Steuerliche Auswirkungen beim Crowdinvesting
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- Heini Florian Maier
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1 Steuerliche Auswirkungen beim Crowdinvesting Florian Zeitlinger, LL.M. 26. November 2015 Wien
2 Equity Crowdinvesting vs Debt Crowdinvesting Fremdkapital Debt Crowd- Investing Festverzinsliches Darlehen, Anleihe Partiarisches Darlehen Mezzaninkapital Genussrechte Stille Beteiligung Eigenkapital Equity Crowd-Investing Anteile Aktien 2
3 Debt Crowdinvesting aus Sicht der Unternehmen Nachrangdarlehen Fremdkapital Ausweis als Verbindlichkeit jährliche Zinszahlungen Finanzaufwand steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgaben Einmalige Nutzungskosten Crowdinvesting-Plattform abzugsfähige Betriebsausgaben über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen Darlehensrückzahlung ist steuerneutrale Tilgung 3
4 Debt Crowdinvesting aus Sicht der Investoren Zinsen grds steuerpflichtige Einnahmen bzw Erträge Natürliche Person mit Tarifsteuersatz zu versteuern steuerfreie Zuverdienstgrenze von EUR 730,00/Jahr bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Achtung: Ausnahmen) Kapitalgesellschaft und Privatstiftung Körperschaftsteuer von 25% beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen Zinsen sind idr nach den Bestimmungen des Empfängerlandes zu beurteilen 4
5 Beispielrechnung lohnsteuerpflichtiger Investor Investitionsvolumen: EUR Investorenanzahl: 700 Personen Ø Investitionsbetrag/Person: EUR 571 Ø 5 Investitionen/Person EUR Zinssatz 4% - 8% p.a. Zinsertrag/Jahr EUR 114 EUR 228 Freigrenze von EUR 730,00 (Achtung: viele Ausnahmen) wird erreicht bei einer Investition von ca EUR bei einer Ø Verzinsung von 6% p.a. Bei Überschreitung der Freigrenze sind die gesamten anderen Einkünfte in die Veranlagung miteinzubeziehen. 5
6 Equity Crowdinvesting Einlage des Investors ist Eigenkapital Zahlungen sind Gewinnverwendung dh keine Betriebsausgabe. Unternehmen hat Kapitalertragsteuer ihv 25% (ab 2016: 27,5%) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Abgeltungswirkung beim Investor 6
7 Ausblick Steuerthemen für Investor aktuell kein Asset (nicht attraktiv) Marketingeffekt nicht unterschätzen Überwiegend Nachrangdarlehen Teilweise Genussrechte, dann meist Equity (Substanzgenussrecht) Starke Steigerung in Investitionssumme und Investorenanzahl Zunahme KMU-orientierter Plattformen 7
8 Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! Florian Zeitlinger, LL.M. A 1030 Wien, Am Heumarkt 7 T E florian.zeitlinger@leitnerleitner.com 8
9 beograd bratislava brno budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo wien zagreb zürich bucuresti * praha * sofia * warszawa * * kooperation 9
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