NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System

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1 AWD-Vertriebsmeeting NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Die NÜRNBERGER BilMoG-Rente für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte 1

2 Die guten und die bösen Zusagen Arten von Pensionszusagen Beitragsorientierte Zusagen Leistungsorientierte Zusagen + Aufwand bestimmt die Leistung + keine Nachhaftungsrisiken (Zinsrisiko trägt Arbeitnehmer) + dynamische (gehaltsabhängige) Zusagen Festbetragszusagen - Aufwand unbekannt - Nachfinanzierungsrisiken liegen beim Unternehmen (z. B. Zinsrisiko, Dynamik) -! 2

3 Nachteile der traditionellen Pensionszusage Das Unternehmen trägt betriebsfremde Risiken (sog. Auffüllungsrisiko bei Invalidität oder vorzeitigem Tod bzw. Auflösungsrisiko bei vorzeitigem Tod nach Renteneintritt) Pensionsrückstellungen stellen häufig ein Hindernis bei der Unternehmensveräußerung bzw. -übergabe dar Leistungssystematisch bedingt oft keine Kongruenz zwischen Verpflichtung und Rückdeckung (=> Leistungszusagen) Negatives Bilanzbild aufgrund des erforderlichen Ausweises der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz, insbesondere im internationalen Geschäftsverkehr Diese Nachteile gelten nicht für die BilMoG-Rente Rente! 3

4 Das Modell Durchführungsweg: Finanzierung: Zusageart: Pensionszusage über Entgeltumwandlung Rückdeckungsversicherung beitragsorientierte Leistungszusage Bei der beitragsorientierten Leistungszusage sind die später zu gewährenden Leistungen nicht fest zugesagt; sie sind von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängig. Die Zusage des Arbeitgebers beschränkt sich also darauf, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Leistungen umzuwandeln. Da der Arbeitgeber keine Leistungen in bestimmter Höhe garantiert, besteht - im Gegensatz zur Leistungszusage - kein Haftungsrisiko. Risiken des Arbeitgebers: Kosten: keine ggf. Beiträge zum PSVaG 4

5 BilMoG-Rente eignet sich besonders für Personen mit großer Versorgungslücke im Renteneintritt mit hohem Kapitalbedarf (z. B. zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestandes) mit Einkommen oberhalb der BBG* mit mehr als 12 Monatsgehältern Gesellschafter- Geschäftsführer (GGF) Leitende Angestellte Führungskräfte Besserverdiener ggf. Tarifangestellte Einbringung von Tantiemen Sonderzahlungen nicht verbrauchter Urlaub Abfindungszahlungen *BBG = Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 5

6 Versorgungslücken beim Gesellschafter-Geschäftsführer* gesetzliche Rente Entfällt für beherrschende GGF Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung gesetzliche Rente Kapitalvermögen Lebensversicherungen/private Rente Betriebliche Altersversorgung Erbschaft *Muster-Darstellung; NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

7 Die BilMoG-Rente: So einfach funktioniert es Unternehmer wandelt Tantieme in eine Pensionszusage Unternehmen ist Versorgungsträger Arbeitsvertrag Arbeitgeber Verzicht auf Tantieme EUR Beitragsorientierte Leistungszusage Gesellschafter- Geschäftsführer Rückdeckung 7

8 Die Beteiligten an der BilMoG-Rente Arbeitgeber Arbeitnehmer 8

9 Die BilMoG-Rente aus Arbeitnehmersicht Umwandlungs- Zeitpunkt Auszahlungs- Zeitpunkt Einmalige Umwandlung von Arbeitsentgelt etc. Auszahlung als Kapital oder Rente 9

10 Steuer- und Sozialversicherung Die Theorie Umwandlungszeitpunkt Entgeltumwandlung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung o o o für beherrschende GGF (wenn Arbeitnehmer sozialversicherungsbefreit ist) oder wenn Beitrag max. 4 % der BBG* beträgt oder wenn Beiträge oberhalb der BBG liegen Entgeltumwandlungsbeitrag ist unbegrenzt steuerfrei Auszahlungszeitpunkt Rente oder Kapital o o sozialabgabenpflichtig (nur bei gesetzlich oder freiwillig Sozialversicherungspflichtigen) steuerpflichtig mit dem dann anzuwendenden (i. d. R. niedrigeren) Steuersatz * BBG = Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 10

11 Nun die Praxis Ein Beispiel Name: Jürgen Jung Geburtsdatum: Status: beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer Alter: 50 Jahre Umwandlungsbetrag: EUR Steuerklasse: III/0 Umwandlungszeitpunkt: Auszahlung: (Rentenbeginnalter: 67 Jahre) Anlagezeitraum: 18 Jahre Tarif: NR2561E*M Kapitalleistung (im Alter 67): EUR 11

