Praxis der Buchführung und Bilanzierung II
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- Benjamin Beyer
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1 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Praxis der Buchführung und Bilanzierung II Dr. Zieseniss
2 Überblick: Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften: Genossenschaften: OG, KG, stille Gesellschaft Gmb, AG, KG a.a. e.g. (mit (un-)beschränkter aftung) Während Personen- und Kapitalgesellschaften Gewinnerzielung, bzw. -maximierung zum Ziel haben, sind Genossenschaften Zusammenschlüsse / Vereinigungen, um gleiche wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. aftung: OG Gesellschafter haften den Gläubigern unbeschränkt (mit ihrem gesamten Privatvermögen), unmittelbar (es können sofort die Gesellschafter verklagt werden, nicht erst die OG) und solidarisch (jeder haftet voll für jeden); in der Bilanz wird das Kapital aller (haftender) Gesellschafter ausgewiesen, um Stärke der Gesellschaft zu dokumentieren; für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto eingerichtet KG Komplementär: unbeschränkte, persönliche aftung Kommanditist: haftet nur mit seiner Einlage, hat kein Recht auf Kapitalentnahme stille G. Gesellschaftsform nur im Innenverhältnis, d.h. nach außen ist diese Gesellschaftsform nicht erkennbar; bei Konkurs ist der stille Gesellschafter Gläubiger; am Gewinn muss er, am Verlust kann er beteiligt werden AG Stammkapital ist in Aktien aufgeteilt; Eigentümer (=Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (=Nominalwert der Aktien) KG a.a. Kombination, bei der die Aktionäre Kommanditisten sind Gmb Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage (Grundkapital); eigene Rechtspersönlichkeit; Gesellschaftskapital = aftungskapital Besteuerung: Personengesellschaften Gesellschafter (nicht die Gesellschaft als solche) sind einkommenssteuerpflichtig Kapitalgesellschaften Gesellschaft (als eigenständige Rechtspersönlichkeit) ist körperschaftssteuerpflichtig; Gewinn der Gesellschaft wird besteuert; Gewinn wird besteuert / ausgeschüttet; ausgeschütteter Gewinn wird bei den Aktionären zur älfte erneut besteuert ( 2 Steuern!) Einzelunternehmen nur ein einziger Unternehmer = nur ein Eigentümer, der allein persönlich haftet kein Mindestkapital vorgeschrieben Eigenkapital wird variabel geführt, d.h. Gewinne bzw. Verluste werden dem Eigenkapitalkonto zu-/abgerechnet Privatentnahmen und -einlagen werden auf Privatkonto und Kapitalkonto verbucht Gewinn: unterschiedliche Verfahren möglich am praktischsten: Gewinn auf dem Kapitalkonto gutschreiben Privatentnahmen: auf Privatkonto verbuchen mit Unterkonto Warenentnahme, da USt-pflichtig (= ist zweckmäßiger, da USt nur periodisch (und nicht bei jeder Entnahme) berechnet werden muss magisterludi@uni.de 2/2
3 Beispiel für ein Einzelunternehmen 1. Gründung Konto EUR A Eröffnungsbilanz P Grundstücke Grundstücke Eigenkapital Inventar Inventar Darlehen Ware Ware Verbindlichkeiten Kasse / Bank Kasse / Bank Verbindlichkeiten Darlehen Vermögen wem gehört es? Bank Gläubigern Eigentümer Gewinnverteilung (wird in GuV ermittelt) Aufwendungen Erträge GuV an Privatkonto Privateinlage Privatkonto an Kapitalkonto entnahme Eigenkapitalkonto an SBK S GuV S Privatkonto Aufwendungen Erträge Entnahmen Einlagen Privatkonto Kapitalkonto GuV S EK S SBK SBK AB SB EK Privatkonto Privatentnahmen haben mit dem Gewinn / Verlust = Leistungserbringung des Unternehmens