Betriebliche Altersversorgung. für Krankenhaus und Pflege in kirchlicher Trägerschaft

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1 Betriebliche Altersversorgung für Krankenhaus und Pflege in kirchlicher Trägerschaft Versorgungswerk KlinikRente Information für Berater Stand: Januar 2012

2 Inhalt Ein Wort zuvor Folie 3 1. Entgeltumwandlung jetzt dauerhaft steuer- und sozialabgabenfrei Folie 4 2. Die Möglichkeiten der Zusatzversorgung sind nicht ausreichend. Folie Erweiterung der Möglichkeiten für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft Folie Vorteile für die Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung Folie Vorteile für die Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Folie

3 Ein Wort zuvor Das neue Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersversorgung stellt die Entgeltumwandlung bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (2012 = EURO) dauerhaft frei von Sozialabgaben. Darüber hinaus können auch höhere Beträge (ohne Höchstgrenze) steuerfrei im Rahmen von KlinikRente Plus (Unterstützungskasse) in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Da in die kirchliche Zusatzversorgung bereits 4 % des Bruttoeinkommens als Arbeitgeberbeitrag einfließen, sind die Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung über die KZVK begrenzt (Folien 6-8). Je höher das Einkommen gerade der für die Unternehmen wichtigsten Mitarbeiter wie Ärzte und Führungskräfte ist, um so geringer sind deren Möglichkeiten, die Verluste - die sich aus der Systemumstellung der KZVK ergeben - steuerbefreit auszugleichen. KlinikRente Plus bietet den Einrichtungen die Möglichkeit, dieser wichtigen Mitarbeitergruppe eine adäquate steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung anzubieten. Dadurch ergeben sich Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hubertus Mund Versorgungswerk KlinikRente 3

4 1. Entgeltumwandlung jetzt dauerhaft steuer- und sozialabgabenfrei Bundesministerium für Arbeit und Soziales Meldung vom Weiterer Schub für zusätzliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung bleibt abgabenfrei: Nach dem Bundestag ( ) hat am heutigen Freitag ( ) auch der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugestimmt. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Zusammen mit der entsprechenden Steuerfreiheit ergibt dies eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Sie bleibt damit auch in Zukunft eine sehr attraktive Möglichkeit, eine Zusatzrente aufzubauen. 4

5 2. Die Möglichkeiten der Zusatzversorgung sind nicht ausreichend. Bestehende Möglichkeiten im Rahmen der KZVK Steuerfreier Zusatzbeitrag: nach 3 Nr.63 EStG sozialabgabenpflichtig Im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG können bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung (West) steuerfrei an eine Pensionskasse gezahlt werden. Unter diese Regelung fallen auch die kapitalgedeckten Zusatzversorgungskassen. 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der BBG 2012 = KlinikRente 5

6 2. Die Möglichkeiten der Zusatzversorgung sind nicht ausreichend. Arbeitgeberbeitrag reduziert den Entgeltumwandlungsvorteil! Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 4 % des Bruttolohnes. Dieser fällt unter den 3 Nr. 63 EStG. Der Spielraum für die Entgeltumwandlung wird eingeschränkt. Steuerfreier Zusatzbeitrag: nach 3 Nr.63 EStG sozialabgabenpflichtig = Entgeltumwandlung steuerfrei im 3 Nr. 63 möglich 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der BBG 2012 = KlinikRente Arbeitgeberbeitrag an ZVK = 4,8 % des Brutto = Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei im 3 Nr. 63 möglich = 4,8 % Arbeitgeberbeitrag = Jahreseinkommen Beispiel: Krankenschwester/Pfleger 6

