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1 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialdirigent Püls Salvatorstraße München Deutschland - nachstehend Auftraggeber genannt und... - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über den Druck und Versand der Zeitschrift Schule & Wir einschließlich eines Begleitschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Los 1)

2 Seite 2 von 11 PRÄAMBEL Vergeben werden sollen Druck und Versand der Zeitschrift Schule & Wir (im Weiteren: Zeitschrift ) einschließlich eines Begleitschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Zeitschrift erscheint drei- bis fünfmal jährlich und wird mit einem Begleitschreiben an alle Eltern der Schülerinnen und Schüler aller bayerischen allgemein bildenden Schulen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 kostenlos über die jeweiligen Schulen verteilt. Daneben wird die Zeitschrift noch an eine Reihe weiterer Adressaten verschickt. Durch die Zeitschrift kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus direkt mit den Eltern in Kontakt treten und über bildungspolitisch sowie gesellschaftliche Themen journalistisch informieren. 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen vom zu Los 1 und den Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet, die Zeitschrift Schule & Wir sowie ein Begleitschreiben zu drucken und nach Maßgabe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Adressdateien - soweit angegeben mit Begleitschreiben - zu versenden. (2) Grundlagen des Vertrags sind: - die Vergabeunterlagen vom samt Anlagen, - das Angebot des Auftragnehmers vom... samt Anlagen sowie - Konkretisierungen, die aufgrund von Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers eingetreten sind, soweit sie entsprechend den Vergabeunterlagen auf

3 Seite 3 von 11 der Internetseite des Bayerischen Staatministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) eingestellt waren. Die Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten werden dem Vertrag als Anlage beigefügt. 2 Redaktion der Zeitschrift Der Auftraggeber besorgt die Redaktion der Zeitschrift und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Die Verantwortung für den Inhalt der Publikation liegt beim Auftraggeber. 3 Vergütung (1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe des Angebotspreises vergütet. Der Vergütung errechnet sich gemäß der tatsächlich zu druckenden Seitenzahl. (2) Abrechnungen erfolgen nach jeder Einzelausgabe der Zeitschrift. (3) Der Auftragnehmer stellt über die von ihm erbrachten Leistungen eine nachvollziehbare, prüffähige Rechnung und bestätigt den Abschluss der Ausführungen seiner Leistungen in Bezug auf die Einzelausgabe gegenüber dem Auftraggeber schriftlich. (4) Die Vergütung wird erst nach Abschluss der Leistungserbringung, dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung nach Abs. 2 sowie dem Zugang der Rechnung gemäß Abs. 2 zur Zahlung fällig. (5) Der Angebotspreis ist ein Festpreis und umfasst sämtliche Auslagen und Nebenkosten des Auftragnehmers. (6) Zusätzliche Forderungen, z.b. aufgrund nachträglich gestiegener Personal- und Materialkosten, können vom Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden. Abs.

4 Seite 4 von 11 7 bleibt unberührt. (7) Der Auftragnehmer hat erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn des Recht, eine Preiserhöhung vorzuschlagen, wenn sich seine Kosten (Material, Personal sowie weitere Kosten) nachweisbar erhöht haben. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die neuen Preise, die pro Jahr höchstens um drei Prozent erhöht werden können, einvernehmlich festlegen. Insgesamt dürfen die Preise während der Vertragslaufzeit höchstens um fünf Prozent erhöht werden. Senkt der Auftragnehmer seine Preise gegenüber vergleichbaren Auftraggebern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und die gesenkten Preise gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen. (8) Mit der Vergütung gemäß Abs. 1 sind sämtliche unter 5 geregelten Rechteinräumungen abgegolten. (9) Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt durch Anweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto. (10) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 4 Ausführung durch Subunternehmer (1) Der Einsatz von Subunternehmern soweit nicht schon im Angebotsschreiben benannt ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Auftragnehmer hat die Eignung der Subunternehmer entsprechend den zur Eignung geforderten Erklärungen dieser Vergabe (Formblatt Eignungsprüfung = Anlage 1 zum Angebotsschreiben) zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. (2) Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Subunternehmern überträgt, hat er deren Einsatz und Leistungserbringung selbständig und eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunter-

5 Seite 5 von 11 nehmer selbständig und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung ordnungsgemäß kontrollieren. (3) Bei der Auswahl der Subunternehmer wird der Auftragnehmer mittelständische Interessen berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird sich daher bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen zu erteilen, wie er dies mit seiner vertragsgemäßen Leistung vereinbaren kann. Dieses Bemühen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Subunternehmer insbesondere hinsichtlich Sach- und Rechtsmängelhaftung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen als nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis zu vereinbaren sowie die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 5 Gewerbliche Schutzrechte, Rechtseinräumung (1) Dem Auftraggeber stehen die erforderlichen Urheberrechte am Inhalt der dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Vorlagen zu. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an den diesem zur Verfügung gestellten Vorlagen die zum Zwecke der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ausschließlich für die Dauer der Leistungserbringung ein. (2) Soweit bei der Leistungserbringung des Auftragnehmers Arbeitsergebnisse entstehen, an denen dem Auftragnehmer gewerbliche Schutzechte oder Urheberrechte zustehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Entstehung die ausschließlichen, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Der Auftraggeber ist daher insbesondere zur umfassenden körperlichen und unkörperlichen Nutzung und Verwertung die-

