Einschreibung für ein Erweiterungsstudium im Wintersemester 2016/17

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1 Juni 2016 / Seite 1 von 6 Einschreibung für ein Erweiterungsstudium im Wintersemester 2016/17 1. Einschreibungsvoraussetzungen 7. Erweiterungsfächer bei Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 2. Einschreibefrist 8. Ergänzungsstudium Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 3. Einschreibeunterlagen 9. Semesterbeitrag 4. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 5. Erweiterungsfächer bei Lehramt Grundschule (GPO 2011) 6. Erweiterungsfächer bei Lehramt Werkreal-/Realschule (WHRPO 2011) 10. Chipkarte als Studierendenausweis 11. Studienabteilung 12. Schlüsselverzeichnis 1. Einschreibungsvoraussetzungen Das Erweiterungsstudium unterliegt keinen Zulassungsbeschränkungen. Bei Nachweis der Voraussetzungen ist die direkte Einschreibung in den gewünschten Studiengang möglich. Das Erweiterungsstudium wird für die aktuell gültigen Prüfungsordnungen für ein Lehramtsstudium angeboten (PO 2011 und PO 2015). Für das Erweiterungsstudium nach PO 2015 steht die genaue Regelung über den Studienabschluss aus, so dass eine Einschreibung ggf. erst im Verlaufe des WS 2016/17 erfolgen kann. Bei den besonderen Erweiterungsfächern wird voraussichtlich ein Hochschulzertifikat erworben, was frühestens gleichzeitig mit dem Bachelorabschluss ausgestellt werden kann. Wer bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen hat, nimmt ein Erweiterungsstudium im WS 2016/17 somit nach PO 2011 in dem Lehramt auf, welches dem studierten Lehramt entspricht. Voraussetzung für die Zulassung/Einschreibung ist eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt in Baden-Württemberg oder ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium außerhalb Baden-Württembergs. Für Immatrikulierte an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg gilt die Besonderheit, dass die Einschreibung für ein Erweiterungsfach bereits nach erfolgreich abgeschlossener akademischer Vorprüfung ggf. in Verbindung mit einem Aufnahmegespräch möglich ist. Bei den Erweiterungsfächern Deutsch als Zweitsprache, Islamische Theologie/ Religionspädagogik, Spiel- und Theaterpädagogik findet vor der Einschreibung ein Aufnahmegespräch statt. Der Gesprächsnachweis ist der Einschreibung beizufügen.

2 Seite 2 von 6 Weiterhin ist das Bestehen der Aufnahmeprüfung bei den Fächern Kunst, Musik oder Sport nachzuweisen, falls eines dieser Fächer als Erweiterungsfach studiert werden soll (Anmeldefristen: für Sport, für Kunst- und für Musik). Näheres erfahren Sie beim Institut für Kunst, Musik und Sport oder unter 2. Einschreibefrist Ihre Einschreibeunterlagen sollten bis zum 15. Juli 2016, spätestens jedoch bis 01. August 2016 bei der Pädagogischen Hochschule eingegangen sein. Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen bitte immer an folgende Anschrift: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg - Studienabteilung Postfach Ludwigsburg Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht der Poststempel! Eingereichte Unterlagen gehen in das Eigentum der Hochschule über und können nicht zurückgegeben werden! Bitte reichen Sie deshalb keine Originaldokumente, sondern beglaubigte Kopien ein. 3. Einschreibeunterlagen Für die Einschreibung sind zulassungsrechtlich folgende Unterlagen erforderlich: Antrag auf Einschreibung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beglaubigtes Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife beglaubigtes Zeugnis abgeschlossenen Lehramtsstudiums oder Grundstudiums (letzteres nur an der eigenen Hochschule siehe Ziffer 1) (Erste Staatsprüfung, akademische Zwischenprüfung, akademische Vorprüfung) Nachweis über ein Aufnahmegespräch bei den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Islamische Theologie/ Religionspädagogik, Spiel- und Theaterpädagogik ggf. Nachweis der Aufnahmeprüfung bei den Fächern Kunst, Musik und Sport ggf. Antragsformular Chipkarte mit aktuellem Passbild Weiterhin sind für die Einschreibung folgende Nachweise zwingend beizufügen: falls Sie bereits an der PH Ludwigsburg studieren: Immatrikulationsbescheinigung, im Einschreibebogen Matrikelnummer eintragen. bei abgeschlossenem Studium: Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisher besuchten Hochschulen, aus denen die Anzahl der studierten Semester hervorgeht Krankenversicherungsbescheinigung bzw. bei privater Krankenversicherung eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (erhalten Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse z. B. von der AOK) Bei nachfolgenden Sachverhalten sind darüber hinaus weitere Unterlagen vorzulegen: bei einem Arbeitsverhältnis (<=20 Stunden/Woche) 1 : beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Arbeitszeitbescheinigung bei ausländischen Studienbewerber/inne/n außerhalb EU: Nachweis der Aufenthaltsberechtigung 1 Bei einer Tätigkeit, die über 20 Wochenstunden bzw. einen halben Lehrauftrag hinausgeht, ist keine Immatrikulation möglich.