12 Auswirkungen beim Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Umwandlung ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Jahresgehalt EUR Jahresgehalt EUR + Sonderzahlung EUR + Sonderzahlung EUR./. Entgeltumwandlung EUR zu versteuerndes EK EUR zu versteuerndes EK EUR Gesamtsteuerbelastung EUR Gesamtsteuerbelastung EUR = Steuerentlastung EUR Einkommen nach Steuern EUR Durch den progressiven Einkommensteuertarif beträgt die Steuerbelastung auf die Tantieme über 40% Einkommen nach Steuern EUR = Netto-Aufwand EUR 12

13 Leistungen aus der BilMoG-Rente BilMoG-Rente aus Arbeitnehmersicht* Nettoaufwand EUR Auszahlungsbetrag Steuern** EUR EUR Steuerliche Förderung von fast EUR durch Besteuerung mit der Fünftelungsmethode Nettoauszahlung aus Deferred Compensation EUR Dies entspricht einer Rendite von 7,91 % p.a. bei einem Leistungsbezug mit 67 Jahren * Auszugsweise für BOLZ aus Entgeltumwandlung, Beitrag: EUR, GGF (50 Jahre) ab , Beitragsrückgewähr im Todesfall Rückdeckung Tarif NR2561E*M für Überschussbeteiligung angenommene Wertsteigerung: 6,0% p.a. ** unter Anwendung der Fünftelungsregelung, Stk. III/0, sonstige Einkünfte EUR. 13

14 Die Beteiligten an der BilMoG-Rente Arbeitgeber Arbeitnehmer 14

15 Die BilMoG-Rente aus Arbeitgebersicht Umwandlungs- Zeitpunkt Auszahlungs- Zeitpunkt Bildung von Pensionsrückstellungen Bildung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen 15

16 Auswirkungen beim Arbeitgeber Ausweis von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz Saldierung der Pensionsrückstellung und der Rückdeckungsversicherung in der Handelsbilanz; Bewertung erfolgt mit dem Aktivwert, d. h. dem Wert der RDV (=> Neutralität) keine Kosten für das Unternehmen bei Zusagen an GGF lediglich PSV-Beiträge bei Zusagen an Arbeitnehmer i. S. des BetrAVG 16

17 Auswirkungen der BilMoG-Rente in der Steuerbilanz Bildung einer Pensionsrückstellung (nach 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG mindestens mit dem Barwert der unverfallbaren Leistung) Passivierung führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand Aktivierung der Rückdeckungsversicherung mit dem geschäftsmäßigen Deckungskapital (R 4b Abs. 3 S. 3 EStR) Abschlusskosten sind abzugsfähige Betriebsausgabe Aktiva Steuerbilanz Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen davon Rückdeckungsversicherung EK FK davon Pensionsrückstellung

18 Auswirkungen der BilMoG-Rente in der Handelsbilanz Saldierung der Pensionsrückstellung und der Rückdeckungsversicherung in der Handelsbilanz Bewertung erfolgt mit dem Aktivwert, d. h. dem Wert der RDV Aktiva Handelsbilanz Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen davon Rückdeckungsversicherung EK FK davon Pensionsrückstellung Neutralität in der Handelsbilanz!

19 Bilanzielle Auswirkungen von EUR im Zeitablauf (I) Bilanzjahr: 2010: Aktivwert: EUR Teilwert: EUR Gewinn: EUR Aktivwert Teilwert Bilanzjahr: 2011: Erhöhung Aktivwert: 274 EUR Erhöhung Teilwert: 534 EUR Gewinn: -260 EUR Gewinn durch Erhöhung des Aktivwerts Der Gewinn des ersten Bilanzjahres (9.950 EUR) Zum Auszahlungszeitpunkt werden beide Positionen steuerunwirksam aufgelöst. Diese Auflösung führt lediglich zu einer Bilanzverkürzung Bilanzieller Gewinn Verlust durch Erhöhung des Teilwerts fließt in den Folgejahren als Verlust komplett zurück. In 2026 ist die Parität erreicht. 0 Dez Dez Dez

20 Bilanzielle Auswirkungen von EUR im Zeitablauf (II) Bilanzjahr (1) Aktivwert (2) Zunahme Aktivwert (3) Pensionsrückstellungen (4) Zunahme Pensionsrückstellungen (5) Gewinnminderung = (4) - (2) Liquiditätssteigerung (5) x 0,

