Chancen für junge Flüchtlinge
|
|
- Sophia Beutel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Chancen für junge Flüchtlinge Perspektiven für Schule, Ausbildung und Beruf Christine Müller, LAG KJS NRW
2 Übersicht 1. Sprachvermittlung und Spracherwerb 2. Anerkennung von schulischen Abschlüssen und Möglichkeiten des Schulbesuchs 3. Hochschulzugang und Studium 4. Anerkennung von beruflichen Abschlüssen 5. Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugang nach Aufenthaltsstatus Praktikum Freiwilligendienst Ausbildung Arbeitsaufnahme 6. Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge 7. Aktuelle Änderungen und Perspektiven bezogen auf NRW 8. Schluss / Fazit
3 Berufliche und Soziale Integration Fach- Praxis Aufenthalt Status Prognose Abschlussprüfung Berufliche Integration Fach- Theorie Schule Soziale Integration Psychische Stabilität Sprache Freizeit Bewerbun gstraining Sprache Wohnen 3
4 Komplexe Wege zur Anerkennung
5 1. SPRACHVERMITTLUNG UND SPRACHERWERB
6 Spracherwerb in Jugendintegrationskursen 900 UE Vorwiegend ab 18 Jahren In Ausnahmen: Ab 16 vorrangig nicht mehr vollzeitschulpflichtige Jugendliche Nicht für jeden möglich (Status!) Lange Wartezeiten Seiteneinstig in Vorbereitungs- und Auffangklassen Internationale Förderklasse / Seiteneinsteigerklasse Teilnahme am Regelunterricht mit (teilweisem Nachhilfeunterricht)
7 2. ANERKENNUNG VON SCHULISCHEN ABSCHLÜSSEN UND MÖGLICHKEITEN DES SCHULBESUCHS
8 Seiteneinsteiger_innen Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien, die nach Deutschland neu eingereist, in der Regel in ihrem Heimatland bereits zur Schule gegangen und nach deutschem Schulrecht schulpflichtig sind.
9 Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. Die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
10 Beschulung 1) Geringe Anzahl von neu zuwandernden Kindern/Jugendlichen in Kommunen oder Kreisen: Beschulung in Regelklassen und zusätzliche Deutschförderung in kleinen Fördergruppen 2) Beschulung der großen Anzahl von neuzuwandernden schulpflichtigen Kindern/ Jugendlichen in Kommunen oder Kreisen in: Vorbereitungsklassen (Klassen, die vor Schuljahresbeginn eingerichtet werden) Auffangklassen (Klassen, die unterjährig bei Bedarf eingerichtet werden) Internationale Förderklassen (Klassen an Berufskollegs)
11 Gesetzliche Rahmenbedingungen Schulpflicht gilt gleichermaßen für alle neu hinzuziehenden Kinder und Jugendlichen: Artikel 8 Absatz 2 der Landesverfassung NRW Paragraphen 34 bis 41 und 125 des Schulgesetzes NRW Überwachung der Schulpflicht: Runderlass Überwachung der Schulpflicht (BASS Nr. 5) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
12 Gesetzliche Rahmenbedingungen 1. Beginn der Schulpflicht für Kinder: Vollendung des 6. Lebensjahres bis zum Beginn des 30. Septembers des Vorjahres 2. Dauer der Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis: Mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden 3. Schulpflicht für Asylbewerber-Kinder und unbegleitete Flüchtlinge: Nach Asylantragstellung Zuweisung einer Gemeinde; Schulpflicht solange der Aufenthalt gestattet ist 4. Ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche: Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht
13 Internationale Förderklasse Rechtlicher Rahmen 34 Abs. 6 SchulG Die Schulpflicht besteht für Kinder und Asylbewerberinnen und Asylbewerber und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Erlass Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom Quelle: MSW NRW 13
14 Gesetzliche Rahmenbedingungen: Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW, unabhängig von dem Aufenthaltstitel Überprüfung der Zuzüge von schulpflichtigen Kindern durch Schulämter und Kommunen Ansprechpartner: jeweils eine hauptverantwortliche Ansprechperson für die kommunale Seite und eine für Schulaufsicht ( Zuständigkeit für Koordinierung und Absprachen)