nichts zu tun Privatkonto wird nicht über GuV, sondern über Kapitalkonto abgeschlossen Kauf einer Einzelunternehmung Folgende Bestände wurden dabei übernommen: KfZ A Eröffnungsbilanz P Büro Geschäftswert EK Ware KfZ Büro Kaufpreis Ware außer den o.g. materiellen Werten hat der Käufer einen immateriellen Wert bezahlt: Geschäftswert lt. 309 I GB ist der Geschäftswert mit 25% p.a. oder planmäßig (z.b. 10 Jahre) abzuschreiben lt. 7 I EStG (steuerrechtlich) jedoch: 15 Jahre! es besteht kein Wahlrecht magisterludi@uni.de 3/3
4 Gründung einer stillen Gesellschaft kein gemeinschaftliches Gesellschaftsvermögen Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des anderen über, d.h. bei Insolvenz ist der stille Gesellschafter Insolvenzgläubiger ( 230 I, 236 GB) stille Gesellschafter müssen am Gewinn beteiligt werden; die öhe der Gewinnbeteiligung wird im Gesellschaftsvertrag geregelt stille Gesellschafter kann am Verlust beteiligt werden, muss er aber nicht (kein Gesetz) 1. Gründung Konto EUR Bank BGA div. Verbindlichk Einlagen stiller Gesellschafter Besitzwechsel Kasse A Eröffnungsbilanz P BGA Eigenkapital Bank Verbindlichkeiten Besitzwechsel ) Einlagen stiller Gesellschafter Kasse ) div. Verbindlichk Einlage = Verbindlichkeit, da stiller Gesellschafter bei Insolvenz Gläubiger wird Unterstellen Sie, der stille Gesellschafter hat eine Einlage von EUR zu leisten, zahlt aber nur EUR ein. EUR als Forderung des Einzelunternehmens gegen den stillen Gesellschafter auf Aktivseite ausweisen 2. Gewinnverteilung Gewinn: EUR gemäß Vertrag erhält der stille Gesellschafter 30% (=6.000 EUR) des Gewinns S EK S Einlage stiller G. SBK (3) Eigenkapital SBK (4) AB Privat (2) S Privatkonto (UN) S Gewinnkto (st.g.) Entnahme GuV (1) SBK (5) GuV (1) EK (2) S GuV S SBK Aufwand Erträge EK (3) Gewinn (1) Verb ) Einlage stiller G. (4) ) nicht entnommener Gewinn (5) magisterludi@uni.de 4/4
5 1) GuV an Gewinnkonto (st.g.) an Privatkonto (UN) ) 3) 4) Privat an EK EK an SBK Einlage st. G an SBK ) Gewinnkonto (st.g.) an SBK Gründung einer OG Eine AG in Nürnberg, die ihre Produktpalette bereinigen will, trennt sich von einem Fabrikationsteil und dem bisherigen Leiter dieser Abteilung, errn ochheimer. Dieser gründet gemeinsam mit errn Poldinger ein eigenes Unternehmen, die Firma ochheimer & Co., die die Erzeugung als OG fortsetzen soll und die dazu notwendigen Vermögenswerte von der AG übernimmt, nämlich: Fertige Erzeugnisse , Unfertige Erzeugnisse , Rohstoffe , Werkzeuge , Maschinen , Patente Zu diesen Beträgen treten noch die jeweils 14% Umsatzsteuer. ochheimer stellt der OG über Bankkonto zur Verfügung, außerdem eigene Patente im Wert von Schließlich bringt er sein Grundstück mit Gebäude im Wert von ein. In diesem Betrag ist die Grunderwerbssteuer in öhe von nicht enthalten. Da Grundstück ist mit einer ypothek von belastet, die von der OG übernommen wird. Die OG zahlt der AG einen Betrag von , der Rest wird ihr gestundet. Poldinger stellt der Gesellschaft über Bankkonto und in bar zur Verfügung. Außerdem verpflichtet er sich, am des nächsten Jahres einzuzahlen. Die Grunderwerbssteuer sind Anschaffungskosten und müssen somit aktiviert werden. Buchungssätze ochheimer: Bank Patente Grundstücke +Gebäude = an ypothek an Kapital ochheimer = Grundstücke +Gebäude an sonst. Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt werden immer separat ausgewiesen) Buchungssätze Poldinger: Bank Kasse an Kapital Poldinger magisterludi@uni.de 5/5