3 Seite 3 von 6 bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung: das Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) bzw. den Nachweis über die bestandene TestDaF-Prüfung (Stufe 4 in jeder Kategorie) 4. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Sollten bereits anrechenbare Vorleistungen vorliegen, die noch nicht durch die Lehramtsprüfung abgegolten sind, kann beim akademischen Prüfungsamt ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen gestellt werden. Dort sind die zusätzlich erbrachten Studien- 2 und Prüfungsleistungen 3 in tabellarischer Form aufzulisten und die Leistungsnachweise in beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) beizufügen. Im Zuge der Einschreibung erhalten Sie vom akademischen Prüfungsamt einen Bescheid über die Einstufung und Anerkennung von Leistungen, der für das weitere Studium gilt. Bis zum Abschluss des Anrechnungsverfahrens erfolgt die Einstufung vorläufig in das 1. Fachsemester. Bei Fragen zur Anrechenbarkeit werden Sie sich bitte immer an das akademische Prüfungsamt. 5. Erweiterungsfächer bei Lehramt an Grundschulen (GPO 2011) Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsstudium beträgt 2 Semester. Eine Erweiterungsprüfung kann zum einen in den angebotenen Unterrichtsfächern aus dem fachwissenschaftlich-fachdidaktischen Bereich der Grundschule mit der Gewichtung als Erweiterungshauptfach abgelegt werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Wirtschaft. Eine Erweiterungsprüfung ist auch in folgenden 5 zusätzlichen Erweiterungsfächern möglich, die mit der Gewichtung als Erweiterungsfach (Anlagenfach) studiert werden: Beratung, Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik, Spiel- und Theaterpädagogik, Islamische Theologie/ Religionspädagogik. Hinweise: Islamische Theologie/ Religionspädagogik kann sowohl als Kompetenzbereich wie auch als Erweiterungsfach studiert werden. Deutsch als Zweitsprache setzt das Studium fachlicher Grundlagen des Sprachunterrichts (Deutsch, Englisch oder Französisch) im Umfang von mindestens 12 CP voraus. 6. Erweiterungsfächer bei Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO 2011) Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsstudium beträgt 2 Semester. Eine Erweiterungsprüfung kann zum einen in den angebotenen Unterrichtsfächern aus dem fachwissenschaftlich-fachdidaktischen Bereich mit der Gewichtung als Erweiterungshauptfach oder als Erweiterungsnebenfach abgelegt werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Wirtschaft. 2 Studienleistungen sind z.b. Seminar- und Hauptseminarscheine, Teilprüfungsleistungen, Bescheinigungen über abgelegte Praktika. Teilnahmebescheinigungen sind keine Studienleistungen. 3 Prüfungsleistungen sind akademische Zwischenprüfungen, akademische Teilprüfungen, Vorprüfungen, Vordiplome, Magisterzwischenprüfungen, erste Staatsprüfungen, Diplomprüfungen, Magisterprüfungen.