15 Beratungssystem: Vermittlung der schulpflichtigen Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum (KI) - sofern vorhanden - in Schulen Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote für Jugendliche ohne Schulpflicht über Jugendämter (Zuständigkeit: MFKJKS) Vermittlungsarbeit der KI bezieht sich auf alle neu zuwandernden Kinder und Jugendlichen (keine Unterscheidung zwischen Status bzw. Herkunft) 15
16 Schulische Anerkennung Problem: Über 18jährige haben immer weniger Chancen, in die völlig überfüllten Internationalen Förderklassen aufgenommen zu werden Schulabschlüsse aus Syrien oder Irak werden häufig nicht anerkannt IHK-Vorstoß: Öffnung der Förderklassen bis 21 Jahren Entschlackung der rechtlichen Rahmenbedingungen Möglichkeiten, die vielen Warteschleifen im Bildungssystem zu umgehen IHK: Auch ohne Schulabschluss Möglichkeit, nach Integrationskurs eine Ausbildung zu beginnen
17 3. HOCHSCHULZUGANG UND STUDIUM
18 Beratung zur schulischen Anerkennung Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule als Unterstützung für Flüchtlinge Weitere Informationen unter
19 Für die bundesweite Anerkennung ausländischer Zeugnisse hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenbank für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (kurz: ANABIN) erstellt. Diese Datenbank ANABIN ist im Internet unter öffentlich zugänglich.
20 Informationen für Flüchtlinge die in NRW studieren möchten rmieren/informationen-fuer-fluechtlinge-diein-nrw-studieren-moechten/
21 Quelle der folgenden Folien: Global Competences Augsburg und berufliche-anerkennung.de 5. ANERKENNUNG VON BERUFLICHEN ABSCHLÜSSEN
22 Das Anerkennungsverfahren
23 Anerkennungsbereiche
24 Migrantengruppen und ihre Anerkennungsmöglichkeiten
25 Das deutsche Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) Art. 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Grundsätzlicher Verfahrensanspruch Kriterien für Anerkennungsverfahren: Prüfung der Gleichwertigkeit anhand Qualifikation und Berufserfahrung Form der Entscheidung: Bescheid enthält Begründung und Darstellung der vorhandenen Kompetenzen Ausgleichsmaßnahmen: Wahlrecht zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung Alternative Verfahren für dokumentenlose Flüchtlinge Erstmals Antragstellung aus dem Ausland möglich Statistik und Evaluation
26 Das Anerkennungsverfahren
27 Praktikum Freiwilligendienst Ausbildung Arbeitsaufnahme 5. MÖGLICHKEITEN DES ARBEITSMARKT-ZUGANGS NACH AUFENTHALTSSTATUS
28 Arbeitshilfe der GGUA zu Praktikum mit Duldung und Aufenthaltsgestattung Am 1. August 2015 sind einige wichtige Änderungen auch in der Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten: So ist es nun für Personen mit einer Duldung und einer Aufenthaltsgestattung möglich, unter erleichterten Bedingungen ein Praktikum - etwa zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung - auszuüben. Die Regelungen sind dennoch relativ komplex und für die unterschiedlichen Konstellationen von Praktika gelten weiterhin sehr differenzierte Voraussetzungen. Ein Überblick in Tabellenform wurde von der GGUA erarbeitet. Quelle: einer_arbeitserlaubnis_bzw.pdf
29
30 Ein Praktikum oder auch die Aufnahme einer Berufsausbildung haben fast nie unmittelbar ein Bleiberecht zur Folge. Aber die Praxis zeigt: Durch alle Aktivitäten, die eine Arbeitsmarktintegration fördern und diese Integrationsbemühungen dokumentieren, steigt die Chance, früher oder später ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierfür gibt es eine Vielzahl rechtlicher Möglichkeiten, die manchmal erst nach langem Kampf durchgesetzt werden können. Ein Praktikum kann jedoch der erste Schritt sein! Es ist vielleicht unbezahlt aber selten umsonst.
