Übungsskript 1 zur Vorlesung. Verkehrsteuern
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- Nadine Hausler
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1 Übungsskript 1 zur Vorlesung Verkehrsteuern
2 Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug Der Produzent Prächtig stellt -ohne die Inanspruchnahme von Vorbezügen- in seinem Unternehmen eigene Waren her. Diese Waren veräußert er für zzgl. 190 USt an den Großhändler Ganz. Dieser wiederum veräußert die Ware für zzgl. 380 USt an den Einzelhändler Ehrlich, der die Ware für zzgl. 570 USt an den Privatmann Pech verkauft. Entsprechende Rechnungen sind von den beteiligten Unternehmern ausgestellt worden. Bei wem und in welcher Höhe entsteht eine USt-Zahllast? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 2
3 Fall 2: Untergang der Ware Wie im Fall zuvor, jedoch wird die Ware von dem Einzelhändler Ehrlich nicht an den Privatmann Pech veräußert, da die Ware durch einen Brand beim Einzelhändler so stark beschädigt wurde, dass sie nicht mehr veräußert werden konnte. Die Versicherung des Ehrlich überweist diesem für den eingetretenen Schaden einen Betrag in Höhe von für die Ware. Wie hoch ist insgesamt die Steuereinnahme des Staates, bezogen auf die Ware? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 3
4 Fall 3: Lieferung / sonstige Leistung Der Unternehmer Adam mit Sitz in Aachen veräußert am eine in seinem Unternehmen hergestellte Maschine an den Unternehmer Bach in Berlin. Der Kaufvertrag wurde am geschlossen, und die Maschine wurde am von Adam nach Berlin transportiert. Der Kaufpreis in Höhe von wurde von Bach am gezahlt. Handelt es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung und wann ist der Leistungszeitpunkt? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 4
5 Fall 4: Einheitlichkeit der Leistung Der Möbelhändler Max betreibt in Mainz ein Möbelgeschäft. Am veräußert er eine Polstergarnitur an den Rechtsanwalt Recht, der die Polstergarnitur für seine Rechtsanwaltspraxis benötigte. Vereinbarungsgemäß beförderte Max die Polstergarnitur mit eigenem LKW zu Recht. Für diese Beförderungsleistung berechnete Max dem Recht zusätzlich zum Preis der Polstergarnitur noch weitere 100. Wie viele Leistungen erbringt Max? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 5
6 Fall 5: Werklieferung / Werkleistung Malermeister Dinkel ist Inhaber eines Malergeschäftes in Dortmund. Am wurde er von dem Kunden Kunz beauftragt, Tapezierarbeiten in dem Kunz gehörenden Zweifamilienhaus in Dortmund durchzuführen. Kunz suchte sich die Tapeten bei Dinkel aus. Dinkel entnahm die benötigten Tapeten aus seinem Lager und führte die Tapezierarbeiten in der Zeit vom bis aus. Die Bezahlung durch Kunz erfolgte im Februar Wie ist die Leistung des Dinkel zu beurteilen? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 6
7 Fall 6: Entnahme eines Gegenstandes Apfel betreibt in Arnsberg ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft. Für sich selbst, seine Ehefrau und seine drei Kinder entnimmt er laufend Lebensmittel aus seinem Geschäft, um damit den privaten Bedarf zu decken. Im Jahre 2009 wurden insgesamt Lebensmittel im Einkaufswert von entnommen. Handelt es sich bei der Entnahme des Lebensmittel um einen steuerbaren Umsatz? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 7
8 Fall 7: Private Verwendung eines Gegenstandes Häuslich ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Herford. Von den zehn Wohnungen sind neun an Privatpersonen zu Wohnzwecken vermietet. Eine Wohnung nutzt Häuslich selbst zu Wohnzwecken. Häuslich hat das gesamte Grundstück seinem Unternehmensbereich zugeordnet. Einen Vorsteuerabzug konnte Häuslich bei der Anschaffung des Hauses nicht vornehmen. Liegt hinsichtlich der von Häuslich selbstgenutzten Wohnung ein steuerbarer Umsatz vor? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 8