4 Seite 4 von 6 Eine Erweiterungsprüfung ist auch in folgenden 5 zusätzlichen Erweiterungsfächern möglich, die mit der Gewichtung als Erweiterungsfach (Anlagenfach) studiert werden: Beratung, Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik, Spiel- und Theaterpädagogik, Islamische Religionspädagogik. Hinweis: Deutsch als Zweitsprache setzt das Studium fachlicher Grundlagen des Sprachunterrichts (Deutsch, Englisch, Französisch) im Umfang von mindestens 12 CP voraus. 7. Erweiterungsfächer bei Lehramt für Sonderpädagogik (SPO 2011) Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsstudium beträgt 2 Semester. Die Erweiterungsprüfung kann zum einen in den angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen mit den Anforderungen einer ersten bzw. zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung abgelegt werden: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache. Ein Erweiterungsstudium ist mit der Gewichtung als Erweiterungsfach (Anlagenfach) auch in folgenden 5 sonderpädagogischen Erweiterungsfächern möglich: Arbeit und Technik in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern; Bewegung, Spiel und Sport mit behinderten und benachteiligten Menschen; Pädagogik der Vielfalt in einer interkulturellen Gesellschaft; Rhythmisch-musikalische Erziehung und Sonderpädagogische Frühförderung in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern. Darüber hinaus kann eine Erweiterungsprüfung in den Fächern aus dem fachwissenschaftlichfachdidaktischen Bereich der Werkreal-, Haupt- und Realschule mit der Gewichtung als Erweiterungshauptfach im Umfang von 36 Leistungspunkten (CP) erfolgen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Wirtschaft. Studiert werden können mit der Gewichtung als Erweiterungsfach (Anlagenfach) auch folgende 4 zusätzliche Erweiterungsfächer: Beratung, Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik, und Spiel- und Theaterpädagogik. Hinweis: Bei Deutsch als Zweitsprache muss ein Sprachenfach (Deutsch, Englisch oder Französisch) mit 50 Leistungspunkten (CP) als Hauptfach studiert werden. 8. Ergänzungsstudium Lehramt Sonderpädagogik Das Ergänzungsstudium kommt in Betracht, wenn ein abgeschlossenes Lehramtsstudium um eine sonderpädagogische Fachrichtung als Zusatzqualifikation ergänzt werden soll. Voraussetzung ist eine allgemeine Hochschulreife sowie eine erste und zweite Staatsprüfung für ein Lehramt (oder eine Diplomprüfung und eine zweite Staatsprüfung für ein Lehramt). Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache.