31 Erwerbstätigkeit Aufenthaltsgestattung Grundsätzlich gilt: 3 Monate Arbeitsverbot danach: nachrangiger Arbeitsmarktzugang (mit Vorrangprüfung; Zustimmung der BA) nach 15 Monaten: Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Zustimmung der BA) nach 48 Monaten: unbeschränkter Arbeitsmarktzugang (Zustimmung der BA nicht erforderlich) Duldung Grundsätzlich gilt: 3 Monate Arbeitsverbot danach: nachrangiger Arbeitsmarktzugang (mit Vorrangprüfung; Zustimmung der BA) nach 15 Monaten: Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Zustimmung der BA) nach 48 Monaten: unbeschränkter Arbeitsmarktzugang (Zustimmung der BA nicht erforderlich) Aber: Arbeitsverbot nach 33 BeschVO möglich
32 Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen z.b. Betriebliche Ausbildung Aufenthaltsgestattung nach den ersten drei Monaten des Aufenthalts kann eine betriebliche Ausbildung aufgenommen werden Zustimmung der BA nicht erforderlich Für eine schulische Berufsausbildung ist in der Regel ohnehin keine Erlaubnis erforderlich. Duldung ab dem ersten Tag des Aufenthalts eine kann eine betriebliche Ausbildung ohne Zustimmung der BA aufgenommen werden Erlaubnis der AHB erforderlich Erlaubnis der AHB erforderlich
33 6. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES ARBEITSMARKTZUGANGS FÜR FLÜCHTLINGE
34 Arbeitsagentur: Modelle und Instrumente Asylbewerber Anerkennungsberatung Ausschöpfen der Fördermöglich -keiten nach SGBIII Modellprojekt Early Intervention Projekt Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte Flankierende Maßnahmen
35 Vorschläge des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Entlastung des Asylrechtes durch die Möglichkeit eines Spurwechsels (Option der Arbeitsmigration) Abbau der bestehenden Hürden für den Arbeitsmarktzugang Abschaffung des Kriteriums der Gleichwertigkeit Verteilung auf EU-Staaten und in Deutschland neu regeln Verbindliche Einführung von Sprach- und Integrationskursen bzw. Zugang zu bestehenden Angeboten
36 7. AKTUELLE ÄNDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN BEZOGEN AUF NRW
37 NRW MIK Erlass v In Anwendung von 60a II S.3 AufenthG ist auch schon die Aufnahme einer Berufsausbildung als dringender persönlicher Grund anzusehen für die Erteilung einer Duldung. Gegen die Erteilung und Verlängerung von Duldungen ggf. sogar für die gesamte Dauer der Ausbildung bestünden keine Bedenken.
