Klinikum der Universität München

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1 Patienteninformation Patienten-Aufklärungsbogen zur Studie Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, bei Ihnen wurde eine bösartige Erkrankung des Lymphsystems ein sogenanntes Non- Hodgkin-Lymphom in einem fortgeschrittenen Stadium festgestellt. In der Vergangenheit wurden bei Ihnen bereits mehrere Chemotherapiezyklen durchgeführt. Ihre Lymphomerkrankung ist derzeit erneut behandlungsbedürftig. In dem jetzt vorliegenden Stadium ist die allogene Knochenmark- bzw. Stammzelltransplantation, d.h. die Übertragung von Zellen eines verwandten oder unverwandten Spenders, das einzige Therapieverfahren mit dauerhaften Heilungsaussichten. Bei Ihnen kommt dieses Verfahren in Frage, sofern ein HLA-identischer (passender) Familien- bzw. Fremdspender ausfindig gemacht wurde. Die allogene Transplantation geht allerdings nicht ohne ein erhebliches Risiko ernsthafter Komplikationen mit einer Frühsterblichkeit von bis zu 30% einher. Abhängig von dem Ausmaß ihrer Lymphomerkrankung werden jetzt zunächst zur Verminderung der Tumorzellmasse 2 bis 4 Zyklen einer Chemotherapie gegeben, die auch ambulant durchgeführt werden kann. Die allogene Transplantation folgt dann in einem Abstand von ca. 4 Wochen. Dabei wird eventuell zusätzlich eine Ganzkörperbestrahlung mit bis zu 4 Gy Bestrahlungsdosis durchgeführt. In den folgenden Tagen vor der Transplantation werden die beiden Zytostatika Fludarabin und Cyclophosphamid verabreicht. Falls es sich bei dem Spender um einen Fremdspender handelt, wird zusätzlich Anti-Thymozyten-Globulin (ATG) verabreicht. Die akuten Nebenwirkungen der Ganzkörperbestrahlung sind v.a. Übelkeit, Kopfschmerzen und Mundtrockenheit. Diese Nebenwirkungen können effektiv behandelt werden. Als Spätfolge der Bestrahlung ist vor allem die Zeugungsunfähigkeit zu nennen, die bei dieser Dosis häufig auftritt. Bei Frauen im gebärfähigen Alter treten häufig vorzeitig die Wechseljahre ein. Die Hauptnebenwirkungen von Fludarabin und Cyclophosphamid sind Haarverlust, Übelkeit, Entzündungen der Mundschleimhaut, Infektanfälligkeit durch Abfall der weißen Blutkörperchen und Blutungsneigung durch einen Abfall der Blutplättchen. Bluttransfusionen werden in der Folge notwendig sein. Eine spezifische Nebenwirkung von Cyclophosphamid ist die hämorrhagische Blasenentzündung. Diese Nebenwirkung kann aber in der Regel durch ausreichende Flüssigkeitszufuhr und die Gabe eines Blasenschutzpräparates vermieden werden. Das ATG ist ein aus Kaninchen-Serum gewonnener Antikörper, der sich gegen Lymphozyten richtet und zur Vermeidung einer Abstoßungsreaktion gegeben wird. Da es sich beim ATG um ein Fremdeiweiß handelt, können bei der intravenösen Gabe allergische Reaktionen auftreten. Diese lassen sich aber in der Regel durch eine entsprechende Vorbehandlung abmildern oder vermeiden. Seite 1 von 5

