 SEITE 12

13 Aufrechtes Dienstverhältnis Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Grafik) Krankengeldbezug (ab 4. Tag der AU) Entgelt Kein Entgelt Entgelt Ende Entgeltanspruch Ende AU SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versicherten gruppe Block ,00 800,00 0 0,00 Arbeiter/in BV-BGN 2008 Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV - BG) Block ,75 146,22 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Anmerkung: Beispiele zur Höhe der Beitragsgrundlage des BV-Beitrages für Zeiten des Bezuges von Krankengeld finden sie unter: im Fragen-Antwort-Katalog zum BMSVG im Abschnitt 7 BMSVG - Entgeltfortzahlung/Krankengeld SEITE 13

14 Aufrechtes Dienstverhältnis Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2007 als vollversicherter Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitsunfähigkeit ab (Annahme Entgeltfortzahlungsanspruch für das Arbeitsjahr bereits für eine Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2007 erschöpft). Anspruch auf Krankengeld ist ab dem 4. Tag ( ) der Arbeitsunfähigkeit gegeben. (Annahme keine Folgeerkrankung). Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 668,60 0,00 0,00 668,60 Februar 286,40 0,00 0,00 464,69 Entgelt bis Krankengeld ab 14.2 (1.2 bis 10.2) (286, ,29) März 0,00 0,00 0,00 334,30 Kein Entgelt, Krankengeldbezug April 0,00 0,00 0,00 334,30 Kein Entgelt, Krankengeldbezug Mai 1.123,80 0,00 0, ,66 Krankengeld bis 6.5, Entgelt ab 7.5 (ab 7.5.) (1.123, ,86) Juni 870,00 400,00 0, ,00 Urlaubsgeld (870, ,00) Juli 956,30 0,00 0,00 956,30 August 426,30 0,00 0,00 426,30 September 746,60 0,00 0,00 746,60 Oktober 842,30 0,00 0,00 842,30 November 1.052,70 0,00 0, ,70 Dezember 870,00 400,00 0, ,00 (870, ,00) Summe 7.843,00 800,00 0, ,75 Anmerkung zur BG für die BV: BV BG = Entgelt + fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges Weihnachtsgeld Die fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges entspricht dem halben Entgelt aus dem Kalendermonat vor Eintritt der AU, wobei entsprechend zu aliquotieren ist, wenn nur für einen Teil des Monats Krankengeld bezogen wird. Für die ersten drei Tage der AU (weder Anspruch auf Entgeltfortzahlung, noch Anspruch auf Krankengeld) besteht keine Beitragspflicht zur BV. Monat vor Eintritt der AU im Beispiel ist der Februar mit einem Entgelt von 668,60. daher für 14. bis 29. Feb. ([668,60 : 2] : 30) x 16 = 178,29 für März und April je (668,60 : 2) = 334,30 für Mai ([668,60 : 2] : 30) x 6 = 66,86 SEITE 14

15 Aufrechtes Dienstverhältnis Wochengeldbezug (Grafik) Kinderbetreuungsgeld Wochengeld SV-Ende (kein Entgelt) BV-Ende Ende Mutterschutz Beginn BV-Beg Mutterschutz Beginn Elternkarenz BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Träger der Krankenversicherung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Karenz nach MSchG/VKG Die Abmeldung ist bei Ende des Wochengeldbezuges zu übermitteln. SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versicherten gruppe Block , ,00 0 0,00 Arbeiter/in BV-BGN 2008 Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,60 294,46 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 15