7 2. Die Möglichkeiten der Zusatzversorgung sind nicht ausreichend. Arbeitgeberbeitrag reduziert den Entgeltumwandlungsvorteil! Je höher das Einkommen, desto geringer sind die Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung im Rahmen der KZVK. Steuerfreier Zusatzbeitrag: nach 3 Nr.63 EStG sozialabgabenpflichtig = Entgeltumwandlung steuerfrei im 3 Nr. 63 möglich 3 Nr. 63 EStG steuer- Arbeitgeberanteil und sozialabgabenfrei bis maximal = 4,8 % des 4 % Brutto der BBG 2012 = = Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei im 3 Nr. 63 möglich = 4,8 % Arbeitgeberbeitrag = Jahreseinkommen Beispiel: Arzt KlinikRente 7

8 3. Erweiterung der Möglichkeiten für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft 3.1. Warum benötigen die Unternehmen neben der KZVK für die Entgeltumwandlung ein weiteres Angebot? Aus Sicht der Arbeitnehmer: Im Rahmen der KZVK haben die Arbeitnehmer nur begrenzte Möglichkeiten (siehe Folie 6-8). Durch ein zusätzliches Angebot, wie z. B. KlinikRente Plus, können die Möglichkeiten für die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer (unabhängig von der Zahlung an die KZVK) auf 4 % der BBG (2010 = p.a.) erhöht werden. Darüber hinaus besteht für die steuerfreie Entgeltumwandlung keine Obergrenze. Aus Sicht der Arbeitgeber: Der kostenbewusste Arbeitgeber ist kurzfristig und langfristig an einer hohen Beteiligung an der Entgeltumwandlung interessiert. Kurzfristig verringert das Unternehmen durch die SV-Freiheit der Entgeltumwandlung unmittelbar die Lohnkosten. Durch die Erweiterung des steuer- und sozialversicherungsfreien Rahmens erweitern sich auch die Rahmenbedingungen für die Kostenreduktion. Langfristig wird es immer schwieriger, Arbeitnehmer vor dem planmäßigen Rentenbeginn in den Ruhestand zu schicken. Bei gleichzeitiger Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters rollt auf die Unternehmen eine Kostenlawine zu. Beispiele aus Skandinavien belegen schon heute: Können sich die Arbeitnehmer einen vorgezogenen Ruhestand finanziell nicht leisten, steigt der Krankenstand rasant an. Um diese absehbaren Kosten zu vermeiden sind Unternehmen gut beraten, schon heute Vorsorge zu treffen. Arbeitnehmer, die ihren Renteneintritt selbst bestimmen können, sind motivierter und entlasten die Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig von Kosten. 8

9 3. Erweiterung der Möglichkeiten für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft 3.2. KlinikRente Plus erweitert die unternehmerischen Handlungsspielräume 1. Sozialversicherungsfreiheit - bis zu 4 % der BBG (2012 = 2.688,- ) unabhängig von den Zahlungen des Arbeitgebers an die KZVK 2. Steuerfreiheit - faktisch unbegrenzte Steuerfreiheit 3. Sicherheit - durch einen Konsortialvertrag 4. Stabilität - durch Stabilitätsabrede zwischen den Trägern 5. Portabilität - durch einfache Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Versorgungswerkes 6. Erfahrung - durch umfangreiche Referenzen bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft 9

10 Das Versorgungswerk KlinikRente was hat sich geändert Die Konsortialpartner bei KlinikRente Classic Direktversicherung/Pensionskasse Sicherheit und Stabilität durch starke Partner. Das Versorgungswerk KlinikRente ist der Branchenstandard im Krankenhaus und in der Pflege und bietet Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Stabilität. Die einfache Frage lautet: Wenn Sie auf eine Reise gehen, was ist Ihnen dann lieber ein Wagen mit einem Pferd oder besser einer mit mehreren starken Pferden? Genau aus diesem Grund setzen große Versorgungswerke nicht alles auf ein Pferd. Sie verbinden mehrere Trägergesellschaften, die gemeinsam für die Vorsorgeleistungen eintreten, zu einem Konsortium. 10

