Regulierung atypischer Beschäftigung - Impulse aus dem europäischen Vergleich für die deutsche Debatte?
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- Klemens Fritz Sauer
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1 Regulierung atypischer Beschäftigung - Impulse aus dem europäischen Vergleich für die deutsche Debatte? Beitrag zur Fachtagung Atypische Beschäftigung und Prekarität im europäischen Vergleich HBS / DGB / FES Berlin, 19. Juni 2008 Bernd Reissert
2 Gliederung: 1. Was ist atypische Beschäftigung - und welchen Umfang hat sie? 2. Wann ist und was macht atypische Beschäftigung prekär? 3. Regulierung atypischer Beschäftigung: 2 Wege 4. Regulierung atypischer Beschäftigung im europäischen Vergleich: das Beispiel soziale Sicherung 5. Lehren aus dem europäischen Vergleich
3 1. Was ist atypische Beschäftigung - und welchen Umfang hat sie? Ausgangspunkt Normalarbeitsverhältnis (NAV): Vollzeit Unbefristet In soziale Sicherungssysteme integriert In Weisungsgebundenheit gegenüber Arbeitgeber Atypische Beschäftigung: mindestens ein Kriterium des NAV nicht erfüllt Oder besser (?): Atypische Erwerbstätigkeit (inkl. Selbstständiger, insbes. neuer Selbstständigkeit, Solo-Selbstständigkeit )
4 Umfang atypischer Beschäftigung (2006; in % aller Beschäftigten): Teilzeitarbeit 26,2 % (1991: 14,0 %) Mini-Jobs 20,6 % Leiharbeit 1,8 % (1991: 0,4 %) Befristete Beschäftigung 10,8 % (1991: 7,5 %) Selbstständigkeit % aller Erwerbstätigen 11 % (1991: 8 %) Prozentzahlen nicht einfach addierbar - wegen Kombination von Kriterien Gesamtanteil atypischer Beschäftigung: ca. ein Drittel bei Frauen über die Hälfte
5 2. Wann ist und was macht atypische Beschäftigung prekär? Hier enge Definition von Prekarität: Nicht ausreichende / schlechtere soziale Sicherheit im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis Dimensionen von Prekarität i.e.s. (in Anlehnung an Keller/Seifert): Einkommen: nicht subsistenzsichernd Soziale Sicherung (Sicherung bei Eintritt sozialer Risiken): Geringere Integration in soziale Sicherungssysteme, nicht subsistenzsichernde Höhe der Leistungsansprüche (im Lebensverlauf; eigene und abgeleitete Ansprüche berücksichtigen) Beschäftigungsfähigkeit: Erhaltung der B. durch berufliche Weiterbildung / lebenslanges Lernen Beschäftigungsstabilität: ununterbrochene Erwerbstätigkeit (eher employment security als job security )
6 Dimensionen voneinander abhängig; z.b.: Beschäftigungsfähigkeit > Einkommen > berufliche Bildung > Beschäftigungsfähigkeit Atypische Beschäftigung und Prekarität: Grundsätzlich enger, aber differenzierter Zusammenhang Häufig kumulativer Zusammenhang der verschiedenen Dimensionen von Prekarität: z.b. Leiharbeit niedriges Einkommen geringere berufliche Bildung in Eigenregie Beschäftigungsinstabilität schlechtere soziale Sicherung
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8 3. Regulierung atypischer Beschäftigung: zwei Wege Einschränkung atypischer Beschäftigung (wg. Prekaritätsrisiken) Einschränkung der Prekaritätsrisiken atypischer Beschäftigung (durch Verbesserung der sozialen Sicherheit atypischer Beschäftigung) Erster Weg ( zurück zum NAV ) allein nicht aussichtsreich (u.a. wg. Präferenzen von ArbeitnehmerInnen)
9 4. Regulierung atypischer Beschäftigung im europäischen Vergleich: das Beispiel soziale Sicherung Atypische Beschäftigung und soziale Sicherung in Deutschland Dimensionen: Integration in soziale Sicherungssysteme Höhe der Leistungsansprüche (im Lebensverlauf; eigene und abgeleitete Ansprüche berücksichtigen)