16 Aufrechtes Dienstverhältnis Wochengeldbezug (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.617,00 0,00 0, ,00 Februar 1.617,00 0,00 0, ,00 März 1.780,00 0,00 0, ,00 Überstunden April 1.617,00 0,00 0, ,00 Mai 1.617, ,00 0, ,00 Urlaubsgeld (1.617, ,00) Juni 323,40 0,00 0, ,06 Ab 7.6. Beschäftigungsverbot (1.6 bis 6.6) (323,40+(1940,83 /30) x24) Juli 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt August 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt September 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt Oktober 0,00 0,00 0, ,05 (1.940,83 : 30) x 26 Bis Beschäftigungsverbot Ab Elternkarenz November 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein lfd. Entgelt, Weihnachtsgeld Dezember 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Summe 8.571, ,00 0, ,60 Anmerkung zur BG für die BV: BV BG = lfd. Entgelt + Sonderzahlungen + fiktive BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges Die fiktive BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges entspricht dem, durchschnittlich in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes erzielten Entgelt einschließlich anteiliger Sonderzahlungen. In den drei Kalendermonaten vor dem Beschäftigungsverbot erzieltes Entgelt: Im März 1.780,00 Im April 1.617,00 Im Mai 1.617,00 Durchschnitt: (1.780, , ,00) : 3 = 1.671,33 Anteilige Sonderzahlung: (1.617,00 : 6 ) = 269,50 fiktive BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges = 1.671, ,50 = 1.940,83 monatlich Beispiele zur Höhe der Beitragsgrundlage des BV-Beitrages für Zeiten des Bezuges von Wochengeld finden sie unter: im Fragen-Antwort-Katalog zum BMSVG im Abschnitt 7 BMSVG - Wochengeld SEITE 16

17 II. Beispiele zur Beendigung von Dienstverhältnissen SEITE 17

18 Austritt ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und/oder Kündigungsentschädigung (Grafik) AR-Ende SV-Ende BV-Ende Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung z. B. Zeitablauf Die Abmeldung ist bis elektronisch zu übermitteln. SV-BGN Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,00 983,33 0 0,00 Arbeiter/in B V-BGN Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,33 105,31 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 18

19 Austritt ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und/oder Kündigungsentschädigung (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherter Arbeiter zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.180,00 0,00 0, ,00 Februar 1.180,00 0,00 0, ,00 März 1.180,00 0,00 0, ,00 Ap ril 1.180,00 0,00 0, ,00 Mai 1.180,00 983,33 0, ,33 Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld aliquot (1.180, ,33) Summe 5.900,00 983,33 0, ,33 SEITE 19

20 Austritt mit Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und/oder Kündigungsentschädigung (Grafik) AR-Ende SV-Ende BV-Ende Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung z. B. einvernehm liche Lösung Die Abmeldung ist bis elektronisch zu übermitteln. SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) für 2008 Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Block , ,29 0 0,00 Arbeiter/in BV-BGN 2008 Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG ) Block ,29 192,28 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu überm itteln. SV-BGN 2009 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) für 2009 Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Versichertengruppe Block ,40 104,06 0 0,00 Arbeiter/in BV-BGN 2009 Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG ) Block ,46 11,15 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu überm itteln. SEITE 20

21 Austritt mit Anspruch auf Urlaubsersatzleitung und/oder Kündigungsentschädigung (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 892,00 0,00 0,00 892,00 Februar 892,00 0,00 0,00 892,00 März 892,00 0,00 0,00 892,00 Ap ril 892,00 0,00 0,00 892,00. Mai 892,00 892,00 0, ,00 Urlaubsgeld (892, ,00) Juni 892,00 0,00 0,00 892,00 Juli 892,00 0,00 0,00 892,00 August 892,00 0,00 0,00 892,00 September 892,00 0,00 0,00 892,00 Oktober 892,00 0,00 0,00 892,00 November 892,00 892,00 0, ,00 Dezember 892,00 (416, ,73) 79,29 (892, ,00) 0,00 971,29 (416, , ,29) Summe , ,29 0, ,29 Weihnachtsgeld Entgelt bis Ersatzleistung bis (lfd Anteil, SZ-Anteil) Jänner ,40 104,06 0,00 728,46 (624, ,06) Ersatzleistung (lfd Anteil, SZ-Anteil) 1.1 bis Bei Ersatzleistungen über einen hinaus sind zwei SV- und BV-BGN erforderlich. Wenn im Jahr 2009 keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge mehr fließen (Ausbezahlung der Ersatzleistung erfolgt zur Gänze im Dezember), sind im L 16 für 2009 keine finanzrelevanten Daten auszuweisen. SEITE 21

