Freizeitangebote. der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
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- Greta Esser
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1 Freizeitangebote der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
2 2 Einige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung
3 Die Kreisjugendförderung stellt sich vor Wir über uns Die Kreisjugendförderung ist mit ihrem Jugendbildungswerk ein Fachdienst des Fachbereichs Jugend und Schule des Kreises Groß-Gerau. Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen und ihre Interessen zu formulieren. In diesem Sinne hat die Kreisjugendförderung/das Jugendbildungswerk die Aufgabe, Angebote zur/zum politischen, kulturellen und sozialen Bildung Kinder- und Jugenderholung/Freizeiten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Beratung und Unterstützung der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen Koordination und Beratung der Jugendarbeit der Städte und Gemeinden Fortbildung und Qualifizierung zu entwickeln. Der Kreis Groß-Gerau stellt mit dem Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen eine kreiseigene Einrichtung für die Jugendarbeit zur Verfügung. 3
4 Freizeiten der Kreisjugendförderung 2015 Die Kreisjugendförderung des Kreises Groß-Gerau bietet im Jahr 2015 drei Ferienfreizeiten während der Schulferien an. Kindern bieten sie die Gelegenheit für: Neue Erfahrungen und Erlebnisse Kontakte mit Gleichaltrigen in einer Gruppe Eigeninitiative und Freiräume Mitbestimmung und Mitgestaltung bewegungsorientierte und kreative Aktivitäten Stärkung des Selbstbewusstseins Die Freizeitteams: Die Gruppen werden von eigens durch die Kreisjugendförderung ausgebildeten und ständig weiterqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und betreut. Wichtige Ausbildungsinhalte der pädagogischen Schulung sind: Entwicklungspsychologie, Gruppenpädagogik, Rollenverhalten, Koedukation, Interkulturelles Lernen, Spielpädagogik, Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Erste Hilfe, Erlebnispädagogik und kreative Angebote. Das Kinder- und Jugendferiendorf: Die Freizeiten finden im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen statt. Das Feriendorf, in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg, bietet durch seine direkte Lage am Waldrand mit großzügigem Freigelände tolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Bewegungsraum, Rasensportplatz, Streetballkorb, Tischtennis, Spiel- und Sportgeräte, Multifunktionsfeld, Barfußpfad, Naturerkundungskiste und vieles mehr versprechen ein abwechslungsreiches Programm. Die Unterbringung im Feriendorf erfolgt in Schlafräumen mit jeweils 6 bzw. 8 Betten. Die Anreise findet mit Bussen aus verschiedenen Orten im Kreisgebiet statt. Elternabende: Vor jeder Freizeit findet ein Elterninformationsabend statt. Hierzu sind auch die teilnehmenden Kinder herzlich eingeladen. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendreisen des Kreises Groß-Gerau (siehe Seite 10 der Broschüre). Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung. Telefonische Platzreservierungen sind leider nicht möglich! 4
5 Osterfreizeit Ober-Seemen: 6. bis 11. April 2015 In den Osterferien bietet die Kreisjugendförderung für die sieben- bis zwölfjährigen Kinder eine 6-tägige Freizeit im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen an. Die Freizeit ist für 28 Mädchen und 28 Jungen geplant. Diese Maßnahme ist auch ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Kreisjugendförderung haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, das jedoch noch offen ist für die Wünsche und Ideen der Kinder. Neben Programmangeboten für alle Kinder wird es altersgemäße Angebote in den Hausgruppen geben. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die An- und Abreise, für die Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. 6. bis 11. April jährige Kinder 56 Teilnahmeplätze 8 Betreuer/innen Teilnahmegebühr 136,00 für 7-11-jährige Kinder Anmeldeschluss am 20. März 2015 Elternabend am 24. März :30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Teilnahmegebühr 141,00 für 12-jährige Kinder 5
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7 Sommerfreizeit Ober-Seemen: 3. bis 14. August 2015 Für sieben- bis zwölfjährige Kinder findet in den Sommerferien die große Sommerfreizeit im Feriendorf Ober- Seemen statt. Diese dauert 12 Tage und ist für 42 Mädchen und 42 Jungen geplant. Die einmalige Lage des Feriendorfes inmitten der Natur mit vielen Erkundungs- und Bewegungsmöglichkeiten, die Angebote des Freizeitteams und Höhepunkte wie Lagerfeuer mit Stockbrot, Kinderkino, Wasserrutsche, Waldexpeditionen, Kreativ- und Sportangebote und noch vieles mehr sorgen für gelungene Ferien vom Alltag. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer der Kreisjugendförderung haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, in das aber auch die Wünsche und Ideen der Kinder einfließen können. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die An- und Abreise, für die Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. 3. bis 14. August jährige Kinder 84 Teilnahmeplätze 12 Betreuer/innen Teilnahmegebühr 280,00 für 7-11-jährige Kinder Anmeldeschluss am 24. Juli 2015 Elternabend am 21. Juli :30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Teilnahmegebühr 291,00 für 12-jährige Kinder 7
