ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8
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- Louisa Bösch
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 SCHULE TELEFON SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8
2 ABSENZEN a) Unvorhersehbare Absenzen: (Krankheit) Bitte melden Sie Schulabsenzen unverzüglich direkt oder durch ein anderes Kind der betreffenden Lehrperson, damit diese nicht unnötig Nachfragen machen muss. Bei krankheitsbedingten Absenzen, welche drei und mehr Tage dauern, ist ein Arztzeugnis vorzulegen. b) Voraussehbare Absenzen (Urlaube): Für eine Dispens der Schülerinnen und Schüler ist in begründeten Fällen zuständig: - bis zu einem Tag: die Klassenlehrperson - bis zu drei Tagen: die Schulleitung - in allen übrigen Fällen: der Schulrat Dispensgesuche ab zwei Tage sind schriftlich an die Schulleitung einzureichen. Gesuche von Drittpersonen oder Vereinen, die Schulkinder mehrerer Klassen betreffen, sind der Schulleitung zur Beurteilung mindestens einen Monat vor dem entsprechenden Termin einzureichen. Gesuche um Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nicht bewilligt. Ergänzende Regelungen der Schule Giswil Urlaubsgesuche müssen schriftlich 2 Wochen vorher an die Schulleitung eingereicht werden. Urlaubsgesuche werden nur in Ausnahmefällen bewilligt. Während der Volksschule werden Urlaubsgesuche je einmal pro Stufe bewilligt. Als Stufen gelten: - Kindergarten und 1. / 2: Klasse - Mittelstufe I ( Klasse) - Mittelstufe II (5. + 6: Klasse) - Orientierungsschule Pro Schuljahr wird 1 Tag unterrichtsfrei für Alpauffahrt oder Alpabfahrt oder Heuet bewilligt. Absenzen werden auf der Orientierungsschule in die SuS-Agenda eingetragen. Bei unentschuldigten Schulversäumnissen verfügt die Lehrperson in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Nachholung oder erlässt eine Ermahnung. Im Wiederholungsfall kann der Schulrat die Fehlbaren bei der Strafbehörde verzeigen.
3 BEITRÄGE Hauswirtschaft Zur Deckung der Unkosten de Kochunterrichts entrichtet die Gemeinde und die Eltern pro Kind und Unterrichtsblock je CHF Die Rechnungstellung und das Mahnwesen laufen über die Finanzverwaltung der Gemeinde Giswil.
4 FUNDSACHEN Fundgegenstände bewahrt das Hauswartteam auf. Sie werden während der letzten Woche vor den Ferien aufgelegt. Fundsachen aus den Turnhallen 1 und 2 können beim Büro von Hans Burch abgeholt werden, Fundsachen aus den Turnhallen des SMZG 1995 im Vorraum des SMZG Wertsachen werden nicht aufgelegt. Sie müssen persönlich abgeholt werden. Für die Turnhallen 1 und 2 ist Hauswart Hans Burch und für die Turnhallen des SMZG 1995 Hauswart Hermi Imfeld zuständig.
5 HANDY Der Handy-Knigge wurde mit dem SuS-Rat intensiv diskutiert und die Lösungen ausgehandelt. Die Schülerinnen und Schüler sind mit der vorliegenden Version einverstanden. 1. Regelungen Jeglicher Gebrauch der Handys in den Schulhäusern ist für die Schülerinnen und Schüler verboten. In begründeten Fällen und mit der Erlaubnis einer Lehrperson darf das Handy benützt werden. Die Handys dürfen auf dem Pausenplatz benützt werden. Musik hören ist an Schultagen von 07:00 17:00 Uhr nur mit Kopfhörern erlaubt. Auf Schulreisen, Exkursionen und Schulverlegungen erlässt die verantwortliche Lehrperson Regeln für die Benützung von Handys und elektronischen Unterhaltungsmedien. 2. Konsequenzen Bei Missachtung dieser Regelung sind die Lehrpersonen berechtigt, die ausgeschalteten Geräte einzuziehen. Die eingezogenen Geräte werden frühestens am Ende des gleichen Schultages wieder ausgehändigt. Es erfolgt eine Meldung an die Erziehungsberechtigten. Im Wiederholungsfall übergibt die Lehrperson das eingezogene Gerät der Schulleitung. Diese kann entscheiden, wie lange das Gerät in ihrem Besitz bleibt, bis es von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann. Bei Verdacht auf Missbrauch des Handys müssen die Lehrpersonen das Handy von Amtes wegen einziehen. Es wird ausgeschaltet der Schulleitung übergeben.
6 KONFLIKTLÖSESCHEMA Das Konfliktlöseschema zeigt auf, wie an der Schule Giswil auftretende Konflikte gelöst werden. Bei Fragen, Rückmeldungen oder Problemen wenden Sie sich in erster Linie an die direkt betroffene Person. Falls der Konflikt nicht gelöst werden kann, gehen Sie bitte nach folgendem Instanzenweg vor: - betreffende Lehrperson - Klassenlehrperson - Schulleitung - Schulrat
7 RAUCHEN Das Schulareal + ist rauchfreie Zone. Wir setzen diese Regelung zwischen Uhr (ohne Ferien und Mittwoch) konsequent um. Für den restlichen Teil des Schulweges sind die Eltern verantwortlich.
8 VERSICHERUNG Unsere Schülerinnen und Schüler sind seit dem Krankenkassenobligatorium nicht mehr durch die Schule gegen Unfall versichert. Jeder Unfall ob in der Schule oder ausserhalb muss demzufolge der privaten Versicherung angemeldet und so bearbeitet werden.
Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
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