22 Austritt während des Bezuges von Krankengeld (Grafik) Volles Entgelt 50 % Entgelt 50 % Krankengeld Volles Krankengeld Urlaubsersatzleistung Volles Krankengeld AR-Ende 100 % Entgelt 50 % Entgelt kein Entgelt Entgelt SV-Ende BV-Ende Beginn der AU Ende Beschäftigungsverh Ende Urlaubsersatzleistung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung z. B. Kündigung durch den Dienstnehmer Die Abmeldung ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) SV-BGN 2008 Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block , , ,75 Arbeiter/in BV-BGN 2008 Jahr BV - BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,40 227,21 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 22

23 Austritt während des Bezuges von Krankengeld (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2005 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.531,40 0,00 0, ,40 Februar 1.740,00 0,00 0, ,00 Inkl. Überstund. März 1.531,40 0,00 0, ,40 Ap ril 1.072,05 0,00 229, ,82 Ab 22.4 nur 50 % Entgelt (1.4 bis 21.4) (22.4. bis 30.4) (1.072, , ,00) Mai 0,00 0,00 587,04 (1.5. bis 23.5) 1.457,04 (587, ,00 ) Bis % Entgelt Ab 24.5 kein Entgelt Juni 0,00 0,00 0,00 870,00 Kein Entgelt Juli 0, ,40 0, ,40 (1.531, ,00) Kein lfd. Entgelt, Urlaubsgeld August 0,00 0,00 0,00 870,00 Kein Entgelt September 0,00 765,70 0, ,70 (765, ,00) Kein lfd. Entgelt Weihnachtsgeld alliquot Oktober 1.071,98 178,66 0, ,64 (1.071, ,66) Urlaubsersatzleistung (lfd. Anteil und SZ-Anteil) Summe 6.946, ,76 816, ,40 Anmerkung zur BG für die BV: BV BG = lfd. Entgelt + Sonderzahlungen + fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges Die fiktive BV-BG für die Zeit des Krankengeldbezuges entspricht dem halben Entgelt aus dem Kalendermonat vor Eintritt der AU. Wenn nur für einen Teil des Monats Krankengeld bezogen wird, ist entsprechend zu aliquotieren. Monat vor Eintritt der AU im Beispiel ist der Februar mit einem Entgelt von 1.740,00. Daher für 22. bis 30. April ([1740,00 : 2] : 30) x 9 = 261,00 Für Mai bis September je (1740,00 : 2) = 870,00 Beispiele zur Höhe der BG des BV-Beitrages für Zeiten des Kranken- oder Wochengeldbezuges finden Sie unter: im Fragen-Antwort-Katalog zum BMSVG im Abschnitt 7 BMSVG - Entgeltfortzahlung/Krankengeld SEITE 23

24 III. Beispiele zu Besonderheiten bei freien Dienstverhältnissen SEITE 24

25 Freies Dienstverhältnis - Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage (Grafik) BV-Beg SV-BGN 2008 Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,86 0,00 0 0,00 Angestellte/r BV-BGN 2008 Jahr BV - BG BV Beitrag (1,53 % der BV - BG) Block ,86 295,50 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Anmerkung zum Lohnzettel L 16 für freie Dienstnehmer/innen: Für freie Dienstnehmer/Innen sind im Formular L 16 keine finanzrelevanten Daten auszuweisen. Informationen zur steuerlichen Veranlagung für freie Dienstnehmer/innen finden sie unter: SEITE 25

26 Freies Dienstverhältnis - Normalfall mit Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2005 als vollversicherter freier Dienstnehmer zur Sozialversicherung angemeldet und der Pensionsversicherung der Angestellten zugehörig. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 780,00 0,00 0,00 780,00 Februar 1.890,50 0,00 0, ,50 März 521,60 0,00 0,00 521,60 April 1.156,00 0,00 0, ,00 Mai 425,90 0,00 0,00 425,90 Juni 638,46 0,00 0,00 638,46 Juli 1.462,00 0,00 0, ,00 August 350,00 0,00 0,00 350,00 September 1.894,30 0,00 0, ,30 Oktober 4.356,60 0,00 0, ,60 November 5.228, ,00 Dezember 610,50 0,00 0,00 610,50 Summe ,86 0,00 0, ,86 0,00 0, ,00 Höchst-BG 2008: 4.585,- ist nur in der SV zu berücksichtigen. Anmerkung zur BG in der SV: Da in diesem Fall keine Sonderzahlungen bezogen werden, ist als Höchstbeitragsgrundlage das 35fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlagefür die Begrenzung der Beitragspflicht des laufenden Entgelts zu berücksichtigen, also im Jahr ,00 monatlich. Anmerkung zur BG für die BV: Das laufende Entgelt wird ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage summiert. Freie Dienstnehmer/innen wurden ab gesetzlich in die Betriebliche Vorsorge einbezogen. SEITE 26