9 Fall 8: Unentgeltliche Lieferung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Die Schwarz-GmbH betreibt in Saarbrücken ein Unternehmen, das den Im- und Export von Waren aller Art zum Gegenstand hat. Aus betrieblichem Anlass überließ die GmbH ihrer Gesellschafterin Schwarz Waren im Wert von 2.000, für die die Gesellschafterin kein Entgelt aufwenden musste. Die Waren können nur betrieblich genutzt werden. Liegt ein steuerbarer Umsatz der GmbH vor? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 9
10 Fall 9: Nachhaltigkeit Igel mit Wohnsitz in Ibbenbüren ist als Angestellter nichtselbstständig tätig. Sei Hobby ist das Sammeln von Briefmarken. Gelegentlich veräußert er einzelne Stücke seiner Sammlung, um sich von den Erlösen andere Briefmarken für seine Sammlung zu kaufen. Ist Igel Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 UStG? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 10
11 Fall 10: Umsatz Habenix eröffnet in Hamburg ein Büro als Grundstücksmakler und vermittelt sogleich ein Grundstücksgeschäft. Da es ihm trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen war, weitere Aufträge zu erhalten, schloss er das Büro nach einiger Zeit wieder. Ist Habenix Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 UStG? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 11
12 Fall 11: Ende der Unternehmereigenschaft Meier war Inhaber eines Werkzeugeinzelhandels in Hamm. Aus Altersgründen hatte er seinen Betrieb im März 2009 eingestellt und den Betrieb abgemeldet. Das Umlauf- und Anlagevermögen war mit Ausnahme einer Maschine an verschiedene Käufer verkauft worden. Die Maschine konnte erst im Dezember 2009 veräußert werden. Wann endet die Unternehmereigenschaft des Meier? Gehört der Verkauf der Maschine noch zur Unternehmertätigkeit des Meier? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 12
13 Fall 12: Unternehmen Recht ist selbstständiger Anwalt in Regensburg. Daneben ist er noch Inhaber eines Fabrikationsbetriebs in Darmstadt und Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhaus auf Sylt. Ist Recht Unternehmer und wenn ja, welche Tätigkeiten gehören dann in den Rahmen seines Unternehmens? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 13
14 Fall 13: Verkauf eines Anlagegegenstandes Unkel betreibt in Ulm ein Schuhgeschäft. Im April 2009 veräußerte er seine alte Ladeneinrichtung an den Unternehmer Vau zu einem Preis von Unkel erwarb noch im April eine neue Ladeneinrichtung für sein Schuhgeschäft. Fällt die Veräußerung der Ladeneinrichtung in den Rahmen des Unternehmens des Unkels? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 14
15 Fall 14: Innenumsatz Xaver betreibt den Handel mit Getränken. Er besitzt ein Hauptgeschäft in Xanten und Filialen in Aachen und Düsseldorf. Im April 2009 brachte Xaver mit eigenem LKW 40 Kartons Weinbrand von Xanten aus seinem Hauptgeschäft zu seiner Filiale nach Aachen. Da für jede Filiale eine eigene Buchführung existiert, stellt Xaver der Filiale einen Beleg mit gesondertem USt-Ausweis aus. Handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz im Rahmen des Unternehmers des Xaver? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 15