5 Seite 5 von 6 1. Semesterbeitrag im Wintersemester 2016/17 Die Zahlung des Semesterbeitrags ist Bestandteil der Immatrikulation und erfolgt bei der Einschreibung bzw. bei der Rückmeldung. Derzeit ist in grundständigen Studiengängen folgender Semesterbeitrag zu zahlen: Studentenwerksbeitrag i.h. von 100,60 Verwaltungskostenbeitrag i.h. von 60,-- Studierendenschaftsbeitrag i.h. von 11,-- Semesterbeitrag: 171,60 Überweisungsdaten (BIC, IBAN, Verwendungszweck) auf die Landesoberkasse Baden- Württemberg 4 : Empfänger: LOK Ba-Wue / PH LB: IBAN DE , Baden Württembergische Bank, BIC SOLADEST600 Verwendungszweck: WS 2016/17 Matrikelnummer Name, Vorname 9. Chipkarte als Studierenden-und Bibliotheksausweis und Mensakarte Falls Sie noch keine Chipkarte haben, reichen Sie bitte mit den Einschreibeunterlagen das ausgefüllte und unterschriebene Formular für die Chipkarte, versehen mit einem offiziellen Passbild, ein. Die Chipkarte wird Ihnen ab Ende September 2016 zusammen mit Ihren Studienunterlagen zugeschickt. Im Anschluss müssen Sie die Chipkarte validieren. 10. Studienabteilung (studienabteilung@ph-ludwigsburg.de) Bitte wenden Sie sich an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in: Öffnungszeiten (=persönliche Sprechzeiten): Mo und Uhr Mi Uhr Do Uhr Telefonsprechzeiten: (außerhalb der persönlichen Sprechzeiten) Di 9-12 und Uhr Mi + Do und Uhr Fr 9-12 Uhr Lehramtsstudiengänge Bearbeiter/in Telefon/ Raum A F: Frau Seyfang 07141/ Jutta.Seyfang@ph-ludwigsburg.de G K: Frau Haiber 07141/ Rosemarie.Haiber@ph-ludwigsburg.de L - R: Frau Wahl- Fröhlich 07141/ Uta.Wahl-Froehlich@ph-ludwigsburg.de S - Z: Herr Keller 07141/ Joachim.Keller@ph-ludwigsburg.de Bei Studierenden, die bereits an der PH Ludwigsburg in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind (Parallelstudium) dort und sich ordnungsgemäß rückgemeldet haben, entfällt dieser Punkt.

6 Seite 6 von Schlüsselverzeichnis Schlüssel 7: Studiengangschlüssel 64 Erweiterungsstudium bei Lehramt Grundschule (Prüfungsordnung - GPO-I 2011) 74 Erweiterungsstudium bei Lehramt Werkreal-, Haupt-, Realschule (Prüfungsordnung - WHRPO-I 2011) 84 Erweiterungsstudium bei Lehramt für Sonderpädagogik (Prüfungsordnung - SPO-I 2011) 82 Ergänzungsstudium (bei Lehramt für Sonderpädagogik: Prüfungsordnung - SPO-I von 2011) Schlüssel 8: Fachschlüssel 830 Arbeit und Technik in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern Fakultät Beratung Fakultät Bewegung, Spiel und Sport mit behinderten und benachteiligten Menschen Fakultät Biologie Fakultät Chemie Fakultät Deutsch Fakultät Deutsch als Zweitsprache Fakultät Emotionale und soziale Entwicklung Fakultät Englisch Fakultät Ethik Fakultät Ev. Theologie/Religionspädagogik Fakultät Französisch Fakultät Geistige Entwicklung Fakultät Geographie Fakultät Geschichte Fakultät Informatik Fakultät Islamische Theologie/ Religionspädagogik Fakultät Kath. Theologie/Religionspädagogik Fakultät Körperliche und motorische Entwicklung Fakultät Kunst Fakultät Lernen Fakultät Mathematik Fakultät Medienpädagogik Fakultät Musik Fakultät Pädagogik der Vielfalt in einer interkulturellen Gesellschaft Fakultät Physik Fakultät Politikwissenschaft Fakultät Rhythmisch-musikalische Erziehung Fakultät Sonderpädagogische Frühförderung in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern Fakultät Spiel- und Theaterpädagogik Fakultät Sport Fakultät Sprache Fakultät Technik Fakultät Wirtschaft Fakultät 1 Schlüssel 9: Gewichtungsschlüssel I K J T V Erweiterungshauptfach Erweiterungsnebenfach Erweiterungsfach (Anlagenfach) Erste Sonderpädagogische Fachrichtung Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung Schlüssel 10: Fakultätsschlüssel Fakultät 1 Fakultät 2 Fakultät 3 Fakultät für Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaft Fakultät für Kultur- und Naturwissenschaft Fakultät für Sonderpädagogik Schlüssel 11: Art des Studiums 4 Erweiterungsstudium Schlüssel 10: Fakultät

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