27 Freies Dienstverhältnis Zeiträume ohne Entgeltbezug bei aufrechtem Dienstverhältnis (Grafik) SV-Ende BV-Ende SV-Beg BV-Beg SV-Ende BV-Ende SV-Beg BV-Beg GB Vollv. Vollv. Vollv. GB BV-Beg L14 L1R Entgelt = 0 L1R Entgelt = 0 L1R L SV-BGN Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,05 0,00 0 0,00 GB- Arbeiter/in Block ,94 0,00 0 0,00 Arbeiter/in B V-BGN Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV - BG) Block ,99 150,69 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Anmerkung zum Lohnzettel L 16 für freie Dienstnehmer/innen: Für freie Dienstnehmer/innen sind im Formular L 16 keine finanzrelevanten Daten auszuweisen. Informationen zur steuerlichen Veranlagung für freie Dienstnehmer/innen finden sie unter: SEITE 27

28 Freies Dienstverhältnis Zeiträume ohne Entgeltbezug bei aufrechtem Dienstverhältnis (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als vollversicherte freie Dienstnehmerin zur Sozialversicherung angemeldet und der Pensionsversicherung der Arbeiter/innen zugehörig. Der Dienstvertrag ist so gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis auch wenn kein Entgelt bezogen wird aufrecht bleibt. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 217,85 0,00 0,00 217,85 GF 2008: 349,01 Februar 890,17 0,00 0,00 890,17 März 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Ap ril 1.060,38 0,00 0, ,38 Mai 1.235,00 0,00 0, ,00 Juni 536,80 0,00 0,00 536,80 Juli 2.156,56 0,00 0, ,56 August 1.712,88 0,00 0, ,88 September 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Oktober 592,15 0,00 0,00 592,15 November 1.137,00 0,00 0, ,00 Dezember 310,20 0,00 0,00 310,20 GF 2008: 349,01 Summe 9.320,94 / 528,05 0,00 0, ,99 Übermittelte Meldungen : Änderung ab Beitragsgruppe auf Änderungsmeld L1R ( = Vollversicherung ) Ende Bes chäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abm eldegrund Abmeldung SV-Ende - Beschäftigung aufrecht Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung Ende Bes chäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abm eldegrund Abmeldung SV-Ende - Beschäftigung aufrecht Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung Änderung ab Beitragsgruppe auf Änderungsmeld L14 ( = geringfügige Beschäftigung ) SEITE 28

29 IV. Beispiele zu Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten SEITE 29

30 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsunfähigkeit (Grafik) Volles Entgelt 50 % Entgelt kein Entgelt 100 % Entgelt 50 % Entgelt SV-Ende BV-Ende SV-Beg BV-Beg Beginn der AU Ende volles Entgelt Ende Wiederaufnahme der Arbeit Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung SV-Ende - Beschäftigung aufrecht Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung SV-BGN Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,00 640, ,67 GB- Arbeiter/in BV-BGN Jahr BV - BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,67 43,25 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 30