2 Damit der Körper die Spenderzellen immunologisch akzeptieren kann, werden weitere Substanzen zu Immunsuppression gegeben. Dies ist bei Ihnen das Cyclosporin-A und das Mycophenolat. Sofern kein Hinweis auf das Vorliegen einer Transplantatreaktion besteh,t wird Cyclosporin A bis zum Tag 90 nach der Transplantation gegeben und Mycophenolat bereits an Tag 50 abgesetzt. Nach Abschluss der Vorbehandlung werden Ihnen die Stammzellen Ihres Spenders transfundiert. In den folgenden 2-3 Wochen kommt es zu einem Mangel an weißen und roten Blutkörperchen sowie an Blutplättchen. Bluttransfusionen werden notwendig werden. Fieber, Infektionen, Entzündungen der Mundschleimhaut und Blutungen können auftreten. Eine Transplantatabstoßung ist sehr selten und äußert sich meist durch einen verzögerten oder fehlenden Wiederanstieg der Blutzellen. Normalerweise kommt es ca. ab dem 12. Tag zu einem langsamen Wiederanstieg der Leukozyten, der Blutplättchen und der roten Blutkörperchen. Häufig entwickelt sich parallel dazu eine Transplantatreaktion, auch Graftversus-Host Reaktion (Spender gegen Empfänger-Reaktion) genannt. Dabei greifen Lymphozyten des Spenderimmunsystems unterschiedliche Organe Ihres Körpers an. Hauptziele der sog. GvH-Erkrankung sind die Haut, die Leber und der Darm. Dabei kommt es häufig zu Ausschlägen, gelegentlich zu Durchfällen oder Gelbsucht. Bis zu einem gewissen Ausmaß ist diese Reaktion erwünscht, da sie auch Ausdruck der Immunreaktion gegen verbliebene Lymphomzellen ist. Übersteigt die GvH-Erkrankung jedoch bestimmte Ausmaße müssen zusätzliche immunsuppressive Medikamente (z.b. Cortison) gegeben werden. Es ist des weiteren möglich, dass eine chronische Form der GvH-Reaktion entsteht, die meist die Haut oder Leber betrifft. In diesem Fall werden spezielle Behandlungsmethoden notwendig (Lichttherapie etc.). Zusammenfassend muss in der Folge der allogenen Transplantation mit folgenden Nebenwirkungen gerechnet werden: Akute Spender -gegen-wirt-reaktion (agvhd) mit Hautexanthem, schweren Durchfällen und starker Gelbsucht chronische Spender-gegen-Wirt-Reaktion (cgvhd) mit Hautexanthem, Muskel- und Gelenkbeteiligung, Schleimhautentzündungen, Lungenfunktions- und Leberfunktionsstörungen. Infektionen während der Transplantationsphase Entzündungen an den Schleimhäuten des Mundes, des Rachens, der Speiseröhre, des Magens und des Darms Blutungen während der akuten Transplantationsphase interstitielle Pneumonien (Lungenentzündungen), die erst verzögert auftreten Nebenwirkungen des ATG Nebenwirkungen des Cyclosporin-A, Sterilität und Ausbleiben der Monatsblutung Veränderungen der Hautfarbe- und Beschaffenheit Verlust des Haupthaares (fast immer reversibel) selten Schädigung des Herzmuskels, des Herzbeutels und der Herzkranzgefäße selten Schädigungen der Nierenfunktion Abstoßungsreaktion des Blutstammpräparats ( in diesem Fall würde ein zweiter Versuch mit Spendzellen oder die Rückgabe der eigenen tiefgefrorenen Stammzellen ("back up") erfolgen erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass in den nächsten 20 Jahren andere Tumoren auftreten vorübergehende Schwellung der Speicheldrüse, Verminderung der Speichelproduktion Seite 2 von 5