21 Welcher Rückdeckungstarif ist der Beste im Markt? finanzielle finanzielle Sicherheit Sicherheit steuerliche steuerliche Effizienz Effizienz Bilanzneutralität Bilanzneutralität Rendite Rendite Durchschnittliche Durchschnittliche jährliche jährliche Wertsteigerung Wertsteigerung der der speziellen speziellen Kapitalanlage Kapitalanlage in in den den ersten ersten fünfzehn fünfzehn Jahren: Jahren: 6,17 % p. p. a. a. 21

22 Die BilMoG-Rente mit dem Konzepttarif intelligent rückgedeckt (I) Steuerbilanz konventioneller Tarif Aktivwert = Deckungskapital (inkl. Überschüsse) ~ 4 % Konzepttarif Aktivwert = Deckungskapital (ohne Überschüsse) ~ 1,5 % hoher Aktivwert = steuerlicher Nachteil niedrigerer Aktivwert = höherer Steuervorteil 22

23 Die BilMoG-Rente mit dem Konzepttarif intelligent rückgedeckt (II) Ausgestaltung über beitragsorientierte Leistungszusage o o vollständige Ausfinanzierung kein Nachhaftungsrisiko steuerliche Effizienz im Konzepttarif o o niedriger Aktivwertverlauf (Steuerstundung ca. 10 TEUR) Einmalbeitrag führt beim Teilwert nach 6a EStG bereits im ersten Jahr zu relativ hohen Rückstellungen handelsrechtliche Neutralität o o Rückstellung ist nach BilMoG an Wert der Rückdeckungsversicherung gekoppelt Saldierung führt sowohl in der Bilanz, wie auch in der GuV zu Neutralität 23

24 Die BilMoG-Rente mit dem Konzepttarif intelligent rückgedeckt (III) Pensionsrückstellung nach 6a Aktivwert der Rückdeckungsversicherung Betriebsausgabe Auszugsweise für BOLZ aus Entgeltumwandlung EUR, Kapitalzusage im Rentenalter an GGF (50 Jahre) ab , Beitragsrückgewähr im Todesfall Rückdeckung Tarif NR2561E*M für Überschussbeteiligung angenommene Wertsteigerung: 6,0% p.a. 24

25 Vorteile der BilMoG-Rente im Überblick Unternehmenssicht keine Kosten* Mitarbeitergewinnungs- und - bindungsinstrument Keine Nachhaftungsrisiken, da sämtliche Risiken auf NÜRNBERGER Lebensversicherung übergehen Kein Ausweis von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz steueraufwandsneutral Arbeitnehmersicht Entgeltumwandlung ist unbegrenzt steuerfrei Bruttosparen erhöht den Anlagebetrag (im Vergleich zu Nettosparen) um bis zu ca. 50 % Auf Wunsch Kapital-, Raten- oder Rentenzahlung Steuerersparnis durch nachgelagerte Besteuerung Privatrechtlicher Insolvenzschutz durch Verpfändung Absicherung vorzeitiger Risiken möglich (Tod und Invalidität) * wenn Versorgungsberechtigter kein Arbeitnehmer (z. B. GGF); sonst PSV-Beiträge 25

26 Die Basisrente im Vergleich: Beiträge werden aus dem Nettoeinkommen geleistet Im Jahr 2010 können 70% der jährlichen Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden Beiträge sind der Höhe nach begrenzt auf max. 70% von ,- EUR bzw ,- EUR bei Ehegatten (Höchstbetrag) Höchstbetrag wird eingeschränkt, wenn bereits eine bav besteht (Höhe und Durchführungsweg sind dabei irrelevant) Die spätere Versorgungsleistung ist voll steuerpflichtig nach 22 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzgl. eines steuerfreien Anteils (in 2010: 40%)) Prozentsatz erhöht sich bis 2025 jährlich um 2%, der steuerpflichtiger Anteil bis : 68% 2010: 70% 2011: 72% 2024: 98% 2025: 100% 2040: 100% 26

27 Die Basisrente und die bav in Kombination: Besteht bereits eine bav (gleichgültig welcher Höhe oder Durchführungsweg), ist der Höchstbetrag für die Basisrente um 19,9 % (Beitragssatz) der Beitragsbemessungsgrenze Ost (in 2010: Kürzung um EUR) zu kürzen! Höchstbetrag maximal abzugsfähig ohne bav EUR 70 % von EUR = EUR mit bav EUR EUR = EUR 70 % von EUR = EUR Bei ledigen GGFs darf der jährliche Beitrag in die Basis-Rente nicht über EUR liegen. Dann kommt es auch bei einer Kombination mit der bav nicht zu Einbußen bei der Steuerersparnis! Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, handelt es sich um einen gemeinsamen Höchstbetrag ( EUR). 27