38 8. SCHLUSS / FAZIT
39 Warteschleifen für Flüchtlinge in allen Bereichen des beruflichen und sozialen Lebens Hohes Eigenengagement erforderlich Förderketten sind bislang nicht befriedigend umgesetzt
40 Bundesagentur für Arbeit Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. (GGUA) Bezirksregierung Köln Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Global Competences Augsburg RA Dieckmann Bonn QUELLEN
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Fachtag, 21.01.2016 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Schule Wer darf arbeiten / eine
MehrArbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen Cristina Faraco Blanco & Doritt Komitowski Workshop 4 Arbeitskonferenz zu Beratung, Qualifizierung und berufsbezogenem Deutsch
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,
MehrArbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Migrationsberatung der BA: Zuständigkeit im Bereich SGB III Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Angebote und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit Themen Aufenthaltsrechtliche
MehrIntegrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte
Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Stand: 27.04.2016 Wo steht Ihr Unternehmen? Ergebnisse der Befragung in der Metropolregion Hamburg Stand der Umsetzung im Betrieb (Fragen
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
MehrDer Paritätische Gesamtverband 15. Dezember 2015. Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt
Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember 2015 Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt Der gestiegene Zuzug von Schutzsuchenden stellt Gesellschaft und Verwaltung
MehrRunder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung
Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge TOP 5: Arbeit und Ausbildung Gesellschaftliche und politische Diskussion Neugestaltung der Aufnahmebedingungen und staatlicher Unterstützungsleistungen (Stichworte:
MehrSalongespräch Altenpflege 25. Februar 2016. Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Salongespräch Altenpflege 25. Februar 2016 Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Asylsuchende in der Region Berlin Brandenburg
MehrEarly Intervention. Jeder Mensch hat ein Potenzial Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber
12.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Early Intervention Jeder Mensch hat ein Potenzial Veronika Weis Teamleiterin Arbeitsvermittlung Projektbetreuung Early Intervention 1. Historie / Eckdaten (Projektbeginn
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrDienstleistungszentrum Bildung im Fachbereich Schule Aufbau Dienstleistungszentrum Bildung
im Fachbereich Schule Aufbau Gesamtauswertung 2014 Beratung für neu aus dem Allgemeine Berufsschulpflichtberatung Ausland zugereiste Schüler/- Bildungsberatung Monat innen Gesamt Januar 4 29 94 127 Februar
MehrBlaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie
Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für
MehrBerufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande
Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrElternabend zur Beruflichen Orientierung
Elternabend zur Beruflichen Orientierung 18. November 2013 Folie 1 Was ist und soll Berufs-und Studienorientierung? Jungen Menschen helfen, eigenverantwortlich und aktiv die Übergänge in Ausbildung und
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrEntwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
Bundesrat Drucksache 716/13 02.10.13 Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
MehrAgentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015. Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge
Agentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015 Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge Gesetzliche Grundlagen Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Beschäftigungsverordnung
MehrGlossar. Aufenthaltserlaubnis:
Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.
MehrArbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren
netzwerkbleiberecht stuttgart www.bleibinbw.de tübingen pforzheim Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund
Gisela Peter Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gliederung 1. Die aktuellen Zahlen und Prognosen. Entwicklung der Integrationsquoten
MehrNachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln
01.10.2014, Agentur für Arbeit Köln, Sabrina Reichler Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln Warum eine Ausbildung so wichtig ist. Jüngere Menschen
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrSymposium Medizinrecht Trier 17.02.2016
Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016 Folie 1 BESCHRÄNKTE BERUFSERLAUBNIS UND GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE Folie 2 EINIGE ZAHLEN: Erteilte Approbationen:
Mehr»Wie bekomme ich eine
»Wie bekomme ich eine Die Voraussetzungen und das Verfahren Vorwort Dies Broschüre finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.azf2.de oder auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.v.
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
MehrInklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014
Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen
MehrRegionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
MehrHochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben
MehrSCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II
SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II SCHULÜBERGÄNGE UND ABSCHLÜSSE IN DEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN DES KREISES KLEVE SCHULSTRUKTUR SEKUNDARSTUFE I UND II 13 12 11 Weiterbildungseinrichtungen z.b.
MehrVom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen
Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen - Der Weg von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt - Nachfolgend ist der Weg eines Flüchtlings von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrHerkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe
Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit
MehrI. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe
2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2006 I. Amtlicher Teil Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift
MehrWie bekomme ich eine. Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Vorwort Diesen Flyer finden
MehrUnangeforderte Stellungnahme
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)117 a 14.07.2015 Bundesärztekammer Unangeforderte Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung
MehrQualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten
Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.
MehrHauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt
Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis
MehrVorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat
Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz- 1.10.2015 1 Drittstaatsangehörige Wann dürfen Drittstaatsangehörige
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrSie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit?