11 Das Versorgungswerk KlinikRente alles wie bisher Die Konsortialpartner bei KlinikRente Plus Unterstützungskasse Sicherheit und Stabilität durch starke Partner. Das Versorgungswerk KlinikRente ist der Branchenstandard im Krankenhaus und in der Pflege und bietet Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Stabilität. Die einfache Frage lautet: Wenn Sie auf eine Reise gehen, was ist Ihnen dann lieber ein Wagen mit einem Pferd oder besser einer mit mehreren starken Pferden? Genau aus diesem Grund setzen große Versorgungswerke nicht alles auf ein Pferd. Sie verbinden mehrere Trägergesellschaften, die gemeinsam für die Vorsorgeleistungen eintreten, zu einem Konsortium. 11

12 4. Vorteile für die Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung 4.1. Finanzielle Situation während der Ansparphase mit und ohne Entgeltumwandlung 5.300,00 Bruttogehalt 0,00 Entgeltumwandlung 5.300,00 Gesamt - Brutto ,74 Lohnsteuer - 632,63 Sozialversicherung 3.042,63 Nettoüberweisung 5.300,00 Bruttogehalt - 300,00 Entgeltumwandlung 5.000,00 Gesamt - Brutto ,92 Lohnsteuer - 613,35 Sozialversicherung 2.902,73 Nettoüberweisung Einzahlung in die Entgeltumwandlung 300 Förderquote: 53 % Nettoaufwand pro Monat: 140 Gesamtförderung über die Laufzeit: Legende: Arzt; ledig; 35 Jahre; Steuerklasse I/0 KiSt: NRW; privat krankenversichert 12

13 4. Vorteile für die Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung 4.2. Vergleich Betriebsrente mit Privatrente während der Auszahlung (ab 65) Rente aus betrieblicher Altersversorgung Einkommensteuer (Grenzsteuersatz 30 %) 256 Rente nach Steuer % mehr! Rente aus einem privaten Rentenvertrag Einkommensteuer 30 % auf 18 % Ertragsanteil 21 Rente nach Steuer EURO mehr Monatsrente aus der betrieblichen Altersversorgung Dies entspricht einem Kapitalwert von: EURO Legende: Arzt 65 Jahre Grenzsteuersatz 30 % / privat krankenversichert / Beitragszahlungsdauer bzw. Einzahlungsphase 30 Jahre 13

14 5. Vorteile für die Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung 5.1. Jährlicher Einspareffekt durch die Entgeltumwandlung an einem Beispiel Umwandlungsbetrag im Jahr 3.600,00 davon sozialabgabenfrei 2.544,00 eingesparte Sozialabgaben (RV / AV) 295,10 Eingesparte Umlagen für die Berufsgenossenschaft 20,40 Gesamte Einsparung p. a. 315,50 Kosten für den PSV./. 140,80 Positiver Saldo p. a. 174,70 Einsparung über die gesamte Laufzeit

15 5. Vorteile für die Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung 5.2. Langfristige Einsparung durch den Aufbau von Sozialkapital Durch die Entgeltumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen finanziellen Vorteil von ca (siehe Folie 12). Hierdurch kann er sich einen deutlich früheren Ruhestand ohne Zuzahlungen des Arbeitgebers leisten. Anmerkung Bei richtiger Organisation der Information an alle Mitarbeiter wird immer eine überdurchschnittliche Beteiligung an der Entgeltumwandlung erreicht. Die Arbeitnehmer, die entsprechend vorsorgen, werden für den Arbeitgeber beim Übergang in den Ruhestand wesentlich weniger Zusatzkosten verursachen. 15

16 Wie war das mit der katholischen Garantie? 16

17 Wie war das mit der evangelischen Garantie? 17

18 Erfolgsfaktor KlinikRente AVL - Presse zu KlinikRente AVL 18

19 Welche neuen Kosten können auf die Unternehmen zukommen? 19

20 Ansprechpartner für Ihre Fragen Versorgungswerk KlinikRente Robert-Perthel-Straße 4; Köln Telefon: / ; Telefax: /

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