3 Auch nach der Entlassung aus der stationären Betreuung werden regelmäßig Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Sollten 120 Tage nach der Stammzellgabe noch Anzeichen für ein Fortbestehen des Lymphoms nachweisbar sein, werden, sofern keine GvH- Erkrankung vorliegt, ohne weitere Vorbehandlung Spender-T-Zellen transfundiert. Dies kann ambulant erfolgen und dient zu einer Verstärkung des Immuneffekts gegen das Lymphom. Diese Behandlung wird ggf. an den Tagen 150 und 180 wiederholt. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen liegt bei Ihrer Erkrankung das Risiko an den Folgen der allogenen Transplantation zu versterben bei ca. 25 Prozent. Da die allogenen Stammzelltransplantation eine junge Behandlungsform darstellt, können theoretisch Nebenwirkungen auftreten, die bisher noch nicht beschrieben wurden. Die möglichen Vorteile der allogenen Transplantation liegen in der größeren Wahrscheinlichkeit gegenüber den herkömmlichen Therapien, eine langdauernde Remission und eine Heilung der Lymphomerkrankung zu erreichen. Folgende alternative Behandlungsformen wurden mit Ihnen diskutiert: - Erneute Chemotherapie - Antikörpergabe - Gabe von Interferon - erneute autologe Stammzelltransplantation Ihre während der Stammzelltransplantation erhobenen Behandlungsdaten werden anonym zu Studienzwecken gespeichert. Nur die Prüfer, der Sponsor sowie autorisierte Personen in- und ausländischer Gesundheitsbehörden haben im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften Zugang zu den vertraulichen Daten, in denen Sie namentlich genannt werden. Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. Die Weitergabe der Daten im Inund Ausland erfolgt ausschließlich zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken, und Sie werden ausnahmslos darin nicht namentlich genannt. Auch in etwaigen Veröffentlichen der Daten dieser klinischen Prüfung werden Sie nicht namentlich genannt. Als Teilnehmer an dieser klinischen Prüfung besteht für Sie der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz (Personenschaden-Versicherung nach dem Arzneimittelgesetz, maximale Deckungssumme pro Patient), der alle Schäden abdeckt, die an Ihrem Leben oder Ihrer Gesundheit durch die an Ihnen durchgeführten Maßnahmen der klinischen Prüfung verursacht werden können; ausgenommen sind genetische Schäden. Die Versicherung wurde für Sie bei dem GERLING KONZERN Allgemeine Versicherungs-AG vertreten durch GERLING Industrie-Service GmbH Südwest, HR-Betrieb, Theodor-Heuss- Allee 108, Frankfurt, Tel. 069/ unter der Policennummer: abgeschlossen. Im Schadensfall können Sie sich direkt an den Versicherer wenden und Ihre Ansprüche selbständig geltend machen. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, dürfen Sie sich während der Dauer der klinischen Prüfung einer anderen medizinischen Behandlung nur im Einvernehmen mit Ihrem behandelnden Prüfarzt unterziehen; ausgenommen davon sind Notfälle. Dies gilt auch für die zusätzliche Einnahme von Medikamenten. Auch müssen Sie eine Gesundheitsschädigung, die als Folge der klinischen Prüfung eingetreten sein könnte, dem behandelnden Prüfarzt und der oben genannten Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitteilen. Wenn Sie sich zu einer Teilnahme an der Studie entschließen, möchten wir Sie bitten, die beigefügte Einverständniserklärung zu unterschreiben. Seite 3 von 5

4 Ihre Entscheidung, an der Studie teilzunehmen, können Sie selbstverständlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile bei Ihrer weiteren Behandlung! Wenn Sie noch Fragen bezüglich der Studienteilnahme haben oder später weitere Informationen über die Studie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Studienarzt Dr Name des Patienten Ort / Datum Unterschrift des Patienten Seite 4 von 5

5 Patienteneinverständniserklärung Patienten-Einverständniserklärung zur Studie Über den Zweck und Ablauf der Vortherapie und der allogenen Stammzelltransplantation wurde ich von Frau/Herrn Dr. ausführlich informiert. Dabei wurde ich eingehend über die Wirksamkeit aber auch die Nebenwirkungen und Risiken der Behandlung aufgeklärt. Zudem wurde mir ein ausführliches Patienteninformationsschreiben ausgehändigt. Weitere Informationen kann ich jederzeit erfragen. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig und kann jederzeit bis zum Zeitpunkt der Hochdosistherapie bzw. der Konditionierung ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für die weitere Behandlung widerrufen werden. Über die gesetzlich vorgeschriebene Probandenversicherung wurde ich informiert. Mir ist bekannt, dass ich die Versicherungsbedingungen jederzeit einsehen kann. Ich bin außerdem darüber informiert worden, dass meine Daten nach Anonymisierung elektronisch gespeichert und zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur zu Zwecken der Prüfung und nur in anonymisierter Form. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden beachtet. Die zuständige Behörde kann Einsicht in persönliche Daten nehmen, soweit es die Teilnahme an der Studie und die dabei aufgetretene Strahlenexposition betrifft. Medizinische Daten sind davon nicht betroffen (Paragraph 87 Abs. 2,Nr. 1 und 2 StrlSchV). Ich erkläre mich mit der angegebenen Behandlung (allogene Stammzelltransplantation) einverstanden Name des Patienten Ort / Datum Unterschrift des Patienten Ich bestätige, dass der o.a. Patient der Teilnahme dieser klinischen Studie zugestimmt hat. Über die Art dieser Prüfung wurde er vorher informiert Name des Studienarztes Ort / Datum Unterschrift des Studienarztes Seite 5 von 5