Einbürgerung Allgemeine Informationen Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann erhalten Sie im Folgenden die wesentlichen Informationen über die
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrRegierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrPrototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016
Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Die Qualifikationsanalyse Einordnung in das BQFG (Anerkennungsgesetz) Grundsatz: Überprüfung der Gleichwertigkeit aufgrund
MehrRegionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
40.550 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom. Dezember 00 Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrUmsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz
Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Workshop 4 am 10.11.2011 Gerd Strunk Gesetzgebungsverfahren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zur Transparenz der
MehrWie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrAusgewählte Versicherungsbeispiele*
Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Sachverhalt Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosen- und Rentenversicherung Unfallversicherung Es besteht kein Versicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII,
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrMaßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf 23. September 2015 Seite 1 von 5 Maßnahmen des Ministeriums für Schule
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen 21 AufenthG Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung
MehrSOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE
SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE Information zur für Eltern und Schüler der Wilhelm-Käber-Schule Hohenlockstedt Willy Arbeiter, StD 01. Dezember 2015 GLIEDERUNG DES VORTRAGS Organisation der Oberstufe
MehrVermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG. Pflegepersonal
Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG Pflegepersonal Kroatische Pflegekräfte Informationen zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland Grundlagen
MehrBundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) 19.12.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit
MehrGesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität
Deutsches Rotes Kreuz - Generalsekretariat Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Gliederung Hintergrundinformationen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität
MehrServicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen Ein bundesweites Modellprojekt 1 Kontaktdaten: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen c/o TÜV NORD Bildung Saar GmbH Bildungszentrum
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrVerordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003
Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen
MehrWer nimmt syrische Flüchtlinge auf?
S Y R I E N - K O N F L I K T Syrische Flüchtlinge in Deutschland Deutschland will mehr Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen. Darüber beraten die Innenminister von Bund und Ländern in Bonn. Bisher ist die
MehrSeiteneinsteiger. Workshop 6. Regionale Bildungskonferenz. Integration durch Begegnung und Bildung
Seiteneinsteiger Workshop 6 Regionale Bildungskonferenz Integration durch Begegnung und Bildung Seite 1 Workshop 6, Seiteneinsteiger Castrop-Rauxel, 23.06.2015 Workshop 6, Seiteneinsteiger Im Workshop
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrNQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf
NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf NQ Beratung Start Schritt 1:Bewertung möglich? Schritt 2: Externenprüfung einleiten Variationen: Oder Bewertung einleiten Klärung vorab: Bildungs- und Berufserfahrungen
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrWeiterbildungsberatung der VHS des Kreises Olpe
der VHS des Kreises Olpe 20.11.2012 Fachkräfte sichern Zukunft gestalten! 1 Beratungsangebot Bildungsscheck Bildungsprämie Beratung zur beruflichen Entwicklung Ansprechpartner 20.11.2012 Fachkräfte sichern
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrDas Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8. Mai 2012 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Gesetz
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrVollzeitschulpflicht
Schulpflicht Die Schulpflicht wird in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht unterteilt. In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I gemäß
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrDer Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis
Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrIntegration. Migrationsberatung Integrationskurse. im Landkreis Roth
Migrationsberatung Integrationskurse Integration im Landkreis Roth Eine Information für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über Beratungsstellen und Kursträger Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen
Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen Fachtagung Ausgestaltung von Anrechnungsverfahren und innovativen Modellen für berufsbegleitende Studiengänge Bielefeld, 22.09.-23.09.2014
MehrÜbersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.
www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: August 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit
MehrInformationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15
Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15 Flüchtlinge in Zahlen in Deutschland (Quelle: BAMF) Gesamtzahl der Asylanträge: 2013: 127.023 2014: 202.834 +59,7
MehrAuslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen
Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen Die Rechtsgrundlage: Beantragung, Genehmigung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes in der gymnasialen Oberstufe
MehrNotfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014
Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter
Mehr