6 Buchungssätze Vermögenswerte: Fertige Erzeugnisse Unfertige Erzeugnisse Rohstoffe = Werkzeuge Maschinen = Patente Vorsteuer an Bank an Verb. a. L.L S Bank S ypothek (Einlage.) (Kaufpreis AG) (Einlage.) (Einlage P.) S Patente S Kapital ochheimer (Einlage.) (von AG) S Grundstücke + Gebäude S sonst. Verb. (Einlage.) (Grundst.+Geb.) (G.e.steuer) S Kasse S Kapital Poldinger (Einlage P.) S fertige Erzeugnisse S unfertige Erzeugnisse (von AG) (von AG) S Rohstoffe S Werkzeuge (von AG) (von AG) S Maschinen S Vorsteuer (von AG) S Verb. a. L.L (Rest-AG-Kaufpreis) A Gründungsbilanz A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. immaterielle 1. Kapital ochheimer Patente Kapital Poldinger II. Sachvermögen B. Verbindlichkeiten 1. Grundstücke ypotheken Maschinen Verb. a. L.L Werkzeuge sonst. Verb B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Rohstoffe unfertige Erzeugnisse fertige Erzeugnisse II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. Vorsteuer III. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 1. Bank Kasse magisterludi@uni.de 6/6 P
7 Gewinnverteilung OG 120 GB: Gleichberechtigung 121 GB: - vorweg 4% von dem (noch) vorhandenem Kapital (Zinsstaffelmethode, d.h. nach Entnahme nur noch von dem danach verbleibenden Kapital; - wenn Gewinn nicht ausreicht, dann wird der %-Satz entsprechend reduziert; darüber hinaus gehender Gewinn wird nach Köpfen verteilt - Verlust: nach Köpfen diese gesetzliche Regelung ist jedoch nicht bindend; von ihr kann vertraglich abgewichen werden; muss jedoch angemessen sein Faktoren für Angemessenheit: Kapitaleinsatz Arbeitseinsatz Kapitalrisiko Bestand A B C Kapitalkonto Gewinnverteilung A B C Σ a) anteilmäßig b) Rest Σ a) 4% vom Gewinn (= EUR) Gesellschafter A: K p t = = = S GuV S Privatkonto A Aufw Erlöse Entnahme GuV Gewinn Kap.kto. A S Privatkonto B S Privatkonto C Kap.kto. B Einzahl Kap.kto.C Einzahl GuV GuV S Kapitalkonto A S Kapitalkonto B Priv.kto. A AB SBK AB SBK Priv.kto. B S Kapitalkonto C S SBK SBK AB Kap.kto. A Priv.kto. C Kap.kto. B Kap.kto.C magisterludi@uni.de 7/7
8 GuV an Privatkonto A an Privatkonto B an Privatkonto C Kapitalkonto A an Privatkonto A Privatkonto B an Kapitalkonto B Privatkonto C an Kapitalkonto C Kapitalkonto A Kapitalkonto B Kapitalkonto C an SBK GuV Privatkonto Kapitalkonto SBK Verteilung von Verlusten OG Bilanzverlust der OG im Jahre 2000: EUR Gesellschafter: A und B werden mit je 50% beteilgt A erhält eine Vergütung in öhe von EUR, die bei der OG nicht gewinnmindernd gebucht wird (d.h. Privatkonto an Bank; denn Privatkonto wird nicht über GuV abgeschlossen) (normalerweise stellt die Vergütung an A eine Vorwegnahme von Gewinn dar; da die OG aber Verlust macht, hat sie tatsächlich einen Verlust in öhe von EUR) A B Bilanzverlust Vergütung realer Verlust Verlust nach Köpfen Privatkonto A an Bank Privatkonto A Privatkonto B an GuV Kapitalkonto A an Privatkonto A Kapitalkonto B an Privatkonto B S Privatkonto A S Privatkonto B Bank Kap.kto. A GuV Kap.kto. B Guv S Bank S GuV Priv.kto. A Verlust Priv.kto. A Priv.kto. B S Kapitalkonto A S Kapitalkonto B Priv.kto. A SBK Priv.kto. B SBK magisterludi@uni.de 8/8