16 Fall 15: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug (Variante) Der Unternehmer Karl König ist Eigentümer eines Grundstücks in Norddeutschland. Der auf dem Grundstück befindliche Torf wird von König abgebaut und regelmäßig an den Zwischenhändler Peter Steiner weiterveräußert. Im Januar 2009 wird Torf für zzgl. 380 USt an Steiner veräußert. Dieser wiederum veräußert den Torf an verschiedene Einzelhändler. So wurde der im Januar erworbene Torf an den Einzelhändler Gustav Kleine für zzgl. 570 USt weiter verkauft. Der Einzelhändler veräußert den Torf seinerseits an verschiedene Privatpersonen für insgesamt zzgl. 760 USt. Welche Zahllasten ergeben sich bei den beteiligen Unternehmern König, Steiner und Kleine? Die beteiligten Unternehmer unterliegen der Regelbesteuerung und sämtliche Rechnungen sind ordnungsgemäß erstellt worden. Abwandlung: Wie hoch sind die Steuereinnahmen des Staates, wenn Torf durch einen Brand beim Einzelhändler Kleine vernichtet wird und dieser von der Versicherung einen Geldbetrag in Höhe von erhält. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 16
17 Fall 16: Unentgeltliche Abgabe an das Personal und an Kunden Josef Bauer betreibt in Münster einen Radio- und Fernsehhandel. Im Januar 2009 erwarb er 20 TV der Marke Grundig für 800 zzgl. 152 USt das Stück. Ordnungsgemäße Rechnungen lagen vor, sodass Bauer im Januar 2009 einen Vorsteuerabzug in Höhe von vorgenommen hat. Der Verkaufspreis eines derartigen Geräts beläuft sich auf Anlässlich seines Firmenjubiläums im März 2009 entschließt sich Bauer, jedem seiner 3 Angestellten ein derartiges Gerät zuzuwenden. Neben den Angestellten erhalten auch zwei wichtige Kunden ein entsprechendes TV. Bauer verspricht sich hiervon, diese Kunden langfristig an sein Unternehmen zu binden. Preisveränderungen sind in der Zeit von Januar bis März 2009 nicht eingetreten. Bauer ist zur Abgabe einer monatlichen Voranmeldung verpflichtet. Wie sind die Zuwendungen umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 17
18 Fall 17: Einheitlichkeit der Leistung Ulrich Unger betreibt in Neuss einen Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Im März 2009 verkauft er dem selbstständigen Handelsvertreter Schmidt aus Neuss einen gebrauchten Audi A 6 für zzgl USt. Außerdem räumt Unger dem Käufer eine 2-jährige Garantie ein, für die der Käufer noch zusätzlich 500 aufzuwenden hat. Im August 2009 tritt der Garantiefall ein und Unger muss an dem Fahrzeug eine Reparatur durchführen. Das hierfür benötigte Ersatzteil kauft er für 300 zzgl. 57 USt ein. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für den Unternehmer Ulrich Unger im Jahre 2009? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 18
19 Fall 18: Ort der Lieferung ( 3 Abs. 6 und Abs. 7 UStG); Reihengeschäft Der Kölner Unternehmer Kurz bestellt am bei seinem Großhändler Monz aus Düsseldorf Maschinenteile, die dieser wiederum bei der Schmitz GmbH & Co.KG Koblenz und dieser schließlich beim Maschinenteilhersteller Jupiter AG Chemnitz bestellt. Die Teile werden direkt von Chemnitz nach Köln transportiert. Varianten: a) Für den Transport ist die Jupiter AG verantwortlich. b) Kurz holt die Teile mit eigenem LKW ab. c) Auf Anweisung der Firma Monz aus Düsseldorf werden die Teile vom Spediteur Jörnes aus Berlin von Chemnitz nach Köln transportiert. In allen drei Fallvarianten erfolgt der Transportbeginn am , Ankunft der Ware am in Köln. Die Firma Monz liefert für , die Schmitz GmbH & Co.KG für und die Jupiter AG für Fragen: 1. Wie sind die Leistungsbeziehungen zwischen Kurz, der Firma Monz, der Schmitz GmbH & Co.KG und der Jupiter AG umsatzsteuerrechtlich zu würdigen? 2. Wo liegt jeweils der Ort der Lieferung? 3. Wann ist jeweils geliefert worden? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 19
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