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11 Europäischer Vergleich: Europäische Wohlfahrtsstaatssysteme in ganz unterschiedlicher Weise in der Lage, Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und Diversifizierung von Formen der Erwerbstätigkeit sozial abzusichern Konzept der atypischen Beschäftigung in anderen Wohlfahrtsstaatssystemen weniger sinnvoll, da Konzept des Normalarbeitsverhältnisses eng an kontinentaleuropäisches (=deutsches) Modell des Wohlfahrtsstaates und der sozialen Sicherung gebunden 3 Modelle europäischer Wohlfahrtsstaaten und sozialer Sicherungssysteme (Esping-Andersen 1990, Titmuss 1974; idealtypisch):
12 Kontinentaleuropäisches Modell (Bismarck): Ziel: Sicherung des bisherigen Lebensstandards von Arbeitnehmern und ihren Familien ( Ernährermodell ) Sozialversicherungen: Erwerb von Leistungsansprüchen auf Grund von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Beitragszahlungen; Finanzierung aus lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträgen Leistungshöhe bemessen nach vorherigem Lohn Nicht erwerbstätige Familienangehörige über abhängig beschäftigtes Familienmitglied mitversichert
13 Angelsächsisches Modell (Beveridge): Ziel: Vermeidung von Armut Leistungen: Bedürftigkeitsabhängige Leistungen zur Erreichung eines Mindesteinkommens Finanzierung aus allgemeinem Steueraufkommen
14 Skandinavisches Modell: Gleichartige soziale Sicherung aller Bürger (unabhängig von Erwerbsstatus und sonstigem Einkommen) Anspruchsgrundlage aus Bürgerrecht Uniforme Geldleistungen (idealtypisch; z.b. dänische Volksrente ) Breites Spektrum öffentlich finanzierter sozialer Dienstleistungen Finanzierung aus allgemeinem Steueraufkommen
15 Vergleich der Wohlfahrtsstaatsmodelle und ihrer sozialen Sicherungssysteme im Hinblick auf soziale Sicherung atypischer Beschäftigung : Skandinavisches Modell: Grundsätzlich geringer Zusammenhang zwischen Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen und sozialer Sicherung wg. einheitlichem Sicherungsanspruch für alle Bürger weitgehender Finanzierung sozialer Sicherung aus Steuermitteln (solange das Steueraufkommen trotz Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen stabil bleibt)
16 Angelsächsisches Modell: Grundsätzlich ebenfalls geringer Zusammenhang zwischen Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen und sozialer Sicherung wg. Konzentration auf bedürftigkeitsabhängiger Grundsicherung ohne Berücksichtigung vorheriger Erwerbstätigkeit und Ursachen der Bedürftigkeit weitgehender Finanzierung sozialer Sicherung aus Steuermitteln (solange Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen nicht zu zunehmender Armut und damit zu zunehmendem Sicherungsbedarf führt)
17 Kontinentaleuropäisches Modell: Enger Zusammenhang zwischen Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen und sozialer Sicherung wg. Abhängigkeit sozialer Sicherung von Form, Umfang, Entlohnung und Dauer vorheriger Erwerbstätigkeit Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Familienangehörigen Abhängigkeit sozialer Sicherungssysteme von lohnbezogenen Beiträgen
18 5. Lehren aus dem europäischen Vergleich Kontinentaleuropäisches (=deutsches) Modell zur sozialen Sicherung bei Diversifizierung von Arbeitsverhältnissen am wenigsten geeignet Regulierung atypischer Beschäftigung muss Konstruktion von wohlfahrtsstaatlichen Gesamtsystemen beachten
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