31 Geringfügige Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2005 als geringfügig beschäftigter Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 320,00 0,00 0,00 320,00 GF 2008: 349,01 Februar 320,00 0,00 0,00 320,00 März 320,00 0,00 0,00 320,00 April 224,00 0,00 48,00 272,00 Volles Entgelt bis (1.4 bis 21.4) (22.4. bis 30.4) (= 224, ,00) 50 % Entgelt ab Mai 0,00 0,00 122,67 122,67 Bis % Entgelt (1.5. bis 23.5) Ab kein Entgelt Juni 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Juli 0,00 320,00 0,00 320,00 Kein lfd. Entgelt, Urlaubsgeld August 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt September 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Oktober 192,00 0,00 0,00 192,00 AU bis Ab Entgelt November 320,00 0,00 0,00 320,00 Dezember 320,00 320,00 0,00 640,00 (= 320, ,00) Summe 2.016,00 640,00 170, ,67 Weihnachtsgeld Anmerkung zur BG für die BV: Da geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert sind und daher keinen Anspruch auf Krankengeld haben, sind nach dem Ende des arbeitsrechtlichen Entgeltfortzahlungsanspruches für die weitere Dauer der AU keine Beiträge zur BV zu leisten. SEITE 31

32 Geringfügige Beschäftigung Mutterschutz ohne Entgeltfortzahlung und Elternkarenz (Grafik) Kinderbetreuungsgeld ab Beschäftigungsverbot bis SV-Ende BV-Ende Tag der Geburt Ende Entgeltanspruch BV-Beg BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Beginn KBG Träger der Krankenversicherung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Karenz nach MSchG/VKG Die Abmeldung ist bei Ende des Beschäftigungsverbotes zu übermitteln. SV-BGN Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Versichertengruppe Block ,00 543,00 0 0,00 GB- Arbeiter/in B V-B GN Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,00 34,73 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 32

33 Geringfügige Beschäftigung Mutterschutz ohne Entgeltfortzahlung und Elternkarenz (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als geringfügig beschäftigte Arbeiterin zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 330,00 0,00 0,00 330,00 GF 2008: 349,01 Februar 330,00 0,00 0,00 330,00 März 330,00 0,00 0,00 330,00 April 330,00 0,00 0,00 330,00 Mai 330,00 330,00 0,00 660,00 Urlaubsgeld (330, ,00) Juni 77,00 0,00 0,00 77,00 Ab 8.6. Beschäftigungsverbot Juli 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt August 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt September 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Oktober 0,00 213,00 0,00 213,00 Bis Beschäftigungsverbot Ab Elternkarenz November 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Dezember 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Summe 1.727,00 543,00 0, ,00 SEITE 33

34 Geringfügige Beschäftigung (GB) Mutterschutz mit Entgeltfortzahlung und Elternkarenz (Grafik) KBG ab Beschäftigungsverbot bis Tag der Geburt: SV-Ende SV-Beg SV-Ende BV-Ende Ende Entgeltanspruch BV-Beg Tag nach Geburt BV-Ende Ende Entgeltfortzahlung BV-Beg Beginn KBG BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Träger der Krankenversicherung Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) SV-BGN Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Höhe Teilen tgelt Versichertengruppe Block ,00 543,00 0 0,00 GB- Angestellte B V-B GN Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,00 41,80 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 34

35 Geringfügige Beschäftigung Mutterschutz mit Entgeltfortzahlung und Elternkarenz (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als geringfügig beschäftigte Angestellte zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 330,00 0,00 0,00 330,00 GF 2008: 349,01 Februar 330,00 0,00 0,00 330,00 März 330,00 0,00 0,00 330,00 April 330,00 0,00 0,00 330,00 Mai 330,00 330,00 0,00 660,00 Urlaubsgeld (330, ,00) Juni 77,00 0,00 0,00 77,00 Ab 8.6. Beschäftigungsverbot Juli 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt August 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt September 330,00 0,00 0,00 330,00 Ab 1.9. Entgeltfortzahlung Oktober 132,00 213,00 0,00 345,00 (132, ,00) November 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Dezember 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Summe 2.189,00 543,00 0, ,00 Bis Entgeltfortzahlung Bis Beschäftigungsverbot Ab Elternkarenz Anmerkung: Im Beispiel ist ein Entgeltfortzahlungsanspruch von 6 Wochen nach der Entbindung gemäß 8 Abs. 4 Angestelltengesetz dargestellt. Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Karenz nach MSchG/VKG Anmeldedatum Beginn BV - Zahlung Anmeldung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Karenz nach MSchG/VKG SEITE 35

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