9 Gründung einer KG nur Komplementäre (nicht die Kommanditisten) führen Privatkonten, da nur die Komplementäre Privatentnahmen vornehmen dürfen Kapitalkonten werden gesondert ausgewiesen Gewinnverteilung: - 4 % auf Kapitalbeteiligung - Rest angemessen Kommanditisten haften nur bis zur öhe ihrer Einlage, müssen diese aber nicht voll einzahlen Gewinnanteile der Kommanditisten werden so lange nicht an sie ausgezahlt, bis die rückständige Einlage getilgt ist für den Kommanditisten wurde eine Einlage in öhe von EUR vereinbart; der Kommanditist hat vor/zur Gründung der KG ausgegeben; der Rest der Einlage (8.000 EUR) wird von ihm auf das Bankkonto eingezahlt A Gründungsbilanz P div. Anlagen Kapital Komplementär Bank Kapital Kommanditist Verlust aus Gründungsvorgängen deswegen -, weil Gesellschaft noch nicht existierte und in der Buchhaltung erfasst werden konnte, jedoch der KG zuzuordnen ist Aufgabe: Gründungsbuchungen für ochheimer & Co. (hier als KG!): Buchungssätze ochheimer (aus OG-Gründung übernommen): Bank Patente Grundstücke +Gebäude an ypothek an Komplementär ochheimer Buchungssätze Poldinger (Kommanditist): Bank Kasse rückständige Einlage an Kommanditist Poldinger Buchungssätze Vermögenswerte: Grundstücke + Gebäude Fertige Erzeugnisse Unfertige Erzeugnisse Rohstoffe Werkzeuge Maschinen Patente Vorsteuer an ypothek an Verb. a. L.L an sonst. Verb an Komplementär ochheimer magisterludi@uni.de 9/9
10 A Gründungsbilanz nicht eingezahlte Kommanditisten A. Eigenkapital Einlage (rückständige Einlage) 1. Kapital Komplementär ochheimer A. Anlagevermögen 2. Kapital Kommanditist Poldinger I. immaterielle B. Verbindlichkeiten 1. Patente ypotheken II. Sachvermögen 2. Verb. a. L.L Grundstücke sonst. Verb Maschinen Werkzeuge B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Rohstoffe unfertige Erzeugnisse fertige Erzeugnisse II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. Vorsteuer III. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 1. Bank Kasse P Gewinnverteilung bei einer KG Komplementär A Entnahme A Komplementär B Entnahme B Kommanditist X Kommanditist Y rückständige Einlage Y Reingewinn Gewinnverteilung: - 4 % auf Kapitalbeteiligung - Rest: 5:3:2:2 (=12) Gewinnverteilung A B X Y Σ Kapital a) 4% anteilmäßig b) Rest Σ (gesamter Reingewinn)./ (Summe von 4% anteilmäßig) (Rest) magisterludi@uni.de 10/10
11 S Kapitalkonto A S Kapitalkonto B SBK AB SBK AB Priv.kto. A Priv.kto. B S Kapitalkonto X S Kapitalkonto Y SBK AB SBK AB S rückst. Einlage Y S Entnahme A AB (Saldo) Privat.kto. A Gewinnanteil Y S Entnahme B S Privatkonto A (Saldo) Privat.kto. B Entnahme A GuV Kap.kto. A S Privatkonto B S Gewinnanteilkonto X Entnahme B GuV sonst. Verb GuV Kap.kto. B S Gewinnanteilkonto Y sonst. Verb rückst. Einlage Privatkonto A an Entnahme A Privatkonto B an Entnahme B GuV an Entnahme A an Entnahme B an Gewinnanteil X an rückst. Einlage Y rückst. Einlage Y an Gewinnanteil Y Privatkonto A an Kapitalkonto A Privatkonto B an Kapitalkonto B Kapitalkonto A an SBK Kapitalkonto B an SBK Kapitalkonto X an SBK Kapitalkonto Y an SBK Gewinnanteil X Gewinnanteil Y an sonst. Verb magisterludi@uni.de 11/11
12 Einlagen müssen bewertet werden: - steuerlich - handelsrechtlich Definition Einlage (gem. GB): Wertzugänge, die nicht durch den Betrieb veranlasst sind: Geld Vermögensgegenstände (materiell, immateriell) Gegenstand einer Einlage können alle materiellen oder immateriellen Vermögensgegenstände sein (Patente, Konzessionen, Aktien, Forderungen, Nutzungsrechte,...) Arbeitsleistungen sind nie Einlagen! Eine Einlage kann nicht rückgängig gemacht werden (bzw. ist dann eine Entnahme!) Bewertung der Einlage in der andelsbilanz: Sacheinlagen werden wahlweise mit Werten bis höchstens (der Wertansatz kann auch unterbleiben) zum