6 Spenderinformation Spender-Aufklärungsbogen zur Studie Sehr geehrte Knochenmarkspenderin, sehr geehrter Knochenmarkspender, bei Ihrem Angehörigen... soll wegen eines fortgeschrittenen Lymphoms eine allogene periphere Blutstammzelltransplantation durchgeführt werden. Die allogene Stammzelltransplantation stellt dabei bei der fortgeschrittenen Erkrankung ihres Angehörigen die einzige Therapieoption mit einer Heilungsaussicht dar. Zur Gewinnung von Blutstammzellen müssen Sie sich etwa 5 Tage lang ein Leukozyten- Wachstumsfaktor (G-CSF) unter die Haut spritzen, der bewirkt, daß ausreichend viele Stammzellen aus dem Knochenmark in das periphere Blut übertreten und gesammelt werden können. Die Stammzellen werden durch eine sogenannte Apherese gewonnen, dabei wird Ihr Blut kontinuierlich über mehrere Stunden durch sterile Schläuche in eine Zentrifuge geleitet. Durch die Zentrifugation können die verschiedenen Bestandteile des Blutes getrennt und ihre Stammzellen selektiv gesammelt werden, alle anderen Zellen werden Ihnen wieder zugeführt. Für die Blutentnahme müssen größere Venen, in der Regel in der Ellenbeuge, punktiert werden. Sollte sich herausstellen, daß Sie keine entsprechend punktierbare Venen haben, müßte ein sogenannter zentraler Venenkatheter am Hals oder unter dem Schlüsselbein angelegt werden. Beim Anlegen dieser Katheter kann es in seltenen Fällen zu Lufteintritt in das Lungenfell kommen, was dann meist mit einer Absaugung behandelt werden muß. Derartige Absaugungen können sich über mehrere Tage hinziehen. Damit das Blut in dem Gerät nicht gerinnt, müssen Arzneimittel (z.b. Heparin) zugesetzt werden, die Ihnen dann mit rückinfundiert werden. Dadurch wird ihre Blutungsneigung leicht erhöht und in seltenen Fällen kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen bis hin zum Kreislaufschock kommen. G-CSF ist ein Eiweißstoff, der auch natürlich in unserem Körper vorkommt. Durch das Spritzen dieser Substanz wird aber die Konzentration dieses Stoffes in unserem Körper erhöht, wodurch ein Anstieg der weißen Blutkörperchen im Blut ausgelöst wird. In der Regel wird dieses Medikament gut vertragen. Es kann aber auch zu Grippe-ähnlichen Symptomen mit Fieber, Gelenk- und Knochenschmerzen kommen. Dieses Medikament wird seit 10 bis 15 Jahren vor allem bei Tumorpatienten unter Chemotherapie angewendet. Spätwirkungen, wie gehäuftes Auftreten von bösartigen Erkrankungen, sind bisher nicht bekannt, können aber bei dem relativ kurzen Anwendungszeitraum nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Seite 1 von 2

7 Spender- Einverständniserklärung Spender-Einverständiserklärung zur Studie Ich wurde von Hr./Frau Dr.... über die Durchführung der Studie Allogene Blutstammzell-Transplantation mit dosisreduzierter Konditionierung bei Patienten mit fortgeschrittenen follikulärem und Mantelzell-Lymphom" aufgeklärt und habe den Aufklärungsbogen erhalten und aufmerksam durchgelesen. Ich bin damit einverstanden, daß für die Behandlung meiner(s) Angehörigen Blutstammzellen von mir gewonnen werden. Ich bin insbesondere über die Risiken der Apherese, des Anlegens eines zentralen Venenkatheters und der Applikation von G-CSF aufgeklärt worden und erkläre mich hierzu bereit. München, den... Unterschrift Unterschrift (aufklärender Arzt) (Spender) Seite 2 von 2

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