Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung
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- Imke Wetzel
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1 Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung Veranstalter: DGB Bildungswerk Referent: Roland Schäfer 15. Mai 2009, Hattingen Allgemeines Gleichstellungsgesetz Arbeitsbewältigungsindex Wiedereingliederungsmanagement, DS WAA, 2009 Seite 2 1
2 AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz Es geht um die Verhinderung oder Beseitigung einer Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale, DS WAA, 2009 Seite 3 Definition Benachteiligungsverbot nach 1 AGG Das Benachteiligungsverbot gilt für Angaben über Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, (*) Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, (*) Sexuelle Identität., DS WAA, 2009 Seite 4 2
3 Definition Besondere Arten von Daten 3 (9) BDSG Sensible Daten Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, (*) religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, (*) Gesundheit oder Sexualleben., DS WAA, 2009 Seite 5 AGG Benachteiligung Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, DS WAA, 2009 Seite 6 3
4 Prinzipien des Datenschutzes Datenvermeidung Erforderlichkeit Datensparsamkeit Datenaskese Need-to-know Prinzip BDSG: 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen...., DS WAA, 2009 Seite 7 AGG Datenschutz Vermeidung der Speicherung dieser kritischen Merkmale Vermeidung von Auswertungen über diese Merkmale als Auswertungsschlüssel Vermeidung von Regelungen in Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen, die diese Merkmale zum Ausgangspunkt nehmen Aber: Benachteiligung kann auch durch eine gezielte Begünstigung beseitigt werden; dann müssen diese kritischen Merkmale zugrunde gelegt werden wie ggf. bei erforderlichen Schutzmaßnahmen nach 12 (1) AGG, DS WAA, 2009 Seite 8 4
5 AGG Datenschutz Es wird die Ansicht vertreten, dass im Bewerbungsverfahren die Bewerbungsunterlagen weit über den Zeitpunkt der Nicht-/ Einstellungsentscheidung aufzubewahren sind, um Ansprüchen aus dem AGG dokumentiert entgegentreten zu können. Das widerspricht dem Datenschutzprinzip der Zweckbindung. Mit der Entscheidung ist der Zweck entfallen, diese Unterlagen vorzuhalten. Nach 21 (5) AGG greift diese Dokumentationsanforderung wenigstens nach 2 Monaten nicht mehr, DS WAA, 2009 Seite 9 Arbeitsbewältigungsindex ABI Der ABI ist ein personalwirtschaftliches Verfahren, die gesundheitliche Belastbarkeit von Beschäftigten zu messen Bei der klassischen Leistungskontrolle wird das Arbeitsergebnis beurteilt das ABI Verfahren geht anders vor, DS WAA, 2009 Seite 10 5
6 ABI Befragung des Beschäftigten Um zu der Maßzahl dem Index zu kommen, wird dem Beschäftigten ein Fragenkatalog vorgelegt. Mit standardisierten Fragen soll er einzelne Aspekte seiner Gesundheit selbst bewerten. Die zahlreichen Angaben werden über einen Algorithmus in eine Zahl umgewandelt. Je größer die Zahl ist, umso belastbarer ist der Beschäftigte., DS WAA, 2009 Seite 11 ABI Datenschutz Bei dem ABI handelt sich um eine Auslagerung und Standardisierung desjenigen Gesprächs, das bisher nur zwischen dem Beschäftigten und dem Betriebsarzt geführt wurde. Die fachkundige Bewertung des Arztes entfällt dabei., DS WAA, 2009 Seite 12 6
7 ABI Datenschutz Die durch einen Arzt umfassende Datenerhebung bei der Beurteilung der Gesundheit eines Beschäftigten wird durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt. Über seine Einschätzung über die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten berichtet er dem Arbeitgeber nur sehr eingeschränkt, nämlich in Bezug auf die konkrete Arbeit oder den konkreten Arbeitsplatz des Beschäftigten., DS WAA, 2009 Seite 13 ABI Datenschutz Es ist wissenschaftlich nicht gesichert, dass eine Anamnese standardisiert und ohne Beteiligung eines Arztes fundiert stattfinden kann. Daher steht die Eignung des gesamten ABI Systems infrage, DS WAA, 2009 Seite 14 7
8 ABI Datenschutz Zweck des ABI ist es auch eine Messung vor und nach einer Gesundheitsschutzmaßnahme vorzunehmen, um den Wirkungsgrad der Maßnahme einschätzen zu können. Gesundheitliche Defizite können aber auch ihre Ursachen im privaten Bereich haben und doch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Hier wird jede Maßnahme wirkungslos bleiben. Auch unter diesem Gesichtspunkt steht die Eignung des ABI Systems infrage, DS WAA, 2009 Seite 15 ABI Datenschutz Dem Fragebogenverfahren im ABI System steht nicht ein so umfassender Schutz der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber. Die Daten werden daher vergleichsweise schutzlos erhoben. Wenn das Ergebnis der Befragung wohl auch unmittelbare Auswirkungen für den befragten Beschäftigten haben soll, kann die Befragung nicht anonym stattfinden. Es wird ein Gesundheitsprofil des Mitarbeiters erhoben., DS WAA, 2009 Seite 16 8
9 Wiedereingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM nach 84 (2) SGB IX Das Gesetz vermeidet den Wortteil wieder Es geht also nicht vornehmlich um eine Rückschau und die Wiederherstellung des alten Zustandes, sondern um einen reinen Blick in die Zukunft, DS WAA, 2009 Seite 17 BEM wann? Beim BEM geht es auch, aber nicht nur um schwerbehinderte Beschäftigte. Vielmehr genügt es, dass eine Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen zusammenhängend oder zeitlich verteilt vorliegt., DS WAA, 2009 Seite 18 9
10 BEM wer? Der Arbeitgeber klärt... Der Arbeitgeber steht also in der Pflicht das BEM anzustoßen., DS WAA, 2009 Seite 19 BEM Zweck Der Arbeitgeber klärt... die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Einer so umfassenden Aufgabe kann auch eine umfassende Datenerhebung vorausgehen., DS WAA, 2009 Seite 20 10
11 BEM Einwilligung?... mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person... Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich ein Problem; ein Beschäftigter kann in der Regel nicht einschätzen, wann er aufgrund des vertraglichen Direktionsrechts angesprochen wird und wann er tatsächlich freiwillig sich einer Maßnahme des Arbeitgebers aussetzt. Das Gesetz schweigt über die Konsequenzen der Verweigerung der Zustimmung des Beschäftigten., DS WAA, 2009 Seite 21 BEM Datenschutz... die betroffene Person... ist zuvor auf die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Hier ist eine Hinweispflicht geregelt sie stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Datenerhebung dar. Fehlt die Rechtsgrundlage, ist diese Lücke ggf. durch eine Betriebsvereinbarung zu schließen., DS WAA, 2009 Seite 22 11
12 BEM Betriebsrat Es besteht ein umfassender Handlungsbedarf für den Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung sollte regeln das ganze Verfahren des BEM, die Einbindung des Betroffenen, samt der Nicht-/ Konsequenzen der Weigerung seiner Zustimmung, die zu erhebenden Daten und deren Verwendung, das Zustimmungsverfahren des Betriebsrates für die einzelnen Eingliederungsmaßnahmen., DS WAA, 2009 Seite 23 Kontakt Roland Schäfer Flensburger Straße 22 D Frankfurt am Main Fon +49 (0) Fax +49 (0) Mobil +49 (0) schaefer@datenschuetz.de, DS WAA, 2009 Seite 24 12
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