ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STUDIOS GMBH

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STUDIOS GMBH 1 Geltung der AGB 1.1. Für alle Tätigkeiten der 747 Studios GmbH (im folgenden Agentur genannt) und deren vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Kunden, betreffend insbesondere die Umsetzung von Bildmotiven aus den Bereichen Fotografie, 3D/CGI sowie die Umsetzung von Kommunikationskonzepten, Entwicklung von Fotos, 3D-Motiven und Animationen sowie Filmproduktionen, gelten die nachstehenden Bedingungen der Agentur Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Agentur durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden zur eigenen Verwendung Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Agentur diese schriftlich anerkennt Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 2 Angebote/Preise 2.1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ihre Verbindlichkeit schriftlich zugesichert ist. Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer Die Erbringung von Leistungen durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung eines Entgelts. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte und sonstige Rechte an den von der Agentur erstellten Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der 5 und 6 dieser AGB von der Agentur auf den Kunden über. 3 Zahlungsbedingungen 3.1. Rechnungen der Agentur sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Mahnung durch die Agentur bedarf Die Agentur ist berechtigt 50% der Rechnungssumme nach Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung in Rechnung stellen. Auch für diese Rechnung gilt vorstehende Ziff Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz der Agentur zu leisten.

2 3.4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Agentur ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind stets sofort fällig. Gleiches gilt für Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Kunden beauftragten ausländischen Bank Verzugszinsen werden von der Agentur mit 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn durch die Agentur eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachgewiesen werden kann. 4 Leistung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1. Die Agentur ist berechtigt frei zu bestimmen welche und wie viele Agenturmitarbeiter zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, wobei sich die Agentur jederzeit Änderungen vorbehält. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch ist es möglich bestimmte Fotografen, Producer oder Postproducer durch die 747 Studios direkt anzufragen Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen Teilabnahme verlangen Soweit der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein. In diesem Fall werden die gesamten Agenturforderungen ungeachtet der noch ausstehenden Leistungen zur sofortigen Zahlung fällig. Die Agentur ist außerdem berechtigt neue Leistungstermine unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen in eigenem Ermessen zu bestimmen Im Falle des Verzuges der Agentur hat der Kunde ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Nachfrist von vier Wochen gewähren. Verstreicht die gesetzte Nachfrist erfolglos, ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dessen Verzug vorliegt. Es sei denn, dass die übrigen Leistungen ohne diesen Teil für den Kunden nicht verwendbar sind Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter (Subunternehmer) durch die Agentur unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Vertrages. An den Kunden gerichtete Angebote sind nur für diesen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig Soweit Daten an die Agentur gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände erneut unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln. 5 Urheberrechte/Nutzungsrechte/Rechte Dritter 5.1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Sämtliche Rechte an allen von der Agentur gelieferten Werken sowie an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich der Angebote erbracht werden, verbleiben bei der Agentur.

3 5.2. Rechteübertragungen an den Kunden erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Werke und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche gleich welcher Art aus den vorgenannten Werken bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, die Agentur von der Inanspruchnahme durch Dritte vollständig freizustellen Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass die Agentur oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt wird Die Agentur hat das Recht, das erstellte Werk/die Vertragsleistung in allen Medien zu Zwecken der Agentureigenwerbung zu nutzten, d. h. auf der eigenen Internetseite zu zeigen, zu Demonstrationszwecken vorzuführen, einschließlich der Vorführung im eigenen oder in fremden Betrieben, im Rahmen von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren Anlässen. Die Nutzung erfolgt nicht vor Erstveröffentlichung der Werke/Vertragsleistungen durch den Kunden Die Agentur ist nicht zur Klärung und Ablösung von Rechten Dritter verpflichtet Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Unbedenklichkeit der Verwertung der von ihr hergestellten Werke/ vertraglichen Leistungen. Es obliegt dem Kunden, die rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Nutzungen zu prüfen. 6 Verwertungsgesellschaften 6.1. Sofern die vertragliche Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde Vertragsleistungen umfasst, die in das Repertoire der GEMA oder GVL oder sonstiger Verwertungsgesellschaften fällt, obliegt es dem Kunden, die jeweiligen Meldungen vorzunehmen, die jeweiligen Rechte einzuholen und die hierfür anfallenden Gebühren zu bezahlen Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich der Agentur, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten und Locations sowie die Nutzungsrechte der für ein Casting gefilmten bzw. fotografierten Personen zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte für die Verwendung und Veröffentlichung einzuholen. Diese Aufgabe hat der Kunde zu übernehmen Die Klärung der Markenrechte obliegt dem Kunden. Die Agentur wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten der Rechtsverteidigung freigestellt, da diese in Zusammenhang mit der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen direkt gegenüber der Agentur geltend machen. Gleiches gilt für die Ansprüche Dritter, die diese wegen der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder gewerblichen Schutzrechten geltend machen.

4 7 Eigentumsvorbehalt 7.1. Die gelieferte Ware/erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller Forderungen, welche die Agentur aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen hat oder künftig haben wird, Eigentum der Agentur Gleiches gilt für die von der Agentur an den Kunden zu übertragenden Rechte. 8 Entfallen einer Produktion 8.1. Wenn die Produktion vom Kunden durch Absage des Kunden oder aus einem anderen vom Kunden verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund nicht durchgeführt wird, verliert die Agentur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Stattdessen kann die Agentur angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der Agentur in der im Einzelfall anzuwendenden folgenden Pauschalen ausgewiesenen Kosten Der pauschalierte Vergütungsanspruch beträgt bis zu 3 Wochen vor Produktion 50% der vereinbarten Honorare sowie 100% auf alle bereits angefallenen Kosten, bis 1 Woche vor geplanter Produktion 70% der vereinbarten Honorare sowie 100% auf alle bereits angefallenen Kosten. 9 Änderungsverlangen 9.1. Die Agentur kann eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. Die Agentur wird das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Vertragspartner wird unverzüglich schriftlich widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht einverstanden ist. 10 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig gerichtlich festgestellten und anerkannten Ansprüchen aufrechnen Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der Agentur nur geltend machen, wenn die entsprechenden Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. 11 Haftung Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgenden Schadenersatz ) gegen die Agentur sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

5 11.2. Die Agentur, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften ferner bei leichter Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also für Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz Soweit die Agentur dem Grunde nach haftet, ist der Schadenersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, dass das Schaden auslösende Ereignis durch die Agentur, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, oder wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur. 12 Geheimhaltung Die Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen Es besteht keine Verpflichtung der Agentur zur Offenlegung von Fremdleistungsrechnungen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung der Agentur zur Offenlegung von Vergütungsregelungen mit Subunternehmern. 13 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch bei Erbringung/Lieferung von Vertragsleistungen ins Ausland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 14 Schriftform Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Agentur Gerichtsstand; die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen Falls der Kunde Verbraucher ist und nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz der Agentur Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

6 15.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort. 16 Sonstiges Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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