6 Seite 6 von 11 ser Arbeitsergebnisse für alle beliebigen Zwecke und in allen denkbaren, derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten berechtigt, vor allem zur unbegrenzten Vervielfältigung und Verbreitung sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung. Dieses Recht steht auch vom Auftraggeber ggf. beauftragten Dritten zu. (3) Die Anmeldung von Schutzrechten an etwaigen Bild- und Wortmarken bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, insbesondere die Anmeldung beim Deutschen Patentund Markenamt. Der Auftragnehmer hat alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte. 6 Vertraulichkeitszusage (1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der Auftraggeber nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Vertrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 7 Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag (1) Betrifft der Auftrag die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so gilt mit Auftragserteilung eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als abgeschlossen, deren Inhalt sich nach den Absätzen 2 bis 13 richtet. (2) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Er wird dabei vom Auftragnehmer auf Verlangen unterstützt.

7 Seite 7 von 11 (3) Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Daten Alleinberechtigter, sodass der Auftraggeber berechtigt ist, jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Für diesen Fall steht dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ob und inwieweit Dritte auf Daten zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers. (4) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Daten stets und umfassend weisungsbefugt und kann die Einhaltung durch den Auftragnehmer jederzeit überprüfen. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsnehmers vertraulich zu behandeln. (7) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermöglichen. (8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) geheim zu halten. (9) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach den IT-Grundschutzkatalogen des BSI erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich besondere Vorgaben machen. (10) Eine Berechtigung zum Abschluss von Unterauftragsverhältnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. (11) Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG und BayDSG für den Auftraggeber, darf seitens des Auftrag-

8 Seite 8 von 11 nehmers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine weitergehende Verwendung oder Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. (12) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. (13) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund ist der Auftragnehmer nicht weiter berechtigt, die Daten zu verarbeiten und zu nutzen. Er wird sie unaufgefordert in einer mit aktuell marktüblichen Programmen lesbaren elektronischen Form dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten herausgeben. Der Auftragnehmer wird die Daten auf seinem System löschen, es sei denn, eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich. (14) Für nicht personenbezogene Daten gelten die Absätze 3, 4, 8, 9 und 11 bis 13 entsprechend. 8 Laufzeit des Vertrages, Recht zur Optionsausübung und Kündigungsregelungen (1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Leistungspflichten beginnen mit der Herstellung der zweiten Ausgabe der Elternzeitschrift im Jahr Erscheinungstermin der Ausgabe soll voraussichtlich im Mai 2013 sein. Der Vertrag endet ein Jahr nach Unterzeichnung. (2) Der Vertrag verlängert sich maximal drei Mal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht ein Vertragspartner drei Monate vor Vertragsende kündigt. (3) Der Vertrag endet jedenfalls, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf, spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, sofern das Vertragsverhältnis nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien be-

9 Seite 9 von 11 endet worden ist. (4) Dem Auftraggeber wird entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunter eine Option auf drei weitere Ausgaben der Zeitschrift innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren eingeräumt. Die Ausübung der Option wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum in Voraus mitteilen, d.h. mindestens 8 Wochen vor Erscheinungsdatum. (5) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern unbenommen. Als wichtiger Grund ist vor allem ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Vertrag anzusehen. (6) Der Auftraggeber kann abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch kündigen, wenn trotz vorheriger Mahnung keine vertragsgemäße Erfüllung durch den Auftragnehmer erfolgt (sog. Schlechterfüllung des Vertrages), der Auftragnehmer den Bestimmungen des Vertrages zuwiderhandelt, insbesondere ein nicht nur geringfügiger Verstoß gegen Datenschutz- oder Verschwiegenheitsverpflichtungen vorliegt, der Auftragnehmer in Insolvenz gerät und wenn die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird.

10 Seite 10 von 11 9 Folgen einer Beendigung des Vertragsverhältnisses Im Falle jeglicher Beendigung des Vertragsverhältnisses muss binnen einem Monat nach Vertragsende eine gemeinsame Bestandserfassung durchgeführt und protokolliert werden. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen; wird der Auftragnehmer die dann noch vorhandenen Druckwerke auf Anforderung des Auftraggebers diesem oder einem Dritten herausgeben. 7 Abs. 13 findet Anwendung. 10 Gewährleistung / Haftung Soweit in diesem Vertrag keine anderen Regelungen enthalten sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 11 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. (3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des Vertrages gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften. (4) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages. (5) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch. (6) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht.

11 Seite 11 von 11 (7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. (8) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen angemessen sind und der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. (9) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung., den München, den Mdgt. Püls

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