8 Herbstfreizeit Ober-Seemen: 17. bis 24. Oktober 2015 In den Herbstferien bietet die Kreisjugendförderung für alle sieben- bis elfjährigen Kinder eine Freizeit im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen an. Die Freizeit ist für 17 Mädchen und 17 Jungen geplant. Diese Maßnahme dauert 8 Tage und ist somit ideal für Kinder, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren. Eine Besonderheit an dieser Freizeit ist die Teilnahme von Kindern mit Behinderung aus den Gruppen der Kreisvereinigung Lebenshilfe Groß-Gerau e. V. Durch diese Kooperation ist die fachkundige Betreuung gewährleistet. Die Mitarbeiter/innen der Kreisjugendförderung sowie der Lebenshilfe haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, das jedoch noch offen ist für die Wünsche und Ideen der Kinder. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die An- und Abreise, für die Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. 17. bis 24. Oktober jährige Kinder 34 Teilnahmeplätze 8 Betreuer/innen der Kreisjugendförderung und der Lebenshilfe Anmeldeschluss am 2. Oktober 2015 Elternabend am 6. Oktober :30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Teilnahmegebühr 184,00 für 7-11-jährige Kinder 8
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10 Allgemeine Teilnahmebedingungen An den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung Groß-Gerau können, entsprechend der Altersgrenzen, Kinder teilnehmen, die im Kreis Groß-Gerau wohnen. Für die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung hält die Kreisjugendförderung Vordrucke bereit. Der Anmeldevordruck muss von dem/der Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Teilnahmebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugesendet. Spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise muss die volle Teilnahmegebühr eingezahlt sein. Die Kreisjugendförderung kann Ausnahmen hiervon zulassen. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Namens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie der Reisenummer auf das folgende Konto des Kreises zu überweisen: Kreiskasse Groß-Gerau bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, IBAN: DE BIC: HELADEF1GRG Bei Rücktritt von der Freizeitteilnahme werden in der Regel Verwaltungskosten in Höhe von 10,00 in Rechnung gestellt. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anordnungen der Reiseleitung zu befolgen und die Hausordnung zu beachten. Alle Veranstaltungen werden unter der Verantwortung des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau, Kreisjugendförderung, Tel.: , durchgeführt. 10
11 Adresse der Kreisjugendförderung: Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße Groß-Gerau Tel.: Fax: jf@kreisgg.de (Sollte die Anmeldung gefaxt werden, bitte Original per Post nachsenden) Bitte wenden Sie sich bei finanziellen Engpässen frühzeitig an die Kreisjugendförderung, da unter bestimmten Voraussetzungen der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden kann. Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn Sie einen Zuschuss über das Jobcenter (Bildungs- und Teilhabepaket) beantragen möchten. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Mittwoch Uhr Uhr Weitere regionale und überregionale Anbieter für Ferienfreizeiten und Ferienspiele sind alle Städte und Gemeinden sowie freie Träger im Kreis Groß-Gerau. 11
12 Kreiseigene Jugendeinrichtungen Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen Umgeben von Wiesen und Wäldern liegt das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg. Das Feriendorf kann von Schulklassen und Trägern der Jugendarbeit, wie Vereinen, Verbänden, Kommunen etc., von Mitte Februar bis Anfang November belegt werden. Die Reservierung und Belegung erfolgt bei der Kreisjugendförderung. Der aktuelle Belegungssatz findet sich unter oder kann direkt bei der Kreisjugendförderung erfragt werden - gerne wird auch eine Präsentation des Feriendorfes zur Verfügung gestellt. Adresse des Feriendorfes: Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau Zum Kohlstück Gedern / Ober-Seemen Tel.: (Wirtschaftsleitung) Jugendzeltplatz Wildpark Der Jugendzeltplatz liegt im Wald an der B44 zwischen Groß-Gerau und Mörfelden. Belegt werden kann der Zeltplatz von Kinder- und Jugendgruppen. Die Reservierung und Belegung erfolgt bei Jugendlandheime Ried e.v. unter der Telefon- und Fax-Nr
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14 Ausbildungsseminar für Betreuerinnen und Betreuer Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei den Ferienfreizeiten im Feriendorf Ober-Seemen sucht die Kreisjugendförderung ständig neue Betreuer/innen. Aus diesem Grunde wird jährlich ein Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Mitarbeiter/ innen im Bereich der Ferienfreizeitbetreuung durchgeführt. Das nächste Seminar ist vom 19. bis 24. Oktober 2015 in Ober-Seemen geplant. Während des Seminars werden die Teilnehmer/innen auf die Betreuungstätigkeit bei den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Kreisjugendförderung vorbereitet. So werden Grundkenntnisse im Bereich der Aufsichtspflicht und Haftung sowie für die pädagogische Arbeit vermittelt und freizeitpädagogische Problemfelder angesprochen. Darüber hinaus werden konkrete Möglichkeiten zur Programmgestaltung aufgezeigt. Die Teilnahme an dem Ausbildungsseminar ist Voraussetzung, um als Betreuer/in bei den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung mitwirken zu können. Wer an dem Seminar teilnehmen möchte, sollte zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Eine besondere Qualifikation oder sonstige Erfahrung in der Pädagogik ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist am 2. Oktober Die Anmeldeunterlagen gibt es bei der Kreisjugendförderung oder als Download auf unserer Seite im Internet unter 14
15 Information Bei Fragen rund um die Freizeiten: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: Herr Trautmann (Pädagogischer Mitarbeiter) Tel.: Bei Belegungsanfragen für das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in Ober-Seemen: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: Fachdienstleitung Kreisjugendförderung/Jugendbildungswerk Frau Draxler Tel.:
16 Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße Groß-Gerau Tel.: Fax: jf@kreisgg.de Öffnungszeiten der Kreisjugendförderung Montag und Freitag von 8-12 Uhr Mittwoch von Uhr
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