vorsichtig geschätzten Zeitwert (Wert, den ein Kaufmann vernünftigerweise zahlt, unter Berücksichtigung, dass er den Betrieb weiterführt). im übrigen richtet sich der Wertansatz nach Parteivereinbarung (Gesellschaftsvertrag) Bewertung der Einlage in der Steuerbilanz: Teilwert (=Marktwert) im Zeitpunkt der Zuführung, höchstens mit den Anschaffungs-/ erstellungskosten offene / versteckte Einlagen offen: alles bisherige verdeckt: verdeckte Einlagen liegen vor, wenn der auf das Gesellschaftsverhältnis zurückzuführende Zuwendungscharakter durch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt wird, z.b.: Kauf eines Wirtschaftsgutes der Gesellschaft durch einen Gesellschafter zu einem überhöhten Preis (aus der Sicht des Gesellschafters: verdeckte Einlage!), um das aftungskapital zu vermindern Umwandlung einer Einzelfirma in eine OG Der Werkzeugmacher Kummer gründet zusammen mit errn Vogel eine OG, in die er seine Werkzeugmacherei einbringt. Dabei ging er von folgender Bilanz aus: A Bilanz P Grundstücke+Gebäude Eigenkapital Maschinen ypotheken sonst. Anlagevermögen sonst. Verb Vorräte Guthaben bei Kreditinst sonst. Umlaufvermögen Der Teilwert der Maschinen beträgt , der der Vorräte err Vogel bringt durch Banküberweisung ein. Die OG soll die letzten Buchwerte weiterführen. stille Reserven = ( ) + ( ) = = magisterludi@uni.de 12/12
13 Grundstücke + Gebäude Maschinen sonst. Anlagevermögen Vorräte Guthaben bei Kreditinst sonst. Umlaufvermögen Übernahmekonto an Übernahmekonto an Kapitalkonto Kummer an ypotheken an sonst. Verb Bank an Kapitalkonto Vogel A Gründungsbilanz OG P Grundstücke+Gebäude Kapital Kummer Maschinen Kapital Vogel sonst. Anlagevermögen ypotheken Vorräte sonst. Verb Guthaben bei Kreditinst sonst. Umlaufvermögen stille Reserven werden aufgelöst: Maschinen an Neubewertungskonto Vorräte an Neubewertungskonto Neubewertungskonto an Kapitalkonto Kummer A Bilanz VOR der Umwandlung P Grundstücke+Gebäude Kapital Kummer Maschinen ypotheken sonst. Anlagevermögen sonst. Verb Vorräte Guthaben bei Kreditinst sonst. Umlaufvermögen obige Aktiva an Übernahmekonto Übernahmekonto an obige Passiva Bank an Kapitalkonto Vogel A Bilanz nach Auflösung der st. Reserven P Grundstücke+Gebäude Kapital Kummer Maschinen Kapital Vogel sonst. Anlagevermögen ypotheken Vorräte sonst. Verb Guthaben bei Kreditinst sonst. Umlaufvermögen magisterludi@uni.de 13/13
14 Anteil von err Vogel an den stillen Reserven: , da beide den gleichen Kapitaleinsatz geleistet haben! A Ergänzungsbilanz Vogel P Maschinen Kapital Vogel Vorräte zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist für errn Vogel eine Ergänzungsbilanz zu erstellen; so lange, bis die mit stillen Reserven belegten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen gehören. in den Ergänzungsbilanzen sind die Anlageposten bei den Maschinen / Vorräten entsprechend abzuschreiben. der durch den Abschluss der OG ausgewiesene Gewinnanteil von errn Vogel mindert sich um die Beträge, die sich in der Ergänzungsbilanz als Abgänge ergeben. (Maschinen nicht mehr vorhanden Gewinn von Vogel um kürzen) Exkurs: Gesellschaften, die nicht im GB geregelt sind: 1. BGB-Gesellschaft: zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (GB: zum gemeinsamen Betrieb eines andelsgewerbes) 2. Partner(schafts)gesellschaft: - Freiberufler können sich zur Berufsausübung - nur natürliche Personen magisterludi@uni.de 14/14
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