28 Auswirkungen beim Arbeitnehmer ohne bav mit bav Jahresgehalt EUR Jahresgehalt EUR + Sonderzahlung EUR + Sonderzahlung EUR./. Sonderausgaben ( 70 % von EUR) EUR./. Sonderausgaben (70 % von EUR) EUR zu versteuerndes EK EUR zu versteuerndes EK EUR Gesamtsteuerbelastung Einkommen nach Steuern EUR = Steuerentlastung EUR EUR = Netto-Aufwand EUR Gesamtsteuerbelastung EUR = Steuerentlastung EUR Einkommen nach Steuern EUR = Netto-Aufwand EUR Im Vergleich zur BilMoG-Rente EUR Im Vergleich zur BilMoG Rente EUR 28

29 Vergleich im Detail: Basis-Rente./. bav Basis-Rente bav 70 % der Beiträge (in 2010) sind als Sonderausgaben abzugsfähig: Steuerersparnis i. H. v EUR! In Kombination mit bav müssen Höchstgrenzen beachtet werden Steuerersparnis i. H. v EUR! Keine Kapitalabfindung zulässig Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei: Steuerersparnis i. H. v EUR! Auszahlung als Kapitalabfindung möglich. Anwendung des 34 EStG führt zu zusätzlichem Steuervorteil Bilanzneutralität und Flexibilität ist möglich 29

30 Einführung der BilMoG-Rente im Unternehmen Unterstützung durch die NÜRNBERGER individuelles Angebot o o einschl. der Darstellung der betriebswirtschaftlichen Effekte inkl. der prognostizierten Erlebens- und Todesfallleistungen Muster-Gesellschafterbeschluss (nur bei Gesellschafter-Geschäftsführern erforderlich) Muster-Versorgungszusage Muster-Entgeltumwandlungsvereinbarung Muster-Verpfändungsvereinbarung 30

31 Anhang 31

32 Fünftelungsregel ( 34 EStG) Zweck: Anwendungsbereich: Voraussetzung: Minderung der außergewöhnlich hohen Steuerbelastung verursacht durch den progressiven ESt - Tarif außerordentliche Einkünfte nach 34 Abs. 2 EStG (z.b. Abfindungszahlungen) Zusammenballung der Einkünfte, d.h. Zahlung innerhalb eines Kalenderjahres Jahreseinkommen + außerordentliche Einkünfte ist höher als das Jahreseinkommen des Vorjahres 1.) Ermittlung der ESt des Jahreseinkommens ohne außerordentliche Einkünfte 2.) Ermittlung der ESt des Jahreseinkommens zzgl.1/5 der außerordentliche Einkünfte Vorgehensweise: 3.) Berechnung der Differenz aus ) Verfünffachung der Differenz 5.) Addition von Ergebnis 1. und Ergebnis 4. = festzusetzende ESt 32

33 Beispiel zur Berechnung des 34 EStG* zve** ohne außerordentliche Einkünfte = gemindertes zve ESt für gemindertes zve gemindertes zve + 1/5 der außerordentlichen Einkünfte ESt für Nr. 3 Jahreseinkommen: ,- EUR außerordentliche Einkünfte: ,- EUR ,- EUR 9 007,- EUR Jahreseinkommen: ,- EUR außerordentliche Einkünfte: ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR 5 Nr. 4 Nr ,- EUR 6 Nr. 5 multipliziert mit fünf 9 315,- EUR 8 400,- EUR ,- EUR festzusetzende ESt ,- EUR (Nr. 6 + Nr. 2) ,- EUR * Annahmen: unverheirateter AN, keine Pauschbeträge, Soli und GRV-Beiträge ** zve = zu versteuerndes Einkommen 33

34 Ermittlung des Steuervorteils 8 9 zve ohne Anwendung des 34 EStG festzusetzende zve ohne Anwendung ESt ohne Anwendung des des 34 EStG 34 EStG Einkünfte nach 19 EStG: ,- EUR außerordentliche Einkünfte: ,- EUR Jahreseinkommen: ,- EUR außerordentliche Einkünfte: ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR 10 Steuerersparnis (Nr. 9 Nr. 7) 806,- EUR 0,- EUR Fazit:! Liegt das nicht begünstigte Jahreseinkommen über ,- EUR kann durch die Anwendung der Fünftelungsregel in den meisten Fällen kein Steuervorteil erzielt werden*. *Ist das jährliche Einkommen allerdings sehr hoch und wäre zur ESt-Ermittlung die zweite Proportionalzone anzuwenden, kann 34 EStG noch geringe Steuerersparnisse bewirken. 34

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